Zusammenarbeit an der Orientierungsschule



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Transkript:

Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Ressort Schu len Zusammenarbeit an der Orientierungsschule Basel Ein Leitfaden für Eltern und Lehrpersonen

Inhaltsverzeichnis Vorwort der Herausgeberschaft 4 Warum ist uns Zusammenarbeit so wichtig? 5 Die Ebenen der Zusammenarbeit im Überblick 9 Wie kommt Leben in die Strukturen? 10 Einige praktische Hinweise 20 Wie können wir auf die Bedürfnisse anderssprachiger Eltern eingehen? 23 Stolpersteine und Konflikte 26 Weitere wichtige Gremien im Schulbereich 29 Anhang 31 - Nützliche Adressen 31 - Informationsmöglichkeiten 32 - Eine Auswahl häufiger Abkürzungen im Schulbereich 33 - Merkblatt «schweizerischer sozialzeitausweis» 35 - Ordnung betreffend die Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften an der Orientierungsschule 36 2 3

Vorwort der Herausgeberschaft Warum ist uns Zusammenarbeit so wichtig? Die Elterngremien arbeiten nun seit mehr als zehn Jahren an der Orientierungsschule. Manches ist schon fast zur Gewohnheit geworden, und doch ist in gewissem Sinn jedes Schuljahr alles neu. Für die Eltern der neu eintretenden Schülerinnen und Schüler ist es eine Überraschung, wenn sie nicht nur von der Schulhausleitung und den Lehrpersonen begrüsst werden, sondern auch von Mitgliedern des Elternrates, die sie zum gemeinsamen Engagement für unsere Schule einladen. Der neue Leitfaden ersetzt die schon lange vergriffene Broschüre «Zusammenarbeit an der Orientierungsschule», die vom Verein «Schule und Elternhaus Basel-Stadt» 1996 in 2. Auflage herausgegeben wurde. Die Orientierungsschule hat sich seither weiter entwickelt, und die Elternschaft wird immer heterogener. Deshalb haben wir uns entschieden, die Broschüre vollständig neu zu bearbeiten. Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an die Eltern. Er ist aber gleichzeitig auch eine Unterstützung für die Lehrpersonen an der Orientierungsschule und alle anderen, die an unserer Arbeit Anteil nehmen. Wir hoffen und wünschen, dass der neue Leitfaden das Vertrauen in unsere Schule weiter stärkt und bei möglichst vielen Eltern Freude weckt, sich zu engagieren. Wir danken dem Ressort Schulen des Erziehungsdepartementes für die Unterstützung bei der Herausgabe dieses Leitfadens. Basel, im Januar 2006 Für den Gesamtelternrat der Orientierungsschulen, das Präsidium: Anne Kessler, Martin Sauter, Martin Schneider Rektorat der Schulen von Riehen und Bettingen: Regina Christen, Rektorin, Felix Forster, Rektor Rektorat der Orientierungsschule Basel-Stadt: Gaby Jenö-Frei, Rektorin, Ernst Meier, Rektor, Markus Unterfinger, Rektor Was heisst Zusammenarbeit, und was ist die Rolle von Eltern und Lehrpersonen? Unter Zusammenarbeit verstehen wir das Bestreben von Eltern 1 und Lehrpersonen, auf gemeinsame Ziele hinzuarbeiten. Das Besondere am Modell der Basler Orientierungsschule liegt darin, dass diese Zusammenarbeit durch Strukturen und Regeln gesichert ist. So wird sie mit der Zeit zu einer selbstverständlichen Gewohnheit, allfällige Ängste und Vorurteile werden abgebaut. Solche positiven Erfahrungen der Zusammenarbeit fehlen den meisten Eltern und Lehrpersonen aus ihrer eigenen Schulzeit. Beide Seiten müssen erst ein neues Selbstverständnis in ihrem Verhältnis zueinander finden. Um alte und neue Missverständnisse gleich zu vermeiden, lässt sich kurz zusammenfassen: Mütter und Väter sind in der Schule weder Bittsteller noch Kundinnen. Sie sind die Partnerinnen und Partner der Lehrpersonen! 1 Unter dem Begriff «Eltern» verstehen wir zusammenfassend alle Erziehungsberechtigten und alle, die im Alltag für Kinder und Jugendliche verantwortlich sorgen. 4 5

Die Lern- und Leistungsbereitschaft von Schülerinnen und Schülern wird sehr stark davon mitbestimmt, welche Einstellung ihre Eltern zu Schule und zu Lehrpersonen haben, wie sie über die Schule reden, was ihre Mimik und Gestik für Gefühle dabei ausdrücken usw. Wie reagieren Eltern auf eine Einladung in die Schule? Gehen sie gern, finden sie es erfreulich, wichtig? Unbewusst übernehmen Kinder häufig die Gefühle der Eltern. Was beinhaltet die Zusammenarbeit von Eltern und Lehrpersonen? Strukturen und praktische Beispiele der Zusammenarbeit werden weiter hinten in diesem Leitfaden dargestellt. Hier zunächst ein paar grundsätzliche Überlegungen zum Thema. Zusammenarbeit beinhaltet: - Kontakt pflegen, - an den Bedürfnissen und Problemen der anderen Personen Anteil nehmen, - sich gegenseitig unterstützen, - gemeinsame Ziele verwirklichen - und bei allem die jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche gegenseitig respektieren. Welche Ziele sollen durch die Zusammenarbeit erreicht werden? Sicher gehört es zu den Zielen, dass sich Eltern und Lehrpersonen in ihren sich überschneidenden Aufgaben gegenüber Kindern und Jugendlichen besser verstehen und gegenseitig unterstützen. Entscheidender ist aber ganz unmittelbar die bestmögliche Förderung der Kinder und Jugendlichen. Eine positive Einstellung fällt aber nicht vom Himmel. Nur informierte Eltern können ihre Kinder sinnvoll unterstützen. Nur Eltern, die sich in der Schule willkommen fühlen und bei den Schulkontakten Wertschätzung und Verständnis erfahren, können eine solch positive Einstellung an ihre Kinder weitergeben. Dieser zentrale Aspekt lässt sich kurz zusammenfassen: Eltern, die gegenüber der Schule gleichgültig oder grundsätzlich negativ eingestellt sind, gefährden den Schulerfolg ihrer Kinder. Lehrpersonen und Schulleitungen, die nicht aktiv eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern anstreben, untergraben selbst den Erfolg ihrer Arbeit. Die Schaffung eines guten Klassenklimas und die Förderung des sozialen Verhaltens stellt hohe Ansprüche an Lehrerinnen und Lehrer. Es ist hilfreich, wenn die Schülerinnen und Schüler miterleben können, dass ihre Eltern ebenfalls an einem guten Klima interessiert sind und trotz aller Verschiedenheit auch konstruktiv miteinander umgehen. Deshalb werden die Eltern hier auch als Gruppe angesprochen. Gemeinsame Anlässe, zu denen sich Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen treffen, sind von besonderer Bedeutung. Aufmerksame Eltern wissen, dass es ihrem eigenen Kind nur gut gehen kann, wenn es allen Kindern in der Klasse möglichst gut geht. Sie engagieren sich daher gern entsprechend ihren Möglichkeiten in der Elterngruppe. Einflüsse von ausserhalb der Schule und des Elternhauses (z.b. Medien, Freizeitangebote, Konsumanreize, Sekten, Gewalter- 6 7

