Reihenfolge Vorschlagsrecht Beispiel Landesjugendhilfeausschuss Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) vom 21. Dezember 1993 9 Stimmberechtigte Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses (1) Dem Landesjugendhilfeausschuss gehören 25 stimmberechtigte Mitglieder an. Für jedes stimmberechtigte Mitglied nach den Absätzen 3 bis 5 ist ein stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied zu wählen oder zu berufen. (2) Die Präsidentin oder der Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung oder deren Vertreterin oder Vertreter gehören dem Landesjugendhilfeausschuss als stimmberechtigtes Mitglied an. (3) Sechs stimmberechtigte Mitglieder werden vom Landtag gewählt. Sie verteilen sich auf die Fraktionen nach dem d'hondtschen Höchstzahlverfahren, jedoch stellt jede Fraktion mindestens ein Mitglied. Sie sollen in der Jugendhilfe erfahrene Personen sein. (4) Das fachlich zuständige Ministerium beruft fünf stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der auf Landesebene als Träger der freien Jugendhilfe anerkannten Jugendverbände und fünf stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der sonstigen auf Landesebene anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. (5) Das fachlich zuständige Ministerium beruft zu weiteren stimmberechtigten Mitgliedern: 1. zwei in der Jugendhilfe erfahrene Personen, 2. drei Vertreterinnen oder Vertreter der Jugendämter, 3. je eine Vertreterin oder einen Vertreter des Gemeinde- und Städtebunds, des Landkreistags und des Städtetags. Gemäß 9 AGKJHG: 25 stimmberechtigte Mitglieder, paritätische Besetzung bei: 12 Männer und 13 Frauen oder 13 Männer und 12 Frauen 7 geborene Mitglieder: 1 Mitglied: Präsident/in / Stellvertreter/in LSJV 6 Mitglieder: Landtag (durch Wahl ermittelt) 18 sonstige Mitglieder: 5 Mitglieder: Jugendverbände 5 Mitglieder: freie Jugendhilfe 2 Mitglieder: Experten/Expertinnen Jugendhilfe 3 Mitglieder: Jugendämter 1 Mitglied: Gemeinde- und Städtebund 1 Mitglied: Landkreistag 1 Mitglied: Städtetag 1
Beispielhafte Benennung für den Jugendhilfeausschuss Folgende Personen wurden von den en als geborene Mitglieder benannt (Liste geborene Mitglieder, Ziffer 2 Muster-Verfahren): Detlef LSJV Bettina Landtag Fred Landtag Petra Landtag Benedikt Landtag Ellen Landtag Hedi Landtag 3 Männer 4 Frauen Folgende Personen wurden von den en als sonstige Mitglieder benannt (Liste sonstige Mitglieder, Ziffer 2 Muster-Verfahren): (Die Reihenfolge der en in den zwei Listen der sonstigen Mitglieder orientiert sich an der Reihenfolge des Vorschlagrechtes; wie in 9 AGKJHG aufgeführt.) Sitze je 1 Rudolf Landkreistag* 1 Herold Städtetag* *weichen zulässigerweise komplett vom Doppelbenennungsverfahren ab! (geprüft nach Ziffer 3 Muster-Verfahren) 2
Ziffer 4 Muster-Verfahren: Gremienbesetzung durch 7 geborene Mitglieder und 2 Mitglieder aufgrund der Abweichung vom Doppelbenennungsverfahren stehen nun fest: Detlef LSJV Bettina Landtag Fred Landtag Petra Landtag Benedikt Landtag Ellen Landtag Hedi Landtag Rudolf Landkreistag Herold Städtetag 5 Männer 4 Frauen Ermittlung des Geschlechtsverhältnisses der restlichen Mitglieder: 25 stimmberechtigte Mitglieder: Paritätische Besetzung bei: 13 Männer / 12 Frauen abzgl. geborene Mitglieder: 3 Männer 4 Frauen abzgl. Abweichung Doppelbenennung: 2 Männer Fehlende Mitglieder bis zur paritätischen Besetzung: 8 Männer 8 Frauen 3
Ziffer 5 Muster-Verfahren, Ermittlung der noch fehlenden Gremienmitglieder: Nach Berücksichtigung des Geschlechtsverhältnisses der geborenen Mitglieder und der Mitglieder aufgrund der Abweichung vom Doppelbenennungsverfahren werden für eine paritätische Besetzung des Gremiums noch 8 Männer und 8 Frauen benötigt. Als Erstes wird von der weiblichen Liste aus jeder eine Frau ausgelost (falls mehrere Frauen zur Verfügung stehen) bzw. ermittelt und wieder von vorne begonnen, bis die Zahl der fehlenden weiblichen Personen (8) erreicht ist. (Ziffer 5a Muster-Verfahren.) 1. Durchgang: Die gelb markierten Frauen wurden beim ersten Durchgang ausgelost/ermittelt. Sitze je 5 Frauen 4
2. Durchgang: Die grün markierten Frauen wurden beim zweiten Durchgang ausgelost/ermittelt. Sitze je 8 Frauen 5
Nachdem die weiblichen Personen für die Gremienbesetzung ermittelt wurden, werden dann die noch fehlenden männlichen Personen (8) für eine paritätische Besetzung des Gremiums ausgelost/ermittelt (Ziffer 5b Muster-Verfahren): 1. Durchgang: Die blau markierten Männer wurden beim ersten Durchgang ausgelost/ermittelt. (Bei den durchgestrichenen Personen sind keine Sitze mehr für diese frei.) Sitze je 4 Männer 8 Frauen 6
2. Durchgang: Die pink markierten Männer wurden beim zweiten Durchgang ausgelost/ermittelt. (Bei den durchgestrichenen Personen sind keine Sitze mehr für diese frei.) Sitze je 6 Männer 8 Frauen 7
3. Durchgang: Die olivgrün markierten Männer wurden beim dritten Durchgang ausgelost/ermittelt. (Bei den durchgestrichenen Personen sind keine Sitze mehr für diese frei.) Sitze je 8 Männer 8 Frauen 8
Der Landesjugendhilfeausschuss ist nun wie folgt besetzt: Detlef LSJV Bettina Landtag Fred Landtag Petra Landtag Benedikt Landtag Ellen Landtag Hedi Landtag Rudolf Herold Landkreistag Städtetag Heinz Jugendverbände Emma Jugendverbände Arnold Jugendverbände Edelgard Jugendverbände Gandalf Jugendverbände Harry freie Jugendhilfe Antonia freie Jugendhilfe Klaus freie Jugendhilfe Gloria freie Jugendhilfe Werner freie Jugendhilfe Arnim Ex. Jugendhilfe Elsbeth Ex. Jugendhilfe Anton Jugendämter Helena Jugendämter Konstanze Jugendämter Bärbel GStB 13 Männer 12 Frauen 9