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Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Transkript:

Amtliche Mitteilungen Nr. 09/2008 30.10.2008 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Logistik an der TFH Wildau Auf der Grundlage von 9 Abs. 2, 13 Abs. 2 und 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Juli 2004 (GVBl. I/04, S. 394) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 11. Mai 2007 (GVBl. I/07, S. 94) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Ingenieurwesen / Wirtschaftsingenieurwesen der Technischen Fachhochschule Wildau am 17. September 2008 folgende Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Logistik erlassen 1 : Inhaltsverzeichnis: 1 Grundlagen... 2 2 Leitbild des Studienganges... 2 3 Studienverlauf... 2 4 Praktikumsphasen... 3 5 Abweichende Regelungen gegenüber der Musterstudien- und Prüfungsordnung... 4 6 Inkrafttreten... 4 Anlage: Studienplan 1 Genehmigt durch den Präsidenten der Technischen Fachhochschule Wildau mit Schreiben vom 07. Oktober 2008. Herausgeber: Bahnhofstraße Der Präsident 15745 Wildau Technische Fachhochschule Wildau Tel.: 03375/508-0 Körperschaft des öffentlichen Rechts Fax: 03375/500324

Amtliche Mitteilung der TFH Wildau 09/2008 Seite 2 von 4 1 Grundlagen 3 Studienverlauf (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung legt die Grundsätze für die Gestaltung, den Aufbau und den Ablauf des Studiums sowie zur Durchführung von Prüfungen im Bachelor-Studiengang Logistik an der Technischen Fachhochschule Wildau fest. (2) Die Musterstudien- und prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge an der TFH Wildau (im folgenden MSPO abgekürzt) in der jeweils gültigen Fassung ist Bestandteil der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Logistik mit Ausnahme der im vorliegenden Dokument abweichend gestalteten Regelungen. (3) Die Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Logistik wird ergänzt durch weitere Rechtsvorschriften der Technischen Fachhochschule Wildau. 2 Leitbild des Studienganges (1) Der Studiengang ist modular aufgebaut. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester, für die insgesamt 180 ECTS- Punkte gemäß dem European Credit Transfer System (ECTS) vergeben werden. (2) Das Semester besteht aus einer Präsenzzeit der Studierenden von 15 Wochen vom ersten bis zum fünften Semester, jeweils gefolgt von einem zweiwöchigen Prüfungszeitraum. (3) Die im Studienplan ausgewiesenen Module und Praktika stellen den Mindestumfang zu absolvierender Module für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums dar. Die Lage der Module sowie Anzahl und Zeitpunkt der zu erbringenden Prüfungsleistungen enthält der Studienplan. (4) Der Studienplan lässt für das fünfte Semester die Auswahl von vier aus vier oder mehr angebotenen Wahlpflichtmodulen zu. Näheres dokumentiert der Studienplan. Die Ausbildung im Studiengang Logistik befähigt die Absolventen, in Wirtschaft und Verwaltung Aufgaben im Kernbereich von Logistik und Supply Chain Management sowie angrenzenden Funktionen wahrzunehmen. Der Studiengang ist semi-technisch ausgelegt und befähigt die Absolventen zu einer integrativen Lösung von Aufgaben an der Schnittstelle von Ingenieurwissenschaften und Betriebswirtschaft. (5) Der technischen, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Entwicklung entsprechend, können zusätzliche Wahlmodule oder Wahlpflichtmodule aus dem Angebot an Lehrveranstaltungen der TFH Wildau als Wahlpflichtmodule für das Logistikstudium freigegeben werden. Die Entscheidung darüber trifft der Fachbereichsrat. Sofern es sich um Lehrveranstaltungen handelt, die zum Pflichtteil anderer Studiengänge gehören, ist darauf zu achten, dass eine den Lernerfolg in Frage stellende Überbelegung vermieden wird.

