Aktiv für uns: Gesundheit, die sich auszahlt. DAS BONUS- PROGRAMM FÜR ALLE! Gültig ab 01.01.2016 www.actimonda.de
EINFACH MITMACHEN So funktioniert unser Bonusprogramm: Wer kann teilnehmen? Alle actimonda Versicherten können an dem actimonda Bonusprogramm teilnehmen! Es spielt dabei keine Rolle, ob eine eigene Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung bei uns besteht. Kinder bis einschließlich 13 Jahre nehmen am actimonda Kinderbonusprogramm teil. Für Versicherte ab der Vollendung des 14. Lebensjahres bieten wir das Erwachsenenbonusprogramm an. Wie nehme ich teil? Mit der actimonda Bonuskarte sammeln Sie die Nachweise über Ihre Bonusaktivitäten und die Ihrer Kinder im jeweiligen Bonusjahr. Dafür halten wir zwei verschiedene Karten für Sie bereit: für Kinder bis einschließlich 13 Jahre die actimonda Kinderbonuskarte AKTIV GESUND Bonus für Körper und Geldbeutel. Gesundheit zu spüren ist ein Erlebnis, das Freude bereitet und zugleich Ihren Geldbeutel füllt. Diese Erfahrung genießen Sie mit unseren Bonusprogrammen für Erwachsene und Kinder jedes Jahr aufs Neue. So zahlen sich Gesundheitsvorsorge, Fitness und ein aktives Leben gleich doppelt für Sie aus. für Versicherte ab dem 14. Lebensjahr die actimonda Erwachsenenbonuskarte Lassen Sie sich die Erfüllung der Bonusleistungen in Ihrer Bonuskarte von Ihrem Arzt, Zahnarzt, Verein, Veranstalter oder den sonstigen Lei stungserbringern einfach quittieren. Mit welchen Aktivitäten Sie Bonuspunkte sammeln können, haben wir auf den folgenden Seiten für Sie zusammengestellt. Eine Gesamtübersicht über alle möglichen Bonusleistungen finden Sie auf Seite 11. Stellen Sie sich aus unseren umfangreichen Bonusaktivitäten Ihr persönliches Bonusprogramm zusammen und ermitteln Sie so, wie viel Geld In welchem Zeitraum kann ich teilnehmen? Sie verdienen wollen. Dabei arbeiten wir mit zwei Bonusprogrammen: das Erwachsenenbonusprogramm Das actimonda Bonusjahr entspricht dem Kalenderjahr. Es läuft also und das speziell auf Kinderbedürfnisse ausgerichtete Kin- vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. Alle Bonusaktivitäten, die inner- derbonusprogramm. So können sich bereits die Kleinsten aus unserer halb dieser Zeit erbracht werden, können für die Bonuserreichung des Versichertengemeinschaft künftig große Sprünge belohnen lassen. jeweiligen Bonusjahres berücksichtigt werden. 2 3
Auszahlung: Damit wir Ihnen Ihren Bonus auszahlen können, reichen Sie einfach die ausgefüllte actimonda Bonuskarte (mit allen erforderlichen Nachweisen) bei uns ein. Sie entscheiden selbst über den Auszahlungszeitpunkt. Der früheste Auszahlungstermin ist der erste Arbeitstag eines Bonusjahres. Für jedes Bonusjahr ist eine Bonuszahlung möglich. Wenn Sie bei der Auszahlung den Höchstbonus noch nicht erreicht haben, kann für das bereits erstattete Bonusjahr keine zweite Bonuszahlung erfolgen. Bonushöhe: Alle Bonusleistungen werden von uns mit jeweils honoriert. Mindestbonus: Das Erreichen eines Mindestbonus ist nicht erforderlich. Maximalbonus: Der Maximalbonus für Erwachsene beträgt 200 und für Kinder bis einschließlich 13 Jahren 100 pro Bonusjahr. Der Bonus kann ab dem Bonusjahr 2016 auf bis zu vier Jahre angespart und die Auszahlung in einer Summe beantragt werden. Hierbei ist der Nachweis für jedes Bonusjahr auf einer separaten Bonuskarte zu erbringen. Voraussetzung für