Beitrags- und Gebührenordnung Gelb markiert: Alte Formulierung/Änderung/Streichung Grün markiert: Vorschlag / Neue Formulierung 1. Abteilung Hockey Aufnahmegebühr: Für alle Neuaufnahmen innerhalb eines Jahres 100,00 Bei Erteilung eines Lastschriftmandats reduziert sich die Aufnahmegebühr um 50,00 auf 50,00 Mitglieder, die aus einer anderen Abteilung der Potsdamer Sport-Union 04 zur Abteilung Hockey wechseln, zahlen eine Aufnahmegebühr in Höhe von 25,00 Diese Aufnahmegebühr wird auch bei Familienangehörigen fällig, die im Rahmen des Familienbeitrags einen ermäßigten Beitrag zahlen. Jahresbeitrag für erwachsene Mitglieder, die im vorangegangenen Beitragsjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben: 240,00 Jahresbeitrag für erwachsene Mitglieder von Freizeitmannschaften, die im vorangegangenen Beitragsjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben, und erwachsene Mitglieder anderer Mannschaften, die im ganzen Beitragsjahr nicht am Spielbetrieb (BHV, BHSV) (ohne Spielerpass) teilnehmen (Änderungsantrag bis zum 1.12. des Vorjahres erforderlich)): 195,00 Jahresbeitrag für Kinder und Jugendliche Mitglieder, die im vorangegangenen Beitragsjahr das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder junge Erwachsene, die noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung ist der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer weiterführenden Bildungseinrichtung, die Ableistung des Grundwehrdienstes bzw. eines Wehrersatzdienstes oder eine Ausbildung. Diese Voraussetzung ist gegenüber dem Vorstand nachzuweisen und es ist gegebenenfalls auf Anforderung durch den Vorstand eine Erklärung abzugeben, dass über die Einkünfte im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten keine nennenswerten Einkünfte vorhanden sind. Entscheidend für die Höhe des Jahresbeitrags ist der Status zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Jahresbeitrages bzw. bei Eintritt in den Verein. 195,00 Familienjahresbeitrag: Sind mehrere Mitglieder einer Familie Mitglied in der Abteilung Hockey, so wird für das erste erwachsene Familienmitglied der volle Jahresbeitrag bzw. bei Kindern und Jugendlichen der entsprechende ermäßigte Jahresbeitrag (s.o.) Für das zweite Familienmitglied werden 70% des jeweiligen Jahresbeitrags (auf volle Euro in Bezug auf den Monatsbeitrag gerundet) Für das dritte Vorstand: Götz Friederich (Vorsitzender), Philipp Koesling (Stellv. Vorsitzender), Frank Treiber (Schatzmeister) Seite 1
und jedes weitere Familienmitglied werden 50% des jeweiligen Jahresbeitrags (auf volle Euro in Bezug auf den Monatsbeitrag gerundet) fällig: Jahresbeitrag 70% 50% 240,00 168,00 120,00 195,00 137,00 138,00 98,00 102,00 Wird ein Familienmitglied im 2. Halbjahr Mitglied der Abteilung Hockey, trifft die Regelung der Familienmitgliedschaft ab dem folgenden Beitragsjahr zu. Werden erwachsene Familienmitglieder zeitlich nach den Kindern der Familie Mitglied im Verein, so gelten sie ab diesem Beitragsjahr als erstes bzw. zweites Familienmitglied. Unter Familien sind Ehepartner, Mitglieder von Lebensgemeinschaften und deren Kinder zu verstehen, soweit sie ihren Wohnsitz bei den Eltern haben und wirtschaftlich nicht selbständig sind (über keine nennenswerten eigenen Einkünfte verfügen). Entscheidend ist der Status zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Jahresbeitrages. Die Regelung des Familienbeitrages gilt nicht für eine Fördermitgliedschaft und von der Mitgliederversammlung beschlossene Sonderbeiträge bzw. Umlagen. Fördermitgliedschaft: Diese Mitglieder nehmen nicht am Trainings- und Spielbetrieb der Abteilung teil. Mitglieder dieser Gruppe können natürliche und juristische Personen werden. 