GDA Ideenwettbewerb 2015

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Transkript:

GDA Ideenwettbewerb 2015 Psychische Belastungen erfolgreich meistern Bewerben Sie sich mit Ihrer guten Idee bis 30. September 2015!

Am Anfang steht immer eine gute Idee Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine Initiative von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Ziel des aktuell laufenden Arbeitsprogramms Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen ist die flächendeckende Umsetzung von Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit und die Vermeidung von Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen. Im Rahmen des Programms werden Handlungshilfen und praxisgerechte Unterstützungsangebote für Betriebe und Beschäftigte zur menschengerechten Arbeitsgestaltung sowie Empfehlungen zur Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen erarbeitet. An diesem Punkt setzt der GDA-Ideenwettbewerb psychische Belastungen erfolgreich meistern 2015 an. Es werden kreative Ideen gefördert, mit denen psychische Belastungen am Arbeitsplatz erfolgreich gemeistert werden können. Mit der Umsetzung dieser Ideen und deren Aufbereitung als Beispiel guter Praxis sollen weitere Unternehmen zur Nachahmung inspiriert werden. Der Wettbewerb richtet sich an klein- und mittelständische Unternehmen mit max. 500 Beschäftigten. Sie haben eine gute Idee, wie Sie Ihre Beschäftigten vor arbeitsbedingten psychischen Belastungen schützen und die Gesundheit Ihrer Belegschaft stärken können. Wir unterstützen Sie dabei: Ausgewählte Ideen werden mit einem Preisgeld in Höhe von 4.000 honoriert und als Beispiel guter Praxis veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist endet am 30.09.2015. Teilnahmebedingungen und weitere Details enthält der nachfolgende Leitfaden.

Leitfaden 1. Ausrichter des Ideenwettbewerbs Der Wettbewerb ist Teil des laufenden GDA-Arbeitsprogramms Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen. Die Federführung für die Durchführung des Wettbewerbs liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). 2. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Beschäftigten deren Firmensitz sich in Deutschland befindet. 3. Ideenskizze Interessierte Unternehmen beschreiben ihre Maßnahmen gemäß Anlage 2. 4. Termine/Einreichung Der Antrag mit Ideenskizze (siehe Anlage 2) und den betriebsbezogenen Angaben (siehe Anlage 1) ist zu senden an: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Frau Hammer, 6.4, Fabricestraße 8, 01097 Dresden Einsendungen können entweder online, elektronisch per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen. Einsendeschluss ist der 30. September 2015. Der Eingang der Unterlagen wird per E-Mail bestätigt. Eingereichte Beiträge werden nicht zurückgesendet. 5. Einzureichende Unterlagen Die Teilnahmeunterlagen sind gemäß der Vorlage (Anlagen 1 und 2) zu gliedern und müssen alle abgefragten Daten und Angaben beinhalten. 6. Auswahlverfahren/Benachrichtigung Die Jury setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der GDA Arbeitsgruppe 9. Nach formaler Prüfung der Unterlagen (Vollständigkeit, fristgerechter Eingang, Teilnahmeberechtigung) erfolgt die inhaltliche Bewertung der eingereichten Ideenskizzen aufgrund nachfolgender Kriterien: Relevanz für den Themenbereich psychische Belastungen am Arbeitsplatz (Hinweis: verhältnisorientierte, d.h. auf die Arbeitsbedingungen zielende betriebliche Maßnahmen werden gegenüber ausschließlich verhaltensorientierten, d.h. auf die Person zielenden Ansätzen bevorzugt), Innovation, Umsetzbarkeit, Übertragbarkeit, Nachhaltigkeit.

