Ausschreibung Nachwuchs 1. Allgemeines Die Durchführung des Spielbetriebes erfolgt auf der Grundlage der Satzungen und Ordnungen des Fußballverbandes Sachsen-Anhaltes, in Verbindung mit der nachstehenden Ausschreibung, den amtlichen Mitteilungen des FSA, des KFV Fußball Saalekreis, dem Rahmenterminplan, den Festlegungen des Jugendausschusses des KFV Fußball Saalekreis. Nach 3 der Finanz- und Wirtschaftsordnung des FSA erhebt der KFV Fußball Saalekreis für alle gemeldeten Vereine Mannschaftsbeiträge, deren Höhe sich nach der Klassenzugehörigkeit der einzelnen Mannschaften jedes Vereins richten. Für die Saison 2016/2017 sind Beiträge in folgender Höhe zu entrichten: 25,00. 01.04.2017 dem Jugendausschussvorsitzenden zurückzugeben. Homepage des Kreisfachverbandes unter www.fussballverband-saalekreis.de und im Ansetzungsheft für die Saison 2016/2017. 2. Stichtage Altersklasseneinteilung: In den Altersklassen der F - bis B -Junioren sind Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs der nächst höheren Altersklasse spielberechtigt. A- Junioren: 01.01.1998 und jünger B- Junioren: 01.01.2000 C- Junioren: 01.01.2002 Juniorinnen 01.01.2001 D- Junioren: 01.01.2004 Juniorinnen 01.01.2003 E- Junioren: 01.01.2006 Juniorinnen 01.01.2005 F-Junioren: 01.01.2008 3. Meisterschaft und Aufstieg 3.1 A-Junioren-Kreisklasse: kein Spielbetrieb. Die nicht für Verbandsliga oder höhere Spielklassen - genden Jahr A-Junioren Mannschaften für die Saison 2017/18 bilden, melden sich diese Vereine schriftlich bis zum 01.06.2017 beim Jugendausschuss des FSA zum Spielbetrieb an. 3.2 In den Altersklassen D- bis F-Junioren ermitteln die Staffelsieger in einer Endrunde den Kreismeister ( Jeder gegen Jeden ). 3.3 Die Kreismeister der B- bis D-Junioren (B- bis D-Jugend Relegationsspiele) sind berechtigt, In die Landesliga aufzusteigen, vorausgesetzt, das schriftliche Einverständnis des Vereins bis zum 15.06.2017 liegt vor. Verzichtet ein Verein auf sein Aufstiegsrecht, entscheidet der Jugendausschuss des KFV Fußball Saalekreis über eventuelle Meldung der nächsten plat-
3.4 zierten Mannschaften (höchstens bis Platz drei in der Abschlussstaffel). Dafür muss ebenfalls von diesen Vereinen das schriftliche Einverständnis vorliegen. den Jungen in ihrer jeweiligen Altersklasse teil. 4.2 Wertung von gelben und gelb/roten Karten und roten Karten erfolgt entsprechend der SpO des FSA und der JO des FSA. 4.3 Erhält ein Spieler die gelb/rote Karte, so ist er für das nächste Spiel gesperrt. Gleiches gilt auch nach dem Erhalt der 5. Gelben Karte (s. Punkt 4.1.). 3.5 Die Spieldurchführung erfolgt nach dem Rahmenterminplan des KFV Fußball Saalekreis. Kern-Spieltag für die B- u. C- Junioren ist der Sonntag. Spieltage für F-D sind Samstag und Sonntag. 3.6 Austragungsorte und Anstoßzeiten sind verbindlich. Terminliche Spielverlegungen sind nur in dringenden Fällen möglich. Die begründeten Anträge sind 14 Tage vorher gegen eine Gebühr von 15,00 beim zuständigen Staffelleiter nur übers DFBnet einzureichen. 3.7 zwei Wochen vor dem Spieltag den Staffelleiter übers DFBnet zu verständigen. Eine Zustimmung des Gastvereines ist dazu nicht erforderlich. Diese Verlegungen sind kostenfrei. 3.8 Die letzten zwei Spieltage sind von den genannten Regelungen ausgeschlossen. Die bei den letzten Punktspieltage sind die beiden letzten kalendarischen Spieltage laut Rahmenterminplan der laufenden Saison. Bei Entscheidungsspielen um die Meisterschaft behält sich die Spielleitende Stelle vor, diese Spiele zu gleichen Anstoßzeiten zur Durchführung zu bringen (beantragte veränderte Anstoßzeiten während der Spielserie können dann nicht berücksichtigt werden). 