Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Telematik

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1 Amtliche Mitteilungen Nr. XX/20XX XX.XX.20XX Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Telematik (Vollzeit- und Teilzeitstudium) Master of Engineering (M.Eng.) Auf der Grundlage von 19, 22 und 72 Abs. 2 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 2014 (GVBl. I/14, Nr. 18), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Ingenieur- und Naturwissenschaften der Technischen Hochschule Wildau am die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Telematik erlassen 1 : 1 Qualifikationsziele des Studiengangs Allgemeiner Studienablauf Kooperierende Partner des Studiengangs Studienart und Studientyp des Studiengangs Regelstudienzeit und Erstimmatrikulation Zugangsvoraussetzungen und Zulassungskriterien Spezifischer Studienablauf Praxisphasen Abschlussthesis Abschlussprüfung Doppelabschlussabkommen Akademischer Grad Inkrafttreten... 5 Anhang: Studienpläne Genehmigt durch den Präsidenten der Technischen Hochschule Wildau mit Schreiben vom XX.XX.20XX Herausgeber: Hochschulring 1 Der Präsident Wildau Technische Hochschule Wildau Tel.: 03375/508-0 Körperschaft des öffentlichen Rechts Fax: 03375/500324

2 Es werden in dieser Studien- und Prüfungsordnung nur männliche Formen verwandt. Diese sind so zu verstehen, dass jeweils die männliche und die weibliche Form gemeint sind. 1 Qualifikationsziele des Studiengangs In den Bereichen Telekommunikation und Informatik besteht am deutschen Arbeitsmarkt und auch auf internationaler Ebene ein hoher und ständig wachsender Bedarf an qualifizierten Nachwuchskräften. Gegen die Absolventen der herkömmlichen Studiengänge wird von der Wirtschaft regelmäßig die Klage geführt, das Studium sei zu lang, die Studien- und Lehrinhalte seien nur in Teilen praxisrelevant und die Absolventen würden nicht an die tatsächlichen Verhältnisse und Anforderungen im Arbeitsleben herangeführt. Die Absolventen des Master-Studiengangs Telematik erwerben zum einen vertiefende Kenntnisse über Technologien und vernetzte Lösungen informations- und telekommunikationstechnischer Infrastruktur, zum anderen liegt ein Schwerpunkt auf der Vermittlung aktueller, marktorientierter und praxisnaher Kenntnisse aus verschiedenen Themenbereichen der Telematik. Ergänzt werden diese Fachkompetenzen durch die Vermittlung von Handlungskompetenzen in der informationstechnischen Etablierung und Durchführung industrieller und wirtschaftlicher Prozesse sowie unternehmensbezogener wie auch sozialer Führungskompetenz. 2 Allgemeiner Studienablauf Für den allgemeinen Studienablauf gilt die Rahmenordnung der TH Wildau in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Rahmenordnung ist aufrufbar unter den Amtlichen Mitteilungen auf der Homepage der TH Wildau. 3 Kooperierende Partner des Studiengangs entfällt 4 Studienart und Studientyp des Studiengangs (1) Der Studiengang wird als Präsenzstudium durchgeführt. (2) Der Studiengang wird in den Studientypen - Vollzeitstudium und - Teilzeitstudium angeboten. 5 Regelstudienzeit und Erstimmatrikulation (1) Die Regelstudienzeit des Studiengangs beträgt 4 Semester im Studientyp Vollzeitstudium bzw. 6 Semester im Teilzeitstudium Dekanat INW - SPO_End_Telematik_MA_

