AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT
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1 AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT Technische Hochschule Mittelhessen Nr. 40/2016 Lfd. Nr Jahrgang Herausgeber Der Präsident der Technischen Hochschule Mittelhessen Wiesenstraße Gießen Redaktion Referat für hochschulpolitische Fragen Petra Kratz / Hajo Köppen [email protected] Inhalt Prüfungsordnung des Fachbereichs 14 Wirtschaftsingenieurwesen (WI) der Technischen Hochschule Mittelhessen für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Logistik vom 28. Juli 2014 (AMB 48/2014) hier: Änderung vom 15. März 2016
2 Version 2 Senatsbeschluss: 27. April 2016 Prüfungsordnung des Fachbereichs 14 Wirtschaftsingenieurwesen der Technischen Hochschule Mittelhessen für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Logistik vom 28. Juli 2014 (AMB 48/2014) Hier: Änderung vom 15. März 2016 Genehmigung: Nach 37 Abs. 5 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666, 704), zuletzt geändert am 30. November 2015 (GVBl. I S. 510) genehmige ich hiermit die nachstehende Änderung der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Logistik. Gießen, 2. Mai 2016 Prof. Dr. Matthias Willems Präsident der Technischen Hochschule Mittelhessen Vorbemerkung: Nach 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666, 704) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs 14 Wirtschaftsingenieurwesen am 15. März 2016 die Änderung der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Logistik beschlossen. Sie enthält in Teil I die Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen der Technische Hochschule Mittelhessen vom 14. Januar 2015 (AMB 01/2015), und wird ergänzt durch die Fachspezifischen Bestimmungen in Teil II. Teil I Allgemeine Bestimmungen Es gelten die im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 24/2005 S veröffentlichten Allgemeinen Bestimmungen für Masterstudiengänge der Technischen Hochschule Mittelhessen vom 14. Januar 2015 (AMB 01/2015). 1
3 Artikel I: Änderung Anlage 6 Gebührenordnung der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II der Prüfungsordnung) wird wie folgt abgeändert: Anlage 6 Gebührenordnung Gebührenordnung für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Logistik des Fachbereichs Wirtschaftsingenieurwesen der Technischen Hochschule Mittelhessen vom 23. Januar 2008 Vorbemerkung Nach 21 Abs. 3 und 40 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 5. November 2007 (GVBl I S. 710) hat der Senat der Technischen Hochschule Mittelhessen am 23. Januar 2008 die nachstehende Gebührenordnung für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Logistik des Fachbereichs Wirtschaftsingenieurwesen beschlossen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 2 Gebührenpflichtige Leistungen 3 Gebührenhöhe 4 Gebührenbescheid 5 Inkrafttreten 1 Rechtsgrundlage (1) Von den Studierenden des berufsbegleitenden weiterbildenden Master-Fernstudiengang Logistik des Fachbereichs Wirtschaftsingenieurwesen der Technischen Hochschule Mittelhessen werden gemäß 21 Abs. 3 HHG Gebühren erhoben. Mit den Gebühren sollen die Kosten des Studiums gedeckt werden. (2) Die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge für die Studentenschaft und das Studentenwerk aufgrund 95 Abs. 3 HHG sowie des Verwaltungskostenbeitrags nach 64 a HHG besteht zusätzlich und bleibt von den nachstehenden Regelungen unberührt. 2 Gebührenpflichtige Leistungen (1) Studierende des berufsbegleitenden weiterbildenden Master-Fernstudiengang Logistik haben für jedes Semester, in dem sie in diesem Studiengang an der Technischen Hochschule Mittelhessen immatrikuliert sind, für Studium und Materialbezug Gebühren zu entrichten. Exmatrikuliert sich die oder der Studierende vor Beginn der Lehrveranstaltung eines Semesters, werden 50 % der Gebühr für das Semester fällig. Bei Exmatrikulation nach Beginn der Lehrveranstaltung des Semesters ist die gesamte Gebühr für das Semester zu entrichten. (2) Eine von der Gebühr nach Abs.1 Satz 1 abweichende Gebühr wird erhoben 1. für das Semester, in dem die Master-Thesis gefertigt wird, 2. für jedes Urlaubssemester, 3. für jedes Zusatzsemester, in dem die oder der Studierende über die Regelstudienzeit einschließlich des Semesters der Master-Thesis hinaus immatrikuliert ist, 4. wenn die Immatrikulation für ein Semester erforderlich ist, in dem ausschließlich das Thesis-Kolloquium stattfindet. 5. für Studierende, die nach der Teilzeitvariante des Studiums studieren ( 6 Abs. 1). 2