Die Ebenen der Zusammenarbeit im Überblick eignisse und vieles mehr) beeinflussen Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen häufig sehr stark. Sehr leicht können Lehrpersonen oder Eltern dabei als Einzelne überfordert sein. Durch Zusammenarbeit kann eher eine Basis geschaffen werden, um solche Einflüsse konstruktiv zu verarbeiten. Von aussen kommende Belastungen sind für Eltern und Lehrpersonen kein Grund für Resignation oder Schuldzuweisungen sie sind eine Herausforderung für die Zusammenarbeit! Gemeinsam bilden Eltern und Lehrpersonen eine «Lobby» für ihre Schule im Quartier gegenüber der Öffentlichkeit und den politischen Instanzen. Die Orientierungsschulen sind Quartiersschulen, und je besser sie im Quartier verankert sind, umso bes ser geht es allen Schulangehörigen. An anderen Orten gibt es «Freundeskreise» zur Unterstützung der Schulen. Die Elterngruppen und der Elternrat können eine ähnliche Bedeutung gewinnen. Eltern, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler haben ein gemeinsames Ziel: «Wir wollen stolz auf unsere Schule sein!» Die Zusammenarbeit von Eltern und Lehrpersonen findet auf vier Ebenen statt: 1 2 Der persönliche Kontakt zwischen Eltern und Lehrpersonen - Jährlich eine Besprechung mit einer Lehrperson aus dem Team, gemeinsam mit dem Kind. - Grundlage für das Gespräch ist der Lernbericht der Lehrpersonen und der SchülerInnenbericht. - Weitere Besprechungen auf Wunsch. - Zehn Besuchstage pro Schuljahr. Zusammenarbeit auf der Ebene der Klasse - Ein erstes Treffen von Lehrpersonen, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Schulhausleitung vor dem Eintritt in die neue Schule. - Mindestens zwei Zusammenkünfte in jedem Schuljahr, davon mindestens eine gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern. - In jeder Klasse Wahl einer Elternsprecherin oder eines Elternsprechers mit Stellvertretung (oder eines Teams). 3 4 Zusammenarbeit auf der Ebene des Schulhauses - Die Elternvertretungen aller Klassen bilden den Elternrat des Schulhauses und wählen ein Präsidium. Die schulhausübergreifende Zusammenarbeit - Der Elternrat jedes Schulhauses schickt eine Vertretung in den Gesamtelternrat der Orientierungsschulen Basel (GEROS). 8 9

Wie kommt Leben in die Strukturen? Noch vor dem Beginn des ersten Schuljahres in der Regel vor den Sommerferien begrüssen die Schulhausleitung, die Lehrpersonen und eine Vertretung des Elternrates (s. S. 17 f.) die neu eintretenden Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern. Dieses erste Kennenlernen ermöglicht einen völlig unbelasteten Kontakt. Allfällige Ängste und Vorurteile können bei dieser Gelegenheit bereits abgebaut, wichtige Fragen schon vor Schulbeginn gestellt werden. Der persönliche Kontakt zwischen Eltern und Lehrpersonen Der persönliche Kontakt zu den Eltern ist für die Lehrpersonen selbstverständlich. Elterngespräche sind sogar verbindlicher Teil der Beurteilung an der Orientierungsschule. Mindestens einmal im Jahr erstellen die Lehrpersonen einen differenzierten Lernbericht, und die Schülerinnen und Schüler verfassen ebenso sorgfältig einen Bericht aus ihrer Sicht. In der Teamsitzung erhält jeweils eine Lehrperson (Ansprech- oder Betreuungsperson genannt) alle Informationen, um in einem ausführlichen Gespräch mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler die bisherigen Erfahrungen auszutauschen, unterschiedliche Beurteilungen zu klären und möglichst günstige Voraussetzungen für die weitere Arbeit zu schaffen. Im zweiten Schuljahr geht es in diesen Gesprächen um die Niveauzuweisungen und im dritten Schuljahr um die Übertrittsentscheide. Wenn während des Schuljahres Fragen auftauchen, die ein einzelnes Fach betreffen, können die Eltern sich möglichst rasch und direkt an die Fachlehrperson wenden. Es ist immer gut, offene Fragen zu klären, bevor der Unmut wächst. Die Lehrpersonen müssen zwar den Eltern keine Rechenschaft über ihren Unterricht ablegen, aber sie geben gerne Auskunft! Denn sie wissen, wie wichtig es ist, dass die Eltern informiert sind und Vertrauen in die Schule ihrer Kinder haben. Bei allgemeinen Fragen, z.b. der Klassen- oder Hausordnung, bei Mitteilungen über Krankheit/Unfall oder bei Urlaubswünschen gelangen die Eltern an die Klassenlehrperson. Zehn Besuchstage im Jahr geben den Eltern einen Einblick in das Schulleben. Sie nehmen am Alltag ihrer Kinder teil und können sich mit Lehrpersonen und anderen Eltern austauschen. Die Kinder erleben: Meine Eltern haben Zeit für mich, mein «Arbeitsplatz» interessiert sie, was ich tue, ist ihnen wichtig. Äussert aber ein Kind einmal grossen Widerstand gegen einen Schulbesuch der Eltern, kann es besser sein, diesen Wunsch zu respektieren. Die Schule ist sein «Arbeitsbereich», vielleicht will es diesen Raum schützen. 10 11

Nach solchen Besuchstagen können Eltern leichter nachvollziehen, was ihnen das Kind aus der Schule erzählt. Sie werden ausserdem feststellen, dass die Schule in vieler Hinsicht anders geworden ist als in ihrer eigenen Kindheit. Wenn etwas fremd oder unverständlich erscheint: Fragen Sie! Es ist sicher nicht die Aufgabe der Eltern, den Lehrpersonen zu sagen, was sie im Unterricht zu tun und zu lassen haben. Aber es gehört zur Qualifikation von Lehrpersonen, ihr Vorgehen zu erläutern und ihre Ziele darzulegen. Häufig zeigt sich in den Gesprächen zwischen Eltern und Lehrpersonen, dass sich Schülerinnen und Schüler zu Hause und in der Schule sehr unterschiedlich verhalten und andere Interessen zeigen. Eltern und Lehrpersonen haben beide nur eine beschränkte Sichtweise auf die Kinder. Im Austausch können sie lernen, die Kinder immer wieder neu und anders zu sehen, und sie dadurch auch gezielter unterstützen. Zusammenarbeit auf der Ebene der Klasse Die «Ordnung betreffend die Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften an der Orientierungsschule» legt fest, dass mindestens zwei gemeinsame Anlässe im Schuljahr stattfinden müssen, von denen einer gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern gestaltet werden soll. Damit gibt die Ordnung aber nur den Rahmen vor. Und die Vorstellung von früheren Elternabenden, an denen sich die Lehrpersonen und die Eltern mehr oder weniger angespannt und fremd gegenüber sassen, sollte längst überholt sein. Die Zusammenkünfte mit allen Eltern und der ganzen Klasse können sehr unterschiedlichen Zielen dienen: Sie informieren die Eltern über die Regeln in der Klasse und im Schulhaus, über Klassenlager und Projekte, über allgemeine Fragen des Unterrichts und des Beurteilungssystems, über Aktuelles aus dem Elternrat und GEROS usw. Zu prüfen ist jeweils aber, ob Informationen, die nicht auch Anlass bieten zu Fragen und Diskussionen, nicht besser schriftlich abgegeben werden. So kann man die knappe Zeit für spannendere Dinge nutzen. Manche Informationen können auch vorab verschickt werden. Dann muss man am Abend selber nur auf ausdrücklichen Wunsch darauf eingehen. Selbstverständlich sollten bei der ersten Zusammenkunft die Adress- und Telefonliste der Schülerinnen und Schüler verteilt und eventuell ein Rundtelefon organisiert werden. Es soll auch geklärt werden, wann und wie die Schulhausleitung erreichbar ist. Ausserdem enthält die Liste Kontaktnummern der Lehrpersonen sowie die Namen und Adressen der für das Schulhaus zuständigen Inspektionsmitglieder. Es gibt viele Gelegenheiten, die Eltern an der Arbeit ihrer Kinder teilhaben zu lassen: Präsentation von Projektarbeiten als Ausstellung im Schulhaus, in Schaufenstern benachbarter Geschäfte, im Jugendzentrum, in der GGG, in der Quartierzeitung. Auch ein kleines Theater, Rollenspiele in einer Fremd- 12 13