3 (2) Die Erstimmatrikulation erfolgt jährlich zum Wintersemester. (3) Die Verteilung der Studienmodule über die Regelstudienzeit ist studientypspezifisch dem Studienplan des Studiengangs im Anhang zu entnehmen. 6 Zugangsvoraussetzungen und Zulassungskriterien (1) Voraussetzung ist ein erster berufsqualilfizierender Hochschulabschluss im Umfang von mindestens 180 CP. (2) Als Zugangsvoraussetzung ist es erforderlich, dass der erste Hochschulabschluss eine fachgebietsnahe Ausrichtung (z. B. Informatik, Kommunikationstechnik, Automatisierungstechnik, Verkehrslogistik) aufweist, wobei Lehrinhalte nachzuweisen sind, die dem Bachelor-Studiengang Telematik der Technischen Hochschule Wildau vergleichbar sind. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann im Einzelfall eine Zulassung mit definierten Auflagen erteilt werden. Die Entscheidung obliegt dem Prüfungsausschuss. 7 Spezifischer Studienablauf (1) Der Studiengang ist modular aufgebaut. Für ein erfolgreiches Studium werden insgesamt 120 Credit Points (CP) vergeben. (2) Die Semester eins bis drei umfassen im Vollzeitstudium eine Lehrveranstaltungszeit von 15 Wochen und eine sich daran anschließende Prüfungsperiode von zwei Wochen. Das vierte Semester umfasst die Bearbeitung der Master-Thesis. (3) Die Semester eins bis fünf umfassen im Studientyp Teilzeitstudium eine Lehrveranstaltungszeit von 15 Wochen und eine sich daran anschließende Prüfungsperiode von zwei Wochen. Das sechste Semester umfasst die Bearbeitung der Master-Thesis. (4) Die Unterrichtssprache ist deutsch. Einzelne Module können in englischer Sprache abgehalten werden. (5) Die im Studienplan ausgewiesenen Module stellen den Mindestumfang zu absolvierender Module für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums dar. Die Lage der Module sowie Anzahl, Art und Zeitpunkt der zu erbringenden Prüfungsleistungen enthält der Studienplan. (6) Der gültige Studienplan ist im Anhang dieser Studien- und Prüfungsordnung enthalten. (7) Durch Beschluss des Fachbereichsrates können in Abstimmung mit dem Studiengang die im Studienplan festgelegte Reihenfolge und die Art der Lehrveranstaltungen aus zwingenden Gründen abgeändert werden. Die Bekanntgabe erfolgt über die Amtlichen Mitteilungen der TH Wildau. (8) Neben den Pflichtmodulen werden entsprechend der aktuellen technischen und wirtschaftlichen Entwicklung Wahlpflichtmodule angeboten. Informationen zu Umfang und Dekanat INW - SPO_End_Telematik_MA_

4 Einordnung sind im Studienplan, in Flyern sowie auf den Internetseiten des Studienganges enthalten und werden in regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen den Studierenden bekannt gegeben. (9) Über die jeweils angebotenen Wahlpflichtmodule wird im Vorsemester im Studiengang entschieden. Studierende können relevante fachnahe Module aus anderen Studiengängen der TH Wildau als Wahlpflichtfächer belegen. Die Aufnahme dieser Module in den Katalog der wählbaren Module bedarf der vorherigen Zustimmung des Studiengangsprechers desjenigen Studiengangs, in dem das Modul angeboten wird. (10) Bis zum Ende der Lehrveranstaltungszeit des Vorsemesters informiert der Studiengangsprecher die Studierenden über die Wahlmöglichkeiten und lässt die Wahl durchführen. (11) Den Studierenden steht ein aktuelles Modulhandbuch unter den Dokumenten des Studiengangs auf den Internetseiten der TH Wildau zur Verfügung. Die Modulbeschreibungen sind verbindlich. (12) Schriftliche Prüfungen nach dem Multiple-Choice Verfahren sind unzulässig. (13) In begründeten Fällen ist für Studierende einmalig ein Wechsel vom Vollzeitstudium ins Teilzeitstudium möglich; eine Rückkehr ins Vollzeitstudium ist nur bedingt (Siehe Absatz 14) und unter Berücksichtigung eines Leersemesters möglich. Der Antrag auf Wechsel ist spätestens zum Ende der Vorlesungszeit des Vorsemesters unter Angabe von Gründen an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs zu richten, die Gründe sind zu belegen. (14) Der Wechsel vom als solches begonnenen Teilzeitstudium ins Vollzeitstudium ist einmalig möglich, grundsätzlich aber nur zum Wintersemester nach dem 4. Teilzeitsemester. Der Einstieg ins Vollzeitstudium wird nur gewährt, wenn alle Module der Vorsemester erfolgreich abgeschlossen wurden. Der Antrag auf Wechsel ist spätestens zum Ende der Lehrveranstaltungszeit des Vorsemesters an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs zu richten. 8 Praxisphasen Das Studium umfasst keine Praxisphasen. 9 Abschlussthesis (1) Die Zulassung zur Master-Arbeit erfolgt nur, wenn alle Prüfungsleistungen der ersten drei Semester laut Studienplan erfolgreich erbracht wurden. In Ausnahmefällen entscheidet auf Antrag der Prüfungsausschuss Dekanat INW - SPO_End_Telematik_MA_

