Hindernisfreier Verkehrsraum

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1 Hindernisfreier Verkehrsraum Andreas Hochstrasser Sicherheitsfachmann u. bfu-delegierter Stadt Zürich

2 Hindernisfreier Verkehrsraum SN Praxisbeispiele und Umsetzungsproblematik Andreas Hochstrasser Sicherheitsfachmann Fachkraft bauliche Sicherheit SIBE Grün Stadt Zürich bfu Delegierter der Stadt Zürich

3 Einleitende Bemerkungen: Unterwegs als Privatperson Beispiele aus der Praxis Fokus behindertengerecht? Wir lernen alle nobodyisperfect Sensibilisierung im Guten Sinne 3

4 Inhalt: Umsetzungsbeispiele Produkte Angebot (z.b. Schranken) Umgang mit bestehender Möblierung Umsetzung bei Kurzzeit Baustellen (< einen Tag) 4

5 Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG 13. Dez Das Gesetz hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn der Zugang für Behinderte aus baulichen Gründen nicht oder nur unter erschwerenden Bedingungen möglich ist. Art 22 5

6 Menschen mit Behinderung im Sinne dieser Norm sind: Personen, denen eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Einschränkung es erschwert, sich fortzubewegen, die Übersicht über das Verkehrsgeschehen zu erlangen oder sich im Verkehrsraum zu orientieren. Dazu gehören auch Personen, deren Beweglichkeit oder Wahrnehmungsvermögen altersbedingt reduziert sind. SN Art. 7 6

7 Ziel: Ein hindernisfreies Fusswegnetz verbessert den Zugang, die Sicherheit und den Komfort für den gesamten Fussgängerverkehr, auch für Personen mit einer vorübergehenden körperlichen Einschränkung sowie für Kinder, Personen mit Kinderwagen, Gegenständen und Gepäck. SN Art 7 7

8 Kurzzeit Baustelle So nicht! 8

9 SN In Ergänzung zu SN «Temporäre Signalisation auf Hauptund Nebenstrassen» sind folgende Anforderungen an die Sicherung von Baustellen zu erfüllen: Baustellen sind entlang der Gehflächen mit stabilen und nach Möglichkeit im Boden verankerten Elementen (Wände, Gitter, Abschrankungen) zu sichern. Die Abschrankungen sind in einem ausreichenden Sicherheitsabstand zu den Gefahrenbereichen anzuordnen. Abschrankungen sind kontrastreich und ertastbar zu gestalten. Die Höhe der Unterkante der unteren Querlatte beträgt max. 0,30m. 9

10 SN : Niedrige Möblierungselemente bis 1,0 m Höhe müssen Mindestdimensionen gemäss Abbildungen 24 und 25 erfüllen. Abbild. 24 Abbild

11 Beispiele aus meinem Wohnumfeld Neubau

12 SN : Die Höhe von Geländern und Abschrankungen ist in der SN «Geländer» geregelt und beträgt mindestens 1,0 m. Ergänzend dazu gelten folgende Anforderungen: Die Ertastbarkeit ist durch einen Sockel 30 mm Höhe oder durch eine Traverse auf einer Höhe von 0,30 m über Boden zu gewährleisten. 100cm 12

13 Bewegliche Ketten, Seile und Bänder sind nicht zulässig. Nicht gemäss SN

14 Schikanenelementemüssen kontrastreich gestaltet sein und die Anforderungen gemäss Ziffer 10.1 erfüllen. 100cm 91cm 43cm Nicht gemäss SN