90,00 Der Mitgliedsbeitrag wird für alle Mitglieder, die am 01.01. des Beitragsjahres Mitglied der Abteilung Hockey waren, zum 10.03. und 10.09. des Beitragsjahres bzw. bei Neuaufnahmen 14 Tage nach Eingang der Aufnahmebestätigung zuzüglich der Aufnahmegebühr Der Jahresbeitrag reduziert sich nicht bei einer Kündigung der Mitgliedschaft im Laufe des jeweiligen Halbjahres (siehe Abteilungsordnung). Bei einer Neuaufnahme im 2. Halbjahr wird der halbe Jahresbeitrag zuzüglich der Aufnahmegebühr Anmerkung der Geschäftsstelle: Bei Fußball steht: Bei einer Neuaufnahme wird der Jahresbeitrag anteilig der Anzahl der restlichen Monate des Beitrittsjahres, berechnet mit 1/12 des Jahresbeitrags pro Monat, und zuzüglich der Aufnahmegebühr Wir schlagen vor das wie folgt zu ändern, bei Hockey und Fußball: Bei einer Aufnahme in den Verein während eines Jahres wird der Beitrag nur für die Monate der Mitgliedschaft berechnet, beginnend mit dem Beitrittsmonat. Aktive Hockeyspieler, die zu den Wechselterminen zur Feld- bzw. Hallensaison aus einem anderen Verein zur Potsdamer Sport-Union 04, Abteilung Hockey wechseln und nach Einschätzung des verantwortlichen Übungsleiters eine qualitative Verstärkung der jeweiligen Mannschaft darstellen, Vorstand: Götz Friederich (Vorsitzender), Philipp Koesling (Stellv. Vorsitzender), Frank Treiber (Schatzmeister) Seite 2
können auf schriftlichen Antrag beim Vorstand vom Mitgliedsbeitrag in dem Jahr des Wechsels zur Potsdamer Sport-Union 04, Abteilung Hockey befreit werden. Die Aufnahmegebühr beträgt analog den Neuaufnahmen 50,00 bzw. 100,00. Der Nachweis, dass der Spieler den Beitragsverpflichtungen in seinem letzten Verein für das laufende Beitragsjahr nachgekommen ist, ist dem Antrag beizufügen. Von Mitgliedern, die aus einer anderen Abteilung der Potsdamer Sport-Union 04 zur Abteilung Hockey wechseln, wird im laufenden Jahr unter der Voraussetzung, dass für den betreffenden Zeitraum bereits ein Beitrag in der Nachbarabteilung gezahlt wurde, kein Beitrag erhoben. Diejenigen, die nach einer Kündigung erneut in den Verein eintreten, zahlen bei Erteilung eines SEPA- Mandates keine Aufnahmegebühr. Wird der Mitgliedsbeitrag per Überweisung gezahlt, ist eine Aufnahmegebühr in Höhe von 50,00 Euro Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung ermächtigt, in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag Abweichungen von der Beitragshöhe und der Zahlungsweise festzulegen. Vorstand: Götz Friederich (Vorsitzender), Philipp Koesling (Stellv. Vorsitzender), Frank Treiber (Schatzmeister) Seite 3
2. Abteilung Fußball Aufnahmegebühr: Einmalige Aufnahmegebühr 10,00 Erwachsene Mitglieder (Mitglieder, die im vorangegangenen Beitragsjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben und am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen) 162,00 Ermäßigter Beitrag erwachsene Mitglieder (Mitglieder, die im vorangegangenen Beitragsjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen und sich in einer Ausbildung oder Umschulung befinden, Rentner oder arbeitslos gemeldet sind. 120,00 Kinder und Jugendliche 96,00 Fördermitgliedschaft: Diese Mitglieder nehmen nicht am Trainings- und Spielbetrieb der Abteilungen teil. Mitglieder dieser Gruppe können natürliche und juristische Personen werden. 90,00 Der Mitgliedsbeitrag ist für alle Mitglieder, die am 01.01. des Beitragsjahres Mitglied der Abteilung Fußball waren, jeweils zur Hälfte zum 10. Februar und 10. August 10. März und 10. September des Beitragsjahres bzw. bei Neuaufnahmen 14 Tage nach Eingang der Aufnahmebestätigung zuzüglich der Aufnahmegebühr Bei einer fristgerechten Kündigung der Mitgliedschaft zum 30. Juni eines Beitragsjahres ist nur der halbe Jahresbeitrag für dieses Beitragsjahr Der Jahresbeitrag reduziert sich nicht bei einer Kündigung der Mitgliedschaft im Laufe des jeweiligen Halbjahres (vgl. Satzung). Bei einer Neuaufnahme wird der Jahresbeitrag anteilig der Anzahl der restlichen Monate des Beitrittsjahres, berechnet mit 1/12 des Jahresbeitrags pro Monat, und zuzüglich der Aufnahmegebühr Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung ermächtigt, in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag Abweichungen von der Beitragshöhe und der Zahlungsweise festzulegen. Vorstand: Götz Friederich (Vorsitzender), Philipp Koesling (Stellv. Vorsitzender), Frank Treiber (Schatzmeister) Seite 4
