Reglement Promotion Jungpferdeprüfungen

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Transkript:

Zuchtverband CH-Sportpferde - ZVCH Fédération d élevage du cheval de sport CH - FECH Federazione d allevamento del cavallo da sport CH - FACH Zuchtverband CHEVAL SUISSE CHS Fédération d élevage CHEVAL SUISSE - CHS Schweizerischer Verband für Pferdesport - SVPS Fédération Suisse des Sports Equestres - FSSE Federazione Svizzera Sport Equestri - FSSE Swiss Equestrian Federation SEF 14.02.2014 1

Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines...3 II. Promotion Jungpferdeprüfungen Springen...4 III. Promotion Jungpferdeprüfungen Dressur...5 IV. Promotion Jungpferdeprüfungen Concours Complet...6 V. Promotion Jungpferdeprüfungen Fahren...6 VI. Inkrafttreten...6 14.02.2014 2

PRÄAMBEL Das vorliegende Reglement Promotion Jungpferdeprüfungen wird durch die drei Verbände Schweizerischer Verband für Pferdesport SVPS, Zuchtverband Cheval Suisse CHS und durch den Zuchtverband CH-Sportpferde ZVCH für die Disziplin Springen uneingeschränkt angewendet. Für die Disziplinen Dressur und Concours Complet wird die Anwendung durch den Zuchtverband Cheval Suisse CHS empfohlen. Für die Disziplin Fahren gilt das Reglement Promotion CH Fahren des Schweizerischer Freibergerverbandes SFV. I. ALLGEMEINES Die Prüfungen Promotion Jungpferde sind Zuchtprüfungen und werden im Prinzip gemäss dem General- (GR), Dressur- (DR), Spring- (SR), Concours Complet-(CCR) und Fahren (FR) bzw. dem Veterinärreglement (VetR) des SVPS ausgetragen, mit folgenden Ausnahmen und Präzisierungen: 1. Startberechtigt an den Promotion Jungpferdeprüfungen sind alle im Pferderegister des SVPS eingetragenen Pferde der jeweiligen Alterskategorie. Das Alter ist für die Zugehörigkeit zu einer Kategorie massgebend. Das heisst, jedes Pferd startet in seiner Alterskategorie. 2. Alle startenden Pferde müssen im Register des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (SVPS) gemäss 6.2ff GR aktiviert sein. 3. Startberechtigt sind Reiter mit einer gültigen Lizenz (R oder N) des SVPS. 4. Die Anzahl Starts pro Reiter und Prüfung ist unbeschränkt. Der Konkurrent ist verantwortlich, dass der zeitliche Ablauf der Prüfung nicht behindert wird. 5. Der Veranstalter ist verpflichtet, im Programm nebst den üblichen Signalementsangaben wie Alter, Geschlecht, Farbe und Rasse zusätzlich den Vater und Muttervater des Pferdes anzugeben. Ein Veranstaltungsprogramm sowie die Resultate aller gestarteten Pferde sind sofort nach der Veranstaltung der Geschäftsstelle des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (SVPS) zur Kontrolle zu übermitteln. 6. Es ist verboten, Pferde durch unerlaubte Medikamente (Doping) oder den Einsatz von Hilfsmitteln aller Art in ihrem natürlichen Bewegungsablauf bzw. in ihrer Springmanier zu beeinflussen. 7. In allen Prüfungen Promotion Jungpferde werden in allen Disziplinen zufällige, stichprobenartige Identitätskontrollen mittels Passüberprüfung durch die Jury durchgeführt. 8. Datenkalender Die Liste der Promotionsplätze ist auf der Homepage des ZVCH www.swisshorse.ch/de/serviceevents/sport/promotion/, der Cheval Suisse www.cheval-suisse.ch und des SVPS www.fnch.ch verfügbar: Sie wird dort regelmässig aktualisiert. 14.02.2014 3