sprache, Tanz, Konzert, selbstgedrehte Videos oder andere künstlerische Produkte geben ideale Anlässe, an denen Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern den Abschluss einer Arbeit würdigen und selbstverständlich auch angemessen feiern können. Einen ganz anderen Charakter haben Zusammenkünfte, an denen gemeinsame Fragen und Probleme diskutiert werden. Anlass können ganz konkrete Ereignisse in der Klasse sein, oft einfach ein gemeinsames Interesse. Einige Beispiele in Stichworten: - Die Rolle der Eltern bei den Hausaufgaben - Die Vorstellung von Disziplin bei Lehrpersonen und Eltern - Drogen, Gewalt, Gesundheit, Medien - Pubertät und schulische Motivation - Wie viel Handy braucht der Mensch? Bei solchen Anlässen ist es oft sinnvoll, eine Expertin oder einen Experten beizuziehen, was in der Regel ohne Unkosten für die Eltern möglich ist (s.u.). Manchmal bietet es sich auch an, einen Themenabend gemeinsam für die Eltern von Parallelklassen durchzuführen. Zu prüfen ist auch immer, ob sich ein Thema dazu eignet, es mit den Schülerinnen und Schülern gemeinsam zu bearbeiten. Zusammenkünfte können auch dazu dienen, sich besser kennen zu lernen und den Zusammenhalt zu verstärken. Ein Beispiel dafür ist ein gemeinsames Essen, bei dem alle eine Spezialität ihrer Familie mitbringen. Dazu können die Kinder z.b. alte Fotos, Dokumente oder etwas Ähnliches aus der Schulzeit der Grosseltern mitbringen und an einer Plakatwand aufhängen. tiativen ist aber immer darauf zu achten, dass die Lehrpersonen eingeladen oder zumindest informiert werden. Ansonsten kann die Befürchtung auftauchen, dass es sich dabei um «geheime» Treffen handelt, die sich gegen die Lehrpersonen richten. Wer ergreift die Initiative? Bei manchen Anlässen wird die Initiative vom Team der Lehrpersonen ausgehen. Die Eltern werden je nach Anlass in die Vorbereitungsarbeiten und die Durchführung einbezogen. Initiativen von Eltern sind ausdrücklich erwünscht. Allzu häufig vielleicht aus Unsicherheit kommt es vor, dass alle abwarten, was denn die anderen sagen oder tun. Mehr Unbefangenheit und Spontaneität würde allen gut tun. Dass in jeder Klasse Elternsprecherinnen und -sprecher gewählt werden, ist sehr hilfreich, um einzelne Initiativen zu unterstützen oder zu koordinieren. Neben solchen direkt auf die Schule bezogenen Zusammenkünften sind in den vergangenen Jahren auch immer wieder andere Kontakte entstanden. Die Eltern mancher Klassen organisieren z.b. einen regelmässigen «Elterntreff». Bei solchen Ini- 14 15

Die Elternsprecherin, der Elternsprecher einer Klasse Die Eltern jeder Klasse wählen zu Beginn des Schuljahres eine Elternsprecherin oder einen Elternsprecher und eine Stellvertretung. In manchen Klassen hat es sich bewährt, dass ein Zweierteam diese Aufgabe übernimmt. Die Elternsprecherin und der Elternsprecher sind in besonderer Weise Ansprechperson für alle Eltern und die Lehrpersonen einer Klasse: - Sie sammeln und koordinieren entsprechende Zusammenkünfte. - Sie beraten und unterstützen die Lehrpersonen bei der Vorbereitung und Durchführung von Anlässen auf der Ebene der Klasse. - Sie können bei Schwierigkeiten vermitteln und andere Eltern bei schwierigen Gesprächen begleiten. - Sie sorgen dafür, dass Initiativen von Eltern an die richtige Adresse gelangen (Klassenlehrperson, Schulhausleitung, Elternrat der Schule, Schulleitung, GEROS, Inspektion usw.) - Sie achten mit darauf, dass alle Eltern auf die gleiche Weise informiert werden. - Sie sind Mitglied im Elternrat der Schule (s.u.). - In vielen Schulklassen trifft sich das Team der Lehrpersonen in regelmässigen Abständen (z.b. einmal im Quartal) zum Ge - dankenaustausch mit der Elternvertretung. Es gibt keinen Grund, sich vor der Aufgabe einer Elternsprecherin oder eines Elternsprechers zu fürchten. Niemand ist damit «von Natur aus» vertraut oder dafür besonders geeignet. Elternsprecherinnen und -sprecher sind auf die Unterstützung der anderen Eltern und aller an der Schule Tätigen angewiesen. Ausserdem können sie auch auf die Erfahrungen der bereits eingearbeiteten Elternvertretungen aufbauen, die sie im Elternrat treffen. An manchen Schulhäusern gibt es für alle Neugewählten eine Gotte oder einen Götti aus dem Elternrat. Neuerdings organisiert zudem der Gesamtelternrat der Orientierungsschule (GEROS) einen selbstverständlich freiwilligen Einführungsabend für Neugewählte. Freude am Kontakt mit Menschen und am Engagement für ge - meinsame Aufgaben ist eine ideale Voraussetzung für dieses Amt. Zusammenarbeit auf der Ebene des Schulhauses Die Elternsprecherinnen und -sprecher aller Schulklassen bilden den Elternrat eines Schulhauses. Er wählt eine Präsidentin oder einen Präsidenten und eine Stellvertretung. Das Präsidium kann auch von einem Team übernommen werden. Der Elternrat eines Schulhauses pflegt den Kontakt zur Schulhausleitung und zur Schulhauskonferenz der Lehrpersonen. Ein Mitglied der Schulhausleitung und/oder eine Delegation aus der Schulhauskonferenz können an den Sitzungen des Elternrates teilnehmen. Ebenfalls soll ein Mitglied der Inspektion (s.u.) an den Sitzungen anwesend sein. Der Elternrat jedes Schulhauses seinerseits wählt zwei Vertreterinnen und Vertreter in die Schulhauskonferenz und kann in Fragen, die das Schulhaus betreffen, Anträge an die Inspektion stellen. Der Elternrat hat das Recht, von der Inspektion und der Lehrkräftekonferenz angehört zu werden. Auf die gegenseitig eingeräumten Einsitzrechte sollte jedoch immer dann verzichtet werden, wenn ein Gremium einmal interne Fragen allein besprechen möchte. 16 17

