NORDDEUTSCHE MEISTERSCHAFT DRACHEN - KLASSE 01. 03. AUGUST 2014 + DRACHEN PRE-RACE 30. / 31. JULI 2014 Ausschreibung Veranstalter / Durchführender Verein: Lübecker Yacht-Club e.v. 1 Regeln Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln festgelegt sind. 2. Werbung 2.1 Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung anzubringen. 3. Teilnahmeberechtigung und Meldung 3.1 Die Regatta ist für Boote der Drachen-Klasse offen. 3.2 Teilnahmeberechtigte Boote melden ausschließlich über www.manage2sail.com Meldeschluss: 13. Juli 2014 3.3 Nachmeldungen können vom Ausrichter akzeptiert werden. Die Meldegebühr erhöht sich in diesem Fall um 50%. 3.4 Mindestteilnehmerzahl für Drachen Pre-Race: 15 Boote 4. Einstufung 4.1 Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes. 4.2 Jedes Mannschaftsmitglied muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Verbandes sein. 5. Meldegebühr 5.1 Die Meldegebühr beträgt: Norddeutsche Meisterschaft 220,00 Drachen Pre-Race 130,00 Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet. Die Gebühren sind zu überweisen auf das Konto Bank: Deutsche Bank Lübeck AG IBAN: DE31 230 707 000 620 670 000 Swift: DEUTDEDB237 Verwendungszweck: NDM Drachen / Drachen Pre-Race 6. Zeitplan 6.1 Anmeldung / Vermessung Dienstag, 29. Juli ab 11.00h Registrierung
Mittwoch, 30. Juli ab 08.00h Registrierung Donnerstag, 31. Juli ab 11.00h Registrierung Freitag, 1. August ab 08:00h Registrierung 6.2 Wettfahrten Mittwoch, 30. Juli 11:00h Steuermannsbesprechung (Ort siehe SA) 13:00h Ankündigungssignal Regattatag 1 - Drachen Pre-Race Donnerstag, 31. Juli 12:00h Ankündigungssignal Regattatag 2 Drachen Pre-Race Siegerehrung Freitag, 1. August 11:00h Steuermannsbesprechung (Ort siehe SA) 13:00h Ankündigungssignal Regattatag 1 NDM Begrüßung LYC vor dem Regattahaus am Leuchtenfeld Samstag, 2. August 11:00h Ankündigungssignal Regattatag 2 - NDM Drachenabend Sonntag, 3. August 11:00h Ankündigungssignal Regattatag 3 - NDM 15.00h Letztes Ankündigungssignal Siegerehrung 6.3 Anzahl der Wettfahrten Für die NDM sind sieben Wettfahrten mit 1 Streicher ab vier Wettfahrten geplant. Für das Drachen Pre-Race sind vier Wettfahrten ohne Streicher geplant. 7. Vermessung Jedes Boot muss einen gültigen Messbrief vorweisen. Es werden Kontrollvermessungen, aber keine Erstvermessungen durchgeführt. Es wird im Rahmen der Norddeutschen Meisterschaft mit einem Crew Gewichts Limit gesegelt. Das zulässige Gewicht der Mannschaft kann jederzeit erneut überprüft werden. 8. Segelanweisungen Die Segelanweisungen sind ab 29.Juli im Regattabüro erhältlich. 9. Veranstaltungsort / Wettfahrtgebiet Lübecker Yacht-Club e.v., Travemünder Woche GmbH, Trelleborg Allee Lübecker Bucht / Ostsee
10. Kurse Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in der Segelanweisung. 11. Strafsystem 11.1 Für die Drachen-Klasse ist die Regel 44.1 geändert, so dass die Zwei- Drehungen-Strafe durch die Ein-Drehung-Strafe ersetzt ist. 12. Wertung Es wird das Low-Point-System angewendet. 13. Liegeplätze Boote müssen den ihnen zugewiesenen Platz im Wasser behalten. Die Liegeplätze befinden sich auf der Travemünder Seite der Trave vor dem Clubhaus des Lübecker Yacht-Club e.v. Kostenloses Einkranen (08:00-18:00Uhr) und Stellplätze für die Trailer stehen im Passat-Hafen auf dem Priwall zur Verfügung. 14. Einschränkungen des Aus dem Wasser Nehmens Boote dürfen während der Regatta nur unter den Bedingungen einer vorher eingeholten schriftlichen Erlaubnis der Wettfahrtleitung aus dem Wasser genommen werden. 15. Tauchrüstung und Plastikbehälter Atemgeräte und Unterwasserplastikbehälter oder ähnliche Geräte dürfen um Kielboote herum zwischen dem Vorbereitungssignal der ersten Wettfahrt und dem Ende der Regatta nicht benutzt werden. 16. Funkverkehr Ein Boot darf außer im Notfall während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu. 17. Preise 17.1 Wanderpreise Punktpreise je drei gemeldeter Boote 18. Haftungsausschluss Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach-
und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten Arbeitnehmer und Mitarbeiter Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 19. Versicherung Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 pro Veranstaltung oder dem Äquivalent davon haben. 20. Weitere Informationen 20.1 Weitere Informationen unter www.travemuender-woche.de Travemünder Woche GmbH, Trelleborgallee 2a, 23570 Travemünde Tel. +49 4502 869 0-0 Fax +49 4502 869 0-22 Mail: info@travemuender-woche.de 20.2 Der (die) Teilnehmer(in) überlässt den Veranstaltern, ihren Agenturen und Sponsoren entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von diesen Regatten und seinen Sportlern für die sportliche und kommerzielle Auswertung. 21. Unterbringung Wir bitten, Zimmerbestellungen selbst vorzunehmen. Quartierwünsche sind zu richten an: Lübeck und Travemünde Marketing GmbH Holstentorplatz 1, D -23552 Lübeck Telefon +49-4 51/88 99 700 Fax +49-4 51/40 91-992 Email info@luebeck-tourismus.de zimmer@luebeck-tourismus.de Internet: www.luebeck-tourismus.de
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