Ausstellung in Mailand, Zollbehandlung von Ausstellungsgegenständen.

Ähnliche Dokumente
zwischen. Die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und

des (Vom 19. März 1907.)

a. die Zuschauerinnen und Zuschauer vielfältig und sachgerecht informieren;

#ST# Bekanntmachungen

#ST# Bekanntmachungen der Departemente und Ämter

Schweizerische Nordostbahn.

Bekanntmachungen Departementen uni andernverwaltungsstellenn des Bundes.

#ST# Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung der Vereinbarung

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Entwurf zu einem Art. 41 quater der Bundesverfassung. Erbschaftssteuer.

#ST# Kreisschreiben. des. Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen, betreffend Erleichterung der Einbürgerung von Ausländern. (Vom 28. März 1899.

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone.

#ST# Bekanntmachungen der Departemente und Abteilungen

#ST# Bekanntmachungen

über das auf Strassenverkehrsunfälle anzuwendende Recht

Bau-Ausschreibung. Bern, den 1. Juni Das eidg. Departement des Innern. Ausschreibung.

Bundesblatt. des Bundesrates an die Bundesversammlung über Massnahmen zum Schütze des Landes und zur Aufrechthaltung der Neutralität.

des (Vom 2. Dezember 1901.)

Bekanntmachungen #ST# von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Bern, den 29. Januar Jahrgang Band I. Nr. 4

Wahlen. sowie Anzeigen. Erfordernisse

#ST# Bekanntmachungen

#ST# Kreisschreiben. des

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Erwerb von Grundstücken in der Gemeinde Chur

#ST# Aus den Verhandlungen des Bundesrates

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Beschaffung von Gebirgsausrüstung für Infanterie.

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Erwerb von Stockwerken für die Schweizerische Gesandtschaft in Rio de Janeiro

Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas

Botschaft. des. (Vom 28. September 1911.)

#ST# Bundesratsbeschluss

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend eine Eingabe der Société de retraite et de prévoyance des gardes-frontières du Corps Vaud-Valais.

Parlamentarische Initiative Militärstrafgesetzbuch. Abschaffung der Todesstrafe. Bereinigung der Auslieferungsverträge

An den hohen Schweiz. Bundesrath.

des (Vom 10. November 1950)

schweizerischen Konsuls in Odessa (Hrn. Otto Trithen von St. Stephan, Kts. Bern) über das Jahr 1872.

#ST# Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

sowie Inserate. Schweizerische Postverwaltung. Aussehreibung.

#ST# Bundesgesetz betreffend Anderung des Bundesgesetzes iiber das Dienstverhaltnis der Bundesbeamten

Ergänzun gslbericht. des. Bundesrates an die Bundesversammlung über den Bau des interkontinentalen Flughafens Zürich-Kloten. (Vom 1. April 1946.

Bekanntmachungen #ST# von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Inserate und litterarische Anzeigen.

#ST# Bundesrathsbeschluss

des .(Vom 23. November 1951)

Ablauf der Referendums frist : 30. September #ST# Bundesgesetz. über

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen,

Botschaft über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Appenzell Ausserrhoden und Graubünden

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend

#ST# ABKOMMEN BETREFFEND EINEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER EFTA-STAATEN

Schweizerisches Bundesblatt.

#ST# Aus den Verhandlungen des Bundesrates,

#ST# Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel

#ST# Estratto dellerisoluzionidel Consiglio federale

1.). der schwer. Wohlthätigkeitsgesellschaft in Lissabon..,, ,,,,,, Moskau..,, 150 2l.,,,,,,,, New-York.,, 050

Parlamentarische Initiative Änderung des Strafgesetzbuches betreffend Schwangerschaftsabbruch

#ST# Bundesblatt Bern, den 10. Januar Jahrgang Bandi

de... Begnadigungsgesuch von Johannes Eugster, von Wald (Vom 21. Juni 1872.)

Einfuhr. jeder Art...

#ST# Rede des Herrn Dr. Renold, Präsident der Vereinigten Bundesversammlung, anlässlich des Rücktrittes von Herrn Bundespräsident von Steiger

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

#ST#...Schweizerischeê Buudesblatt. Jahrgang VII. Band H. Nro 29. «Samstag, den 16. Juni 1855.

Schweiz. Konsuls in Riga (Hrn. Rudolf Caviezel von Chur) über das Jahr 1873.

Schweizerisches Bundesblatt.

B vi n d e s t» l a i l

#ST# Bundesgesetz. über. Maß und Gewicht. (Vom 24. Juni 1909.)

Botschaft. des. (Vom 17. Juli 1946.)