Nach einer Beurteilung aufgrund der Papierlage erfolgt eine Rückmeldung an die Teilnehmer. Soweit erforderlich oder zweckdienlich finden anschließend persönliche Gespräche mit Vertretern der Unternehmen statt. Geplanter Abschluss des Bewertungsverfahrens ist der 30.11.2015. Alle noch am Verfahren Beteiligte werden umgehend schriftlich über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt. Die Nominierten haben die Benachrichtigung der BAuA (Kontaktadresse Ziff. 4) gegenüber schriftlich, telefonisch oder per E-Mail spätestens 7 Tage nach Erhalt der Benachrichtigung zu bestätigen und zu erklären, dass sie die Nominierung annehmen. Andernfalls verfällt der Nominierungsanspruch und die Ausrichter sind berechtigt, neue Nominierungen auszusprechen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 7. Aussetzung/Beendigung des Wettbewerbs Die Ausrichter behalten sich das Recht vor, den Wettbewerb auch ohne Gewinnerermittlung jederzeit ganz oder teilweise auszusetzen oder zu beenden, wenn sachliche Gründe dies erfordern (z. B. Integrität oder Qualität des Wettbewerbs sind gefährdet). 8. Preis/Preisverleihung Die Gewinner erhalten je Unternehmen ein Preisgeld in Höhe von 4.000. Es werden bis zu 20 Gewinner ermittelt. Die Preisverleihung erfolgt 2016 im Rahmen der GDA. 9. Umsetzung der Idee/Laufzeit Die Idee soll innerhalb eines Jahres realisiert werden. Das Unternehmen hat nach 6 Monaten (Zwischenbericht) sowie nach 12 Monaten (Abschlussbericht) über Ablauf und Stand des Projektes zu berichten. 10. Bericht Der Abschlussbericht erfolgt schriftlich. Er enthält alle wesentlichen Informationen und ist so zu gestalten, dass eine veröffentlichungsfähige Aufbereitung als Beispiel guter Praxis (s. Ziff. 11) möglich ist. 11. Veröffentlichung Die prämierte Idee wird im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen als Beispiel guter Praxis veröffentlicht dies geschieht wie folgt: Aufnahme in die INQA-Datenbank TOP 100 Gute Unternehmenspraxis Verlinkung über die Website gda-psyche.de als Beispiel guter Praxis ggf. weitere Veröffentlichung im Rahmen von Veranstaltungen oder Publikationen

Ziel der Veröffentlichung ist es, der betrieblichen Praxis gute Beispiele als Anregung für eigene Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Die Teilnehmer sind bereit, im Falle einer Publizierung im vorgenannten Sinne, eine Kontaktadresse für interessierte Rückfragen aus der Praxis zur Verfügung zu stellen. 12. Datenschutz Die Teilnehmer erklären sich mit ihrer Teilnahme damit einverstanden, dass die von ihnen im Rahmen der Teilnahme er- oder übermittelten Daten zur weiteren Verarbeitung im Rahmen des Wettbewerbs von den Ausrichtern und beauftragten Dritten genutzt werden, insbesondere elektronisch gespeichert, be- und verarbeitet werden. Diese Daten werden nur zu Zwecken des Wettbewerbs verwendet. Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Die Teilnehmer können jederzeit ohne Angabe von Gründen die Löschung ihrer Daten durch einfache Nachricht an die BAuA-Kontaktadresse verlangen. Die weitere Teilnahme an dem Wettbewerb ist nach Löschung nicht mehr möglich. Nimmt der Teilnehmer bis zum Abschluss des Bewertungsverfahrens am Wettbewerb teil bzw. wird der Teilnehmer nominiert, greifen die Regelungen zum Nutzungsrecht im Sinne der Ziff 13. in Verbindung mit Anlage 3. 13. Nutzungsrecht Die Teilnehmer räumen den Veranstaltern Nutzungsrechte an den eingereichten Unterlagen und an der Idee gemäß Anlage 3 ein. Die Erklärung ist den Bewerbungsunterlagen unterschrieben beizufügen. 14. Haftung Jegliche Haftung der Ausrichter, ihrer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen an oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Die Erstellung der Teilnahmeunterlagen und deren Präsentation erfolgt in alleiniger Verantwortung der Teilnehmer. Werden die Ausrichter von Dritten für Schäden, die durch die Verwendung der vom Teilnehmer eingereichten Unterlagen, insbesondere aus der Verletzung von Gebrauchsmuster-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Rechten zum Schutze des geistigen Eigentums haftbar gemacht, so stellt der Teilnehmer sie frei. Die Teilnehmer tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen den gegebenen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. 15. Anzuwendendes Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 16. Ansprechpartnerin für Rückfragen Frau Dr. Ulrike Rösler Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Fabricestraße 8, 01097 Dresden Telefon 0351/5639-50

Anlage 1: Informationen über das teilnehmende Unternehmen 1. Kontakte zum Unternehmen Name:...... Anschrift:... Homepage:... 2. Ansprechpartner Name:... Abteilung, Funktion:... Telefon, Fax, E-Mail:... 3. Ansprechpartner Mitarbeitervertretung............ 4. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Unternehmensform:... Branche, Unternehmenszweck:... Größe:... zuständiger Unfallversicherungsträger:...

