In der Ruhe liegt die Kraft. Die 9-Uhr-Karte für alle, die morgens Besseres vorhaben.

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Transkript:

Ein Produkt des In der Ruhe liegt die Kraft. Die 9-Uhr-Karte für alle, die morgens Besseres vorhaben.

Nach 9 Uhr fahren bringt Vorteile für diese Fahrgäste: Preisvorteil 15-25 % als Monatskarte und im JahresAbo. Später losfahren und Vorteile Zeitkarte nutzen. Die 9-Uhr-Karte ist ein kostengünstiges Angebot für alle Menschen, die es sich leisten können, unter der Woche erst später loszufahren: zum Beispiel für Senioren, Selbstständige, Wissenschaftler, Mütter und Väter in Familienzeit und für viele mehr also für alle, die nicht in der Frühe unterwegs sein müssen. RMV-Service-Telefon: 01801 / 768 4636 3,9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. E 0,42 / Minute Fahrkartensortiment: www.rmv.de 2 3

Die 9-Uhr-Karte hat 3 Varianten: Monatskarte übertragbares JahresAbo persönliches JahresAbo Fahrkartensortiment: www.rmv.de 4 5

Für alle gilt: Die 9-Uhr-Karte ist für Fahrten nach 9 Uhr gültig (an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen und am 24. und 31.12. auch vor 9 Uhr). Sie ist für alle Preisstufen (von der eigenen Gemeinde bis zum ganzen RMV- Gebiet) und für die meisten Übergangstarifgebiete erhältlich. Beim Abo gibt s Raten- oder Einmalzahlung. Die Mitnahmeregelung greift. Die 9-Uhr-Karte als Monatskarte Ersparnis bis zu 25 %. Übertragbar. Gültigkeit bis einschließlich gleicher Kalendertag des Folgemonats. Kauf am Fahrkartenautomaten, online oder an einer Verkaufsstelle. Die 9-Uhr-Monatskarte kann an andere verliehen werden. Beim Kauf am Fahrkartenautomaten ist sie sofort gültig. Bei Kauf an der RMV-Verkaufsstelle oder online im RMV-TicketShop kann sie auch auf später terminiert werden. Vertragsbedingungen: www.rmv.de 6 7

Als übertragbares JahresAbo Als persönliches JahresAbo 12 Monate zum Preis von 10. Übertragbar. Start ab 1. eines Monats für 1 Jahr. 12 Abo-Karten. Raten- oder Einmalzahlung. Kündigung jederzeit möglich. Mitnahmeregelung gilt. Die einzelnen Karten aus dem Abo können verliehen werden. Gültig ist die Karte immer ab dem 1. eines beliebigen Monats für mindestens ein Jahr. Adressänderungen müssen bis zum 10. des Vormonats mitgeteilt werden. Bei vorzeitiger Kündigung erfolgt eine Erstattung. Das Abo verlängert sich automatisch, wenn es nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. 12 Monate zum Preis von 10. Jahreskarte mit Lichtbild. Start ab 1. eines Monats für 1 Jahr. Ersatz bei Verlust. Raten- oder Einmalzahlung. Kündigung jederzeit möglich. Mobilitätsgarantie als Bonus. Mitnahmeregelung gilt. Für das persönliche JahresAbo ist ein Lichtbild erforderlich. Das Abo sollte bis zum 10. des Vormonats bestellt und Adressänderungen müssen bis zum 10. des Vormonats mitgeteilt werden. Bei Verlust gibt es einmalig Ersatz (gegen Bearbeitungsgebühr). Bei vorzeitiger Kündigung erfolgt eine Erstattung. Das Abo verlängert sich automatisch. Die Mobilitätsgarantie gilt. Persönliche Beratung gewünscht? RMV-Mobilitätszentrale auch in Ihrer Nähe. 8 9

Mitnahmeregelung und Mobilitätsgarantie Die Mitnahmeregelung greift bei allen 9-Uhr-Karten und erlaubt es, von Montag bis Freitag ab 19 Uhr, samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig einen Erwachsenen und Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren (maximal drei fremde, drei Enkel oder alle eigenen) kostenlos mitzunehmen. Die Mobilitätsgarantie bietet beim persönlichen JahresAbo die Erstattung von Mehraufwand bis zu 15 Euro für eine Taxifahrt oder IC/ICE-Fahrkarte, wenn sich durch eine Verspätung von mehr als 5 Minuten im Regionalverkehr (RB, SE, RE, S-Bahn, Regionalbus) die gesamte Reisezeit bei fehlender Fahrtalternative um mehr als 20 Minuten verlängert (ausgenommen Verspätungen durch höhere Gewalt). Kann der letzte fahrplanmäßige Anschluss nicht erreicht werden, werden maximal 30 Euro erstattet. Weitere Leistungen Zuschlags-Abo 1. Klasse möglich. Erwerb von Anschlussfahrkarten möglich. Günstiger Car-Sharing-Tarif zum Abo. RMV-ErlebnisCard zum persönlichen JahresAbo. Zusätzlich zu den RMV-JahresAbos gibt es ein günstiges Zuschlags-Abonnement für die 1. Klasse, Anschluss-Fahrkarten für Fahrten über den Gültigkeitsbereich der 9-Uhr-Karte hinaus, sowie günstige Tarife beim Car-Sharing. Das persönliche JahresAbo der 9-Uhr-Karte kann ohne Kostenaufschlag zusätzlich als RMV-ErlebnisCard mit über 160 2for1 -Angeboten freigeschaltet werden. Tarife und Preise: www.rmv.de 10 11