Amtliche Mitteilung der TFH Wildau 09/2008 Seite 3 von 4 (6) Durch Beschluss des Fachbereichsrates kann die im Studienplan festgelegte Reihenfolge und die Art der Lehrveranstaltungen aus zwingenden Gründen abgeändert werden. (7) Insbesondere im fünften Semester können die Lehrangebote zweckmäßig gebündelt werden, sofern Aufgabenstellungen in Projekten bei Partnerunternehmen aus der Wirtschaft ein höheres Arbeitsvolumen sinnvoll oder notwendig erscheinen lassen. Dabei sollen die Aufgabenstellungen nach Möglichkeit so zugeschnitten werden, dass die in den betroffenen Lehrgebieten vorgesehenen Fachinhalte in Konsistenz zur praktischen Aufgabenstellung vermittelt werden. (8) Im sechsten Semester wird die Bachelor- Arbeit mit einem Umfang von 12 ECTS- Punkten erstellt. Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen. (9) Nach der Abgabe der Bachelor-Arbeit findet ein Kolloquium statt, in dem der Student über Aufgabenstellung, Verlauf und Ergebnisse der Arbeit berichtet. Im Anschluss findet eine Befragung durch den Betreuer und den zweiten Gutachter statt. Das Kolloquium inklusive der Vorbereitung umfasst 3 ECTS-Punkte und wird differenziert bewertet. Die Prüfungskommission besteht aus den beiden Gutachtern. Die Dauer ist auf 45 Minuten anzulegen, wobei der Vortrag des Studenten etwa 15 Minuten betragen soll. (10) Ist das Studium bestanden, wird der Grad Bachelor of Engineering (B.Eng.) verliehen. 4 Praktikumsphasen (1) Bewerber ohne Berufserfahrung müssen ein studienbegleitendes Praktikum nachweisen, das bereits vor der Aufnahme des Studiums mit einem Umfang von 8 Wochen abgeleistet werden kann. Eine Aufteilung auf mehrere Phasen ist zulässig. Das studienbegleitende Praktikum soll so ausgestaltet sein, dass es der Ergänzung des Studiums der Logistik dient. Die Studenten sollen einen Eindruck von der betrieblichen Realität, typischen logistischen Aufgaben und den notwendigen sozialen Kompetenzen im Umgang mit Mitarbeitern gewinnen. In Frage kommen Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, des Handels und von Logistik- Dienstleistern. Grundlage für die Anerkennung des Praktikums ist eine vom Praktikumsgeber ausgestellte Praktikumsbescheinigung, aus der Art, Inhalt und genaue Dauer der praktischen Tätigkeit hervorgehen. Es ist weiterhin ein Praktikumsbericht anzufertigen. Die Bescheinigung und der Praktikumsbericht werden dem Praktikumsbeauftragten zur Anerkennung vorgelegt. Sofern das Praktikum nicht bereits vor Antritt des Studiums absolviert wurde, müssen die genannten Nachweise spätestens vor der Zulassung zur Bachelor-Arbeit vorgelegt werden. (2) Im sechsten Semester ist neben der Anfertigung der Bachelor-Arbeit ein Betriebspraktikum mit einer Dauer von 10 Wochen vorgesehen. Über die zeitliche Einordnung und die eventuelle Teilung in mehrere Phasen können die Studenten in Absprache mit dem themenstellenden Betrieb und ihrem hochschulseitigen Betreuer entscheiden. (3) Über das Betriebspraktikum ist durch den Studenten ein Bericht anzufertigen. Über