3.9 Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist der Staffelleiter umgehend zu informieren. Eine schriftliche Stellungnahme des Gastgebers und des Platzeigners ist innerhalb von 5 Tagen dem zuständigen Staffelleiter zu übergeben. In Absprache mit dem Staffelleiter können die Spiele auch gedreht werden, sofern sich die Vereine diesbezüglich geeinigt haben und diese Erklärungen schriftlich (Mail, Fax, etc.) beim Staffelleiter vorliegen. 3.10 keine Wertung vorschreibt. Dabei können in besonderen Fällen Spiele durch die Spielleitende Stelle auch an Wochentagen angesetzt werden. Ausgefallene Spiele sind so zeitnah wie möglich nachzuholen, wobei vorrangig die im Rahmenterminplan ausgewiesenen Nachholspieltage zu nutzen sind. Die Vereine sind nicht berechtigt, einen im Rahmenterminplan 3.11 Die Wertung der Punktspiele regelt die SpO des FSA. 3.12 Freundschaftsspiele und Turniere sind bei dem zuständigen Staffelleiter 3 Tage vorher schriftlich anzumelden (SpO des FSA und JO des FSA). Eine Nichtanmeldung zieht eine Verwaltungsstrafe von 50,00 nach sich. 4.4 Gelbe und gelb/rote Karten werden klassengebunden nach Meisterschaft und Pokal getrennt gewertet. 4.5 Alle Feldverweise auf Dauer (Rote Karte) werden auf Antrag des spielleitenden Organs durch das Jugendsportgericht des KFV Fußball Saalekreis bearbeitet und entschieden. Der Spieler ist bis zur Entscheidung der zuständigen sportgerichtlichen Instanz für jeglichen Spielbetrieb gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Nachricht bedarf. 5. Schiedsrichter 5.1 Schiedsrichter werden in der B und C-Jugend vom Kreisfachverband angesetzt. Tritt ein Schiedsrichter nicht an, so ist das Punktspiel trotzdem durchzuführen. Die beiden beteiligten Mannschaften haben sich in gemeinsamer Absprache vor dem Spiel auf einen Schiedsrichter zu einigen. Vorrang hat dabei auf jeden Fall ein geprüfter Schiedsrichter. Kommt es zu keiner Einigung und das Spiel fällt aus, wird der Fall dem Jugendsportgericht übergeben. 5.2 Alle übrigen Spiele hat der gastgebende Verein abzusichern. In begründetet Fällen kann auf Antrag auch im Kleinfeldbereich ein Schiedsrichter beantragt werden. Dieser Antrag ist am den JA-Vorsitzenden zu schicken. Der Jugendausschuss entscheidet dann über diesen Antrag. 5.3 shake-hands (Handschlag) vor dem Spiel Zur Förderung des Fair-Play-Gedanken hat der FSA festgelegt: es wird vor jedem Pokal- und Meisterschaftsspiel ein shake-hands (Handschlag) zwischen den Spielern beider Mannschaften sowie dem Schiedsrichter / dem SR-Kollektiv vollzogen. Ablauf: Die Gastmannschaft geht durch den Mannschaftskapitän angeführt auf den Schiedsrichter sowie die Heimmannschaft zu 1 und begrüßt alle beteiligten Akteure mit einem Handschlag. Spielhälfte ein. Sobald der letzte Spieler der Gastmannschaft die Heimmannschaft passiert hat, führt der Mannschaftskapitän der Heimmannschaft seine Mitspieler zum Handschlag am Schiedsrichter vorbei 2. 3.13 Die Mannschaften der Altersklassen D-Junioren und E-Junioren spielen auf Kleinfeld. Die Mannschaften der F-Junioren spielen auf einem verkürzten Kleinfeld und in einerspielstärke von 1:6. Es ist darauf zu achten, dass alle Kleinfeldtore vor Spielbeginn im Boden fest zu verankern sind. Bei Unfällen und Verstößen durch Umfallen von Toren ist der platzbauende Verein haftbar. 4. Wertung von Gelben, Gelb-Roten Karten und Roten Karten 4.1 Im gesamten Nachwuchsbereich gilt die Strafregelung entsprechend JO des FSA. Das Strafmaß sieht wie folgt aus: Kleinfeld: Gelbe Karte, 5-Minuten-Zeitstrafe, Rote Karte. Großfeld: Gelbe Karte, Gelb/Rote Karte, Rote Karte.