5 (2) Der Umfang der Master-Arbeit beträgt 24 ECTS Punkte, das entspricht einer Bearbeitungszeit von 22 Wochen. (3) Die Beantragung erfolgt schriftlich mittels Formblatt an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs. (4) Wird die Master-Arbeit nicht fristgemäß abgegeben und werden Gründe für das Versäumnis vom Prüfungsausschuss nicht anerkannt, gilt sie als nicht bestanden und wird mit nicht ausreichend bewertet. (5) Die Master-Arbeit kann bei einer Bewertung, die schlechter als ausreichend (4,0) ist, nur einmal, und zwar innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Nichtbestehens, wiederholt werden. Danach erlischt der Prüfungsanspruch. 10 Abschlussprüfung (1) Die Master-Prüfung umfasst den erfolgreichen Abschluss aller im Studienplan geforderten Modulprüfungen, die erfolgreiche Anfertigung der Master-Arbeit sowie eine mündliche Prüfung zur Master-Arbeit. (2) Die mündliche Prüfung zur Master-Arbeit ist öffentlich. Sie ist unverzüglich nach Vorliegen der beiden Gutachten durchzuführen. Die mündliche Prüfung erfolgt vor einer Prüfungskommission, die mindestens aus den Gutachtern der schriftlichen Arbeit besteht oder vor einem Prüfenden in Gegenwart eines sachkundigen Beisitzers. Die Prüfung inklusive Vorbereitung umfasst 6 CP und wird differenziert bewertet. (3) Mündliche Prüfungen werden in der Regel als Einzelprüfungen abgehalten. Sie können jedoch auch als Gruppenprüfungen mit bis zu zwei Kandidaten durchgeführt werden. Der Beitrag jedes Einzelnen muss abgegrenzt und individuell bewertbar sein. (4) Über den Ablauf der mündlichen Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen. Dieses Prüfungsprotokoll muss die wesentlichen Prüfungsfragen und antworten sowie die Gesamtbewertung enthalten. Es wird vom Beisitzer oder einem Prüfer geführt und von dem Prüfer sowie vom Beisitzer bzw. von den Prüfern unterzeichnet. Das Prüfungsergebnis ist dem bzw. den Kandidaten unmittelbar nach der Prüfung bekannt zu geben und dem Sachgebiet für Studentische Angelegenheiten mitzuteilen. 11 Doppelabschlussabkommen (1) Ein Doppelabschluss (Double Degree) über diesen und einen anderen, ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule wird verliehen, wenn ein entsprechendes Doppelabschlussabkommen mit einer anderen Hochschule vorliegt. (2) Die Verleihung des Doppelabschlusses setzt voraus, dass dieser Studiengang und mindestens ein Studienjahr in dem anderen, ähnlichen Studiengang erfolgreich abgeschlossen wurden. Näheres regelt das Doppelabschlussabkommen Dekanat INW - SPO_End_Telematik_MA_