2 Allgemeiner Teil. 22 Kritische Beurteilung der bestehenden Ordnung

Nr. 6. Erscheint wöchentlich. Preis Fr im Jahr, Fr ini Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgebühr

Schweizerisches Bundesblaft.

#ST# Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

#ST# Parlamentarische Initiative über die Vorschlagsteilung bei der Güterverbindung

Nr. 29. Erscheint wöchentlich. Preis Fr, 36.- im Jahr, Fr im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgebühr

Bekanntmachungen von #ST# Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Referendum gegen den Bundesbeschluss vom 27. September 2013 über die Genehmigung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten

#ST# Bekanntmachungen der Departemente und Ämter

Verordnung über den internationalen Handel mit Rohdiamanten

Botschaft über die Sanierung der Getreidelager in Brig

Transport- und Tarifwesen

Zuteilung der Stammnummer Nachprüfung der Verzollung und Versteuerung

Bundesblatt 104. Jahrgang Bern, den 30. September 1952 Band III

Botschaft. des. Bundesrates an die Bundesversammlung über den Abbau der ausserordentlichen Vollmachten. (Vom 1. Juni 1946.)

Heimtiere. Ausgabe Mehrwertsteuer (MWST) Publ Gültig: bis

#ST# Bundesbeschluss über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten

Abgeschlossen in London am 2. Juni 1934 Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 28. Januar

24 SEPTEMBRE

Bundesblatt. des. Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beteiligung des Bundes an der Erhöhung des Aktienkapitals der Swissair

Reglement über das Register der Notarinnen und Notare

Theorieprüfung PPL(A), RPPL(A)

Verordnung über das Pfandbuch betreffend Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmen 1

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen,

Schweizerisches Bundesblatt.

Schweizerisches Bundesblatt.

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen,

Messen in Basel Ausstellerinfo

Botschaft. des. Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Erstellung. (Vom 18. Juni 1923.)

Botschaft. des. (Vom 4. Juni 1934.)

Erfolgreiche Auftragsabwicklung in der Schweiz

Entscheid vom 8. Februar 2017 Beschwerdekammer

Bekanntmachungen #ST# von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit

schweizerischen Bundesgerichtes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1884.

#ST# Bundesrathsbeschluß

Transkript:

#ST# von 27T HoMPtulilOTltuTI 11HUÌ QîlfîOTîl IToPWCllIllîKHîtîtPÎlPTI flp<! TlHHÜP Departementen und andern Verwaltungsstellen des Budnes Ausstellung in Mailand, Zollbehandlung von Ausstellungsgegenständen. In Erneuerung früherer Bekanntmachungen werden nachstehend diejenigen zollamtlich vorgeschriebenen Bedingungen La Erinnerung gebracht, unter welchen für Ausstellungssendungen Zollbefreiung eintreten kann. Gegenstände, welche in Bahnfracht an eine Ausstellung im Auslande gesandt werden, sind, um zollfrei nach der Schweiz zurückkehren zu können, bei ihrem Austritte aus der Schweiz der Freipassabfertigung zu unterstellen. Zu diesem Behüte muss der Sendung eine Zolldeklaration für die Freipassabfertigun (Formular 21) beigegeben und sowohl auf dieser wie auf "dem Frachtbriefe das Verlangen nach einem Freipasse, unter genauer Bezeichnung der in der Sendung enthaltenen Gegenstände, deutlich angegeben sein, oder es müssen dem Vermittler der Sendung an der Grenze die nötigen Instruktionen vom Absender erteilt werden. Der Freipassinhaber hat dafür zu sorgen, dass die Ware innert der im Freipass anberaumten Frist zur Wiedereinfuhr gelangt und dass dieselbe unter gleichzeitiger Vorweisung des Freipasses behufs Löschung des letztern dem Eintrittszollamt angemeldet wird. Postsendungen, deren zollfreie Rückkehr der Versender erwirken will, müssen bei der Ausfuhr zur zollamtlichen Vormerknahme angemeldet werden und zu diesem Zwecke eben-

