Wie gut ist Ihr Trinkwasser? Marktgemeinde Tulbing 16. Februar 2016 Dr. Michael Fusko
Inhalt Phänomen Wasser Trinkwasser in NÖ Rechtliche Vorgaben Qualität von Trinkwasser Chemie Mikrobiologie Schutzgebiete die umweltberatung
Phänomen Wasser Wasser als Lebensraum Wasser als Erholungsraum Wasser als Werkzeug Wasser als Lebensmittel
Trinkwasser in NÖ Der Mensch kann bis zu einem Monat ohne Nahrung auskommen. Ohne Wasser überlebt er nur wenige Tage. die umweltberatung
Arten der Wasserversorgung 10 % aus privaten Hausbrunnen und Quellfassungen 90 % aus öffentlichen Wasserversorgungsanlagen Einzelversorgung durch Brunnen & Quellen Zentrale Versorgung Genossenschaften und Gemeinschaftsanlagen Gemeindeversorgung regionale Zentralversorgung von mehreren Gemeinden überregionale Zentralversorgung durch Fernwasserleitungen
Wasserversorgung Brunnen Quellfassungen Speicherung Transportleitungen Ortsnetze Hausanschlüsse Hausnetze Armaturen & Installationen
Wasserversorgung in Tulbing
Woher kommt Ihr Wasser? Versorgung errichtet in den 60er Jahren 2 Brunnen in Katzelsdorf 350.000 m³ pro Jahr 6 Hochbehälter (Gegenbehälter) 2 Pumpstationen (Tulbingerkogel, Passauerhof) Druckreduzierung/ Drucksteigerung ca. 42 Kilometer Leitungen ca. 1.600 Schieber ca. 1.400 Wasserzähler 102 Hydranten Wassermeister Rainer Klug
Rechtliche Grundlagen 1 In Österreich wird Trinkwasser durch das Wasserrechtsgesetz und das Lebensmittelsicherheits- & Verbraucherschutzgesetz in Form der Trinkwasserverordnung geregelt. Weitere Qualitätskriterien sind im Codexkapitel B 1 Trinkwasser des Österreichischen Lebensmittelbuches definiert. Die Werte des LMSVG gelten nicht bei Einzelversorgung durch Brunnen & Quellen, sofern Abgabe und Verwendung von Trinkwasser im eigenen Haushalt erfolgen.
Rechtliche Grundlagen 2 Die Trinkwasserverordnung gilt für alle öffentlichen Wasserversorger, aber auch für Personen, die Wasser an Dritte abgeben oder Trinkwasser in einem Lebensmittelbetrieb verwenden. Gasthäuser Heurigen- und Buschenschankbetriebe Ab Hof-Verkäufer & Direktvermarkter Beherbergungsbetriebe Urlaub am Bauernhof & Privatzimmervermieter Wasser muss geeignet sein, ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu werden.
