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Transkript:

Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences Amtliche Mitteilungen 25. Jahrgang, Nr. 61 Seite 1 25. Oktober 2004 INHALT Prüfungsordnung für den Studiengang AUDIOVISUELLE MEDIEN (Kamera) des Fachbereichs VllI der Technischen Fachhochschule Berlin (TFH Berlin) (PrO VlIl AMK) Seite 02 Übergangsregelung zur Prüfungsordnung für den Studiengang Audiovisuelle Medien (Kamera) des Fachbereichs VIII der Technischen Fachhochschule Berlin (ÜPO VIII AMK) Seite 11 Herausgeber: Redaktion: Druck: Der Präsident der TFH Berlin; Presse- und Informationsstelle Lütticher Straße 37, 13353 Berlin Leiter der Studienverwaltung Copy-Center der TFH Berlin

Seite 2 Amtliche Mitteilungen der TFH Berlin Nr. 61/2004 für den Studiengang AUDIOVISUELLE MEDIEN (Kamera) des Fachbereichs VllI der Technischen Fachhochschule Berlin (TFH Berlin) (PrO VlIl AMK) om 16. Dezember 2003 Gemäß 71 Abs. 1, Satz 1 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 27.02.2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.5.2003 (GVBl. S. 185), erlässt der Fachbereichsrat des Fachbereichs VIII die folgende Prüfungsordnung für den Studiengang Audiovisuelle Medien (Kamera): *) Übersicht 1 Geltungsbereich 2 Geltung von Rahmenordnungen 3 Fachgebundene Studienberechtigung 4 Prüfungen zu Beginn der Vorlesungszeit 5 Abschlussprüfung 6 Zulassung zur Diplomarbeit 7 Dauer der Diplomarbeit 8 Gesamtprädikat der Diplomprüfung 9 Zeugnisse und Urkunden 10 Akademischer Grad 11 In-Kraft-Treten 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für Studierende, die ihr Studium im Studiengang Audiovisuelle Medien (Kamera) nach dem In-Kraft-Treten dieser Ordnung im ersten Studienplansemester beginnen (Studienanfänger und Studienanfängerinnen). Sie gilt ferner für Studierende, die auf Grund einer Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen gemäß RPO II zeitlich so in den Studienablauf eingegliedert werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Satz 1 entspricht. 2 Geltung von Rahmenordnungen Die Bestimmungen - der Rahmenprüfungsordnung (RPO II) i. d. F. vom 10.2.2000 (A.M. 10/2000), zuletzt geändert durch einstweilige Regelung vom 13.11.2002 (A. M. 38/2002) - -der Ordnung für das praktische Studiensemester (OpraSt II) vom 28.11.1996 (A.M. 4/1997) sind in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser Ordnung. *) Bestätigt am 20.7.2004 bis einschließlich 2005

Nr. 61/2004 Amtliche Mitteilungen der TFH Berlin Seite 3 3 Fachgebundene Studienberechtigung Studierende mit fachgebundener Studienberechtigung, die nach 11 BerlHG vorläufig immatrikuliert sind und die endgültige Immatrikulation nicht erreichen, dürfen das Studium nicht fortsetzen. 4 Prüfungen zu Beginn der Vorlesungszeit Innerhalb der Lehrveranstaltungen werden nur für Klausuren Prüfungen gemäß 12 Abs. 5 RPO II am Beginn der Vorlesungszeit angeboten. 5 Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus einer Diplomarbeit (gestalterischer und theoretischer Teil) und der mündlichen Diplomprüfung. 6 Zulassung zur Diplomarbeit (1) Die Zulassung zur Diplomarbeit erfolgt gemäß RPO II. (2) Eine Zulassung gemäß RPO II erfolgt nur, - wenn folgende Studienfächer abgeschlossen sind: Szenische Bildaufnahme Publizistische Bildaufnahme Verbundkameraaufnahme Montagelehre und Endfertigungssysteme Nichtlineare Schnitttechnik - und wenn der Gesamtumfang der Lehrveranstaltungen, zu denen mindestens ausreichend" lautende Lehrveranstaltungsnoten noch nicht vorliegen, acht Semesterwochenstunden nicht überschreitet. 7 Dauer der Diplomarbeit Im Studiengang Audiovisuelle Medien (Kamera) wird die Bearbeitungszeit der Diplomarbeit für den theoretischen (schriftlichen) und für den praktischen Teil auf drei Monate festgelegt. 8 Gesamtprädikat der Diplomprüfung Das Diplomzeugnis weist ein Gesamtprädikat aus, das aus dem gewichteten Mittel X gemäß der Formel gebildet wird. X = 0,6X 1 + 0,25X 2 + 0,15X 3 Für die Größe X 1 gilt folgende Berechnungsformel: X 1 = [ 4*(H7+H8+H9+H10+H13+H19) +5*(H1+H4+H15)+6*(H2+H3+H5+H6+H11+H12+H16+ H17+H18)] / 93