278 falls von einer Deklaration für die Freipassabfertigung begleitet sein. Auf dieser, sowie auf der Begleitadresse ist die deutliche Notiz anzubringen, ' dass zollamtlicher Vormerk verlangt werde (zum Zollvormerk als Ausstellungsgut). Der Sendung wird in diesem Falle vom Grenzzollamt ein zollamtlicher Notizzettel beigegeben, welcher die weiter nötige Anleitung für den Adressaten enthält. \ Werden diese Vorschriften, welche die zollamtliche Kontrollierung der Sendung bei der Aus- und Wiedereinfuhr behufs Feststellung der Identität ihres Inhaltes zum Zweck haben, ausser acht gelassen, so unterliegt die Sendung bei der Rückkehr der Verzollung. In analoger Weise ist für Gegenstände, welche für Ausstellungen in der Schweiz bestimmt sind, behufs zollfreier Einfuhr die Freipassabfertigung, beziehungsweise zollamtlicher Vormerk bei Postsendungen, zu verlangen. Für die Wiederausfuhr muss die im Freipass, beziehungsweise im zollamtlichen Vormerkzettel anberaumte Frist ebenfalls eingehalten werden, Verlängerung vorbehalten, wenn das Gesuch hierfür vor Ablauf der Frist gestellt wird. Hat infolge Ausserachtlassung vorerwähnter Vorschriften die Einfuhrverzollung stattgefunden, so bleibt der Zoll verfallen, und es können nachträgliche Reklamationen, resp. Zollrückvergütungsbegehren keine Berücksichtigung finden. Bern, den 3. Februar 1906. Schweiz. Oberzolldirektion. Schweizerisches naturwissenschaftliches Reisesiipendium. Im Auftrage des Departements des Innern bringt die unterzeichnete Kommission der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft ein Reisestipendium von Fr. 5000 zur Ausschreibung. Es ist dazu bestimmt, einem schweizerischen Naturforscher, Botaniker oder Zoologen, zu ermöglichen, im Winterhalbjahr 1907/1908 oder im Sommer 1908 eine Reise zum Zwecke wissenschaftlicher Arbeiten zu unternehmen. In erster Linie ist dabei die Tropenstation Buitenzorg in Aussicht genommen.

279 Es bleibt der Verständigung der Kommission mit dein Stipendiaten vorbehalten, Reise- und Arbeitsprogramm sowie ein Pflichtenheft im einzelnen festzustellen. Bei der Vergebung des Stipendiums werden die Lehrer der Naturwissenschaften an schweizerischen Hoch- und Mittelschulen, sowie jüngere Männer, welche ihre naturwissenschaftlichen Studien mit Auszeichnung abgeschlossen haben, vorzugsweise berücksichtigt. Bewerber haben ihre Anmeldung, begleitet von einem curri-- culum vite und Ausweisen über die bisherige wissenschaftliche Tätigkeit, bis spätestens 30. Juni 1906 an Herrn Prof. Dr. C.schh rot er, Zürich V, der auch zu weiterer Auskunfterteilung bereit ist, einzusenden. Basel, Genf und Zürich, im Februar 1906. Die Kommission für das schweizerische naturwissenschaftliche Reisestipendium, Der Präsident: Dr.. Sarasin, Basel. Der Sekretär: Prof. Dr. C. Schröter, Zürich. Das Mitglied: Prof. Dr. R. Chodat, Genf. Bei der handelsstatistischen Abteilung der Oberzolldirektion (neues Postgebäude in Bern) kann zum Preise von 50 Cts. die voraussichtlich in der zweiten Hälfte Februar erscheinende Provisorische Publikation über den Warenverkehr der Schweiz mit dem Ausland im Jahre 1905" bezogen werden. Bern, den 26. Januar 1906. Schweiz. Oberzoiidirektion

280 Verkauf der Zollverordnung und des Gebrauchstarifs. Die Oberzolldirektion und die Zollgebietsdirektionen werden in letzter Zeit im Übermaß mit Anfragen nach Bestimmungen des Gebrauchszolltarifs des Zollgesetzes und der Volkiehungsverordnung zu demselben behelligt, welche meistenteils vermieden werden könnten, wenn sich die Fragesteller die Mühe nehmen wollten, in jenen Erlassen selber das Gewünschte nachzusehen. Die Zollverwaltung sieht sich daher veranlaßt, dem Publikum, welches mit dem Zolldienst in Berührung kommt, angelegentlichst zu empfehlen, sich mit den bezüglichen Vorschriften vertraut zu machen. Exemplare des gegenwärtig gültigen Gebrauchszolltarifs und der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz, sowie des Zollgesetzes können bei den Zollgebietsdirektionen in Basel, Schaffhausen, Ghur, Lugano, Lausanne und Genf bezogen werden. Die Preise stellen sich wie folgt: Gebrauchstarif, deutsche und französische Ausgabe (mit alphabetischem Register) 80 Cts. Gebrauchstarif, italienische Ausgabe (ohne alphabetisches Register) 50 Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz 50 Zollgesetz 25 Bern, den 21. März 1905. Schweiz. Oberzolldirektion.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes. In Dans In Bundesblatt Feuille fédérale Foglio federale Jahr 1906 Année Anno Band 1 Volume Volume Heft 06 Cahier Numero Geschäftsnummer --- Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum 07.02.1906 Date Data Seite 277-280 Page Pagina Ref. No 10 021 798 Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert. Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses. Il documento è stato digitalizzato dell'archivio federale svizzero.