Rechtliche Grundlagen 3 10 WRG 1959: Grundeigentümer braucht keine wasserrechtliche Bewilligung zur Benutzung des Grundwassers (Hausbrunnen und Quellen), wenn die Entnahme in einem angemessenen Verhältnis zum eigenen Grund steht. Ausnahme: artesische Brunnen Bauordnungen der Bundesländer können Bestimmungen über die baurechtliche Bewilligungspflicht von Wasserversorgungsanlagen enthalten. Detaillierte Angaben erteilt der zuständige Bürgermeister bzw. sind den Bauordnungen der Länder selbst zu entnehmen. www.ris.bka.gv.at
Rechtliche Grundlagen 4 KundInnen von Wasserversorgern bekommen vom Betreiber regelmäßig Informationen über die aktuellen Werte. mit der Wasserrechnung über Informationsblätter der Gemeinden (z. B. Gemeindezeitung) auf eine andere geeignete Weise
Rechtliche Grundlagen 5 Trinkwasserverordnung 5 Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat soweit bei Untersuchungen die Nichteinhaltung der mikrobiologischen oder chemischen Anforderungen gemäß Anhang I Teil A und B festgestellt wurde, unverzüglich Maßnahmen zur Wiederherstellung der einwandfreien Qualität des abgegebenen Wassers zu ergreifen, um spätestens innerhalb von 30 Tagen den Parameterwerten zu entsprechen; die Abnehmer über den (die) betreffenden Parameter sowie den dazugehörigen Parameterwert gemäß Anhang Teil A und B zu informieren und auf etwaige Vorsichtsmaßnahmen (z. B. Nutzungsbeschränkungen für das Wasser oder bestimmte Behandlungsverfahren wie z. B. bei Nichteinhaltung der mikrobiologischen Anforderungen das Kochen bei Siedetemperatur, die zumindest drei Minuten gehalten werden muss) hinzuweisen. Weiters sind die Abnehmer darauf hinzuweisen, dass diese Informationen allen Verbrauchern (z. B. durch Aushang im Gebäude) in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen sind. die zuständige Behörde zu informieren und ihr alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Qualität von Trinkwasser
Chemie Parameterwerte laut Trinkwasserverordnung Parameter Einheit Parameterwert Acrylamid µg/l 0,1 Antimon µg/l 5 Arsen µg/l 10 Benzol µg/l 1 Benzo-(a)-pyren µg/l 0,01 Blei µg/l 10 Bor mg/l 1 Bromat µg/l 10 Cadmium µg/l 5 Chrom µg/l 50 Cyanid µg/l 50 1,2-Dichlorethan µg/l 3 Epichlorhydrin µg/l 0,1 Parameter Einheit Parameterwert Fluorid mg/l 1,5 Kupfer mg/l 2 Nickel µg/l 20 Nitrat mg/l 50 Nitrit mg/l 0,1 Pestizide µg/l 0,1 Pestizide insgesamt µg/l 0,5 Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe µg/l 0,1 Quecksilber µg/l 1 Selen µg/l 10 Uran µg/l 15 Tetrachlorethen und Trichlorethen µg/l 10 Trihalomethane insgesamt µg/l 30 Vinylchlorid µg/l 0,5
Chemie Indikatorparameterwerte laut Trinkwasserverordnung Indikatorparameter Einheit Wert Indikatorparameter Einheit Wert Aluminium mg/l 0,2 Ammonium mg/l 0,5 Chlorid mg/l 200 Eisen mg/l 0,2 Färbung m 1 Für den Verbraucher annehmbar und Geruch ohne anormale Veränderung Geschmack Leitfähigkeit µs cm 1 bei 20 C 2 500 Mangan mg/l 0,05 Natrium mg/l 200 Oxidierbarkeit mg/l O2 5 Sulfat mg/l 250 Temperatur C 25 bzw. ohne anormale Veränderung Tritium Bq/l 100 Trübung Wasserstoffionen- Konzentration Für den Verbraucher annehmbar und ohne anormale Veränderung ph-einheiten 6,5 und 9,5 Indikatorparameter Einheit Wert Tritium Bq/l 100 Gesamtrichtdosis msv/ Jahr 0,1