3. Abteilung Turnen Aufnahmegebühr: Einmalige Aufnahmegebühr 5,00 Erwachsene Mitglieder, die im vorangegangenen Beitragsjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben) 60,00 Kinder und Jugendliche 60,00 Der Mitgliedsbeitrag ist für alle Mitglieder, die am 01.01. des Beitragsjahres Mitglied der Abteilung Turnen waren, jeweils zu einem Viertel zum 10. Januar, 10. April, 10. Juli und 10. Oktober des Beitragsjahres bzw. bei Neuaufnahmen 14 Tage nach Eingang der Aufnahmebestätigung zuzüglich der Aufnahmegebühr Bei einer fristgerechten Kündigung der Mitgliedschaft zum 30. Juni eines Beitragsjahres ist nur der halbe Jahresbeitrag für dieses Beitragsjahr Der Jahresbeitrag reduziert sich nicht bei einer Kündigung der Mitgliedschaft im Laufe des jeweiligen Halbjahres (vgl. Satzung). Bei einer Neuaufnahme wird der Jahresbeitrag anteilig ab dem Quartal des Beitritts und zuzüglich der Aufnahmegebühr Wird der entsprechende Beitrag erst 4 Wochen oder später überwiesen, wird eine Mahngebühr (erste Mahnung) fällig in Höhe von 10,00 Erfolgt trotz Mahnung innerhalb von 8 Wochen nach Fälligkeit des Beitrags keine Zahlung wird eine weitere Mahngebühr(2. Mahnung) fällig in Vorstand: Götz Friederich (Vorsitzender), Philipp Koesling (Stellv. Vorsitzender), Frank Treiber (Schatzmeister) Seite 5
4. Abteilung Karate Aufnahmegebühr Einmalige Aufnahmegebühr 10,00 Erwachsene Mitglieder, die im vorangegangenen Beitragsjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben und über ein eigenes Einkommen verfügen 90,00 Schüler, Studenten und Empfänger staatlicher Transferleistungen 60,00 Der Mitgliedsbeitrag ist für alle Mitglieder, die am 01. Januar des Beitragsjahres Mitglied der Abteilung Karate waren, jeweils zur Hälfte zum 10. Februar und 10. August 10. März und 10. September des Beitragsjahres bzw. bei Neuaufnahmen 14 Tage nach Eingang der Aufnahmebestätigung zuzüglich der Aufnahmegebühr Bei einer fristgerechten Kündigung der Mitgliedschaft zum 30. Juni eines Beitragsjahres ist nur der halbe Jahresbeitrag für dieses Beitragsjahr Der Jahresbeitrag reduziert sich nicht bei einer Kündigung der Mitgliedschaft im Laufe des jeweiligen Halbjahres (vgl. Satzung). Bei einer Neuaufnahme im 2. Halbjahr wird der halbe Jahresbeitrag zuzüglich der Aufnahmegebühr Vorstand: Götz Friederich (Vorsitzender), Philipp Koesling (Stellv. Vorsitzender), Frank Treiber (Schatzmeister) Seite 6
5. Abteilung Tischtennis Aufnahmegebühr Einmalige Aufnahmegebühr 10,00 Erwachsene Mitglieder, die im vorangegangenen Beitragsjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben) 60,00 Kinder und Jugendliche 60,00 Der Mitgliedsbeitrag ist für alle Mitglieder, die am 01. Januar des Beitragsjahres Mitglied der Abteilung Tischtennis waren, zum 10. Februar 10. März des Beitragsjahres bzw. bei Neuaufnahmen 14 Tage nach Eingang der Aufnahmebestätigung zuzüglich der Aufnahmegebühr Der Jahresbeitrag reduziert sich nicht bei einer Kündigung der Mitgliedschaft im Laufe des jeweiligen Halbjahres (vgl. Satzung). Bei einer Neuaufnahme im 2. Halbjahr wird der halbe Jahresbeitrag zuzüglich der Aufnahmegebühr Vorstand: Götz Friederich (Vorsitzender), Philipp Koesling (Stellv. Vorsitzender), Frank Treiber (Schatzmeister) Seite 7
6. Abteilung Volleyball Aufnahmegebühr Einmalige Aufnahmegebühr 5,00 Erwachsene Mitglieder, die im vorangegangenen Beitragsjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben) 42,00 Kinder und Jugendliche 42,00 Der Mitgliedsbeitrag ist für alle Mitglieder, die am 01. Januar des Beitragsjahres Mitglied der Abteilung Volleyball waren, jeweils zur Hälfte zum 10. Februar und 10. August 10. März und 10. September des Beitragsjahres bzw. bei Neuaufnahmen 14 Tage nach Eingang der Aufnahmebestätigung zuzüglich der Aufnahmegebühr Bei einer fristgerechten Kündigung der Mitgliedschaft zum 30. Juni eines Beitragsjahres ist nur der halbe Jahresbeitrag für dieses Beitragsjahr Der Jahresbeitrag reduziert sich nicht bei einer Kündigung der Mitgliedschaft im Laufe des jeweiligen Halbjahres (vgl. Satzung). Bei einer Neuaufnahme im 2. Halbjahr wird der halbe Jahresbeitrag zuzüglich der Aufnahmegebühr Die Beitragsordnung in der vorliegenden Fassung wurde auf der Mitgliederversammlung des Potsdamer Sport-Union 04 e.v. am 30.10.2013 zum 01.01.2014 25.11.2015 zum 01.01.2016 beschlossen. Vorstand: Götz Friederich (Vorsitzender), Philipp Koesling (Stellv. Vorsitzender), Frank Treiber (Schatzmeister) Seite 8