Besonders wichtige Tätigkeitsbereiche des Elternrates sind: - Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung. Meistens gehört ein kurzer Bericht aus allen Klassen zu jeder Sitzung des Elternrates. - Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie Zusammenarbeit mit der Schulhausleitung. - Beratung und Koordination aller Initiativen, die das ganze Schulhaus betreffen. Anträge und Anfragen an die Schulhausleitung, die Schulhauskonferenz, das Rektorat, die Inspektion, den Gesamtelternrat usw. Dabei kann es sich z.b. um Schulhausfeste, Schulhausordnung, Pausenplatzgestaltung, Sicherung des Schulweges oder Ähnliches handeln. - Organisation und Gestaltung der ersten Zusammenkunft für die zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler und deren Eltern gemeinsam mit der Schulhausleitung und den zukünftigen Klassenlehrpersonen. - Interne Informations- und Diskussionsveranstaltungen, auch klassenübergreifend oder für alle Schulangehörigen, sind möglich. Themenbeispiele: Prävention (Gewalt, Drogen, Ernährung usw.) Welche Freizeitangebote für Schülerinnen und Schüler gibt es im Quartier? Bericht der Schulsozialarbeit über Erfahrungen im Schulhaus mit Hinweisen auf Unterstützungsmöglichkeiten durch die Eltern. - Besondere Aktionen: Ein Beispiel für eine gelungene Idee ist die festliche Verleihung einer Auszeichnung für eine Klasse, die im Verlauf eines Jahres durch ein besonderes soziales Projekt aufgefallen ist. - Wahl einer Vertretung in den Gesamtelternrat der Orientierungsschule (GEROS). Die schulhausübergreifende Zusammenarbeit Die Elternvertretungen aus allen Standorten der Orientierungsschule (zur Zeit 16) bilden den Gesamtelternrat (GEROS) und wählen eine Präsidentin oder einen Präsidenten sowie eine Stellvertretung. An den Sitzungen des GEROS soll auch ein Mitglied der Inspektionen teilnehmen. In den letzten Jahren hat der Präsident der OS Basel-Stadt diese Aufgabe selbst wahrgenommen. GEROS pflegt eine partnerschaftliche Beziehung zu den Schulleitungen (Rektorate) und zur Gesamtkonferenz der Lehrpersonen. Diese kann deshalb auch mit einer Delegation an den Sitzungen des GEROS teilnehmen. Umgekehrt delegiert der GEROS zwei Vertreterinnen oder Vertreter mit beratender Stimme in die Gesamtkonferenz. Besonders wichtige Tätigkeitsbereiche sind: - Unterstützung und Beratung der Elternräte in den Schulhäusern, Information und Koordination der Zusammenarbeit auf allen Ebenen (dieser Leitfaden ist dafür ein Beispiel). - Informationsaustausch mit Schulleitungen und Inspektionen. - Bearbeitung von Fragen, welche die Schule als Ganzes betreffen; Stellungnahme zu Fragen und Vorhaben der Rektorate und des Erziehungsdepartementes. - Fragen und Anträge von Eltern an die Schulleitung, die Inspektion, die Gesamtkonferenz der Lehrpersonen oder das Erziehungsdepartement. - Durchführung von Veranstaltungen oder Kursen, z.b. für neu gewählte Elternsprecherinnen und -sprecher. - Kontakt zu Elternvertretungen an anderen Schulstufen und zu Elternorganisationen. 18 19

Einige praktische Hinweise Die Elterngremien in der Orientierungsschule sind ein offizieller Teil der Schule, deren Arbeit durch eine vom Regierungsrat erlassene Verordnung gesichert ist. Sie haben deshalb auch einen Anspruch darauf, von allen Schulangehörigen und vom Erziehungsdepartement in ihrer Arbeit unterstützt zu werden. Dazu gehören auch ganz praktische Dinge: - Die Benutzung der Schulräume ist nach Absprache mit der Schulhausleitung und der Hauswartin oder dem Hauswart kostenlos. - Frankierte Umschläge stehen zur Verfügung. Ein Grossversand an alle Eltern bedarf der Zustimmung des zuständigen Rektorates. - Die Adressen können in den meisten Fällen vom Rektorat oder der Schulhausleitung auf Klebeetiketten zur Verfügung gestellt werden. - Fotokopierer und Telefone in den Schulhäusern können für die Zusammenarbeit genutzt werden. - Die Klassenlehrperson stellt die Adressliste aller Eltern zur Verfügung. - Unkosten für Referate, Kurse oder den Beizug von Fachpersonen werden in der Regel nach Absprache von den Rektoraten übernommen. In besonderen Fällen hilft auch das ULEF. - Sind bei einem Anlass Übersetzerinnen oder Übersetzer hilfreich, können sie über das Erziehungsdepartement angefordert werden. Ansprechperson ist Jolanda Disch, Tel. 061 267 84 07 - Elternsprecherinnen und -sprecher erhalten auf Bestellung bei der Schulsynode das «Basler Schulblatt» jeden Monat gratis (weitere Informationsmöglichkeiten s.u.). Um bei der Nutzung dieser praktischen Ressourcen organisatorische Schwierigkeiten zu vermeiden, sind natürlich je nach Fall Absprachen mit der Klassenlehrperson, der Schulhausleitung, der Hauswartin/dem Hauswart oder der Schulleitungen erforderlich. Elternvertreterinnen und -vertreter sollen sich dabei aber nicht als Bittstellende fühlen, sondern partnerschaftlich auftreten. Sollte es trotzdem einmal Schwierigkeiten geben, ist es immer gut, die nächst höhere Ebene zur Vermittlung beizuziehen. Zeitaufwand Der Zeitaufwand für Elternsprecherinnen und -sprecher ist schwer abzuschätzen und sehr abhängig vom Engagement der Eltern und Lehrpersonen einer Klasse. Sicher kann man von etwa zwei bis vier Zusammenkünften pro Jahr mit der Klasse ausgehen und während der Schulzeit etwa alle sechs bis acht Wochen mit einer Elternratssitzung rechnen. Information Es ist sehr wichtig, die Eltern aller Sprachgruppen einzubeziehen und zu informieren. Das erfordert besondere Sorgfalt. Bei Anlässen mit den Eltern der ganzen Klasse ist es völlig natürlich, dass nicht alle Eltern teilnehmen können. Eine kurze schriftliche Information zur Orientierung der Abwesenden ist eine Möglichkeit. Persönlicher ist es, wenn die Abwesenden per Telefon oder in einem kurzen nachbarschaftlichen Gespräch informiert werden. Am Abend selber können die Teilnehmenden absprechen, wer diese Gespräche übernimmt. 20 21