eine Bonusauszahlung ist ein ungekündigtes Versicherungsverhältnis zum Zeitpunkt der Beantragung und ein entsprechender Nachweis der Bonusleistungen. Hinweis: Die Bonuszahlung gilt als Beitragserstattung. Bonuszahlungen an Familienversicherte gelten als Beitragserstattungen an den Hauptversicherten. Wir sind verpflichtet, die Höhe der Erstattung an das Finanzamt zu melden. Sind Ihr/e Ehepartner/in und Ihre Kinder ebenfalls bei der actimonda versichert, können Sie sich mit dem actimonda Bonusprogramm folgende Prämien durch entsprechende Bonusaktivitäten verdienen: Versicherter jährlicher Maximalbonus Mitglied 200 Ehepartner/in 200 Kind (bis 13 Jahre) 100 im Kinderbonusprogramm Kind (ab 14 Jahre) 200 im Erwachsenenbonusprogramm 4 5
actimonda BONUSPROGRAMM Das Bonusprogramm für Erwachsene und Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr: 1 Check up 35 2 Krebsvorsorge Gesundheitsvorsorge ab 35 Jahre für die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen für Frauen und Männer ab 35 Jahren alle zwei Jahre beim Hausarzt, zur Früherkennung von Herz-Kreislauferkrankungen, Nierenkrankheiten und Stoffwechselstörungen. Der Bonus wird im Jahr der Inanspruchnahme ausgezahlt. je für die Durchführung von Krebsvorsorgeuntersuchungen bei den jeweiligen Fachärzten. Bei frühzeitiger Erkennung können viele Krebsarten wirksam behandelt und ausgeheilt werden. Eine Übersicht über mögliche Untersuchungen finden Sie unter www.actimonda.de (Suchwort: Krebsvorsorge). 3 Zahnvorsorge für den Besuch beim Zahnarzt zur Zahnvorsorge. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahre müssen zweimal pro Bonusjahr zur Zahnvorsorge um den Zahnbonus zu erhalten; einmal je Bonushalbjahr. Ab dem 18. Lebensjahr genügt eine einmalige Kontrolle pro Bonusjahr. auch eine Kopie des Zahn-Bonusheftes anerkannt. 4 Schutzimpfung 5 Idealgewicht für einen kompletten Impfschutz im Bonusjahr. Eine Übersicht zu den gesetzlichen Schutzimpfungen, die die actimonda krankenkasse bezahlt, finden Sie in Ihrem Impfpass oder unter www.actimonda.de (Suchwort: Impfung). auch eine Kopie des Impfpasses anerkannt. für einen Body-Mass-Index (BMI) im altersgerechten Normbereich, ermittelt durch einen Arzt, Apotheker, ein qualitätsgeprüftes Fitnessstudio, usw. Der BMI bewertet das Körpergewicht eines Menschen im Verhältnis zur Körpergröße und liegt bei Normalgewicht zwischen 18 und 27. Er gilt als grober Richtwert. Bei Abweichung von den Normalwerten sollte ein Arzt konsultiert werden. Hilfreiche Kurse, z. B. eine Ernährungsberatung, werden durch die actimonda krankenkasse bezuschusst. Weitere Informationen finden Sie unter www.actimonda.de (Suchwort: Ernährung) 6 Gesundheitskurse je für die erfolgreiche Teilnahme an präventiven Gesundheitskursen unter qualifizierter Anleitung zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands. Themenangebote: Bewegung, Ernährung, Entspannung/ Stressbewältigung, Nikotin- oder Alkoholentwöhnung. Eine weitere Bezuschussung der Kurse durch die actimonda krankenkasse ist möglich. - Sprechen Sie uns gerne an! Kurse in Wohnortnähe finden Sie unter www.actimonda.de (Suchwort: Gesundheitskurse) Wurde der Kurs bereits bezuschusst, ist kein weiterer Nachweis nötig. 6 7
