Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 für das Kalenderjahr Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU): Stadtwerke Velbert GmbH

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Transkript:

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 für das Kalenderjahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU): Stadtwerke Velbert GmbH Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur (BNetzA): 20002525 - Regelverantwortliche(r) Übertragungsnetzbetreiber: Amprion GmbH und Transnet BW Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) also natürliche oder juristische Personen, die Elektrizität an Letztverbraucher liefern sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, dem jeweils regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) unverzüglich die an Letztverbraucher gelieferte Energiemenge mitzuteilen und bis zum 31. Mai eines Jahres eine Endabrechnung für das Vorjahr vorzulegen. Zudem sind EVU verpflichtet, u. a. einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen mitgeteilten Daten auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen. I. Hintergrund: EEG-Ausgleichsmechanismus Um die finanziellen Förderungen und die geförderten Energiemengen vollständig nachvollziehen zu können, soll im Folgenden zum besseren Verständnis der sog. EEG-Ausgleichsmechanismus in seinen Grundzügen dargestellt werden:

Nach dem EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (EEG-Anlagen) vorrangig an sein Netz anzuschließen und den Strom vorrangig abzunehmen. Der Strom wird entweder an den Netzbetreiber (1a) oder im Rahmen der sog. Direktvermarktung an einen Dritten (1b) verkauft und der Anlagenbetreiber erhält vom Netzbetreiber eine finanzielle Förderung nach dem EEG (Einspeisevergütung (1a) oder Marktprämie (1b)), wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden (1. Stufe). Der Netzbetreiber verkauft den abgenommenen Strom an den ihm vorgelagerten ÜNB wenn und soweit der Netzbetreiber den Strom abgekauft hat und erhält die finanzielle Förderung, die an den Anlagenbetreiber ausgekehrt wurde (2. Stufe). Von der finanziellen Förderung werden die sog. vermiedenen Netzentgelte in Abzug gebracht, die nach 18 Abs. 2 und 3 Stromnetzentgeltverordnung ermittelt werden. Der Strom wird dann zwischen den vier in der Bundesrepublik tätigen ÜNB (50Hertz Transmission GmbH, Tennet TSO GmbH, Amprion GmbH und Transnet BW GmbH) so ausgeglichen, dass jeder ÜNB bezogen auf die in seiner Regelzone an Letztverbraucher gelieferten Strommengen die gleiche Belastung trägt (3. Stufe). Der Strom wird dann an der Börse von den ÜNB verkauft (a). Die Erlöse aus diesem Verkauf fließen bildlich gesprochen auf ein EEG-Konto (b), aus dem u. a. auch die Vergütungszahlungen an die Anlagenbetreiber gezahlt werden (c). Da die Erlöse aus dem Verkauf in aller Regel geringer als die ausgezahlten EEG-Vergütungen sind, weist das EEG-Konto grundsätzlich eine Unterdeckung auf. Dieser Saldo wird auf die insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland an Letztverbraucher gelieferte Strommenge und teilweise auf die eigenverbrauchten Strommengen verteilt (sog. EEG-Umlage). Die genaue Höhe der EEG-Umlage wird durch die ÜNB zum 15.10. eines Seite 2/5