Bei jedem Anlass mit allen Eltern der Klasse sollte die Elternsprecherin oder der Elternsprecher auch kurz berichten, was im Elternrat und im GEROS gerade aktuell ist. Bei besonderen Anlässen können Mitteilungen oder Protokolle sehr schnell über die Schülerinnen und Schüler an die Eltern geleitet werden. Die Klassenlehrperson hilft da gerne. Kontinuität Die Besetzung der Elterngremien wechselt ständig. Das liegt in der Natur der Sache, erschwert die Arbeit aber bisweilen. Hilfreich ist es, wenn ausscheidende Mitglieder ihren Nachfolgerinnen und Nachfolgern die wichtigsten Unterlagen geordnet übergeben und ihre Erfahrungen im Gespräch weitergeben. Zudem ist es legitim, dass ein Mitglied des Elternrates eine gewisse Zeit mit beratender Stimme weiter arbeitet, auch wenn seine Kinder die Orientierungsschule verlassen haben. Dies natürlich nur, wenn die übrigen Mitglieder des Gremiums einverstanden sind. Sozialzeitausweis Das «forum freiwilligenarbeit.ch» hat einen Sozialzeitausweis entwickelt, mit dem ein ehrenamtliches Engagement ausgewiesen werden kann. Der Ausweis kann bei Bewerbungen oder Einbürgerungsgesuchen sehr nützlich sein. Ein Merkblatt im Anhang orientiert darüber, wie der Sozialzeitausweis für die Mitarbeit in Elterngremien an der Orientierungsschule ausgestellt werden kann. Wie können wir auf die Bedürfnisse anderssprachiger Eltern eingehen? Grundsätzliches Anderssprachige Eltern haben ganz ähnliche Hoffnungen und Befürchtungen in Bezug auf die Schule wie Schweizer Eltern auch. Es ist gut, sich dies immer wieder zu vergegenwärtigen, falls Lehrpersonen oder andere Eltern der Klasse einen anderen Eindruck haben. Es kann nämlich sein, dass sich einzelne anderssprachige Eltern der Zusammenarbeit mit Lehrpersonen oder den anderen Eltern entziehen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Die Eltern haben sprachliche Probleme, fühlen sich durch das Leben in verschiedenen Kulturen in ihrer Identität bedroht, hoffen vielleicht, wieder in ihre Heimat zurückkehren zu können, erleben sich in ihrer neuen Umgebung als unerwünscht. Warum sollten sie glauben, dass sie plötzlich in der Schule willkommen sind? Äussere Probleme können das noch verschärfen. Finanzielle Sorgen oder die Angst vor Arbeitsplatzverlust gehören dazu. Zudem arbeiten Ausländerinnen und Ausländer besonders häufig in schlecht bezahlten Sparten, die es notwendig machen, dass beide Eltern voll erwerbstätig sind. Missverständnisse und Ablehnung sind aber nicht nur zwischen einheimischen und ausländischen Eltern möglich, sondern auch zwischen den verschiedenen kulturellen Gruppen. Wir können hier nicht ausführlicher auf dieses Thema eingehen. Sicher ist aber, dass der Schulerfolg anderssprachiger Kinder in besonders hohem Ausmass davon abhängt, ob wir das Vertrauen ihrer Eltern in unsere Schulen gewinnen und einen positiven Kontakt zu ihnen aufbauen können. Die Orientierungsschule und das Erziehungsdepartement engagieren sich auf verschiedenen Ebenen für die Integration der verschiedenen Kulturgruppen. In der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist aber das persönliche Engagement 22 23

aller Lehrpersonen und wenn möglich auch aller Eltern einer Klasse in besonderer Weise nötig. Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen, zeigen Sie Interesse für die Lebenssituation und die Kultur der anderssprachigen Eltern. Bei den Klassenanlässen gibt es immer wieder Gelegenheit zu Gesprächen. Besonders gerne kommen anderssprachige Eltern zu einem Klassenanlass, wenn etwas Gemeinschaftliches im Mittelpunkt steht. Das kann etwas Festliches sein, zu dem alle eine Spezialität ihrer Heimat mitbringen, oder wenn Schülerinnen und Schüler eigene Arbeiten vorstellen (Projektabschluss, Lagerberichte, Ausstellungen, Theater usw.). Auch besondere Veranstaltungen können einen Beitrag zum besseren gegenseitigen Verständnis leisten. Damit verbessern sie indirekt auch das Klima in der Klasse. Warum sollte ein Elternrat nicht einmal eine Besuchsreihe zum Thema «Versammlungsorte anderer Religionen und Kulturen in unserem Quartier» organisieren? Je nach Quartier gibt es viele Möglichkeiten. An allen Standorten mit einem grösseren Anteil von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Muttersprache gibt es für grössere Kulturgruppen auch Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur. Der Unterricht wird von Lehrpersonen aus der jeweiligen Kultur gestaltet. Eine Einladung dieser Lehrpersonen der so genannten Sprach- und Kulturbrücke in den Elternrat kann sicher auch weitere Anregung geben. Das Schulhaussekretariat stellt die Zahlen zu Herkunft und Muttersprache der Schülerinnen und Schüler gerne zur Verfügung. Strukturhilfen Da anderssprachige Eltern sich aus den oben genannten Gründen häufig noch scheuen, die Aufgabe als Elternsprecherin oder -sprecher zu übernehmen, müssen sie direkt angesprochen werden. Nur so kann der Elternrat eines Schulhauses auch wirklich die gesamte Elternschaft vertreten. Die Verordnung über die Zusammenarbeit (s.u.) sieht in 3 besondere Massnahmen vor, wenn die anderssprachigen Eltern nicht in genügendem Mass vertreten sind. Die Vergangenheit zeigt, dass viele Standorte dieses Ziel mit grossem Engagement erreicht haben. Ein Standort hat dafür einen besonderen Weg gewählt: Zu Beginn eines neuen Schuljahres gestalten die Lehrpersonen, der Elternrat und die Kulturbrückenlehrkräfte eine klassenübergreifende Zusammenkunft. Nach einem gemeinsamen Beginn werden die Eltern nach Sprachgruppen aufgeteilt (serbokroatisch, türkisch, spanisch, italienisch, albanisch). Die Kulturbrückenlehrkräfte erläutern dann in ihrer Sprache, wie wichtig ihr Engagement für die Schule ist und wie der Elternrat funktioniert, und laden dazu ein, sich als Elternsprecherin oder -sprecher (Elternratsmitglied) zur Verfügung zu stellen. Dadurch, dass jede Sprachgruppe auf diese Weise direkt angesprochen wird, sind die meisten auch im Elternrat vertreten. Der Einstieg in die Zusammenarbeit in der vertrauten Sprachgruppe erleichtert das Engagement und fördert dann auch die Aktivität auf der Klassenebene. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass der Übergang von der eigenen Sprachgruppe zu den anderen Elterngruppen jederzeit gewährleistet ist. Sonst besteht die Gefahr, dass einzelne Sprachgruppen zusätzlich benachteiligt werden. Treffen auf der Klassenebene und Organisation in den einzelnen Sprachgruppen ergänzen sich bei der Bildung des Elternrates, an dessen Sitzungen die Kulturbrückenlehrkräfte als Mediatoren und Übersetzerinnen teilnehmen. 24 25

