Behindertengerechte Parkierungsanlagen

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Transkript:

Behindertengerechte Parkierungsanlagen Bernhard Rüdisüli Parking-Seminar 2010

National: Gesetze und Verordnungen Bundesverfassung Diskriminierungsverbot Art. 8 Rechtsgleichheit 2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht... wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. 4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.

Gesetze und Verordnungen National: Bundesverfassung Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) BehiG Art. 1 bis 3, BehiV Art. 2 Bei Neu- oder Umbau von öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen von Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs sind Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen.

National: Gesetze und Verordnungen Bundesverfassung Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) Art. 7 und 9 Einsprachelegitimation Betroffene sowie nationale Behindertenorganisationen sind im Falle eines Neubaus oder einer Erneuerung einer Baute oder Anlage zur Einsprache berechtigt

Normen für Strassen- und Aussenraum SN 521 500 Ausgabe 1988 Für den Strassen- und Aussenraum gilt bis auf weiteres die SN 521 500 Ausgabe 1988, da für diese Bereiche noch keine entsprechende VSS-Norm als Ersatz vorhanden ist. (Im Hochbau ersetzt durch SIA 500/2009 Hindernisfreie Bauten)

Richtlinien Strassen, Wege, Plätze Umfassender Katalog der Anforderungen an den Strassenraum Kapitel 1 Bauliche Anforderungen Kapitel 2 Grundlagen

SIA 500 Hindernisfreie Bauten SIA 500:2009 Bauwesen Die neue Norm SIA 500 "Hindernisfreie Bauten" wurde 2009 vom Schweizerischen Ingenieurund Architektenverein SIA herausgegeben und in Kraft gesetzt. Sie widerspiegelt den aktuellen Stand der Technik und ersetzt die Norm SN 521 500 "Behindertengerechtes Bauen" von 1989.

Unterwegs mit Gehbehinderung

Unterwegs mit Sehbehinderung

Unterwegs im Rollstuhl

Anforderungen im öffentlicher Raum Für gehbehinderte Personen Stufenlose Verbindungswege Steigungen so gering wie möglich Genügend Wegbreite und Manövrierflächen Bodenbelag eben, hart, gleitsicher Handläufe bei Treppen Behindertenparkplätze

Höhenüberwindung Stufenlose Verbindungswege Trottoirabsenkungen Vertikaler Absatz max. 3 cm Schräger Randstein max. 4 cm Höhendifferenz auf 13-16 cm Breite

Höhenüberwindung Stufenlose Verbindungswege Rampen max. 6% Steigung Belag griffig und gleitsicher Bei Anpassungen bestehender Anlagen oder durch Topografie unvermeidbar, bis max. 12% mit Handlauf

Höhenüberwindung Stufenlose Verbindungswege Liftanlagen Erschliessungen im öffentlichen Raum Kabinentiefe min. 180 cm Kabinengrösse im Hochbau min. 140 cm x 110 cm

Durchgangsbreiten Bewegungsflächen Schranken und Schikanen möglichst vermeiden Durchfahrbreite bei Schikanen in Wegrichtung min. 1.20 m, Abstand zwischen den Elementen min.1.70 m Hindernisse kontrastreich markieren

Anforderungen im öffentlicher Raum Für sehbehinderte Personen Sicherheit Erkennen von Verkehrsflächen Sicherung von Gefahrenstellen Verletzungsgefahren vermeiden Orientierung Wegführung Kontrastreiche Gestaltung Beschriftung und Information

Sicherheit

Erkennen von Verkehrsflächen Sicherheit Sichere und klare Wegführung Ertastbare Abgrenzungen zur Fahrbahn Ertastbarer minimaler Höhenunterschied 3 cm senkrecht oder 4 cm schräg Neigungswinkel min. 14

Ertastbarkeit und Kontrast Sicherheit Absturzstellen taktil erkennbar sichern Absturzsicherung und Umrisse von Hindernissen min.3 cm bis max. 30 cm über dem Boden ertastbar gestalten Unvermeidbare Hindernisse und transparente Objekte kontrastreich markieren

Sicherheit Ertastbarkeit Taktil bei Treppen Handlauf durchgehend Handlauf min. 30 cm waagrecht über An- und Austritt hinausführen Aufmerksamkeitsfeld oder taktil unterscheidbarer Bodenbelag vor der Treppe

Markierung von Gefahren Stufen und Absätze Treppenmarkierung Hindernisse Glastüren, Glasabschlüsse Markierungen mit je einer hellen und einer dunklen Komponente sind auch bei sich ändernden Lichtverhältnissen deutlich erkennbar.

Markierung von Gefahren 3.6.3 Treppenmarkierung Variante I Markierung im Helligkeitskontrast der Prioritätsstufe I, vorzugsweise hell auf dunkel

Dynamisch statisch Dynamische Information immer im Zwei-Sinne- Prinzip bekanntgeben: akustisch und visuell Schrifttyp Standardschriften Halbfett- oder Fettdruck Schriftzüge mit Grossund Kleinschreibung Blendfreier Untergrund und Umgebung Information

Dynamisch statisch Information Guter Kontrast zum Untergrund und Umgebung Schriftgrösse 2% der Lesedistanz 4.3. Kontraste Beschriftungen und Markierungen müssen folgende Werte einhalten: Prioritätsstufe Funktion Kontrast K Verhältnis der Reflexionssgrade I Warnung, Beschriftung K 0,6 ρ 1 4 ρ 2 II Führung, Orientierung K 0,3 ρ 1 2 ρ 2 Der Reflexionssgrad ρ 1 der helleren Fläche muss mindestens 0,6 betragen

Dynamisch statisch Information

Parkierungsanlagen Rollstuhlgerechter Parkplatz Parkfeld stufenlos, eben, Gefälle max. 2% inkl. Manövrierfläche bei Kofferraum und Fahrerseite Angeordnet nahe beim rollstuhlgerechten Personenausgang, bei mehreren min. 1 Parkfeld pro Ausgang Kennzeichnung ab Einfahrt der Parkierungsanlage

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Bedienelemente und Automaten Freifläche vor Automaten Freiraum vor Automaten min. 1.40 m tief Seitliche Zufahrt hat Priorität Manövrierfläche vor Bedienelement min. 1.40 m x 1.70 m Nicht im Gefälle, zur Entwässerung max. 2%

Bedienelemente und Automaten Freifläche vor Automaten Bedienelemente mit horizontalem Abstand (X) mehr als 0.10 m, erfordert eine Breite der Freifläche von: B = 0.70 m + X + 0.70 m Massgebend sind die äussersten Bedienelemente

Bedienelemente und Automaten Bedienelemente Bedienelemente 0.80 m 1.10 m über Boden angeordnet Bedienelemente in Nischen oder bei vorstehenden Elementen, max. 0.25 m zurückversetzt

Bedienelemente und Automaten

www.hindernisfrei-bauen.ch