Seite 4 Amtliche Mitteilungen der TFH Berlin Nr. 61/2004 Dabei sind H1 bis H19 die Fachnoten des Hauptstudiums gemäß folgender Zuordnung: H1,2,3 H4,5,6 H7 H8 H9 H10,11, 12 H13 Publizistische Bildaufnahme Szenische Bildaufnahme Fotobearbeitung Szenischer Kurzfilm Produktionsplanung Film- und Videonachbearbeitung I,II,III Film- und Videoschnitt H15 H16,17 H18 H19 Existenzgründung/ Projektmanagement Verbundkamera Stoffentwicklung Diplomprojekt Projektplanung Diplomprojekt Die Größe X 2 ist die Note der differenzierten Beurteilung der Diplomarbeit. Die Größe X 3 ist die Note der differenzierten Beurteilung der mündlichen Diplomprüfung. 9 Zeugnisse und Urkunden (1) Es wird ein Diplom-Vorprüfungszeugnis ausgestellt. Das Muster des Diplom-Vorprüfungszeugnisses ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Ordnung. (2) Es wird ein Diplomzeugnis ausgestellt. Das Muster des Diplomzeugnisses sowie der Diplomurkunden sind als Anlagen 2, 3 und 4 Bestandteil dieser Ordnung. 10 Akademischer Grad Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums wird der akademische Grad Diplom-Kameramann (FH) bzw. Diplom-Kamerafrau (FH) verliehen. 11 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der TFH Berlin in Kraft.

Nr. 61/2004 Amtliche Mitteilungen der TFH Berlin Seite 5 Anlage 1 zur PrO VIII AMK Seite 1 Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences Diplom-Vorprüfungszeugnis Herr / Frau Vorname Name geboren am Tag Monat Jahr in Ort hat die Diplom-Vorprüfung an der Technischen Fachhochschule Berlin im Studiengang Audiovisuelle Medien (Kamera) des Fachbereichs VIII bestanden. Die Leistungsbeurteilungen zu den im Grundstudium endenden Studienfächern sind auf der Seite 2 angegeben.

Seite 6 Amtliche Mitteilungen der TFH Berlin Nr. 61/2004 Anlage 1 zur PrO VIII AMK Seite 2 Für Herrn / Frau geboren am in Die Leistungen in den Studienfächern des Grundstudiums werden wie folgt beurteilt: Visuelle Gestaltung........................... Bildmedien Film und Fernsehen.................. Grundlagen der Kameraarbeit................... Film- und Video-Kamerakunde................... Grundlagen Tontechnik/ -aufnahme.............. Fotografie.................................. Grundlagen der nichtlinearen Schnitttechnik........ Kunstgeschichte der Bildmedien................. Übungen Tontechnik/ -aufnahme................ Physik.-chem. Grundlagen der Film- u. Fototechnik. Fotografische Bildgestaltung.................... Dramaturgie................................ Grundlagen der szenischen Bildaufnahme.......... Grundlagen der publizistischen Bildaufnahme........ Stoffentwicklung und Kurzfilm.................... Bildkommunikation........................... Wirtschafts- und Rechtsgrundlagen............................................................................... Berlin, den DER DEKAN / DIE DEKANIN (Siegel) Mögliche Leistungsbeurteilungen: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend.

Nr. 61/2004 Amtliche Mitteilungen der TFH Berlin Seite 7 Anlage 2 zur PrO VIII AMK Seite 1 Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences Diplomzeugnis Herr / Frau Vorname Name geboren am Tag Monat Jahr in Ort hat die Diplom-Vorprüfung an der Technischen Fachhochschule Berlin im Studiengang Audiovisuelle Medien (Kamera) des Fachbereichs VIII mit dem Gesamtprädikat Note bestanden.