Stolpersteine und Konflikte Grundsätzliche Hemmnisse Theoretisch ist die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrpersonen ja ganz einfach. Alle betonen, wie wichtig sie sei, und wie sehr sie dafür sind. Die Organisationen der Lehrpersonen und der Eltern, die Schulleitungen, die Bildungsverwaltung, die politischen Parteien, die Medien usw. sind sich da alle völlig einig. Sehr schnell kann es aber mühsam werden, sobald es konkret wird. «Die Lehrer und Lehrerinnen wollen ja gar nicht», ist von Eltern zu hören. Das Gleiche unterstellen Lehrpersonen den Eltern. Andere Bedenken sind: zu wenig Geld, zu wenig Zeit, der Zeitpunkt sei nicht günstig, auf anderen Schulstufen sei es viel dringlicher usw. Oft liegen solcher Abwehr negative Erlebnisse aus der eigenen Schulzeit zu Grunde. Früher trafen sich Eltern und Lehrpersonen oftmals nur bei Problemen. Beide Seiten können sich dann gar nicht vorstellen, dass eine positive Beziehung möglich ist. Sicher gibt es noch mehr Gründe, warum seit Generationen das Verhältnis von Eltern und Lehrpersonen als «schwierig» gilt und Vorurteile den Umgang erschweren. Manchmal reicht schon der Wunsch nach einem Gespräch, um Vorwürfe und Angriffe «der anderen Seite» zu befürchten. So «gewappnet», wird echtes Zuhören und Eingehen auf die andere Person schon fast unmöglich. Es kommt vor, dass einzelne Eltern eine Elternvertretung missbrauchen, «um endlich einmal den Lehrpersonen und der Schule richtig Bescheid sagen zu können». Das schürt natürlich die Vorbehalte bei den Lehrpersonen. Auf der anderen Seite kommt es Konkrete Stolpersteine bei den Eltern schlecht an, wenn Lehrpersonen enorm viel Zeit und Kraft verschwenden, um sich die Eltern «vom Leib» und von der Schule fern zu halten. In beiden Fällen fehlt die Offenheit und der Blick, was für Schülerinnen und Schüler wichtig ist und was Lehrpersonen und Eltern selbst durch gute Zusammenarbeit an Freude und Unterstützung gewinnen könnten. Das Bewusstsein für solche tief liegende Vorurteile ist kein Grund zur Entmutigung, sondern kann zu mehr Verständnis und Ausdauer beitragen. Offenheit und das Ansprechen der eigenen Sorgen ist oft ein erster Schritt zu einem guten Gesprächsklima. Kaum etwas schafft schneller Irritation und zusätzliche Arbeit als Informationspannen. Inspektionen, Rektorate, Schulhausleitungen und Lehrpersonen streben eine sorgfältige und gleichmäßige Information aller Eltern und der Elterngremien an. Bei Mängeln in diesem Bereich sollten die Elternvertretungen sofort intervenieren. Bei Unsicherheiten gilt: Direktes, schnelles Nachfragen ist besser als Abwarten oder der Versuch, auf Umwegen zu Informationen zu gelangen. Verärgerung und Misstrauen entstehen auch sehr schnell, wenn die zuständige Person übergangen wird. Fast immer ist zunächst mit den Lehrpersonen und/oder der Schulhausleitung zu sprechen, ehe das Rektorat oder die Inspektion zuständig ist. Eine mangelhafte Organisation und Leitung der Elternratssitzungen kann die Freude an der Arbeit stark beeinträchtigen. Der Gesamtelternrat stellt gerne eine kurze Checkliste zur Verfügung, die dabei helfen kann. Konkrete Probleme einer einzelnen Schülerin oder eines einzelnen Schülers gehören in der Regel nicht in die Zusammenkünfte auf der Klassenebene und schon gar nicht in den Elternrat. Sie sollten im Gespräch zwischen den direkt Betroffenen bearbeitet werden. Wenn nötig, kann jemand aus der nächst höheren Ebene oder eine aussenstehende Person zur Unterstützung beigezogen werden. 26 27

Weitere wichtige Gremien im Schulbereich Vorgehen im Konfliktfall Bei Konflikten ist es wichtig, geregelt vorzugehen. Konflikte und Missverständnisse sind etwas völlig Natürliches, wo immer Menschen zusammen leben und arbeiten. Sie wirken sich aber destruktiv aus, wenn nicht zielgerichtet an ihrer Lösung gearbeitet wird. Die Inspektion der Orientierungsschule Basel Stadt hat dafür folgendes Vorgehen erarbeitet: Bevor Eltern, Elternvertretungen, Lehrkräfte oder Schulhausleitungen mit einer Beschwerde an die Inspektion gelangen, ist es die Aufgabe aller am Konflikt Beteiligten, im gemeinsamen Gespräch Lösungen zu suchen. Dabei sollte wie folgt vorgegangen werden: - Wenn in der Klasse ein Problem für Kind oder Eltern entstanden ist, nehmen der Schüler/die Schülerin und/oder die Eltern immer zuerst mit der betreffenden Lehrperson Kontakt auf und vereinbaren ein Gespräch in der Schule. Es ist möglich, für dieses Gespräch eine Vertretung aus dem Elternrat oder eine andere Person beizuziehen. - Falls dieses Gespräch für die Eltern, den Schüler oder die Schülerin kein befriedigendes Resultat bringt, wendet sich die Familie oder die Lehrperson an die Schulhausleitung. Diese wird ein Gespräch mit den am Konflikt Beteiligten organisieren. Auf Wunsch der Eltern kann eine Vertretung des Elternrates, auf Wunsch der Lehrperson können weitere Lehrpersonen des Klassenteams beigezogen werden. Das Gespräch wird von einem Mitglied der Schulhausleitung geleitet, das Resultat wird in der Regel in einer Aktennotiz festgehalten. - Sollte das Problem nach diesem Gespräch weiterhin bestehen, wird die Schulleitung und wenn nötig die Inspektion informiert und für die weitere Problemlösung beigezogen. Eine Schule steht immer in einem komplexen Zusammenhang. Einige wichtige Gremien wurden bereits erwähnt, eine kurze Erläuterung kann hilfreich sein. Die Inspektion Eine Inspektion ist die Aufsichtsbehörde für die ihr zugeteilte Schule. Sie wird durch den Regierungsrat gewählt. Die Inspektion widerspiegelt das öffentliche Interesse an unseren Schulen; sie wacht darüber, dass die Ziele des Schulgesetzes bestmöglich verwirklicht werden und trägt dazu das ihr Mögliche bei. Die Inspektion ist eine neutrale, allen Personen und Gruppierungen, die am Schulleben beteiligt sind, übergeordnete Instanz. Ihre wesentlichen Kompetenzen liegen im Bereich der Aufsicht und Kontrolle, in der Mitwirkung bei der Anstellung von Lehrpersonen und Schulleitungsmitgliedern und bei der Bearbeitung von Aufsichtsbeschwerden. Ein Inspektionsmitglied soll jeweils an den Sitzungen der Lehrpersonenkonferenzen und der Elterngremien teilnehmen. Die Elterngremien haben das Recht, Anträge an die Inspektion zu stellen. Die Inspektionen laden die Präsidien der Elternräte und des Gesamtelternrates in der Regel jährlich zu einer gemeinsamen Sitzung ein. 28 29

Anhang Erziehungsrat GEROS Elternrat Die Konferenzen der Lehrpersonen Die Konferenzen der Lehrpersonen sind der zentrale Ort gemeinsamer Meinungsbildung und Entscheidung an unseren Schulen. Bei allen Veränderungen des Schulgesetzes und der darauf aufbauenden Verordnungen, bei der Erarbeitung von Leitbildern und Lehrplänen sind die Lehrpersonen sowohl in ihren Konferenzen wie auch durch ihr zentrales Organ, die Schulsynode, massgeblich beteiligt. Die kontinuierliche Arbeit in den Konferenzen sorgt dafür, dass die Vorgaben im Schulalltag angemessen umgesetzt werden. An der Orientierungsschule versammelt sich die Gesamtkonferenz aller Lehrpersonen sehr selten wenn keine besonderen Ereignisse es erfordern zurzeit einmal im Jahr. Die Schulhauskonferenzen tagen sehr häufig. Die Konferenzen aller Schulstufen sind zusammengefasst in der Staatlichen Schulsynode. Wie die verschiedenen Gremien verknüpft sind, wurde bereits erläutert. Das Organigramm veranschaulicht, welches Gremium eine Vertretung in ein anderes delegiert. Erziehungsdepartement Oberaufsicht Inspektion Aufsichtsbehörde Rektorat Schulleitung Schulhausleitung Schulsynode Gesamtkonferenz Schulhauskonferenz Nützliche Adressen Die angegebenen Adressen sind nur eine kleine Auswahl. Umfassende Informationen und die entsprechenden Adressen sind auf dem Bildungsserver leicht zu finden (S.32). ED RB OS AJFP AKJS GGG HPD Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Leimenstr. 1, 4001 Basel 061 267 84 00 Rektorat der Schulen von Riehen und Bettingen Erlensträsschen 10, 4125 Riehen 061 645 97 97 Rektorat Orientierungsschule Basel-Stadt Kohlenberg 27, Postfach, 4001 Basel 061 267 54 60 Abteilung Jugend, Familie und Prävention des Justizdepartements Basel-Stadt Rheinsprung 16, 4001 Basel 061 267 80 07 / 061 267 80 44 Abt. Kindes- und Jugendschutz der Vormundschaftsbehörde Basel-Stadt Leonhardsstrasse 45, 4051 Basel 061 267 45 55 / 061 267 80 70 Ausländerberatung der GGG Eulerstr. 26, 4051 Basel 061 206 92 22 / 061 272 64 57 Heilpädagogischer Dienst Elisabethenstrasse 51, Postfach, 4010 Basel 061 267 85 01 / 061 267 84 96 JUGA Jugendanwaltschaft Inn. Margarethenstrasse 14, Postfach, 4001 Basel 061 267 74 77 / 061 267 75 19 / 061 267 76 80 LPD Logopädischer Dienst Binningerstr. 6, 4051 Basel 061 267 68 68 / 061 267 68 67 PEB Programm für Elternbildung Basel Stettenweg 16, 4125 Riehen Tel. + Fax: 061 641 45 46 SÄD Schulärztlicher Dienst St. Alban-Vorstadt 19, 4052 Basel 061 267 45 20 / 061 272 36 88 S & E Schule und Elternhaus Grellingerstr. 11, 4052 Basel 061 312 50 94 SPD Schulpsychologischer Dienst Austrasse 67, 4051 Basel 061 267 69 00 / 061 267 67 55 SSS Staatliche Schulsynode Claramattweg 8, 4057 Basel 061 686 95 25 ULEF Institut für Unterrichtsfragen und Lehrer/-innen-Fortbildung Claragraben 121, 4005 Basel 061 695 99 33 / 061 695 99 44 Eltern Schule Lehrkräfte 30 31