Jahres jeweils für das Folgejahr ermittelt (zur genauen Berechnung der EEG-Umlage siehe die veröffentlichten Daten der ÜNB unter www.netztransparenz.de). Die EEG-Umlage für das Jahr 2014 betrug z. B. 6,240 ct/kwh. Entsprechend seiner an Letztverbraucher gelieferten Strommenge muss ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) dann an den ÜNB die EEG- Umlage zahlen. Entsprechendes gilt mit gewissen Einschränkungen für Eigenversorger (4. Stufe). Das EVU reicht die EEG-Umlage dann in der Regel an den Letztverbraucher weiter (5. Stufe). Die von den EVU an die ÜNB mitgeteilten Energiemengen sind damit Grundlage für die Zahlungspflicht der EVU für die EEG-Umlage im vergangenen Kalenderjahr. II. Mitgeteilte Daten Stadtwerke Velbert GmbH hat die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß 74 EEG 2014 an den ÜNB, Amprion GmbH und Transnet BW, übermittelt. 1. An nicht privilegierte Letztverbraucher gelieferte Strommengen Stadtwerke Velbert GmbH hat alle unmittelbar an nicht-privilegierte Letztverbraucher gelieferten Strommengen berücksichtigt, die bis zum Zeitpunkt der Mitteilung ermittelt werden konnten. Die an nichtprivilegierte Letztverbraucher im Jahr 2014 gelieferten Strommengen betrugen danach 261.554.180 kwh. 2. An privilegierte Letztverbraucher gelieferte Strommengen Stadtwerke Velbert GmbH hat außerdem separat die Strommengen gemeldet, die an Unternehmen geliefert wurden, die von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren und für die eine geringere EEG- Umlage zu zahlen ist. Zum Nachweis sind die Bescheide des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) berücksichtigt worden, die die Berechtigung der Begrenzung der EEG-Umlage begründen. Für die Strommengen der Unternehmen, die unter die Besondere Ausgleichsregelung fallen, ist eine geringere EEG-Umlage zu zahlen, soweit die Strommengen nicht unter den Selbstbehalt der verbrauchten Strommenge fallen, der grundsätzlich 1 GWh beträgt. Die genaue Höhe der zu zahlenden EEG-Umlage ist dem Bescheid Seite 3/5

des BAfA zu entnehmen und hängt u. a. von dem Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung ab. Die an privilegierte Letztverbraucher im Jahr 2014 gelieferten Strommengen betrugen danach 1.140.662 kwh. 3. An Letztverbraucher insgesamt gelieferte Strommengen Die insgesamt an Letztverbraucher im Jahr 2014 gelieferten Strommengen betrugen danach 262.694.842 kwh. III. Datenermittlung Grundlage für die Angabe Stromlieferung an Letztverbraucher waren die gesamten dem EVU vorliegenden Daten zum Verbrauch der belieferten Letztverbraucher, insbesondere die von den Netzbetreibern ermittelten und dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Rahmen des Lieferanten-Rahmenvertrages übermittelten Daten zum Strombezug des jeweiligen Letztverbrauchers. IV. Testierung der mitgeteilten Strommengen Stadtwerke Velbert GmbH hat alle an Letztverbraucher gelieferten Strommengen dem ÜNB, Amprion GmbH und Transnet BW, unterjährig und im Rahmen der zum 31.05. des Folgejahres zu erstellenden Jahresendabrechnung mitgeteilt. Die Daten der Jahresendabrechnung für das vergangene Kalenderjahr 2014 wurden durch einen Wirtschaftsprüfer (bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) oder einen vereidigten Buchprüfer (bzw. eine Buchprüfungsgesellschaft) geprüft, und ein entsprechendes Testat wurde dem ÜNB, Amprion GmbH und Transnet BW, übergeben. Stadtwerke Velbert GmbH hat alle an den ÜNB übermittelten Angaben (Meldung aller an Letztverbraucher gelieferten Strommengen unterjährig und im Rahmen der zum 31.05. des Folgejahres zu erstellenden Jahresendabrechnung) ebenfalls der BNetzA mitgeteilt. V. EEG-Umlage von Stadtwerke Velbert GmbH im Kalenderjahr 2014 Für das Kalenderjahr 2014 betrug die von den ÜNB veröffentlichte EEG- Umlage 6,240 ct/kwh. Unter Berücksichtigung der oben dargestellten Strommengen, die Stadtwerke Velbert GmbH im Kalenderjahr 2014 an nicht privilegierte und an privilegierte Letztverbraucher lieferte, beträgt die von Stadtwerke Velbert GmbH an den ÜNB, Amprion GmbH und Transnet BW, für das Seite 4/5

Kalenderjahr 2014 zu zahlende EEG-Umlage insgesamt 16.328.098,56 Euro. Seite 5/5