Tarife und Preise für Frankfurt Frankfurt liegt im Tarifgebiet 50. Innerhalb Frankfurts gilt immer die Preisstufe 3. Exklusiv für Zeitkarten-Kunden: Die Fahrten zum Flughafen sind in der 9-Uhr-Monatsund 9-Uhr-Jahreskarte enthalten. Schon für umgerechnet 49,65 Euro* im Monat sind Sie in ganz Frankfurt mobil wochentags ab 9 Uhr und am Wochenende den ganzen Tag. Das entspricht gerade mal 1,66 Euro* am Tag und das für so viele Fahrten wie Sie wollen. Ohne Stau. Ohne Parkplatzsuche. Einfach mobil. Rechnen Sie mit uns. Alle Tarife und Preise in Frankfurt finden Sie auf www.traffiq.de * Preisangabe bezieht sich auf den Preis der 9-Uhr-Jahreskarte bei einmaliger Abbuchung auf umgerechnet 12 Kalendermonate bzw. auf 30 Tage pro Monat. Preisstufe 9-Uhr 9-Uhr Monatskarte JahresAbo 1 31,30 10 x 31,30 2 46,70 10 x 46,70 3 60,80 10 x 60,80 4 91,60 10 x 91,60 5 117,00 10 x 117,00 6 145,50 10 x 145,50 7 (17)¹ 175,50 10 x 175,50 13 ² 54,90 10 x 54,90 45³ 104,50 10 x 104,50 Bei Einmalzahlung des JahresAbos gibt es 2% Skonto auf den oben genannten Gesamtbetrag der jeweilige Preisstufe. ¹ Die Preisstufe 17 ist eine spezielle Preisstufe für Übergangsverkehre. Fahrkarten dieser Preisstufe haben keine Netzwirkung. ² Tarifgebiet 65 Wiesbaden/Mainz. ³ RNN-Übergangsverkehr. 12 13

Wir sind für Sie da in Frankfurt am Main traffiq, die lokale Nahverkehrsgesellschaft und die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) sind Ihre Ansprechpartner für Mobilität in der Stadt. Die VGF ist mit ihren TicketCentern und dem Jahreskartenservice der wichtigste Partner für den Vertrieb von Fahrkarten und betreibt Straßen- und U-Bahnen in Frankfurt. traffiq sorgt für die Information über das Nahverkehrsangebot in Frankfurt am Main und plant Zeiten und Linien. Beratung zur RMV 9-Uhr-Karte Persönliche Beratung und Informationen zur 9-Uhr-Karte: In der Verkehrsinsel an der Hauptwache, in den VGF- TicketCentern oder beim VGF-Kundendienst: Telefon (069) 19 449, Fax (069) 213-25 022. Telefonisch rund um die Uhr nur unter 01801 069 960 *. Kaufen und sparen! Hier können Sie in Frankfurt die 9-Uhr-Karte oder auch andere RMV-Zeitkarten kaufen: Verkehrsinsel Mobilitätszentrale An der Hauptwache/Zeil 129 Mo-Fr 9.00 20.00 Uhr Sa 9.30 18.00 Uhr VGF-TicketCenter Hauptwache, Passage Mo Fr 8.00 20.00 Uhr Sa 9.00 16.00 Uhr Konstablerwache, Passage Mo Fr 8.00 20.00 Uhr Sa 9.00 16.00 Uhr U-Bahn-Station Bornheim Mitte, Passage und Bahnhof Höchst, Bahnhofsvorplatz Mo, Di, Do, Fr 9.00 12.30 Uhr 13.00 17.00 Uhr Mi 9.00 12.30 Uhr 13.00 16.00 Uhr Nähere Informationen: VGF-Jahreskartenservice Tel. (069) 213-22 714 Fax (069) 213-25 022 Mo Do 8.00 17.00 Uhr Fr 8.00 13.00 Uhr traffiq-servicetelefon 01801 / 069 960 * 3,9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. E 0,42 / Minute 14 15