Leitfähigkeit Reines Wasser ist ein schlechter Leiter für elektrischen Strom. Die im Wasser gelösten Stoffe bewirken die Leitfähigkeit. Die Leitfähigkeit ist ein Maß für die Mineralisierung des Wassers und sagt wenig über seine gesundheitlichen Auswirkungen. SI-Einheit der elektrischen Leitfähigkeit ist S/m (Siemens pro Meter) Indikatorparameterwert in der Trinkwasserverordnung: 2.500 µs/cm (= 2,5 ms/ cm oder 250 ms/ m) Leitfähigkeit aus technischen Gründen (Korrosion) unter 1500 µs/cm
Calcium & Magnesium ( Kalk ) Calcium (Ca) und Magnesium (Mg) kommen gerne gemeinsam vor. Calcium wird durch Kohlenstoffdioxid-haltiges Wasser ( saures Wasser ) aus dem Boden gelöst. Härte angegeben in deutschen Härtegraden ( dh) sehr hartes Wasser über 21 dh hartes Wasser 14 21 dh Gesamthärte: Summe von Calcium- und Magnesium-Ionen Gesamthärte entscheidend für den Waschmittelverbrauch Carbonathärte: jener Teil der Gesamthärte, der als Hydrogencarbonat vorliegt Lebensmittelcodex: Calcium 400 mg/ l Magnesium 150 mg/ l mittelhartes Wasser 8 14 dh weiches Wasser bis 7 dh
Kalkschäden
Nitrat & Ammonium Trinkwasserverordnung: Nitrat 50 mg/ l (PW) Ammonium 0,5 mg/ l (IP) Quellen von Nitrat landwirtschaftliche Düngung undichte Kanäle und Senkgruben Blitzschlag Eintrag aus der Luft Ammonium NH 4 Zersetzungsprodukt organischer Substanzen Anzeiger von hygienischen Belastungen im Tiefengrundwasser auch geogen für den Menschen unbedenklich störend bei Chlorierung
Nitrit Trinkwasserverordnung: Nitrit 0,1 mg/ l (PW) Nitrit NO 2 Zersetzungsprodukt aus Ammonium Hinweis auf fäkale Verunreinigung Nitrat wird in verzinkten Rohren zu Nitrit reduziert Schutzschicht in älteren Rohren mit Eiweißstoffen Bildung von krebserregenden Nitrosaminen Blausucht erhöhter Nitritgehalt im Wasser kann für Säuglinge bis zum 6. Monat gesundheitsschädlich sein. Nitrit bildet mit dem Hämoglobin (Blutfarbstoff, verantwortlich für den Sauerstofftransport) Methämoglobin. Dieses kann den Sauerstoff im Blut nicht mehr transportieren (Blausucht).
Eisen & Mangan Trinkwasserverordnung: Eisen 0,2 mg/ l (IW) Mangan 0,05 mg/ l (IP) in sauerstoffarmen Grundwasser gelöst bei Kontakt mit Luft fallen Eisen (Fe) und Mangan (Mn) aus braune Verfärbungen durch Eisen (Rostflecken) schwarz-braune Flecken auf der Wäsche durch Mangan Eisen gesundheitlich unbedenklich Mangan ab 0,4 mg/ l mit möglicher neurotoxischer Wirkung im Wasserwerk Trübungen möglich, die auch zu hygienischen Belastungen führen können
Spurenelemente ( Schwermetalle ) Arsen (As) Blei (Pb) Cadmium (Cd) Chrom (Cr) Kupfer (Cu) Nickel (Ni) Quecksilber (Hg) Silber (Ag) Zink (Zn) in natürlichen Wässern kommen Schwermetalle nur in Spuren vor anthropogen aus industriellen Abwässern, Pflanzenschutzmittel u. a. Zink, Kupfer, Nickel und Blei oft aus Korrosionsvorgängen in Installationen (Rohre und Armaturen) Bleileitungen in Altbauten
Mikrobiologie laut Trinkwasserverordnung Werte für nicht desinfiziertes Wasser Parameter Wert Einheit Escherichia coli 0 Anzahl/ 100 ml Enterokokken 0 Anzahl/ 100 ml Pseudomonas aeruginosa 0 Anzahl/ 100 ml Für desinfiziertes Wasser können teilweise andere Werte gelten.
