Geschäftsordnung des Rektorats der Hochschule Heilbronn Technik - Wirtschaft - Informatik Stand 06.12.2016 Präambel Es gilt die aktuelle Fassung des LHG BW. Die im LHG festgelegten Strukturen und Aufgaben sind in der Geschäftsordnung nicht erneut aufgeführt. 1 Mitglieder des Rektorats Dem Rektorat der Hochschule Heilbronn gehören an der Rektor als Leitung des Rektorats, der für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung, drei nebenamtliche innen oder en für die Geschäftsbereiche o o o 2 Grundsätze der Zusammenarbeit Das kollegiale Rektorat leitet die Hochschule. Insbesondere fühlt sich das Rektorat dem Leitbild der Hochschule Heilbronn verpflichtet. 3 Geschäfte der laufenden Verwaltung Jedes Rektoratsmitglied erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung in seinem at bzw. Geschäftsbereich in enger Abstimmung mit den Geschäftsbereichen des kollegialen Leitungsgremiums. Eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit auf allen relevanten Handlungsfeldern ist erwünscht und anzustreben. Es gibt keine Konsenspflicht, wohl aber eine Pflicht zur gegenseitigen Beratung vor Fassung eines Beschlusses von hinreichender Wichtigkeit bzw. übergeordneter Bedeutung für die Hochschule. Im Falle einer Abstimmung besitzt jedes Mitglied eine Stimme. Seite 1 von 5 Hochschule Heilbronn Max-Planck-Str. 39 74081 Heilbronn Telefon 07131 504-200 Telefax 07131 504-14 200 E-Mail rektor@hs-heilbronn.de
4 Aufgabenverteilung Die Aufgaben des Rektorats werden wie folgt zugeordnet: Rektor: Nicht delegierbare Aufgaben gemäß LHG Ausübender des Hausrechts, verantwortlich für die Ordnung der Hochschule Berufungsgespräche/-verhandlungen o Festlegung von Berufungszulagen Bleibeverhandlungen o Festlegung von Bleibezulagen Zuständigkeit für alle Angelegenheiten, die dem Rektorat obliegen und für die in dieser Geschäftsordnung nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist Unterstützung bei Fundraising : Finanzmanagement o Beauftragter für den Haushalt, Haushaltsführung o Finanzplanung / Budgetierung o Finanzberichtswesen o Verwaltung Körperschaftsvermögen Personalmanagement o Recruiting / Personalmarketing Einstellungen Ablaufbegleitung von Berufungsverfahren o Personalplanung (gegenüber MWK) o Beamten- und arbeitsrechtliche Angelegenheiten o Personalberichtswesen o Zusammenarbeit mit dem Personalrat (Vierteljahresgespräch Teilnahme: Rektor) Facility Management o Flächen- und Raumplanung o Bewirtschaftung und Betrieb aller Gebäude und Flächen o Instandhaltung der Hochschule o Arbeitssicherheit Betreuung von Bauprojekten, bauliche Entwicklung Zuständigkeit für folgende Aufgaben und Zentrale Einrichtungen o Informations- und Medienzentrum (IMZ) Rechenzentrum (inkl. Wissenschaftliche Leitung des Rechenzentrums) Verwaltungs-DV Bibliothek o Umweltmanagement und Nachhaltigkeit Vertretung und Beratung des Rektorats in juristischen Fragen Seite 2 von 5
Gemeinsame Aufgaben des Rektorats: Vertretung der Hochschule, insbesondere: o Vertretung im Studierendenwerk Heidelberg o Vertretung in Hochschulverbänden (HRK, RKH / HAW BW, HfSW) o Mitgliedschaften Förderkreis der HHN Aufsichtsrat Experimenta Aufsichtsrat AIM Stiftung Würth Stiftung Hohenlohe Kreis Hochschulstiftung (Stiftung der Hochschule Heilbronn) Fachhochschulstiftung Schwäbisch Hall Gesellschafterversammlung HILL Netzwerkarbeit o Kontaktpflege zu Stadt und Land, sowie zu Landkreisen (Heilbronn-Franken und Hohenlohe) BW o Kontaktpflege mit Förderern der Hochschule Heilbronn (Stiftungen, Wirtschaft) o Kontaktpflege mit Universitäten und DHBW o Repräsentation der HHN bei offiziellen Anlässen (Politik, Wirtschaft, Stiftungswesen) Hochschulentwicklung