Service in Frankfurt 10-Minuten-Garantie in Frankfurt In Frankfurt gilt auf den U-Bahn-, Straßenbahn- und Buslinien die 10-Minuten-Garantie. Wenn Sie Ihr Ziel mit mehr als zehn Minuten Verspätung erreichen, können Sie die Garantie in Anspruch nehmen. Sie bekommen dann Ihren Fahrpreis für Abonnenten entspricht das dem auf die Fahrt umgerechneten Abo- Preis zurück. Einfach innerhalb von drei Tagen unter www.traffiq.de per Online-Formular die verspätete Fahrt reklamieren. Nach positiver Prüfung bekommen Sie dann Ihren Fahrpreis in der Mobilitätszentrale Verkehrsinsel oder den VGF-TicketCentern erstattet. Ausstieg auf Wunsch Das Angebot Ausstieg auf Wunsch bietet Ihnen mehr Komfort und Sicherheit in den Abendstunden. Ab 20 Uhr können Sie auf allen Frankfurter Buslinien (einschließlich der Nachtbuslinien) auch zwischen den Haltestellen aussteigen, sofern die Streckenbedingungen dies zulassen. Der direkte Innenstadtbereich ist davon allerdings ausgenommen. Informieren Sie bitte frühzeitig das Fahrpersonal am besten gleich beim Einsteigen in den Bus wo Sie aussteigen möchten. Der Fahrer oder die Fahrerin versucht, Ihren Wunsch zu erfüllen. Sollte dies aus Verkehrs- oder Sicherheitsgründen einmal nicht möglich sein, bietet Ihnen das Fahrpersonal gerne Alternativen an. Taxi-Rufservice Sie können sich ein Taxi zur gewünschten Haltestelle bestellen lassen. Dieses Angebot gilt für alle Fahrten mit den U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen in Frankfurt. Der Taxi-Rufservice ist kostenlos und zu jeder beliebigen Tages- und Nachtzeit möglich. Haltestellen, an denen üblicherweise Taxen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, sind von der Regelung allerdings ausgenommen. Informieren Sie beim Einsteigen einfach das Fahrpersonal über Ihren Taxi-Wunsch. Für die Taxi-Fahrt zahlen Sie den normalen Taxi-Fahrpreis. Barrierefrei unterwegs Die Broschüre Barrierefrei unterwegs bietet umfangreiche Informationen zum barrierefreien Reisen in Frankfurt. Die Broschüre mit integriertem Liniennetzplan für barrierefreies Reisen ist in der traffiq- Verkehrsinsel an der Hauptwache oder den VGF-Ticket- Centern kostenlos erhältlich. Diese und viele weitere Informationen zu Bussen und Bahnen finden Sie auf unserer Internetseite www.traffiq.de. Mehr Kultur Die Museumsuferlinie 46 startet am Frankfurter Hauptbahnhof während der Woche tagsüber alle 20 Minuten, abends und am Wochenende alle halbe Stunde zu ihrem Weg entlang der schönsten Museumsmeile Deutschlands. Die Haltestellen liegen in unmittelbarer Nähe zu den verschiedenen Museen. Samstags bis 18 Uhr fährt die Buslinie 46 aufgrund des Flohmarkts am Mainufer parallel zum Museumsufer. Auch von dort aus lassen sich die Museen sehr gut erreichen. Immer im Frühling und im Sommer von Karfreitag bis Anfang Oktober chauffiert Sie der Bus noch weiter das Mainufer entlang vorbei am Rudererdorf bis zur Gerbermühle ideal für einen Ausflug. 16 17

Was zu tun ist um die 9-Uhr-Karte zu bekommen Variante Monatskarte oder JahresAbo wählen. Start- und Zielgebiet wählen. Zahlungsart wählen (Bankeinzug, Ratenoder Einmalzahlung). RMV-Verkaufsstelle oder Fahrkartenautomat oder RMV-TicketShop nutzen. Die 9-Uhr-Karte gibt es als Monatskarte und als übertragbares oder persönliches JahresAbo. Sie ist für alle Preisstufen und für die meisten Übergangstarifgebiete erhältlich. Das Abo ist in 10 Raten oder einmalig (mit 2% Skonto) zahlbar. Die Monatskarte gibt s zum sofortigen Fahrtantritt am Fahrkartenautomaten, mit Beratung mit Beratung an der RMV-Verkaufsstelle oder online im RMV-TicketShop. Das RMV-JahresAbo muss bis zum 10. des Vormonats bestellt werden. Tarife und Preise: www.rmv.de 18 19

