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Seite 1 von 5 Start News Anti-Doping-Newsletter des DLV Chai 01.02.2015 Anti-Doping Anti-Doping-Newsletter des DLV adks/sim Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping". ANTI-DOPING-NEWSLETTER 02/2015 Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen: IAAF-List of International Competitions 2015 DLV-Checkliste Medizinische Ausnahmegenehmigungen NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente 2015 und NADA-MediCard 2015 Nahrungsergänzungsmittel Konsum mit vielen Risiken Im Dialog Prof Schänzer zum Thema Doping DLV-Kongress Erlebnisraum Leichtathletik ein Leben lang TUE-Anträge für Veranstaltungen im Februar, März und April 2015 Eine schöne Zeit wünscht Ihnen Ihre DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle IAAF-List of International Competitions 2015 DLV-Checkliste Medizinische Ausnahmegenehmigungen

Seite 2 von 5 Die Frage Brauche ich eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) und welche Institution stellt sie aus? sollte für alle Athletinnen und Athleten im Vorfeld der Teilnahme an einem Leichtathletik-Wettkampf immer an oberster Stelle stehen, um den Verdacht eines möglichen Verstoßes gegen Anti-Doping- Bestimmungen gar nicht erst aufkommen zu lassen. Alle Athleten, unabhängig von einer Testpoolzugehörigkeit, also Athleten ohne Testpoolzugehörigkeit, Mitglieder eines NADA-Testpools und Mitglieder des IAAF-RTP, unterliegen den Bestimmungen der Regel 35.9 der Internationalen Wettkampfregeln der IAAF in Verbindung mit der IAAF-List of International Competitions. Die Liste für 2015 wurde inzwischen von der IAAF veröffentlicht. Diese Regel besagt beispielsweise, dass ein IAAF-Label-Straßenlauf als internationaler Wettkampf gem. IAAF-Regel 35.9 in Verbindung mit der aktuellen IAAF-List of International Competitions gilt und Teilnehmer an dieser Veranstaltung den Bestimmungen von IAAF-RTP-Athleten unterliegen. Für den Fall, dass Sie Medikamente einnehmen, prüfen Sie deshalb bitte, ob Sie einen TUE-Antrag stellen müssen (oder gegebenenfalls ein Attest benötigen) und sich gemäß der oben genannten IAAF-Regularien an die IAAF oder an die NADA wenden müssen. Wichtige Einzelheiten, die Ihnen die Verfahrensweise erleichtern sollen, haben wir in der DLV-Checkliste Medizinische Ausnahmegenehmigungen veröffentlicht. NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente 2015 und NADA-MediCard 2015 Mit Gültigkeit der WADA-Verbotsliste 2015 hat die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) sowohl die NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente als auch die NADA-MediCard für das Jahr 2015 aktualisiert und veröffentlicht. Beide Publikationen sind, neben der Medizinischen Datenbank NADAmed, wichtige Begleiter für Athletinnen und Athleten in Bezug auf erlaubte Medikamente bzw. erlaubte und verbotene Substanzen. Bei Interesse stellt die NADA auch Printversionen zur Verfügung, die mit dem Bestellformular erworben werden können. Nahrungsergänzungsmittel Konsum mit vielen Risiken Unter diesem Titel veröffentlichte die Neue Zürcher Zeitung im Januar d. J. einen lesenswerten Bericht zu Nahrungergänzungsmitteln, den wir Ihnen nicht vorenthalten möchten. Bitte lesen Sie hier weiter. Im Dialog - Prof. Schänzer zum Thema Doping