15 SISTRA Fachtagung vom 15. November 2016 Schranken: Höhe Kniestage Nicht gemäss SN Höhe max. 30cm 15

16 100 cm 30 cm 90 cm 27cm 35 cm 95 cm 16

17 Vorbildliche Umsetzung: Dreifach-Lattung Foto: DAV Stadt Zürich Beispiel oben: Tauglichkeit bei der Schneeräumung? 17

18 Baustellenzufahrten /Deponie- Lagerplätze 18

19 Kurzzeit Baustelle Problematik Scherengitter??cm Alternative? 19

20 Zugang Parkhaus Leitblanke: Bodenabstand grösser 30cm 70 cm 40 cm??? cm Nicht gemäss SN

21 Sitzmöbel sind ertastbar und kontrastreich zu gestalten. Die Anforderungen in den Ziffern 10.1 und 13.5 gelten sinngemäss. 36cm??? cm Nicht gemäss SN

22 Poller / Wehrsteine : Höhen beachten Ø 27cm 45cm Nicht nach SN Durchmesser wird oben gemessen Übereinstimmung SIA 500 Höhe Min. Seitenlänge/ Ø 1,0 m 0,1 m 0,8m 0,2 m 0,6 m 0,3 m 0,4 m 0,5m 0,2 m 0,7 m 22

23 Poller / Wehrsteine : Höhen beachten Ø 27cm 45cm 30 bis 75cm Leitkegel gemäss SN Übereinstimmung SIA 500 Höhe Min. Seitenlänge/ Ø 1,0 m 0,1 m 0,8m 0,2 m 0,6 m 0,3 m 0,4 m 0,5m 0,2 m 0,7 m 23

24 Hindernis im Fussgängerbereich Foto: DAV Stadt Zürich 38cm Nicht gemäss SN

25 Foto: DAV Stadt Zürich? Bodenleiste / Sockel 25

26 SN : Bei punktuellen Engstellen (z.b. bei Pollern, Pfosten, Gebäudevorsprüngen) beträgt die lichte Breite mindestens 1,00 m. Bei schmalen Trottoirs ist das Einhalten von 100cm oft nicht möglich. Foto: DAV Stadt Zürich Foto: DAV Stadt Zürich Signale dürfen nicht in das Lichtraumprofil der Fahrbahn hineinragen. Der Abstand zwischen Fahrbahnrand und Signalkante beträgt Innerorts 0.30 bis 2.00 m (Art.103 Abs. 4 SSV). *Abgemacht mit Behindertenverändeder Stadt Zürich 26

27 Signalisation Nicht gemäss SN <> 13 cm 140 cm > 210cm 38 cm 90 cm 27

28 Beispiel Hauptbahnhof Zürich 160cm 3cm Bereiche mit lichter Höhe < 2,10 m sowie Elemente, die innerhalb dieser Höhe seitlich um mehr als 0,10 m in die Gehfläche auskragen, sind mit einem der folgenden Elemente abzusichern: Geländer und Abschrankungen Mauern, Sockel usw. mit einer Höhe 0,30 m Mit Stellriemen oder Randsteinen 60 mm eingefasste, nicht befestigte Flächen 28

29 MFO-Park Zürich Oerlikon Durchgangshöhe 29

30 MFO-Park Zürich Oerlikon Durchgangshöhe 210cm 30

31 Foto: DAV Stadt Zürich Foto: DAV Stadt Zürich Rechts unten: Rot-Weis Latte optisch gut erkennbar Vorsicht Rutschgefahr 31

32 Fazit: Die SN ist ein Schritt in die richtige Richtung Die Anwendung und Umsetzung ist am laufen Dennoch viel Unwissenheit (Architekten, Gala-Bau ) Verhältnismässigkeit: Aufwand Nutzen, muss noch definiert werden. Anpassung von Marktprodukte (Schranken, Pfosten ) Was bringt die überarbeitete SN Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen? Neue und weitere Ideen sind gefragt 32

33 Der Start ist erfolgt wir sind aber noch nicht am Ziel 33

34 Herzlichen Dank Dienst Abteilung für Verkehr der Stadt Zürich Bernhard Rüdisüli, Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes bauen, Zürich 34

35 Hilfreiche Links: 35

36 SISTRA Fachtagung vom 15. November 2016

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