Mikrobiologie im Trinkwasser Trinkwasser soll grundsätzlich frei von tierischen und pflanzlichen Organismen sein. auch im Grundwasser bestimmte Organismen vorhanden in reinem Grundwasser vorkommende Lebewesen für den Menschen unschädlich Man unterscheidet prinzipiell folgende Gruppen: Tierische Lebewesen Pflanzliche Lebewesen Einzeller Amöben und Parasiten Pilze Viren Bakterien
Ursachen mikrobiologischer Verunreinigungen über das Grundwasser o aus der landwirtschaftlichen Düngung o aus ungesicherten Düngerlagerstätten o aus undichten Kanälen o aus undichten Senkgruben aus der Wasserversorgungsanlage bzw. der Speicheranlage o unsachgemäße Ausführung der Anlage o schlechte oder fehlende Wartung
Ursachen mikrobiologischer Verunreinigungen aus dem Leitungsnetz o durch Undichtheiten im Netz o durch Ablagerungen o durch Störfälle im Netz (Reparaturen, Wartungsarbeiten) o durch unsachgemäße Verlegung bei Neubauten o durch unsachgemäße Spül- und Desinfektionsmaßnahmen o durch Störung des Biofilms aus unerlaubten Zusammenschlüssen durch Stagnation o ungenutzte Leitungsstränge o lange Standzeiten
Coliforme Keime im Trinkwasser Indikatorparameterwert: 0 in 100 ml (nicht desinfiziertes Wasser) 0 in 250 ml (desinfiziertes Wasser) bei geringfügigen Überschreitungen gewisser Toleranzbereich für das Labor heterogene Gruppe von Keimen Hinweis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung auch aus anderen Quellen (z. B. aus dem Erdboden) Charakterisierung der allgemeinen hygienischen Wasserqualität Nachweis gilt als Hygienemangel
Coliforme Keime im Trinkwasser Mögliche Ursachen schlechter Bauzustand des Brunnens oder der Quellfassung z.b. mangelhafte Abdeckung ungenügende Desinfektion Eindringen von Oberflächenwässern kein Schutzgebiet Verschmutzungen im Einzugsgebiet
Coliforme Keime im Trinkwasser Auswirkungen Coliforme Keime sind per se nicht schädlich als Darmbewohner lebensnotwendig Frage der Dosis Probleme bei Keimen, die Giftstoffe absondern (EHEC) Entzündungen in anderen Körperregionen Vorsicht bei offenen Wunden Vorsicht bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem keine Gefahr durch Waschen, Duschen oder Baden keine Gefahr in Waschmaschine und Geschirrspüler
Coliforme Keime im Trinkwasser Sofortmaßnahme Trinkwasser 3 Minuten wallend abkochen Zähne putzen Babynahrung Waschen von Säuglingen bis zu 1 Jahr Waschen offener Wunden
Coliforme Keime im Trinkwasser weitere Maßnahmen im Haushalt Enthärtungsanlagen spülen und regenerieren Filter wechseln Stagnationen vermeiden nach längerer Nichtbenutzung Leitungen spülen vom Versorger Chlorierung UV-Desinfektion Beseitigung der Ursachen
Schutzgebiet 1 Zum Schutz von nicht bewilligungspflichtigen Wasserversorgungsanlagen kann die Bezirksverwaltungsbehörde gem. 34 (1) WRG 1959 entsprechende Schutzmaßnahmen gegen Verunreinigungen anordnen und Schutzgebiete bestimmen. Sollte jemand auf Grund der getroffenen Anordnungen seine Grundstücke nicht auf die Art oder in dem Umfang nutzen können, wie es ihm auf Grund bestehender Rechte zusteht, muss er vom Betreiber der Wasserversorgungsanlage angemessen entschädigt werden.
Schutzgebiet 2 Fassungsbereich (Zone I) Schutz der Trinkwassergewinnungsanlage und ihrer unmittelbaren Umgebung Schutz vor jeglichen Verunreinigungen und Beeinträchtigungen Schutz gegen unbefugtes Betreten (Einzäunung Engere Schutzzone (Zone II) Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen Schutz bei geringer Fließdauer und Fließstrecke 60 Tage-Linie Weitere Schutzzone (Zone III) Schutz vor schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Verunreinigungen Brunnen Katzelsdorf seit 2013 mit Zone II
Mehr Infos unter 02742/ 21919 www.enu.at