Informationsmöglichkeiten Broschüren und Merkblätter sind zu beziehen über: Erziehungsde partement Basel-Stadt, Ressort Schulen, Leimenstrasse 1, 4001 Basel, Tel. 061 267 84 08/07, E-Mail: stab.schulen@bs.ch Eine Auswahl häufiger Abkürzungen im Schulbereich Drucksachen Internet-Adressen Die Schulen von Basel-Stadt (auch in französisch, italienisch, englisch, spanisch, türkisch, serbokroatisch, albanisch) Die Orientierungsschule Basel Die Sprach- und Kulturbrücke, Integrierte Erstsprachenförderung im Kanton Basel-Stadt Verzeichnis der Angebote in Herkunftssprachen Informationsabende für Eltern, (zum Übertritt von einer Schulstufe zur nächsten) www.edubs.ch Bildungsserver Basel-Stadt, Erziehungsdepartement. Alle wichtigen Informationen, Adressen usw. aus dem ganzen Schulbereich, auch ein Teil der oben genannten Broschüren http://rb.edubs.ch/ Die Schulen von Riehen und Bettingen http://os.edubs.ch Orientierungsschule Basel-Stadt http://os.edubs.ch/geros Gesamtelternrat der Orientierungsschulen http://www.gesetzessammlung.bs.ch/sgmain/ default.html Alle Gesetze, Verordnungen usw. www.bs.ch Portal der kantonalen Verwaltung Basel-Stadt www.elternmitwirkung.ch Fachstelle Elternmitwirkung, Dokumentation, Beratung, Schulung AGI AHP AJFP AKJS ALK BSB DTU EGEOS ELD EMOS ED ER ERB FaSpra FSK FSS GEROS HarmoS Arbeitsgruppe Integrationspädagogik Ambulante Heilpädagogik (heute ISF) Abteilung Jugend, Familie und Prävention im Justizdepartement (JD) Abteilung Kindes- und Jugendschutz (Vormundschaftsbehörde, JD) Allgemeine Lehrkräftekonferenz, z.b. ALK OS Basler Schulblatt Dienst für technische Unterrichtsmittel Erweiterter Unterricht im Fach Gestalten an der OS Entlastungslektionendach Erweiterter Unterricht im Fach Musik an der OS (in Riehen KEMU) Erziehungsdepartement Erziehungsrat Erziehungsratsbeschluss Fachstelle Sprachen Fremdsprachenklassen Freiwillige Schulsynode Gesamtelternrat OS Harmonisierung der obligatorischen Schulen in der Schweiz (EDK-Projekt Bildungsstandards) HPS Heilpädagogische Schule im Ressort Dienste HPSA-BB Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel HSK Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler) ICT Informations- und Kommunikationstechnologien an Basler Schulen ISF Integrative Schulungsformen ISP Institut für spezielle Pädagogik und Psychologie JUGA Jugendanwaltschaft KEMU Klassen mit erweitertem Musikunterricht (in Riehen) analog EMOS KIS Kriseninterventionsstelle KKL Kleinklassen LP Lehrperson LPD Logopädischer Dienst LS Landschulen, alte Bezeichnung für die Schulen von Riehen und Bettingen (PS und OS) NW EDK Nordwestschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz OS Orientierungsschule PDS Pädagogische Dokumentationsstelle PSK Primarschule Kleinbasel 32 33

Merkblatt «schweizerischer sozialzeitausweis» Abkürzungen im Schulbereich (Fortsetzung) Folgendes Merkblatt kann auf dem Rektorat der OS Basel- Stadt angefordert werden. PSO PSW RB QuBA SäD Primarschule Grossbasel-Ost Primarschule Grossbasel-West Schulen von Riehen und Bettingen (früher LS) Qualitätsmanagement an Basler Schulen Schulärztlicher Dienst SBA Schule für Brückenangebote (10. Schuljahr) SHL Schulhausleitung SiN Schule im Netz SL Schulleitung SLA Sekundarlehramt (Sekundarstufe I) SLK Schulleitungskonferenz SPD Schulpsychologischer Dienst SSS Staatliche Schulsynode ULD Unterrichtslektionendach ULEF Institut für Unterrichtsfragen und Lehrer/-innen-Fortbildung WBS Weiterbildungsschule 1. Bekanntmachen: jeweils in der ersten Elternratssitzung nach den Frühjahrsferien den sozialzeitausweis kurz vorstellen. 2. Formulare: die sozialzeitausweis-formulare - «nachweis für freiwillige und ehrenamtliche arbeit» (1.002d, handschriftlich und 1.003d, leer mit word raster) - «übersicht über die geleisteten einsätze» (1.004d, handschriftlich) - «weiterbildung, veranstaltungen, kurse» (1.005d, handschriftlich) Befinden sich in den Schulhäusern (Sekretariat) und können durch ER- Präsidien zur Abgabe an die ER-Mitglieder bezogen werden. Zu allen Formularen gibt es elektronische «Muster» als Word-Datei. (Bestellung: Mail an orientierungsschule@bs.ch). Das Ausfüllen der Formulare ist grundsätzlich die Aufgabe jedes oder jeder Einzelnen. Danach können sie der vorgesetzten Stelle zur Unterschrift vorgelegt werden. 3. Bestätigen und unterzeichnen - Für Elternratsmitglieder: Elternratspräsidium (Stempel des Schulhauses) - Für Präsidiumsmitglieder: Schulhausleitung (Stempel des Schulhauses) - Für GEROS-Mitglieder: GEROS-Präsidium oder Elternratspräsidium des delegierenden Schul-hauses (Stempel des Schulhauses) - Für GEROS-Präsidium: Schulleitung (Stempel Schule) Kontaktadressen für Fragen Rektorat Orientierungsschule, Markus Unterfinger, Tel. 061 267 54 60 markus.unterfinger@bs.ch Präsident der Inspektion, Peter Grossniklaus Tel. 061 312 57 65, peter.grossniklaus@hispeed.ch Weitere Informationen zum sozialzeitausweis finden Sie unter http://www.sozialzeitausweis.ch/ 34 35