Seite 3 von 5 Auch auf diesen Film weisen wir gerne hin. Prof. Wilhelm Schänzer, Leiter des Instituts für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln, bespricht in der Sendung Im Dialog des Dokukanals von ARD und ZDF Phoenix mit dem Fernsejournalisten Michael Aktuelles, Historisches und Wissenswertes zum Thema Doping. Nicht außer acht gelassen werden Analyseverfahren sowie die Anti-Doping-Politik. Ort der Aufzeichnung war das Analyselabor des Biochemischen Labors in Köln. Zum Video auf Youtube. DLV-Kongress Erlebnisraum Leichtathletik ein Leben lang In eigener Sache möchten wir noch einmal auf den im März stattfindenden DLV- Kongress hinweisen. Die Vorbereitungen für den Kongress vom 13. März bis 15. März in der Sport- und Jugendleiterschule in Nellingen Ruit gehen in die heiße Phase. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich noch rechtzeitig anzumelden. Hochrangige Referenten, darunter Prof. Klaus-Michael Braumann, Prof. (DHfPG) Dr. Thomas Wessinghage, Prof. Dr. Michael Böhnke, Prof. Dr. med. Andreas Nieß und Heike Drechsler referieren dabei unter anderem zu den Themen Prävention und Gesundheit, Laufen sowie Senioren-Wettkampfsport. Dr. Pavel Dietz wird die Teilnehmer über das Thema Anti-Doping informieren und den Umgang mit Schmerzmitteln im Breitensport thematisieren. Moderiert wird der Kongress vom früheren Spitzen-Leichtathleten Edgar Itt sowie dem Radio- und Fernsehmoderator Volker Hirth. Den Online-Flyer sowie eine spezielle Informationsseite finden Sie hier. Sollten Sie Interesse an der Teilnahme haben, nehmen wir Ihre Anmeldung gerne noch unter folgender Anschrift an: Deutscher Leichtathletik-Verband, DLV-Kongress 2015, Alsfelder Straße 27, 64289 Darmstadt, per Fax: 06151 770811 oder per Mail breitensport@leichtathletik.de. TUE-Anträge für Veranstaltungen im Februar, März und April 2015 Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie dem Bereich Anti-Doping der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands. Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist. EM Halle, 6. bis 8. März in Prag (Tschechische Republik) TUE-Antrag bis spätestens 4.2.15 an NADA

Seite 4 von 5 DM Cross, 7. März in Mark Indersdorf TUE-Antrag bis spätestens 5.2.15 an NADA Europ. Winterwurf Cup, 14. bis 15. März in Leiria (Portugal) TUE-Antrag bis spätestens 12.2.15 an NADA Senioren EM Halle, 23. bis 28. März in Torun (Polen) TUE-Antrag bis spätestens 21.2.15 an WMA WM Cross, 28. März in Guiyang (China) TUE-Antrag bis spätestens 26.02.15 an IAAF DM 100 km, 11. April in St. Leon-Rot TUE-Antrag bis spätestens 12.3.15 an NADA DM Halbmarathon, 12. April in Husum TUE-Antrag bis spätestens 13.3.15 an NADA DM Gehen 20 km, 19. April in Naumburg (Deutschland) TUE-Antrag bis spätestens 20.03.15 an NADA HAJ Marathon, 19. April in Hannover TUE-Antrag bis spätestens 20.3.15 an IAAF DM 10.000 m, 02. Mai in Ohrdruf TUE-Antrag bis spätestens 02.04.15 an NADA IAAF World Relays, 2. bis 3. Mai in Nassau (Bahamas) TUE-Antrag bis spätestens 2.4.15 an IAAF Senioren-EM Non-Stadia, 15. bis 17. Mai in Grosseto (Italien) TUE-Antrag bis spätestens 15.4.15 an WMA DM Berglauf, 16. Mai in Bühlertal TUE-Antrag bis spätestens 16.4.15 an NADA Europacup Gehen, 17. Mai in Ivano-Frankivsk (Ukraine) TUE-Antrag bis spätestens 17.4.15 an NADA 9% ZINSEN IM JAHR festzins.jetzt/9%-zinsen-jahr Geldanlage mit garantierten Zins, kurzer Laufzeit & max Sicherheit.

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