Amtliche Mitteilung der TFH Wildau 09/2008 Seite 4 von 4 das Betriebspraktikum ist ferner eine Bescheinigung des Praxisbetriebs beizubringen, die Art und Inhalt des Praktikums bescheinigt. (4) Auf der Grundlage des Berichtes erfolgt für die Praktikumsphase eine undifferenzierte Bewertung (Prädikat Bestanden bzw. Nicht bestanden ). Im Fall des Nicht bestanden werden vom hochschulseitigen Betreuer Art und Umfang der Nacharbeit festgelegt. 6 Inkrafttreten Die Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Technischen Fachhochschule Wildau in Kraft. Wildau, 30. Oktober 2008 5 Abweichende Regelungen gegenüber der Musterstudien- und Prüfungsordnung Prof. Dr. László Ungvári (1) 7, Ziffer (4) der MSPO wird als Soll- Bestimmung gehandhabt. Für die Gültigkeit einer Prüfung ist es im Einklang mit 7, Ziffer (5) der MSPO ausreichend, wenn Prüfungstermine zwei Wochen vor der Prüfung veröffentlicht werden. (2) In Ergänzung zu 20, Ziffer (5) der MSPO wird geregelt, dass für den Fall, dass es einem Studenten trotz hinreichenden Bemühens in angemessener Zeit nicht gelingt, einen Betreuer für seine Bachelor-Arbeit zu finden, dieser auf Antrag des Studenten ersatzweise vom Fachbereich benannt wird. Im Antrag führt der Student auf, welche Mitglieder der Hochschule er bis dahin bereits wegen einer Betreuung angesprochen hat.

Anlage zur Amtlichen Mitteilung der TFH Wildau 09/2008 Bachelor-Studiengang Logistik / Studienplan WS SS WS SS WS SS Modulbezeichnung 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. V/Ü/L SWS P CP SWS P CP SWS P CP SWS P CP SWS P CP SWS P CP Mathematisch-naturw. Grundlagen Mathematik 1 2/2/0 4 FP 5 Mathematik 2 2/2/0 4 FP 5 Statistik 2/2/0 4 SFP 5 Einführung in die Informatik 2/2/0 4 FP 5 Technische Grundlagen 1 3/1/0 4 FP 5 Technische Grundlagen 2 3/1/0 4 FP 5 Fachspezifische Grundlagen Grundlagen der Logistik und des SCM 3/1/0 4 FP 5 Materialflusstechnik und Automatisierung 3/1/0 4 FP 5 Produktionstechnik 2/2/0 4 FP 5 Produktionsplanung und -Steuerung 2/2/0 4 SFP 5 ERP 1 - Grundlagen 0/0/4 4 SFP 5 ERP 2 - Fertigungsplanung 0/0/4 4 SFP 5 Telematik in der Logistik 2/2/0 4 SFP 5 Spezifikation technischer Systeme 2/2/0 4 SFP 5 Fabrikplanung 2/2/0 4 SFP 5 Fachspezifische Vertiefungen Wahlpflichtfach 1 * 4 SFP 5 Wahlpflichtfach 2 * 4 SFP 5 Wahlpflichtfach 3 * 4 SFP 5 Wahlpflichtfach 4 * 4 SFP 5 Logistikprojekte im Unternehmen 0/8/0 8 SFP 10 Fachübergreifende Inhalte English for Logistics 2/2/0 4 SFP 5 Methodik und Präsentation 2/2/0 4 SFP 5 Qualitätsmanagement 2/2/0 4 SFP 5 VWL und Makrologistik 4/0/0 4 FP 5 BWL 1 - Grundlagen 4/0/0 4 FP 5 BWL 2 - Investition und Finanzierung 4/0/0 4 FP 5 Rechnungswesen 2/2/0 4 FP 5 Wirtschaftsrecht 2/2/0 4 FP 5 Einsatz von Datenbanksystemen 2/2/0 4 FP 5 Summe der Semesterwochenstunden 120 24 24 24 24 24 Summe Credits Lehre 150 30 30 30 30 30 Credits für praktische Studienabschnitte 15 15 Credits für Bachelor-Arbeit 12 12 Credits für Kolloquium 3 3 Summe Credits 180 30 30 30 30 30 30 *Fächerliste Wahlpflichtfächer: Logistiksysteme des Güterverkehrs 2/2/0 V - Vorlesung Ü - Übung L - Labor CP - Credit Points Personen- und Serviceverkehrslogistik 2/2/0 SWS - Semesterwochenstunden FP - Fachprüfung Planung von Lagersystemen 0/0/4 FPL - Fachprüfung mit Labor SFP - Studienbegleitende Fachprüfung Auslegung logistischer Netzwerke 1/0/3 Logistikmanagement und -controlling 1/3/0