Abteilungsordnung. 1. Abteilungsleitung. 1.1 Zusammensetzung. 1.2 Aufgaben. 2.1 Abteilungswahlen 2.2 Mitgliederversammlung. 3.
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- Mina Heinrich
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1 Abteilungsordnung 1. Abteilungsleitung 1.1 Zusammensetzung 1.2 Aufgaben 2. Abteilungswahlen / Mitgliederversammlung 2.1 Abteilungswahlen 2.2 Mitgliederversammlung 3. Gliederung 3.1 Wettkampfsport der Senioren 3.2 Freizeit- und Breitensport der Senioren 3.3 Wettkampfsport im Jugendbereich 3.4 Vorschul- und Freizeitsport 4. Mitgliedsbeiträge 4.1 Kinder- und Jugendbereich 4.2 Spielbetrieb im Brandenburgischen Volleyball Verband und höher 4.3 Freizeit- und Breitensport 4.4 Fördernde Mitglieder 5. Trainer / Übungsleiter 5.1. Ausbildung 5.2 Entschädigung 6. Schiedsrichter 6.1 Aus- und Fortbildung 6.2 Entschädigung 7. Reisekosten 8. Öffentlichkeitsarbeit
2 1. Abteilungsleitung 1.1 Zusammensetzung Abteilungsleiter Stellvertretender Abteilungsleiter Technischer Leiter Kassenwart/Finanzen Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit Freizeit- und Breitensportverantwortlicher 1.2 Aufgaben Abteilungsleiter -Präsentation der Abteilung in der Öffentlichkeit -Koordination aller Aufgabenbereiche innerhalb der Leitung -Betreuung der Sponsoren sowie Neugewinnung -Bindeglied zum BVV -Bindeglied zum TSV Vorstand/Mitglied des Vereinsrates -Kooperation verantwortlicher VCA/TSV -Sachkundige Vorbereitung und Planung der Leitungssitzung -Bindeglied zu den Trainern und Übungsleitern Stellvertretender Abteilungsleiter -Aufgabenwahrnehmung wenn Abteilungsleiter verhindert -Sponsorenbetreuung sowie Neugewinnung -Mithilfe bei der Abwicklung der Heimspiele der Regionalliga -Mitgestaltung der Programmhefte Regionalliga -Bindeglied zum FES - Bereich -Erstellen der Terminpläne zur Leitungssitzung sowie Raumbestellung Technischer Leiter -Hallenzeiten für Training und Punktspielbetrieb anmelden -Autobestellung für Punktspiele absichern -Verantwortlich für Spielkleidung und Materialbeschaffung -verantwortlich für den Verkauf von Speisen und Getränken 2
3 1.2.4 Kassenwart/Finanzen -Mitgliederverwaltung -Beitragskontrolle -Anträge zur Abrechnungen der Zuschüsse an die Stadtverwaltung Schwedt -Anträge zur Abrechnung an den BVV -Kontrolle und Abrechnung im Wirtschaftlichen- und Sportlichenbereich -Monatliche Rechenschaftslegung Finanzen gegenüber der Abteilungsleitung -erstellen der Übungsleiter- bzw. Trainerverträge in Abstimmung mit dem Abteilungsleiter -Quartalsweise Abrechnung der Übungsleiterentschädigung (auf Nachweis ) Öffentlichkeitsarbeit - Presse, Internet, Fernsehen der UM Freizeit- und Breitensport - Spielbetrieb in der Stadtliga und Uckermarkliga - Turniere 2. Abteilungswahlen / Mitgliederversammlung 2.1 Abteilungswahlen Die Abteilungswahlen finden alle 4 Jahre statt Wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder der Abteilung Volleyball, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bei minderjährigen Mitgliedern erhält ein Elternteil das Stimmrecht. 2.2 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung findet zur Entlastung der Abteilungsleitung jährlich statt. 3
4 3. Gliederung 3.1 Wettkampfsport der Erwachsenen Teilnahme am Spielbetrieb innerhalb des Brandenburgischen Volleyball Verbandes und/oder des Deutschen Volleyball Verbandes der Senioren bzw. Seniorinnen. 3.2 Freizeit- und Breitensport der Erwachsenen Teilnahme von Freizeitmannschaften am Spielbetrieb im Landkreis Uckermark. Ausrichtung bzw. Teilnahme an Freizeit- und Breitensportturnieren. 3.3 Wettkampfsport im Jugendbereich Teilnahme am Spielbetrieb innerhalb des Brandenburgischen Volleyball Verbandes und/oder des Deutschen Volleyball Verbandes des Nachwuchses (U12 bis U20). 3.4 Vorschul- und Freizeitsport Im Vorschul- und Freizeitsport sind alle Kinder und Jugendliche erfasst, welche sich sportlich betätigen, ohne an einem Wettspielbetrieb teilzunehmen. 4. Mitgliedsbeiträge 4.1 Erwachsene, Kinder- und Jugendbereich Erwachsene: Nachwuchs : 1x wöchentlich: 3x wöchentlich: Vorschulbereich: 98,- jährlich nur WK Betrieb LK aufwärts 85,- jährlich nur WK ab U12 37,- jährlich ohne WK 61,- jährlich Erwachsene., Nachwuchs 12,- jährlich Alter 2 bis 8 Jahre Zuzüglich Vereinsbeitrag Die Abteilungsleitung kann in begründeten Einzelfällen von der Beitragsordnung Punkt 4 abweichen. 4
5 4.2 Fördernde Mitglieder -Beitrag: 20,- 30,- 60,- 90,- 120,00 Ab 60,- freien Eintritt im Jahr zu den Punktspielen in der Wettkampfsaison der Abteilung Volleyball (Normale Eintrittsbelege) 5. Trainer / Übungsleiter 5.1. Ausbildung Die Ausbildung von Trainer bzw. Übungsleitern wird von der Abteilung finanziell unterstützt, gleichzeitig verpflichtet sich der Auszubildende, nach erfolgreicher Ausbildung 5 Jahre für die Abteilung als Trainer bzw. Übungsleiter tätig zu sein. Ansonsten ist die finanzielle Unterstützung an die Abeilung vollständig zurückzuzahlen. 5.2 Entschädigung Trainer mit A Lizenz 7,80 /Std für Trainingsbetrieb (auf Nachweis ) Trainer mit B Lizenz 6,00 /Std Trainer mit C Lizenz 4,00 /Std Übungsleiter ohne Lizenz 2,00 /Std 6. Schiedsrichter 6.1 Aus- und Fortbildung Die Aus- und Fortbildung von Schiedsrichtern wird von der Abteilung finanziell vollständig übernommen. Bei nicht Bestehen der Schiedsrichteraus- bzw. Fortbildung hat der Teilnehmer die angefallenen Kosten der Abteilung vollständig zurück zu zahlen. 5
6 6.2 Entschädigung Schiedsrichterentschädigungen können entsprechend der Landesschiedsrichterordnung Anlage 2 gezahlt werden, sofern diese nicht durch den BVV bzw. dritte übernommen werden. 7. Reisekosten im erwachsenen Spielbetrieb -PKW Privat 0,16 pro Km je Notwendigkeit -Fahraufträge sind vom Mannschaftsverantwortlichen anzufordern und abzurechnen 8. Öffentlichkeitsarbeit -Presse, -UMTV Prenzlau -Internet Abt.: Volleyball -Programmhefte zu den Heimspielen -Schaukasten in der Sporthalle Külzviertel -Plakatwerbung zu den Heimspielen der Regionalliga in Schwedt(verantwortlich Damen) Die Abteilungsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am beschlossen. 6
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