4 (3) Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht im berufsbegleitenden weiterbildenden Master-Fernstudiengang Logistik an der Technischen Hochschule Mittelhessen immatrikuliert sind, sind die Inanspruchnahme des Lehrangebots und der Bezug der Lehrbriefe einzelner Module des Studiums gebührenpflichtig. Die Gebühr wird mit der verbindlichen Anmeldung zu dem Modul fällig. Erfolgt die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung ausnahmsweise ohne Anmeldung, entsteht die Gebührenpflicht mit dem ersten Besuch der Lehrveranstaltung. (4) Eine Gebührenpflicht besteht auch 1. für die wiederholte Inanspruchnahme des Lehrangebots einzelner Module, 2. für die Wiederholung von Klausuren, sonstigen Leistungsnachweisen, der Master- Thesis und des Kolloquiums zur Master-Thesis, 3. für mündliche Prüfungen und deren Wiederholungen 4. für die erstmalige und wiederholte Teilnahme an Leistungsnachweisen einzelner Module, wenn die Lehrveranstaltung nicht besucht wird. Die Gebühr wird mit der verbindlichen Anmeldung zu dem jeweiligen Leistungsnachweis fällig. Erfolgt die Teilnahme an einem Leistungsnachweis ausnahmsweise ohne vorherige Anmeldung, entsteht die Gebührenpflicht mit der Teilnahme an dem Leistungsnachweis. 3 Gebührenhöhe (1) Die Höhe der nach 2 zu entrichtenden Gebühren wird vom Präsidium der Technischen Hochschule Mittelhessen festgelegt ( 21 Abs. 3 Satz 2 HHG). Die aktuellen Gebührensätze sind dem Anhang zu dieser Ordnung zu entnehmen. (2) Das Präsidium kann die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung absehen, wenn dies aus besonderen Gründen gerechtfertigt erscheint. 4 Gebührenbescheid Die Gebührenpflichtigen nach 2 erhalten über die Höhe der zu entrichtenden Gebühren einen Bescheid. Die Gebühren werden mit der Bekanntgabe des Bescheids fällig. 5 Inkrafttreten (1) Diese Gebührenordnung gemäß Anhang 1 tritt mit Wirkung vom 1. September 2013 für alle Studierenden die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2013/2014 begonnen haben in Kraft. (2) Für alle übrigen Studierenden gilt Anlage 6 Anhang 2. Anhang 1 zur Gebührenordnung der Technischen Hochschule Mittelhessen für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Logistik des Fachbereichs Wirtschaftsingenieurwesen vom 19. Februar 2008 Die Gebührenänderung für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Logistik hat das Präsidium der Technischen Hochschule Mittelhessen am und der Zentralausschuss und Verwaltungsrat der Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen (ZFH) am beschlossen. 3
5 Gebühren für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Logistik Nach 21 Abs. 3 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 5. November 2007 (GVBI. I S. 710) und der Gebührenordnung für den weiterbildenden Master- Fernstudiengang Logistik vom 23. Januar 2008 setzt das Präsidium der Technischen Hochschule Mittelhessen mit Beschluss vom 19. Februar 2008 folgende Gebühren fest: Leistungen Gebühren in Euro Gebühr für ein Studiensemester ( 2 Abs. 1 der Gebührenordnung) 1.150,00 Materialbezugsentgelt für die Lehrbriefe eines Studiensemesters ( 2 Abs. 1 der Gebührenordnung) Gebühr für das Master-Thesis-Semester ( 2 Abs. 2 Nr. 1 der Gebührenordnung) Gebühr für das Semester, in dem ausschließlich das Thesis-Kolloquium stattfindet. ( 2 Abs. 2 Nr. 4 der Gebührenordnung) Gebühr für die Inanspruchnahme des Lehrangebots eines Moduls (incl. Material) je ECTS ( 2 Abs. 3 der Gebührenordnung) Gebühr für die Inanspruchnahme des Lehrangebots für Teilzeitstudierende (incl. Material) je ECTS ( 2 Abs. 2 der Gebührenordnung) Materialbezugsentgelt für die Lehrbriefe eines Moduls je ECTS ( 2 Abs. 3 der Gebührenordnung) Gebühr für die Wiederholung einer Klausur Gebühr für die Wiederholung einzelner Leistungsnachweise zum Lehrangebot eines Moduls (z. B. Einsendeaufgaben, Hausaufgaben) Wiederholung der Master-Thesis Mündliche Prüfungen und deren Wiederholungen, Wiederholung des Kolloquiums zur Master-Thesis Urlaubssemester ( 2 Abs. 2 Nr. 2 der Gebührenordnung) Zusatzsemester ( 2 Abs. 2 Nr. 3 der Gebührenordnung) 350, ,00 10,00 90,00 85,00 15,00 50,00 90, ,00 280,00 120,00 400,00 Artikel II: Inkrafttreten Die Änderung tritt mit Wirkung vom 1. April 2016 in Kraft. Friedberg, 2. Mai 2016 Prof. Udo Fiedler Dekan des Fachbereichs Wirtschaftsingenieurwesen 4
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