Besondere Bedingungen Besondere Bedingungen für übertragbare Jahreskarten und 9-Uhr- Jahreskarten bei Barzahlung im Voraus im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), gültig seit 10.12.2006 1. Vertragsgrundlagen Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen. Für laufende Verträge gilt die jeweils gültige Fassung der GBB sowie der besonderen Bedingungen für Jahreskarten. Die besonderen Bedingungen für übertragbare Jahreskarten und 9-Uhr-Jahreskarten unterscheiden sich durch den Geltungszeitraum der jeweiligen Fahrkartenart (siehe 5.Geltungsbereich/-zeitraum ). 2. Vertragspartner/-in bei Übertragung der Jahreskarte Vertragspartner/-in ist der/diejeweilige Jahreskarteninhaber/-in. 3. Allgemeines Eine Jahreskarte besteht aus 12 einzelnen, übertragbaren Monatskarten. 4. Sortiment Das Angebot umfasst: a) Die Jahreskarte (9-Uhr-Jahreskarte) zum Erwachsenentarif, b) die Jahreskarte (9-Uhr-Jahreskarte) zum Erwachsenentarif inklusive Zuschlagkarte Jahr sowie c) die Zuschlagkarte Jahr (gleichermaßen gültig für übertragbare Jahreskarten wie auch 9-Uhr-Jahreskarten). 5. Geltungsbereich/-zeitraum a) Jahreskarten werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifgebiete/Tarifgebietskombinationen ausgegeben. b) Sie gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für 1 Jahr. c) Die Gültigkeit der 9-Uhr-Jahreskarte ist an Werktagen auf den Zeitraum zwischen 9 Uhr und Betriebsschluss begrenzt. An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12. besteht diese Begrenzung nicht. d) Zuschlagkarten Jahr berechtigen zur Inanspruchnahme bestimmter Sonderleistungen. 6. Mitnahmerecht Jahreskarten gem. Ziff. 4a) und 4b) berechtigen montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12. ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und entweder aller eigenen Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) oder von maximal 3 Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich). 7. Preise Bei Barzahlung im Voraus ergibt sich der Preis wie folgt: Auf den zehnfachen tarifmäßigen Preis der entsprechenden Monatskarte wird ein Skonto von 2% gewährt. 8. Fahrkartenverkauf Jahreskarten können bei Barzahlung im Voraus zum gültigen Tarifpreis bei ausgewählten RMV-Vertriebsstellen gekauft werden. 9. Preisänderungen während der Geltungsdauer Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer der im Voraus in bar bezahlten Jahreskarte eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den Kunden/dieKundin. Bei Preissenkungen hat der Ersterwerber/die Ersterwerberin der Jahreskarte Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Das Verkehrsunternehmen wird von seiner Erstattungspflicht auch durch Zahlung an den Inhaber oder die Inhaberin der Jahreskarte frei. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. 10. Änderungen a) Gewünschte Änderungen, hierzu zählt auch der Umstieg auf ein Job- Ticket oder die 9-Uhr-Jahreskarte, können nur bei der RMV-Vertriebsstelle des Verkehrsunternehmens, bei dem die Jahreskarte gekauft wurde, durchgeführt werden. b) Die Änderung erfolgt in der Weise, dass 12 neue Monatskarten ab dem 1. des gewünschten Änderungsmonats zu dem dann geltenden Tarif ausgestellt werden. Für den nicht genutzten Zeitraum der ursprünglichen Jahreskarte wird 1/12 des Jahrespreises je Monat gutgeschrieben und mit dem Betrag für den neuen 12-Monats-Zeitraum verrechnet. c) Die nicht genutzten Monatskarten sind zurückzugeben. 11. Vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses a) Das Vertragsverhältnis endet mit dem Tag der Rückgabe der noch nutzbaren Monatskarten. b) Wegen der Übertragbarkeit der Karte kann eine Erstattung von Beförderungsentgelt nur für die Zeit ab Rückgabe der Karten erfolgen. Die Karten sind bei der RMV-Vertriebsstelle des Verkehrsunternehmens, bei dem sie gekauft wurden, zurückzugeben. Der Erstattungsbetrag wird an den/die Karteninhaber/-in gezahlt. c) Bei Rückgabe von nicht oder teilweise genutzten Monatskarten innerhalb der ersten 10 Monate des Gültigkeitszeitraums wird Fahrgeld erstattet. Dabei wird für jeden bereits genutzten Monat 1/10 des bezahlten, abskontierten Jahreskartenpreises berechnet. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden genutzten Tag 1/30 des bezahlten, abskontierten Monatskartenpreises berechnet. Der sich so ergebende Differenzbetrag zum bezahlten Jahreskartenpreis wird erstattet. Für 20 21

Besondere Bedingungen die Monate 11 und 12 des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung. d) Beträge unter 5, Euro werden nicht erstattet. Die Erstattung erfolgt ohne Berechnung eines Bearbeitungsentgelts. 12. Ersatz/Verlust Ein Ersatz für in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare Karten erfolgt nicht. Besondere Bedingungen für persönliche (nicht übertragbare) Jahreskarten- und 9-Uhr-Jahreskarten-Abonnements bei monatlicher Abbuchung und einmaliger Abbuchung im Voraus im Rhein- Main- Verkehrsverbund (RMV), gültig seit 10.12.2006 1. Vertragsgrundlagen Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen. Für laufende Verträge gilt die jeweils gültige Fassung der GBB sowie der besonderen Bedingungen für Abonnements. Die besonderen Bedingungen für persönliche Jahreskarten und 9-Uhr- Jahreskarten-Abonnements unterscheiden sich durch den Geltungszeitraum der jeweiligen Fahrkartenart (siehe 5. Geltungsbereich/-zeitraum ). 2. Vertragspartner/-in Vertragspartner/-in ist der/die in den Bestellunterlagen angegebene Kontoinhaber/-in, auch dann, wenn er/sie eine Abonnement-Jahreskarte für eine andere Person bestellt. 3. Allgemeines Ein Abonnement besteht aus einer Abonnement-Jahreskarte mit Chip, die auf den Inhaber ausgestellt ist und dessen Lichtbild enthält. Durch den integrierten Chip können Angebote der RMV-ErlebnisCard gebucht werden. Der Chip dient weder der Speicherung persönlicher Daten, noch hat er die Funktion einer elektronischen Fahrkarte. Die Abonnement-Jahreskarte muss vom Inhaber mit unlöschbarer Schrift (z.b. Kugelschreiber) unterschrieben sein. Die persönliche Abonnement-Jahreskarte ist nicht übertragbar. 4. Sortiment Das Angebot umfasst: a) Das Abonnement (persönliche Jahreskarte, persönliche 9-Uhr-Jahreskarte) zum Erwachsenentarif, b) das Abonnement (persönliche Jahreskarte, persönliche 9-Uhr- Jahreskarte) zum Erwachsenentarif inklusive Zuschlagabonnement sowie c) das Zuschlagabonnement (gleichermaßen gültig für persönliche Jahreskarten wie auch 9-Uhr-Jahreskarten). 5. Geltungsbereich/-zeitraum a) Abonnements werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifgebiete/Tarifgebietskombinationen ausgegeben. b) Sie gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für mindestens 1Jahr. c) Die Gültigkeit der 9-Uhr-Jahreskarte ist an Werktagen auf den Zeitraum zwischen 9 Uhr und Betriebsschluss begrenzt. An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12. besteht diese Begrenzung nicht. d) Zuschlagabonnements berechtigen zur Inanspruchnahme bestimmter Sonderleistungen. 6. Mitnahmerecht Jahreskarten gem. Ziff. 4a) und 4b) berechtigen montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12. ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und entweder aller eigenen Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) oder von maximal 3 Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich). 7. Preise a) Abonnements werden zum zehnfachen tarifmäßigen Preis der Monatskarte der entsprechenden Preisstufe angeboten. b) Die Bezahlung erfolgt im Wege der Abbuchung. c) Für das Abonnement mit monatlicher Abbuchung wird in den ersten 10 Monaten des Gültigkeitszeitraums jeweils zum Monatsbeginn der tarifmäßige Preis der Monatskarte abgebucht. Im 11. und 12. Monat des Gültigkeitszeitraums erfolgen keine Abbuchungen. Bei Tarifänderungen werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die von der personenbeförderungsrechtlichen Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist. d) Bei einmaliger Abbuchung im Voraus ergibt sich der Preis wie folgt: Auf den zehnfachen tarifmäßigen Preis der Monatskarte wird ein Skonto von 2% gewährt. e) Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer des Abonnements bei einmaliger Abbuchung im Voraus eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den Kunden/die Kundin. Bei Preissenkungen hat der/die Vertragspartner/-in der Jahreskarte Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. f ) Das Verkehrsunternehmen ist nur dem/der Vertragspartner/-in zur Zahlung verpflichtet. 22 23