6 Meldelisten / Spielgemeinschaften / Gastspielgenehmigungen 6.1 Die Vereine haben für die Spielserie 2016/2017 bis 12.08.2016 dem zuständigen Staffelleiter eine Mannschaftsliste (Name, Vorname; Geb.-Datum; Pass-Nr. - siehe Vordruck) ein zureichen. Die Mannschaftsliste der nächst unteren Altersklassen ist dem zuständigen Staffelleiter ebenfalls einzureichen (einfach per E Mail). Es gilt die SpO des FSA. 6.2 Spielgemeinschaften (SG) können zur Aufrechterhaltung des Nachwuchsspielbetriebes in al- - uneingeschränkt teilnehmen. Es gilt die JO des FSA. 6.3 Gastspielgenehmigungen gemäß der SpO des FSA. Juniorinnen und Junioren ist das Mitdass Juniorinnen und Junioren in ihrem Stammverein und in ihrer Altersklasse keine Spielmöglichkeit haben. Die Gastspielgenehmigung ist durch den aufnehmenden Verein beim Vorsitzenden des Kreis-Jugendausschusses (2-fache Ausfertigung mit Rücksende-Freiumschlag) für die jeweilige Juniorin bzw. den Junior zu beantragen und bei der Passkontrolle unaufgefordert vorzulegen. Die Gastspielgenehmigung gilt nur für ein Spieljahr und st für jedes weitere Spieljahr neu zu beantragen. Der Einsatz in einem Spiel ist erst möglich, sobald die erteilte Gastspielgenehmigung vorliegt. Eine im Nachhinein erteilte Gastspielgeehmigung ist unzulässig und führt zu Punktverlust. 6.4 Nachmeldungen von Spielern sind dem Staffelleiter bis spätestens 3 Tage nach dem Einsatz als Passkopie nachzureichen. Die Nichteinhaltung dieser Forderung ist ein Ordnungsvergehen, das durch einen Verwaltungsbescheid geahndet und bei Wiederholung dem Sportgericht übergeben wird. 7.4 Auswechslungen (Großfeld und Kleinfeld) und Torschützen sind von den Vereinen nach Spielende einzutragen. Sämtliche Eintragungen des Schiedsrichters (alle gezeigten Karten und Vorkommnisse) im Spielberichtsbogen sind von den betreffenden Vereinen durch einen Verantwortlichen gegen zu zeichnen. Sowohl der Schiedsrichter als auch die Vereine tragen für das korrekte Ausfüllen des Spielformulars die Verantwortung. Bei Verstößen sind die Staffelleiter berechtigt, eine Gebühr von 10,00 zu erheben. 7.5 Bei nichtverwenden des ESB hat der gastgebende Verein am Spieltag alle Ergebnisse von melden. 7.6 Nichtmeldungen bzw. das Melden nach der obengenannten Zeit zieht eine Gebühr von 10,00 nach sich. 8. Das Spielfeld Empfohlenes Maß Spielfeldmarkierungen Tore Länge: ca. ein Viertel Großfeld Spielfeldmaße dürfen abweichend 45-60 m sein, wobei kein kleineres und Breite: 30-35 m quadratisch Spielfeld erlaubt ist. Abgrenzungen für Seitenlinie erfolgt ggf. mit Hütchen o.ä. Linien, HütchenMittelpunkt, Seitenlinie, Torlinie o.ä. Hilfsmittel und Strafraum sind zwingend zu kennzeichnen. ( gestrichelte Linien möglich)mittellinie ist nicht zwingend zu kennzeichnen. Eckfahnen müssen nicht aufgestellt werden. Kleinfeldtore Die Tore sind gegen Umfallen zu(5m x 2m) sichern. Für die Sicherung ist der Heimverein zuständig. Strafraumgröße Größe wie auf Kleinfeld (25m x 10 m) Strafstoßpunkt 9m vor Torlinie 6.5 Anträge für Sonderspielgenehmigungen sind beim Vorsitzenden des Jugendausschusses 7. Spielformulare und Ergebnismeldung 7.1 Spielbericht angewendet. Bei technischen Störungen ist der Ersatz-Spielberichtsbogen auszufüllen. 