Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter. Dr. Helmut Roos

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Transkript:

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter Dr. Helmut Roos

Gliederung 1. Aufbau und Organisation 2. Besuchstätigkeit 3. Exkurs: CPT und SPT 4. Ausblick 2

1 Aufbau und Organisation 1.1 Entstehungsgeschichte 1.2 Anforderungen im föderalen System 1.3 Besetzung der Nationalen Stelle 3

1.1 Entstehungsgeschichte der Nationalen Stelle 1984 UN-Antifolterkonvention (UNCAT) Einrichtung des UN-Ausschusses zur Verhütung von Folter (CAT) 1987 Europäisches Abkommen zur Verhütung von Folter Einrichtung des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter (CPT) 2002 Zusatzprotokoll zur UN-Antifolterkonvention (OPCAT) Einrichtung des Unterausschusses zur Verhütung von Folter (SPT) Mitgliedsstaaten müssen Nationale Präventionsmechanismen einrichten (NPM) 4

1.1 Entstehungsgeschichte der Nationalen Stelle 26. August 2008 Zustimmungsgesetz des Bundestages zum OPCAT 20. November 2008 Organisationserlass des Bundesjustizministeriums: Schaffung der Bundesstelle zur Verhütung von Folter 1. Mai 2009 Arbeitsaufnahme der Bundesstelle 25. Juni 2009 Staatsvertrag der Länder: Schaffung der Länderkommission zur Verhütung von Folter 24. Juni 2010 Verwaltungsvereinbarung Bund Länder: Schaffung der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter 1. September 2010 Arbeitsaufnahme der Länderkommission zur Verhütung von Folter

1.2 Anforderungen im föderalen System Zuständigkeitsverteilung Bundesrepublik Deutschland Bund Länder Bundespolizei Bundeswehr Zoll Justizvollzug Polizei Psychiatrien Kinder- und Jugendheime Behindertenheime Alten- und Pflegeheime ca. 270 Einrichtungen 6 ca. 12 000 Einrichtungen

1.2 Anforderungen im föderalen System Aufbau der Nationalen Stelle Nationale Stelle Verwaltungsvereinbarung Bundesstelle Organisationserlass Geschäftsordnung Länderkommission Staatsvertrag 2 ehrenamtliche Mitglieder Ernennung durch Bundesjustizministerium Amtsdauer: 4 Jahre Geschäftsstelle 3 hauptamtliche Stellen 1 Sekretärin Sitz: Wiesbaden Angliederung an KrimZ 4 ehrenamtliche Mitglieder Ernennung durch Justizministerkonferenz Amtsdauer: 4 Jahre

1.3 Besetzung der Nationalen Stelle Nationale Stelle Mitglieder Ernennung durch politische Gremien Ehrenamtliche Tätigkeit vom Heimatort aus Mehrheitlich im Ruhestand Unabhängigkeit wie Richter Keine vorzeitige Beendigung des Mandats durch den Staat sollen Sach- und Fachkenntnis aus allen Arbeitsbereichen der Nationalen Stelle haben Geschäftsstelle Auswahl durch Mitglieder und KrimZ Hochschulstudium Anstellung bei KrimZ Hauptamtliche Tätigkeit Sach- und Fachkenntnis aus Arbeitsbereichen der Nationalen Stelle Unterstützen Bundesstelle und Länderkommission

Aufgaben der Mitglieder Durchführung von Besuchen Abgabe von Empfehlungen Stellungnahme zu Gesetzesvorhaben Erstellung von Jahresberichten Monitoring der Menschenrechtssituation in Deutschland Kommunikation mit Behörden und der Zivilgesellschaft 9

Aufgaben der Mitarbeiter Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung der Besuche Wissenschaftliche Recherchen und Auswertung von Veröffentlichungen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dokumentation und Bearbeitung von Einzelanfragen Kontaktpflege mit nationalen und internationalen Einrichtungen ähnlicher Zielsetzung Unterstützung der Mitglieder bei allen Aufgaben 10

2 Besuchstätigkeit 2.1 Auswahl der Besuchsorte 2.2 Schwerpunktthemen 2.3 Besuchsdurchführung 2.4 Kommunikation mit Aufsichtsbehörden 11

2.1 Auswahl der Besuchsorte Auswahlkriterien Einrichtungstyp Größe der Einrichtung Schwerpunktthemen Geografische Verteilung Besondere Vorkommnisse Berichte von Einzelpersonen 12

2.1 Auswahl der Besuchsorte Bisherige Besuche Bundesstelle 55 Bundespolizei 17 Bundeswehr 4 Zoll 2 Rückführungsflüge Länderkommission 20 Landespolizei 18 Justizvollzugsanstalt für Erwachsene 8 Abschiebungshaft (tlw. in JVA) 3 Psychiatrie / Maßregelvollzug 3 Kinder- und Jugendhilfe 2 Jugendstrafanstalt 2 Jugendarrestanstalt 1 Vorführabteilung bei Gericht 0 Behindertenheim 0 Alten- und Pflegeheim 13