6 12 Akademischer Grad Ist die Master-Prüfung und damit das Studium bestanden, wird der akademische Grad Master of Engineering (M.Eng.) verliehen. 13 Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der TH Wildau in Kraft und gilt erstmals für den Immatrikulationsjahrgang Wildau, tt.mm.2016 Prof. Dr. László Ungvári Präsident Dekanat INW - SPO_End_Telematik_MA_

7 Anhang: Studienpläne Master-Studiengang Studientyp Vollzeit gültig ab WS 2016/17 FBR WS SS WS SS Module ges. 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Informatik Informatik für Telematiker KMP 7 Theoretische Informatik FMP 6 V Ü L P S SWS PF CP SWS PF CP SWS PF CP SWS PF CP Bildverarbeitungsalgorithmen KMP 7 Netzwerkmanagement KMP 6 Verteilte Systeme KMP 5 IT-Security FMP 5 Telematikprojekt SMP 8 Mathematisch-naturwissenschaftliche Fächer Numerische Mathematik KMP 5 Einführung Operation Research FMP 4 Anwendungsspezifische Fächer Ortung und Navigation in Telematikdiensten KMP 5 WP *** 4 WP *** 4 WP *** 4 Allgemeine Grundlagen Systemdenken und Gestaltungsmethodik KMP 4 Projektmanagement / SoftwareEngineering KMP 5 Datenschutz KMP 3 Betriebswirtschaftliche Grundlagen Finanzmanagement FMP 4 Personalführung KMP 4 Summe der Semesterwochenstunden Summe Credits Lehre Credits f. prakt. Studienabschnitte 0 0 Credits f. schriftliche Masterarbeit Credits f. Kolloquium 6 6 Summe Credits V Vorlesung Ü Übung L Labor P Projekt S Seminar WS Wintersemester SS Sommersemester SWS Semesterwochenstunden PF Prüfungsform CP Creditpoints FMP Feste Modulprüfung SMP Studienbegl. Modulprüfung KMP Kombination der Prüfungsleistungen *** entspr. Wahlpflichtkatalog / Modulbeschreibung Dekanat INW - SPO_End_Telematik_MA_

8 Master-Studiengang Studientyp Teilzeit gültig ab WS 2016/17 FBR WS SS WS SS WS SS Module ges. 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. V Ü L P S SWS PF CP SWS PF CP SWS PF CP SWS PF CP SWS PF CP SWS PF CP Informatik Informatik für Telematiker KMP 7 Theoretische Informatik FMP 6 Bildverarbeitungsalgorithmen KMP 7 Netzwerkmanagement KMP 6 Verteilte Systeme KMP 5 IT-Security FMP 5 Telematikprojekt SMP 8 Mathematisch-naturwissenschaftliche Fächer Numerische Mathematik KMP 5 Einführung Operation Research FMP 4 Anwendungsspezifische Fächer Ortung und Navigation in Telematikdiensten KMP 5 WP *** 4 WP *** 4 WP *** 4 Allgemeine Grundlagen Systemdenken und Gestaltungsmethodik KMP 4 Projektmanagement / SoftwareEngineering KMP 5 Datenschutz KMP 3 Betriebswirtschaftliche Grundlagen Finanzmanagement FMP 4 Personalführung KMP 4 Summe der Semesterwochenstunden Summe Credits Lehre Credits f. prakt. Studienabschnitte 0 0 Credits f. schriftliche Masterarbeit Credits f. Kolloquium 6 6 Summe Credits V Vorlesung WS Wintersemester FMP Feste Modulprüfung Ü Übung SS Sommersemester SMP Studienbegl. Modulprüfung L Labor SWS Semesterwochenstunden KMP Kombination der Prüfungsleistungen P Projekt PF Prüfungsform *** entspr. Wahlpflichtkatalog / Modulbeschreibung S Seminar CP Creditpoints Dekanat INW - SPO_End_Telematik_MA_

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