Anlage 2: Ideenskizze Beschreibung einer Idee wirksamer Maßnahmen zum Schutz und zur Stärkung der Gesundheit der Mitarbeiter bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen. Bitte berücksichtigen Sie bei der Darstellung Ihres Vorhabens folgende Gliederung: 1. Titel Unter welcher Überschrift soll das Vorhaben in der GDA geführt werden? Bitte geben Sie weiterhin drei Schlüsselbegriffe an, die die inhaltliche Einordnung Ihres Vorhabens erleichtern (als Orientierung können die Kategorien der Suchfunktion in der INQA- Datenbank dienen). 2. Kurzbeschreibung Bitte beschreiben Sie ihre Idee mit einem Satz. 3. Bezug zum Thema psychische Belastung bei der Arbeit Welches Interesse hat Ihr Unternehmen am Thema psychische Belastungen? Warum möchten Sie das Preisgeld erhalten? 4. Anlass Was war der konkrete Anlass für Ihre Idee? Wer war Impulsgeber für Ihre Idee? 5. Beschreibung Idee/Vorhaben Beschreiben Sie die Zielsetzung Ihres Vorhabens. Welche Effekte sollen mit dem Vorhaben erreicht werden? Worin besteht die angezielte Verbesserung? Was ist das Neue an Ihrer Idee? Worin sehen Sie den kreativen Ansatz? Wie werden Sie Ihr Ziel erreichen? Welche Maßnahmen wollen Sie zur Zielerreichung ergreifen? Wie können erste Schritte aussehen? 6. Kooperation/Unterstützung/Kompetenzen Wer zeichnet in Ihrem Betrieb verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen? Welche internen Akteure und/oder externen Partner/Institutionen werden Sie unterstützen? 7. Laufzeit Wann beginnt das Vorhaben und wie lange soll es durchgeführt werden? Welche Meilensteine setzen Sie? 8. Kosten Welche Kosten veranschlagen Sie für die Umsetzung welcher Maßnahme bzw. welcher Begleitprozesse? 9. Übertragbarkeit Was können andere Unternehmen von Ihrer erfolgreich umgesetzten Idee lernen? Welche (geplanten) Ergebnisse können für andere Unternehmen/Branchen interessant sein? 10. Evaluation Wie können/wollen Sie die Zielerreichung, die angestrebten Effekte und Verbesserungen feststellen oder messen? Wie nachhaltig wird Ihre Idee sein?

Anlage 3: Erklärungen Name und Stempel Ihres Unternehmens:... 1. Einverständniserklärung Die Teilnehmenden sind mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. 2. Nutzungsrecht Teilnehmende, die nominiert werden und diese Nominierung annehmen, gewähren den Ausrichtern ein ausschließliches zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Teilnehmerunterlagen und Ideenskizzen zu dem vom Wettbewerb umfassten Zweck Förderung und Publikation guter Praxis bei Maßnahmen gegen psychische Belastungen (s. Ziff. 11) sowie zur Berichterstattung in der begleitenden Presse- und Medienarbeit. Alle Teilnehmenden, die bis zum Abschluss des Bewertungsverfahrens am Wettbewerb teilnehmen, gewähren den an der GDA beteiligten Akteuren (Bund/Länder und Unfallversicherung) ein nicht ausschließliches zeitliches, inhaltliches und räumlich unbeschränktes Recht, die Idee zum Zwecke der Förderung des Arbeitsschutzes zu verwenden. Ein Anspruch auf Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte besteht nicht. 3. Interviews/Fotos Die Teilnehmer erklären im Falle einer Prämierung ihr Einverständnis, Interviews zu geben und Fotos nach Absprache vor Ort anfertigen zu lassen, die zu den vorgenannten Zwecken medial genutzt werden können. 4. Rechte Dritter Die Teilnehmer versichern, dass durch die Teilnahme keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere keine Schutz- und Nutzungsrechte. Insoweit stellen sie den Veranstalter von Rechten Dritter frei.... Datum/Ort... Unterschrift