11 actimonda Vitalurlaub für die Teilnahme am actimonda Vitalurlaub im Bonusjahr. Zum actimonda Vitalurlaub zählen die actimonda Aktiv-Woche, das Well-Aktiv-Programm und die Fit for well-angebote. Ist der Vitalurlaub bereits erstattet worden, entfällt der erneute Nachweis. 7 Vereinssport 8 Fitnessstudio für die aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein im Bonusjahr. Als Nachweis wird ein Stempel des Vereins anerkannt. für die aktive Mitgliedschaft in einem qualitätsgesicherten Fitnessstudio im Bonusjahr. Als Nachweis wird ein Stempel des Fitnessstudios anerkannt. 12 Schwangerschaftsvorsorge für die regelmäßige Teilnahme an der Schwangerschaftsvorsorge beim Gynäkologen oder der Hebamme. Als Bonusjahr gilt das Geburtsjahr des Kindes. auch eine Kopie des Mutterpasses anerkannt. actimonda KINDERBONUS 9 Sportabzeichen für den Erhalt des Deutschen Sport-, Wander- oder eines anderen vergleichbaren, qualitätsgesicherten Abzeichens im Bonusjahr. Als Nachweis wird eine Kopie des Abzeichens anerkannt. Das Bonusprogramm für Kinder bis einschließlich 13 Jahre: 1 Vorsorgeuntersuchungen für die komplette Durchführung aller anstehenden Kindervorsorgeuntersuchungen (U1 - U11, J1) im Bonusjahr. 10 Sportveranstaltungen je für die Teilnahme an regionalen und überregionalen Sportveranstaltungen, die von qualifizierten Trainern kontrolliert werden (z. B. actimonda BusinessRun, 10km-Läufe, Marathon, Inline-Skating, Radsport, usw.). Als Nachweis werden Kopien von Urkunden oder Teilnahmebestätigungen anerkannt. 2 Sportauszeichnung je für den Erhalt einer Sportauszeichnung wie z. B. Seepferdchen, Freischwimmer, Sportabzeichen usw. Als Nachweis werden Kopien der Sportauszeichnungen anerkannt. 8 9
BONUS-ÜBERSICHT Ermitteln Sie gleich Ihren persönlichen Bonus: Maßnahme für Erwachsene: Bonusleistung 1 Check up 35 2 Krebsvorsorge je 3 Zahnvorsorge 3 Zahnvorsorge für den Besuch beim Zahnarzt zur Zahnvorsorge. Kinder zwischen 6 und 13 Jahre müssen zweimal pro Bonusjahr zur Zahnvorsorge um den Zahnbonus zu erhalten; einmal je Bonushalbjahr. Kinder bis 5 Jahre können keinen Bonus für die Zahnvorsorge erhalten, da diese unter Punkt 1 (Vorsorgeuntersuchungen für Kinder) bereits berücksichtigt wird. auch eine Kopie des Zahn-Bonusheftes anerkannt. 4 Schutzimpfung 5 Idealgewicht 6 Gesundheitskurse je 7 Vereinssport 8 Fitnessstudio 9 Sportabzeichen 10 Sportveranstaltungen je 11 actimonda Vitalurlaub 12 Schwangerschaftsvorsorge 4 Schutzimpfung für einen kompletten Impfschutz im Bonusjahr. Eine Übersicht zu den gesetzlichen Schutzimpfungen, die die actimonda krankenkasse bezahlt, finden Sie im Impfpass oder unter www.actimonda.de (Suchwort: Impfung). auch eine Kopie des Impfpasses anerkannt. Summe: Maßnahme für Kinder bis 13 Jahre: Bonusleistung 1 Vorsorgeuntersuchungen 2 Sportauszeichnung je 3 Zahnvorsorge 4 Schutzimpfung 5 Vereinssport für die aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein im Bonusjahr. Als Nachweis wird ein Stempel des Vereins anerkannt. 5 Vereinssport Summe: Der Höchstbonus beträgt für Erwachsene 200 und für Kinder 100 pro Bonusjahr. 10 11
Stand: August 2015 JETZT MITMACHEN! Fordern Sie gleich Ihre Bonuskarten an: per E-Mail über bonusprogramm@actimonda.de per Telefon unter 0800-900 66 00 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz und Mobilnetz) oder schreiben Sie uns: actimonda krankenkasse Hüttenstraße 1 52068 Aachen Sehr gerne helfen wir Ihnen auch bei möglichen Rückfragen weiter. Sprechen Sie uns an! www.actimonda.de