Besondere Bedingungen 8. Zustandekommen des Abbuchungsvertrages a) Voraussetzung für den Erwerb von Abonnements ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der für den RMV festgelegten Form (einschließlich eines aktuellen Lichtbildes Passbildformat des Abonnement-Jahreskartennutzers) bis spätestens zum 10. des Vormonats bei einem das Abonnement abwickelnden Verkehrsunternehmen oder einer von einem der im RMV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen festgelegten RMV-Vertriebsstelle. Dies kann auch auf dem Postweg erfolgen. b) Mit der Einzugsermächtigung wird das das Abonnement abwickelnde Verkehrsunternehmen ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart die jeweiligen Beträge bis auf weiteres monatlich oder jährlich im Voraus von einem Girokonto einer Sparkasse oder einer Bank innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen. c) Die Abonnement-Jahreskarte wird an die in der Bestellung angegebene Anschrift per Post verschickt. Der Versand an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen. d) Mit dem Zugang der Abonnement-Jahreskarte kommt der Abbuchungsvertrag zustande. 9. Fristgemäße Abbuchung a) Der/die Vertragspartner/-in verpflichtet sich, bei monatlicher Abbuchung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn bereitzuhalten. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus verpflichtet sich der/die Vertragspartner/- in, den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode bereitzuhalten. b) Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber/ von der Kontoinhaberin trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung widerrufen, so kann der Vertrag von dem das Abonnement abwickelnden Verkehrsunternehmen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird das Abonnement ungültig. Die Abonnement-Jahreskarte ist unverzüglich an das das Abonnement abwickelnde Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Bei monatlicher Abbuchung entfallen die anteiligen Anrechte auf die abbuchungsfreien Monate. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist nicht mehr möglich. c) Solange die Abonnement-Jahreskarte bei Kündigung nicht zurückgegeben wird, hat der/die Vertragspartner/-in den monatlichen Abonnementpreis zu bezahlen. d) Kosten, die dem das Abonnement abwickelnden Verkehrsunternehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem/der Kontoinhaber/-in in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5, Euro erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. 10. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in a) Änderungen des Abonnements (z.b. der Abonnementart, der benutzten Tarifgebiete/Tarifgebietskombinationen) sind jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt auch der Umstieg auf ein JobTicket oder die 9-Uhr-Jahreskarte. b) Alle Änderungen müssen dem das Abonnement abwickelnden Verkehrsunternehmen von dem Vertragspartner/der Vertragspartnerin bis zum 10. des Vormonats schriftlich gemeldet werden. c) Die Änderung erfolgt in der Weise, dass ein neues Abonnement für 12 aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt wird. Spätestens 3 Tage nach Beginn der Gültigkeit der neuen Abonnement- Jahreskarte muss die bisherige Jahreskarte an die ausgebende Stelle zurückgegeben werden. Solange die Abonnement-Jahreskarte dem Verkehrsunternehmen nicht vorliegt, hat der/die Vertragspartner/- in den monatlichen Abonnementpreis weiterhin zu zahlen. Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei monatlicher Abbuchung bleibt das bereits erworbene anteilige Anrecht auf die beiden abbuchungsfreien Monate erhalten und wird beim nächsten Abbuchungstermin gutgeschrieben (2/12 des zuletzt gültigen Monatskartenfahrpreises je genutzten Monat). Bei einmaliger Abbuchung im Voraus wird der nicht genutzte Zeitraum gutgeschrieben (1/12 je Monat des Jahresbetrages und der neue 12-Monats-Zeitraum belastet. 11. Ersatz/Verlust a) Dem zuständigen Verkehrsunternehmen ist mitzuteilen, wenn die Abonnement-Jahreskarte nicht mehr vollständig lesbar oder beschädigt oder in Verlust geraten ist. Gegen Zahlung von 25, Euro wird einmalig innerhalb der gültigen Vertragslaufzeit eine Ersatzkarte für die restliche Vertragslaufzeit ausgestellt. Die in Verlust geratene Abonnement-Jahreskarte ist ab diesem Zeitpunkt ungültig. Dem Kunden wird eine Vorläufige persönliche Jahreskarte ausgestellt, die nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild als Fahrkarte Gültigkeit hat. Die Vorläufige persönliche Jahreskarte ist so lange gültig, bis die Ersatzkarte ausgehändigt ist. Fahrtkosten, die bis zur Ausstellung einer Vorläufigen persönlichen Jahreskarte oder bis zum Erhalt der Ersatzkarte entstehen, werden nicht erstattet. Eine für verloren erklärte Abonnement-Jahreskarte ist bei Wiederauffinden unverzüglich dem Verkehrsunternehmen zurückzugeben, das die Ersatzkarte ausgestellt hat. 24 25