II. Promotion JUNGPFERDEPRÜFUNGEN Springen 1. Startberechtigt sind Pferde gemäss Artikel I Allgemeines Absatz 1 und 2. Die offiziellen Gewinnpunkte sind nicht beschränkt. Das Alter ist für die Zugehörigkeit zu einer Kategorie massgebend. 2. Es besteht keine Begrenzung der Anzahl Starts pro Reiter und Prüfung. 3. Qualifikationsprüfungen bis 12 Hindernisse, progressiver Parcoursbau (innerhalb des Parcours und der Saison). Die Parcours sollen einfache Linien und einladende Hindernisse enthalten. Wenn möglich sollen die Parcours für jede Alterskategorie geändert und nicht nur die Hindernisse erhöht werden. 4. Nenngeld, Preise und Klassierung (Details siehe Organisationsrichtlinien) 1 Das Nenngeld wird vom Veranstalter festgelegt. 2 Preise: Preisgeld pro Nullfehlerritt mindestens Höhe Nenngeld (exkl. Gebühren).* 3 Separate Klassierung nach Alter. 4 5- und 6-jährige haben die Möglichkeit, hors-concours in einer tieferen Kategorie zu starten. 5 Es werden keine GWP vergeben. 5. Promotion Jungpferdeprüfung Springen - Ausstattung des Pferdes In Prüfungen Promotion Jungpferde für 4-, 5-, 6-, 7- und 8jährige Pferde gelten seit dem 01.01.2014 die Vorschriften entsprechend den Regelungen der FEI für internationale Youngsterprüfungen, die seit dem 01.01.2010 in Kraft sind (FEI Jumping Rules Art. 257 und FEI Jumping Stewards Manual). Die Einhaltung der Regelung wird durch die Jury auf Platz kontrolliert. * Ausnahme: Prüfung mit ZM, gemäss SR SVPS 14.02.2014 4

III. PROMOTION JUNGPFERDEPRÜFUNGEN DRESSUR 1. Startberechtigt sind alle im Pferderegister des SVPS eingetragenen Pferde, gemäss Artikel I Allgemeines Absatz 1 und 2. Das Alter ist für die Zugehörigkeit zu einer Kategorie massgebend. 2. Es besteht keine Begrenzung der Anzahl Starts pro Reiter und Prüfung. Reiter mit einer Lizenz Springen (R oder N) sind in Materialprüfungen für 4-jährige Pferde startberechtigt. 3. Dressurprogramme 4-jährige: Programme Promotion CH Material. 5-jährige: Programme Promotion CH JP04 und JP06 Ausnahmen (JP03/JP05) können durch den ZVCH genehmigt werden. Die Grösse des Vierecks / Halle misst immer 20m X 60 m In den Materialprüfungen 4-jährig befinden sich gleichzeitig max. 3 Reiterpaare im Viereck. Die Positionen können gewechselt werden. Das Programm wird gelesen. 4. Richten Die Jury besteht aus 2 (evtl. 3) offiziellen Dressurrichtern, möglichst mit Status M. Die Bekanntgabe der Noten in % erfolgt sofort nach Beendigung des Programms. In den Materialprüfungen 4-jährig befinden sich die Richter ausserhalb des Vierecks auf Höhe des Buchstabens E bzw. B. 5. Sattlung und Zäumung 1 Nur Trensenzäumung erlaubt gemäss DR SVPS. 2 Peitsche erlaubt (max. 1.20 m). 3 Pferde tragen beidseits Kopfnummern. Der Reiter ist dafür verantwortlich. 6. Nenngeld, Preise und Klassierung 1 Das Nenngeld wird vom Veranstalter festgelegt (gemäss DR SVPS). 2 Preise: gemäss Dressurregelement SVPS. 3 Die Klassierung erfolgt in %, 2 Stellen hinter dem Komma. 4 Es werden keine GWP vergeben. 14.02.2014 5

IV. PROMOTION JUNGPFERDEPRÜFUNG CONCOURS COMPLET 1. Die Prüfungen Promotion Jungpferde Concours Complet sind in die offiziellen Prüfungen Concours Complet gemäss CC-Reglement des SVPS integriert. 2. Startberechtigt in der Wertung Promotion Jungpferde sind Pferde gemäss Artikel I Allgemeines Absatz 1 und 2. 3. Es besteht keine Begrenzung der Anzahl Starts pro Reiter und Prüfung. 4. Austragungsmodus 1 5-jährige: Wertung nach Rankingpunkten des SVPS gemäss CC Reglement 2 6-jährige: Wertung nach Rankingpunkten des SVPS gemäss CC Reglement 3 7-jährige und ältere: Wertung nach Rankingpunkten des SVPS gemäss CC Reglement Der Wertungsmodus für die Ermittlung des Schweizer Meisters wird jährlich durch den ZVCH festgelegt. 5. Nenngeld, Preise und Klassierung Nenngeld und Preise gemäss CC-Reglement. Klassierung gemäss CC-Reglement. V. PROMOTION JUNGPFERDEPRÜFUNGEN FAHREN Die Prüfungen Promotion Jungpferde Fahren werden gemäss dem Reglement Promotion CH Fahren des Schweizerischen Freibergerverbandes SFV durchgeführt. VI. INKRAFTTRETEN 1. Das vorliegende Reglement ersetzt alle früheren Versionen und tritt am 01.01.2014 in Kraft. 2. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen dem deutschen und dem französischen Text ist der deutsche Text verbindlich. Zuchtverband CH-Sportpferde ZVCH Zuchtverband CHEVAL SUISSE CHS Schweiz. Verband für Pferdesport SVPS 14.02.2014 6