2.2 Festlegung von Schwerpunktthemen 2013 Haft nach Ausländerrecht 2014 Inhaftierung jugendlicher Straftäter Vorteile: Thematische Durchdringung der Gebiete Umfassender Einblick in die Praxis in verschiedenen Ländern / Einrichtungen Erkennen von best practices, Standards, Missständen Umfassende Stellungnahme zu Schwerpunktthema am Ende des Jahres 14

2.3 Besuchsdurchführung Besuchsteams Mitglieder + Geschäftsstelle Anzahl je nach Größe der Einrichtung 15 Besuchsablauf Kurzfristige Ankündigung Einführungsgespräch mit Leitung Besichtigung besonderer Bereiche in Haftanstalt: Absonderung, Arrest, Fixierung, besonders gesicherter Haftraum Besichtigung der übrigen Haftbereiche Gespräche mit Häftlingen Gespräche mit Fachdiensten, Seelsorgern, Arzt, Personalvertretung Akteneinsicht Abschlussgespräch

2.4 Kommunikation mit Aufsichtsbehörden Bundesministerien: Inneres (Bundespolizei) Verteidigung (Bundeswehr) Finanzen (Zoll) Landesministerien (je 16 Mal) Justiz (Justizvollzug, Gerichte, Abschiebungshaft) Inneres (Polizei, Abschiebungshaft) Gesundheit/Soziales (Psychiatrien/Maßregelvollzug, Alten- und Pflegeheime, Behindertenheime, Kinder- und Jugendheime) 16

2.4 Kommunikation mit Aufsichtsbehörden Besuchsvorbereitung Liste der Einrichtungen allgemeine Unterlagen (Statistiken o.ä.) Unterlagen zu Vorkommnissen (Ermittlungsakten o.ä.) Besuchsnachbereitung Telefonische Rückmeldung direkt nach Besuch Erstellung eines Besuchsberichts und Aufforderung zur Stellungnahme Ggf. Erörterung des Besuchsberichts und der Stellungnahme Nachverfolgung der Umsetzung der Empfehlungen 17

2.4 Kommunikation mit Aufsichtsbehörden Empfehlung von Standards über den Jahresbericht ggf. in der Zukunft thematische Einzelpublikationen 18

3 Exkurs: CPT und SPT 3.1 Zusammenarbeit mit dem CPT 3.2 Zusammenarbeit mit dem SPT 19

3.1 Zusammenarbeit mit dem CPT Wahrnehmung derselben Aufgaben auf europäischer Ebene Deutsches Mitglied: Dr. Wolfgang Heinz (DIMR) Besucht ein Land regelmäßig alle fünf Jahre 1991, 1996, 1998 (ad hoc), 2000, 2005, 2010, 2013 (ad hoc) 20

3.1 Zusammenarbeit mit dem CPT Jahresbericht 2011/12 des CPT: Kapitel zu NPMs Austausch zwischen CPT und NPM hängt von dessen Unabhängigkeit ab Wenn NPM nicht den Erfordernissen des OPCAT entspricht, wird CPT dies dem Staat gegenüber anmerken Austausch zwischen CPT und NPMs, um gegensätzliche Standards zu vermeiden CPT und NPM tauschen sich im Vorfeld und während eines CPT-Besuchs aus NPM kann Umsetzung der CPT-Empfehlungen überwachen Einzelanfragen können vom CPT an den NPM weitergegeben werden 21

3.1 Zusammenarbeit mit dem CPT Besuch des CPT 2010: Treffen mit Leiter der Bundesstelle und Vorsitzendem der Länderkommission Kritik an unzureichender finanzieller Ausstattung der Nationalen Stelle Ad hoc Besuch des CPT 2013: Treffen mit Mitgliedern der Länderkommission Außerdem Teilnahme des CPT an Treffen der europäischen NPMs 22

3.1 Zusammenarbeit mit dem SPT Einrichtung nach OPCAT Unterausschuss des UN-Antifolterausschusses Deutsches Mitglied: Margaret Osterfeld (Psychiaterin) Aufgaben: Besuche an Orten der Freiheitsentziehung Besuche zur Unterstützung der NPMs Teilnahme an europäischen NPM-Treffen 2013: Besuch bei Nationaler Stelle Bericht an Nationale Stelle zur Verbesserung ihrer Arbeitsweise Bericht an Bundesregierung zur Verbesserung der Situation der Nationalen Stelle 23

4 Ausblick 24

4 Ausblick Erweiterung der Länderkommission auf acht Mitglieder Erhöhung des Budgets der Nationalen Stelle Besuche in Einrichtungen mit medizinischen Fragestellungen Psychiatrien Alten- und Pflegeheime Behindertenheime Überwindung der Probleme mit dem Folterbegriff Zusammenarbeit mit anderen Kontrollmechanismen Stärkung der organisatorischen Unabhängigkeit 25

Vielen Dank