Besondere Bedingungen b) Im Falle einer Ersatzausstellung für eine in Verlust geratene Jahreskarte ist für die restliche Laufzeit eine Kündigung oder eine Einschränkung der räumlichen Gültigkeit nicht möglich. c) Für den Gültigkeitszeitraum einer in Verlust geratenen Ersatz-Abonnement-Jahreskarte ist der monatliche Abbuchungsbetrag weiter zu entrichten. Dasselbe gilt für eine nicht mehr prüfbare Abonnement- Jahreskarte. 12. Fahrgelderstattung a) Eine Fahrgelderstattung erfolgt innerhalb des laufenden Gültigkeitszeitraumes bei mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheitsfällen von über 15 aufeinander folgenden Tagen Dauer, ab dem ersten Tag der Reiseunfähigkeit, an den Vertragspartner. Die Reiseunfähigkeit muss mit einer Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse nachgewiesen werden. b) Eine Erstattung erfolgt auch bei Vorlage der Bescheinigung einer Kuranstalt über einen durchgeführten Kuraufenthalt außerhalb der räumlichen Gültigkeit der Jahreskarte. c) Die Kosten für diese Bescheinigungen werden nicht erstattet. Im Höchstfall wird das Fahrgeld für maximal 2 Monate erstattet. d) Erstattet wird je Reiseunfähigkeitstag des laufenden Gültigkeitszeitraums 1/30 des um 2/12 gekürzten Monatskartenpreises. e) Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. f ) Aus anderen Gründen (z.b. Urlaubsreisen, Dienstreisen, Auslandsaufenthalte und dgl.) erfolgt keine Erstattung. 13. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses 13.1 Dauer des Vertrages a) Der Vertrag gilt für 12 aufeinander folgende Kalendermonate. b) Wenn der Vertrag nicht entsprechend der Ziff. 13.2 bzw. 13.3.1 a) gekündigt wird, kommt ein neuer Vertrag für 12 aufeinander folgende Kalendermonate zustande. An die in der Bestellung angegebene Anschrift wird dann rechtzeitig eine neue Abonnement-Jahreskarte per Post versandt. 13.2 Beendigung zum Ende des 12-Monats-Zeitraums Die Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von 1 Monat schriftlich zum Ende des 12-Monats-Zeitraums möglich und kann nur durch den/die Vertragspartner/-in erfolgen. 13.3 Vorzeitige Beendigung 13.3.1 durch den/die Vertragspartner/-in a) Der Vertrag kann auch vor Ablauf durch eine Rückgabe der Abonnement-Jahreskarte gekündigt werden. b) Die Rückgabe der Abonnement-Jahreskarte an das das Abonnement abwickelnde Verkehrsunternehmen muss zum Kündigungstermin erfolgen. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum des Poststempels, das Verlustrisiko trägt der/die Vertragspartner/-in. c) Bei monatlicher Abbuchung wird für die bereits genutzten Monate der reguläre tarifmäßige Monatskartenpreis berechnet. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden nicht genutzten Tag 1/30 des regulären tarifmäßigen Monatskartenpreises erstattet. Für die Monate 11 und 12 des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung. d) Bei einmaliger Abbuchung im Voraus wird für jeden bereits genutzten Monat 1/10 des bezahlten, abskontierten Jahreskartenpreises berechnet. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden genutzten Tag 1/30 des bezahlten, abskontierten Monatskartenpreises berechnet. Der sich so ergebende Differenzbetrag zum bezahlten Jahreskartenpreis wird erstattet. Für die Monate 11 und 12 des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung. e) Beträge unter 5, Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben. 13.3.2 durch das das Abonnement abwickelnde Unternehmen Eine eventuelle Kündigung durch das Verkehrsunternehmen gegenüber dem/der Vertragspartner/-in wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen Kündigung gem. Ziff. 9b) auch gegenüber dem/der jeweiligen Nutzer/ Nutzerin der Abonnement-Jahreskarte. Nach einer Kündigung durch das Verkehrsunternehmen ist eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren für RMV-Jahreskarten nicht mehr möglich. Besondere Bedingungen für übertragbare Jahreskarten und 9-Uhr- Jahreskarten-Abonnements bei monatlicher Abbuchung und einmaliger Abbuchung im Voraus im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), gültig seit 10.12.2006 1. Vertragsgrundlagen Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen. Für laufende Verträge gilt die jeweils gültige Fassung der GBB sowie der besonderen Bedingungen für Abonnements. Die besonderen Bedingungen für übertragbare Jahreskartenund 9-Uhr-Jahreskarten-Abonnements unterscheiden sich durch den Geltungszeitraum der jeweiligen Fahrkartenart (siehe 5.Geltungsbereich/- zeitraum ). 2. Vertragspartner/-in bei Übertragung des Abonnements Vertragspartner/-in ist der/die in den Bestellunterlagen angegebene Kontoinhaber/-in, auch dann, wenn er/sie einzelne Abonnement-Monatskarten auf eine andere Person überträgt. 26 27