o Strategieentwicklung (Koordination der Strategiearbeit an der Hochschule, z.b. SEP, Strategiegespräche, Entwicklung der Standorte) o Organisationsentwicklung (Unterstützung bei strukturellen und sozialen Veränderungen, z.b. Prozessverbesserungen, Weiterentwicklung der Führungskultur) o Personalentwicklung (Förderung und Qualifizierung der Beschäftigten der Hochschule, z.b. durch Weiterbildung, Jahres Feedback Gespräch, Leistungsprämien, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Führungskräfteförderprogramm) : Koordination von o Weiterbildung o Strategische Studienprogrammplanung o Qualitätsmanagement in, Studienbetrieb Akademische Abteilung o Studierendensekretariat Zulassung, Exmatrikulation Umsetzung der Zulassungssatzungen o Prüfungsamt (incl. Externen Prüfungsordnungen) Prüfungszulassung und Prüfungsverwaltung Umsetzung der Studien- und Prüfungsordnungen Lenkung folgender zentralen Einrichtungen und Gremien o Senatsausschuss Computer Aided Engineering (CAE) o Institut für mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen (IFG) o Institut Zentrum für (ZfSL) Studienberatung o Zentraler Prüfungsausschuss (ZPA) Seite 3 von 5
: Koordination Forschung und Transfer Zuständigkeit für folgende Aufgaben und Zentrale Einrichtungen o Leitung des Instituts für angewandte Forschung (IAF) Vorsitz Senatsausschuss Forschung und Transfer (SFT) Unterstützung bei der Einwerbung und Abwicklung von Drittmittelprojekten Forschungsberichtwesen Forschungscontrolling Genehmigung und formale Abwicklung von Forschungs- und Weiterbildungssemestern nach LHG 49 Absatz 6 o Förderung des akademischen Nachwuchses o Wissenschaftskommunikation (extern und intern) o Patente, Schutzrechte und IP Management o Entrepreneurship in : Koordination der studentischen Serviceangebote Inlandsstipendien Fundraising Koordination International Office, Exchange und Auslandsstipendien Koordination der Betreuung der Degree Seeking Students Gleichstellung, Familie,, geflüchtete Studierende Studium mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen Kommunikation und Marketing 5 Sitzungen des Rektorats Der Rektor lädt unter Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen des Rektorats ein. Die Rektoratsmitglieder benennen rechtzeitig im Vorfeld die Punkte, die in der Sitzung behandelt werden sollen. Das Rektorat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Rektoratsmitglieder an der Sitzung teilnehmen. Die Rektoratsmitglieder können sich im Falle ihrer Abwesenheit durch ein anderes Rektoratsmitglied oder durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter ihres Geschäftsbereichs vertreten lassen (ohne Stimmrecht). Das Rektorat kann weitere Personen ohne Stimmrecht zu den Rektoratssitzungen bzw. einzelnen Tagesordnungspunkten hinzuziehen. Die Sitzungen des Rektorats sind vertraulich. Über die Beratungen in den Rektoratssitzungen wird ein Protokoll erstellt, welches die gefassten Beschlüsse enthält. Seite 4 von 5
6 Vertretungsregelung Die Mitglieder des Rektorats werden wie folgt vertreten: Rektoratsmitglied 1. Vertretung 2. Vertretung 3. Vertretung Rektor in Rektor in in in in 7 Zusammenarbeit zwischen dem Rektorat und den Dekaninnen und Dekanen der Fakultäten Rektorat und Fakultäten pflegen eine enge thematische Abstimmung über alle wesentlichen Angelegenheiten der Fakultäten und der Hochschule als Ganze. Hierzu finden regelmäßige Sitzungen mit den Dekaninnen und Dekanen bzw. Fakultätsleitungen statt. 8 In-Kraft-Treten Die Geschäftsordnung tritt am 08.12.2016 in Kraft. Heilbronn, den 06.12.2016...... In Vertretung des Rektors...... in Seite 5 von 5