Ordnung betreffend die Zusammenabeit von Eltern und Lehrkräften an der Orientierungsschule Vom 19. Oktober 1992 Vom Regierungsrat genehmigt am 15. Dezember 1992 Der Erziehungsrat des Kantons Basel-Stadt erlässt, gestützt auf 79 des Schulgesetzes vom 4. April 1929 2, folgende Ordnung: I. Grundsatz 1. An der Orientierungsschule ist eine enge Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften unerlässlich. II. Zusammenarbeit auf Klassenebene 2. Alle Eltern und Lehrkräfte einer Klasse treffen sich mindestens zweimal pro Jahr, um sich gegenseitig kennen zu lernen, Informationen auszutauschen und gemeinsame Anliegen zu besprechen. 2 Zu den Zusammenkünften sind die Eltern schriftlich einzuladen, fremdsprachige Eltern soweit wie möglich in ihrer Sprache. Mindestens einmal jährlich sollen auch die Schülerinnen und Schüler miteingeladen werden. 3 Die Einladung zu den Zusammenkünften obliegt der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, in Absprache mit ihr bzw. mit ihm auch der Elternsprecherin oder dem Elternsprecher. 4 Eltern können zusätzliche Zusammenkünfte beantragen. 3. Alle Eltern einer Klasse wählen jährlich bei Schuljahresbeginn eine Sprecherin oder einen Sprecher sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. 2 Hat es in einem Schulhaus mehr als einen Drittel ausländischer Schülerinnen und Schüler und sind im Elternrat aufgrund der Wahlen durch die Eltern nicht mindestens ein Fünftel der Eltern ausländischer Kinder vertreten, so wählt die Schulhausleitung aus dem Kreise der Eltern ausländischer Kinder bis zu fünf zusätzliche Elternsprecherinnen oder Elternsprecher. Diese haben dieselben Rechte wie die von den Eltern gewählten Mitglieder des Elternrates. 3 In gleicher Weise ist bei einer Untervertretung schweizerischer Eltern vorzugehen. 4 Aufgabe der Elternsprecherin oder des Elternsprechers ist es, Elterninitiativen zu koordinieren und die Kontakte der Eltern untereinander zu fördern. 5 Der Elternsprecherin oder dem Elternsprecher obliegt es ferner, als Vertrauensperson der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers zu wirken und gemeinsam mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Zusammenkünfte von Eltern und Lehrkräften zu gestalten. 6 Die Elternsprecherin oder der Elternsprecher kann zu Einzelgesprächen von Eltern mit Lehrkräften zugezogen werden, sofern beide Seiten damit einverstanden sind. 4. Die Eltern haben das Recht, Probleme, die ihr Kind betreffen, persönlich mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer zu besprechen. 2 Die Gespräche zwischen Lehrkräften und Eltern im Zusammenhang mit den Lernberichten, Niveauzuweisungen und Übertrittsempfehlungen sind in der Verordnung betreffend die Beurteilung der Orientierungsschülerinnen und -schüler sowie den Übertritt von der Orientierungsschule an dieweiterbildungsschule oder an das Gymnasium geregelt. 3 Können sich Eltern und Lehrkräfte nicht in einer gemeinsamen Sprache verständigen, so können sie eine Übersetzerin oder einen Übersetzer beiziehen. Im Bedarfsfall wendet sich die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer an die Stellen, welche Übersetzerinnen und Übersetzer ermitteln können. 5. Im Laufe eines Schuljahres finden möglichst regelmässig verteilt zehn Elternbesuchstage statt. 2 Dabei sind alle Werktage zu berücksichtigen. 3 Zwei der Elternbesuchstage finden am Samstag statt. III. Zusammenarbeit auf Schulhausebene 6. Die Elternsprecherinnen und Elternsprecher aller Klassen bilden den Elternrat. 7. Der Elternrat wählt jährlich eine Präsidentin oder einen Präsidenten sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. 2 Der Elternrat wählt zwei Vertreterinnen oder Vertreter in die Schulhauskonferenz. 36 37

8. Der Elternrat jedes Schulhauses hat das Recht, in Fragen, die sein Schulhaus betreffen, Anträge an die Inspektion zu stellen und von der Inspektion (und von der Lehrerkonferenz) angehört zu werden. 2 An jeder Elternratssitzung soll ein Mitglied der Inspektion teilnehmen. 3 Die Lehrkräfte können in den Elternrat jeweils eine Delegation entsenden. 9. Elternrat und Schulhausleitung organisieren unter Beizug der künftigen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer jährlich im Juni einen Informationsabend für die Eltern der zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler. V. Konflikte zwischen Eltern und Lehrkräften 13. 8 Die Eltern besprechen Schulprobleme ihrer Kinder zunächst mit den Lehrkräften. Wenn sie sich mit diesen nicht verständigen können, wenden sie sich an die Schulhausleitung, wobei sie die Elternsprecherin, den Elternsprecher, die Stellvertreterin oder den Stellvertreter beiziehen können. 2 Kommt keine Einigung zustande, so können sich Eltern an die zuständige höhere Instanz wenden (Rektorat, Inspektion). 3 Bei Konflikten zwischen Elternvertretungen und Lehrkräften ist der gleiche Weg einzuhalten. IV. Zusammenarbeit zwischen den Schulhäusern 3 10. 4 Der Gesamtelternrat der Orientierungsschule (GEROS) besteht aus den Vertreterinnen und Vertretern der Elternräte aller Schulhäuser. 2 Jeder Elternrat wählt jährlich je eine Vertreterin oder einen Vertreter sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter in den Gesamtelternrat. 11. 5 Der Gesamtelternrat wählt jährlich eine Präsidentin oder einen Präsidenten sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. 2 Der Gesamtelternrat kann auf Einladung der Lehrkräftekonferenz zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Gesamtelternrates an die Konferenzen delegieren. Diese haben beratende Stimme. 12. 6 Der Gesamtelternrat hat das Recht, in Fragen, die die gesamte Schule betreffen, Anträge an die Inspektion zu stellen und von der Inspektion (und von der Lehrkräftekonferenz) angehört zu werden. 2 An den Sitzungen des Gesamtelternrates soll ein Mitglied der Inspektion teilnehmen. 3 Die Lehrkräftekonferenz kann in den Gesamtelternrat jeweils eine Delegation entsenden. VI. Schlussbestimmungen 9 14. 10 Die Bestimmungen dieser Ordnung treten für die Orientierungsschule an die Stelle der 61 69 der Schulordnung vom 1. Oktober 1975. 2 Diese Ordnung ist zu publizieren; sie wird auf Beginn des Schuljahres 1994/95 wirksam. 11 Anmerkung. 5.Abs.3 ist hinfällig, da am Samstag kein Unterricht mehr stattfindet. Fussnoten 2 SG 410.100; 3 Titel IV. sowie 10 12 eingefügt durch ERB vom 23. 9. 2002 (wirksam seit 26. 10. 2003); dadurch wurden die bisherigen Titel IV. samt 10 zu Titel V. samt 13 und der Titel V. samt 11 zu Titel VI. samt 14.; 4 10: Siehe Fussnote 2; 5 11: Siehe Fussnote 2; 6 12: Siehe Fussnote 2; 7 Titel V: Siehe Fussnote 2; 8 13: Siehe Fussnote 2; 9 Titel VI: Siehe Fussnote 2; 10 14: Siehe Fussnote 2; 11 Wirksam seit 15. 8. 1994. 38 39