Besondere Bedingungen 3. Allgemeines Ein Abonnement besteht aus 12 einzelnen, übertragbaren Abonnement- Monatskarten. 4. Sortiment Das Angebot umfasst: a) Das Abonnement (Jahreskarte, 9-Uhr-Jahreskarte) zum Erwachsenentarif, b) das Abonnement (Jahreskarte, 9-Uhr-Jahreskarte) zum Erwachsenentarif inklusive Zuschlagabonnement sowie c) das Zuschlagabonnement (gleichermaßen gültig für übertragbare Jahreskarten wie auch 9-Uhr-Jahreskarten). 5. Geltungsbereich/-zeitraum a) Abonnements werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifgebiete/ Tarifgebietskombinationen ausgegeben. b) Sie gelten ab dem 1.Tag eines beliebigen Kalendermonats für mindestens 1 Jahr. c) Die Gültigkeit der 9-Uhr-Jahreskarte ist an Werktagen auf den Zeitraum zwischen 9 Uhr und Betriebsschluss begrenzt. An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12. besteht diese Begrenzung nicht. d) Zuschlagabonnements berechtigen zur Inanspruchnahme bestimmter Sonderleistungen. 6. Mitnahmerecht Abonnements gem. Ziff. 4a) und 4b) berechtigen montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12. ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und entweder aller eigenen Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) oder von maximal 3 Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich). 7. Preise a) Abonnements werden zum zehnfachen tarifmäßigen Preis der Monatskarte der entsprechenden Preisstufe angeboten. b) Die Bezahlung erfolgt im Wege der Abbuchung. c) Für das Abonnement mit monatlicher Abbuchung wird in den ersten 10 Monaten des Gültigkeitszeitraums jeweils zum Monatsbeginn der tarifmäßige Preis der Monatskarte abgebucht. Im 11. und 12. Monat des Gültigkeitszeitraums erfolgen keine Abbuchungen. Bei Tarifänderungen werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die von der personenbeförderungsrechtlichen Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist. d) Bei einmaliger Abbuchung im Voraus ergibt sich der Preis wie folgt: Auf den zehnfachen tarifmäßigen Preis der Monatskarte wird ein Skonto von 2% gewährt. e) Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer des Abonnements bei einmaliger Abbuchung im Voraus eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den Kunden/die Kundin. Bei Preissenkungen hat der/die Vertragspartner/-in des Abonnements Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. f ) Das Verkehrsunternehmen ist nur dem/der Vertragspartner/-in zur Zahlung verpflichtet. 8. Zustandekommen des Abbuchungsvertrages a) Voraussetzung für den Erwerb von Abonnements ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der für den RMV festgelegten Form bis spätestens zum 10. des Vormonats bei einem das Abonnement abwickelnden Verkehrsunternehmen oder einer von einem der im RMV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen festgelegten RMV-Vertriebsstelle. Dies kann auch auf dem Postweg erfolgen. b) Mit der Einzugsermächtigung wird das das Abonnement abwickelnde Verkehrsunternehmen ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart die jeweiligen Beträge bis auf weiteres monatlich oder jährlich im Voraus von einem Girokonto einer Sparkasse oder einer Bank innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen. c) Die Abonnement-Monatskarten werden an die in der Bestellung angegebene Anschrift per Post verschickt. Der Versand an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen. d) Mit dem Zugang der Abonnement-Monatskarten kommt der Abbuchungsvertrag zustande. 9. Fristgemäße Abbuchung a) Der/die Vertragspartner/-in verpflichtet sich, bei monatlicher Abbuchung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn bereitzuhalten. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus verpflichtet sich der/die Vertragspartner/- in, den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode bereitzuhalten. b) Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber/ von der Kontoinhaberin trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung widerrufen, so kann der Vertrag von dem das Abonnement abwickelnden Verkehrsunternehmen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird das Abonnement ungültig. Die restlichen Abonnement-Monatskarten sind unver- 28 29