Seite 8 Amtliche Mitteilungen der TFH Berlin Nr. 61/2004 Anlage 2 zur PrO VIII AMK Seite 2 Für Herrn / Frau geboren am in Die Leistungen in den im Hauptstudium endenden Studienfächern werden wie folgt beurteilt: Audiovisuelle Medien (Kamera) Publizistische Bildaufnahme I, II, III............ Szenische Bildaufnahme I, II, III.............. Fotonachbearbeitung....................... Szenischer Kurzfilm........................ Produktionsplanung......................... Film- u. Videonachbearbeitung I; II; III........ Film- und Videoschnitt....................... Existenzgründung/Projektmanagement......... Verbundkamera I, II......................... Stoffentwicklung Diplomprojekt................ Projektplanung Diplomprojekt................. Praktisches Studiensemester.................. Thema der Diplomarbeit :...... Beurteilung der Diplomarbeit........................... Beurteilung der mündlichen Diplomprüfung................. Berlin, den. DER DEKAN / DIE DEKANIN (Siegel) Mögliche Leistungsbeurteilungen: Mögliche Gesamtprädikate: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mit Erfolg. sehr gut mit Auszeichnung, sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend.

Nr. 61/2004 Amtliche Mitteilungen der TFH Berlin Seite 9 Anlage 3 zur PrO VIII AMK Die Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences verleiht mit dieser Urkunde Frau Vorname Name geb. am Tag Monat Jahr in Ort den akademischen Grad Diplom-Kamerafrau (FH) nachdem die Diplomprüfung im Studiengang Audiovisuelle Medien (Kamera) des Fachbereichs VIII abgelegt wurde. DER PRÄSIDENT / DIE PRÄSIDENTIN (Prägesiegel) Berlin, den

Seite 10 Amtliche Mitteilungen der TFH Berlin Nr. 61/2004 Anlage 4 zur PrO VIII AMK Die Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences verleiht mit dieser Urkunde Herrn Vorname Name geb. am Tag Monat Jahr in Ort den akademischen Grad Diplom-Kameramann (FH) nachdem die Diplomprüfung im Studiengang Audiovisuelle Medien (Kamera) des Fachbereichs VIII abgelegt wurde. DER PRÄSIDENT / DIE PRÄSIDENTIN (Prägesiegel) Berlin, den

Nr. 61/2004 Amtliche Mitteilungen der TFH Berlin Seite 11 Übergangsregelung zur Prüfungsordnung für den Studiengang Audiovisuelle Medien (Kamera) des Fachbereichs VIII der Technischen Fachhochschule Berlin (ÜPO VIII AMK) vom 16.12.2003 In Ausfüllung von 1 Abs. 2 der Prüfungsordnung für den Studiengang Audiovisuelle Medien (Kamera) des Fachbereichs VIII der Technischen Fachhochschule Berlin in der Fassung vom 16.12.2003 erlässt der Fachbereichsrat des Fachbereichs VIII die nachstehende Übergangsregelung zur Prüfungsordnung:*) 1 Geltungsbereich Diese Übergangsregelungen gelten für Studierende, die ihr Studium im Studiengang Audiovisuelle Medien (Kamera) an der Technischen Fachhochschule Berlin vor dem In-Kraft-Treten der Prüfungsordnung vom 16.12.2003 begonnen haben, die sich also im zweiten oder einem höheren Semester befinden. 2 Übergangsregelungen Die Bestimmungen sind so angelegt, dass nach dem In-Kraft-Treten der neuen Prüfungsordnung die alte Studienordnung für den Personenkreis gemäß 1 bis zum Studienende gültig bleibt. Für die Wiederholung von Fächern, die nach Auslauf des letzten Studienplansemesters der bisherigen Studienordnung nicht mehr angeboten werden, gilt die Äquivalenzliste der Übergangsregelung zur Studienordnung. 3 Geltung der Rahmenprüfungsordnung Die Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung (RPO II) vom 16.01.1997 (A.M. 5/1997) sind in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser Regelungen. 4 In-Kraft-Treten Diese Regelung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der TFH Berlin in Kraft. *) Bestätigt am 20.7.2004