Lehrabschlussprüfung Bäcker/Bäckerin WIEN

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Transkript:

Lehrabschlussprüfung Bäcker/Bäckerin WIEN

Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Innungshaus der Bäcker Wiens Florianigasse 13 1080 Wien 2

Wo gibt es Vorbereitungskurse? Bei folgenden Ansprechpartnern können Sie anfragen: KUS Netzwerk Hütteldorfer Straße 7-17,1150 Wien Tel. Nr.: 0664/943 04 34 Mail: complete@kusonline.at WIFI Wien Telefon: +43 1 476 77 Mail: kundenservice@wifiwien.at BFI Wien Telefon: +43 1 81178-10100 Mail: information@bfi-wien.or.at 3

Lehrabschlussprüfung Bäcker / Bäckerin Gliederung: 5. (1) Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und eine theoretische Prüfung. (2) Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch (3) Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Fachkunde und Fachrechnen. (4) Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der/die Prüfungskandidat/in das Erreichen des Lehrzieles der letzten Klasse der fachlichen Berufsschule für den Lehrberuf Bäcker/Bäckerin oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat.

Welche Teile umfasst die theoretische Prüfung? Dieser Prüfungsteil entfällt bei Vorlage eines positiven Jahres- und Abschlusszeugnisses der Berufsschule. - Roh- und Hilfsstoffe - Werkzeug, Maschinen, Geräte Fachkunde Fachrechnen - Schilderung der Herstellung von Backprodukten aller Art - Behandeln und Lagern von Fertigwaren sowie deren Frischhaltung - Gewichtsberechnung - Prozentberechnung - Schlussrechnung - Einfache Kalkulation 5

Praktische Prüfung Wie sieht die Prüfarbeit aus? Die Prüfarbeit ist nach Angabe der Prüfungskommission in Form der Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrages unter Einschluss von Arbeitsplanung, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Maßnahmen der Qualitätskontrolle durchzuführen und hat folgende Tätigkeiten zu umfassen: - Mischen der Teige für Brot und Gebäck sowie Ofenarbeit - Bearbeiten und Formen der verschiedenen Gebäck- und Brotsorten von Hand und maschinell - Herstellen von Feinbackwaren, Zubereiten von Füllungen und Glasuren, Ausfertigen von Feinbackwaren.

Prüfungsmaterial und Werkzeug Zur praktischen Lehrabschlussprüfung ist mitzubringen: Lichtbildausweis Arbeitskleidung (sauber) für Bäcker inkl. Kopfbedeckung Persönliche Arbeitsgeräte 7

Bewertung der Prüfarbeit Nach Absolvierung der Prüfarbeit wird diese von der Prüfungskommission bewertet. Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend: Das Endprodukt muss vom Aussehen und vom Geschmack her einwandfrei sein. Die Herstellung muss fachlich und Hygienisch einwandfrei sein Die Note Prüfarbeit 8

Praktische Prüfung Wie sieht ein Fachgespräch aus? 2(4) Das Fachgespräch ist vor der Prüfungskommission abzulegen. (4) Das Fachgespräch hat sich aus der praktischen Tätigkeit heraus zu entwickeln. Dabei ist unter Verwendung von Fachausdrücken das praktische Wissen des Prüflings festzustellen. (5) Die Themenstellung hat den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. Fragen über einschlägige arbeitsrechtliche Vorschriften, über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung sowie über einschlägige Hygienevorschriften sind mit einzubeziehen. (6) Das Fachgespräch soll 15-20 Minuten dauern. Eine Verlängerung um 10 Minuten kann im Einzelfall erfolgen. Die Kommission besteht aus: 1 Vorsitzender 1 Beisitzer Arbeitgeber 1 Beisitzer - Arbeitnehmer 9

Bewertung des Fachgespräches Nach Absolvierung des Fachgespräches wird dieses von der Prüfungskommission bewertet. Die Note Fachgespräch

Wie melde ich mich zur Lehrabschlussprüfung an? Schicken Sie folgende Dokumente an die Lehrlingsstelle per Fax, Mail oder per Post Antragsformular Einzahlungsbestätigung der Prüfungsgebühr + Materialkosten Jahres- und Abschlusszeugnis wenn bereits vorhanden Übrigens, Lehrlinge aus Wien können sich jetzt auch online-anmelden auf ebipol.wkw.at 11

Wurde der Lehrvertrag gelöst, oder haben Sie ausreichend Berufserfahrung? Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung zu stellen 23 Abs. 5 lit.a BAG Voraussetzungen Alter: vollendetes 18. Lebensjahr Erwerb der erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse durch ausreichende Anlernzeit, praktische Tätigkeit im Ausmaß der halben Lehrzeit 23 Abs. 5 lit. b BAG Voraussetzungen Zurücklegung mindestens der halben Lehrzeit keine Möglichkeit, einen Lehrvertrag für restliche Lehrzeit abzuschließen 12

Ansprechpartner Prüfungsanmeldung Gabriela Prokop 514 50/2422 gabriela.prokop@wkw.at Referent Obermaier Christina 514 50/2447 christina.obermaier@wkw.at 13