Besondere Bedingungen züglich an das das Abonnement abwickelnde Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Bei monatlicher Abbuchung entfallen die anteiligen Anrechte auf die abbuchungsfreien Monate. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist nicht mehr möglich. c) Solange die restlichen Abonnement-Monatskarten bei Kündigung nicht zurückgegeben werden, hat der/die Vertragspartner/-in den monatlichen Abonnementpreis zu bezahlen. d) Kosten, die dem das Abonnement abwickelnden Verkehrsunternehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem/der Kontoinhaber/-in in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5, Euro erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. 10. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in a) Änderungen des Abonnements (z.b. der Abonnementart, der benutzten Tarifgebiete/Tarifgebietskombinationen) sind jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt auch der Umstieg auf ein JobTicket oder die 9-Uhr-Jahreskarte. b) Alle Änderungen müssen dem das Abonnement abwickelnden Verkehrsunternehmen von dem Vertragspartner/der Vertragspartnerin bis zum10. des Vormonats mit den noch nicht genutzten Abonnement-Monatskarten schriftlich vorliegen. Solange die Abonnement- Monatskarten noch nicht zurückgesandt sind, wird die Änderung nicht durchgeführt und es erfolgt keine Gutschrift. c) Die Änderung erfolgt in der Weise, dass ein neues Abonnement für 12 aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt wird. Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei monatlicher Abbuchung bleibt das bereits erworbene anteilige Anrecht auf die beiden abbuchungsfreien Monate erhalten und wird beim nächsten Abbuchungstermin gutgeschrieben (2/12 des zuletzt gültigen Monatskartenfahrpreises je genutzten Monat). Bei einmaliger Abbuchung im Voraus wird der nicht genutzte Zeitraum gutgeschrieben (1/12 je Monat des Jahresbetrages) und der neue 12-Monats-Zeitraum belastet. 11. Ersatz/Verlust a) Ein Ersatz für in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare Abonnement-Monatskarten erfolgt nicht. b) Für den Gültigkeitszeitraum der in Verlust geratenen Abonnement- Monatskarten ist bei monatlicher Abbuchung der monatliche Abbuchungsbetrag weiter zu entrichten. Dasselbe gilt für nicht mehr prüfbare Abonnement-Monatskarten. 12. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses 12.1 Dauer des Vertrages a) Der Vertrag gilt für 12 aufeinander folgende Kalendermonate. b) Wenn der Vertrag nicht entsprechend der Ziff. 12.2 bzw. 12.3.1 a) gekündigt wird, kommt ein neuer Vertrag für 12 aufeinander folgende Kalendermonate zustande. An die in der Bestellung angegebene Anschrift wird dann rechtzeitig ein neues Abonnement per Post versandt. 12.2 Beendigung zum Ende des 12-Monats-Zeitraums Die Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von 1 Monat schriftlich zum Ende des 12-Monats-Zeitraums möglich und kann nur durch den/die Vertragspartner/-in erfolgen. 12.3 Vorzeitige Beendigung 12.3.1 durch den/die Vertragspartner/- in a) Der Vertrag kann auch vor Ablauf durch eine vollständige Rückgabe der nicht mehr zu nutzenden Abonnement-Monatskarten gekündigt werden. b) Die Rückgabe der Abonnement-Monatskarten an das das Abonnement abwickelnde Verkehrsunternehmen muss vor dem Kündigungstermin erfolgen. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum des Poststempels, das Verlustrisiko trägt der/die Vertragspartner/- in. c) Bei monatlicher Abbuchung wird für die bereits genutzten Monate der reguläre tarifmäßige Monatskartenpreis berechnet. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden nicht genutzten Tag 1/30 des regulären tarifmäßigen Monatskartenpreises erstattet. Für die Monate 11 und 12 des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung. d) Bei einmaliger Abbuchung im Voraus wird für jeden bereits genutzten Monat 1/10 des bezahlten, abskontierten Jahreskartenpreises berechnet. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden genutzten Tag 1/30 des bezahlten, abskontierten Monatskartenpreises berechnet. Der sich so ergebende Differenzbetrag zum bezahlten Jahreskartenpreis wird erstattet. Für die Monate 11 und 12 des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung. e) Beträge unter 5, Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben. 12.3.2 durch das das Abonnement abwickelnde Unternehmen Eine eventuelle Kündigung durch das Verkehrsunternehmen gegenüber dem/der Vertragspartner/-in wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen Kündigung gem. Ziff. 9b) auch gegenüber dem/der jeweiligen Nutzer/ Nutzerin des Abonnements. Nach einer Kündigung durch das Verkehrsunternehmen ist eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren für RMV-Jahreskarten nicht mehr möglich. 30 31

Verkehrsinsel Mobilitätszentrale An der Hauptwache/Zeil 129, 60313 Frankfurt Öffnungszeiten: Montag Freitag 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr Samstag 9.30 Uhr bis 18.00 Uhr VGF-TicketCenter Hauptwache und Konstablerwache, Passage: Montag Freitag 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr Samstag 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr U-Bahn-Station Bornheim-Mitte, Passage und Bahnhof Höchst, Kiosk: Mo, Di, Do, Fr 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Ihre Partner rund um Busse und Bahnen in Frankfurt: Stand Dezember 2010