7.2 Ein Verein kann vor Beginn des Spieles bis zu sieben Auswechselspieler nominieren, die im ESB vor dem Spiel zur Eintragung kommen müssen. Für den Einsatz dieser Spieler trägt der Verein selbst die Verantwortung. Bei den C - B Junioren ist ein mehrmaliges Ein- und Auswechseln von 4 benannten Auswechselspielern gestattet. Bei den D-Junioren/ Juniorinnen und jünger ist ein mehrmaliges Ein- und Auswechseln dieser 7 benannten Auswechselspieler bei Spielunterbrechung gestattet. Analog können 7 Auswechselspieler im Kleinfeldbereich im Spielbericht eingetragen werden. 7.3 Der gastgebende Verein bzw. angesetzte Schiedsrichter schickt dieses Formular ordnungsgemäß ausgefüllt (auch bei Spielausfall) innerhalb von 5 Tagen an den zuständigen Staffelleiter.
Richtlinien für das Spielen auf dem Viertelfeld Regel 1 Das Spielfeld siehe oben Viertel Großfeld Regel 2 Der Ball Ballgröße 4 Regel 3 Zahl der Spieler 7 Spieler pro Mannschaft (6 Feldspieler und ein Torwart) bis zu 7 Auswechselspieler können benannt werden Auswechselung bei Spielruhe beliebig möglich Ein Mindestanzahl von 5 Spielern pro Mannschaft ist einzuhalten Regel 4 Ausrüstung der Spieler Regel 5 Der Schiedsrichter Regel 6 Die Schiedsrichterassistenten keine Schiedsrichterassistenten nötig Regel 7 Der Spielzeit 2 x 20 Minuten Verlängerung bei Pokal- bzw. Entscheidungsspielen 2 x 5 Minuten 9m schießen Anzahl der Schützen siehe Großfeldregeln Regel 08 Der Spielbeginn Regel 09 Der Ball in und aus dem Spiel Regel 10 Wie ein Tor erzielt wird Regel 11 Abseits Es wird ohne Abseits gespielt. Regel 12 Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen Außer: einmalige Herausstellung auf Zeit (5 Minuten) möglich; zweite Heraus stellung bedeutet Feldverweis Regel 12 Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen Außer: einmalige Herausstellung auf Zeit (5 Minuten) möglich; zweite Herausstellung bedeutet Feldverweis Regel 13 Der Freistoß Regel 14 Der Strafstoß Alle nicht beteiligten Spieler müssen bei Ausführung min. 5m entfernt sein. Regel 15 Der Einwurf Regel 16 Der Abstoß erfolgt in Entfernung von 2 m vor Torlinie Abstoß, Abschlag aus der Hand oder Abwurf des Torwartes dürfen die Mittellinie nicht überschreiten. Bei Vergehen gegen diese Bestimmung wird an der Stelle, wo der Ball die Mittellinie überschreitet, ein indirekter Freistoß für den Gegner verhängt. Regel 17 Der Eckstoß 9. Ordnung und Sicherheit 9.1 Die Vereine haben alle zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen zu treffen bzw. einzuleiten, damit jederzeit Ordnung und Sicherheit bei der Durchführung von Sportveranstaltungen jeglicher Art gewährleistet werden. 9.2 Alle Platzanlagen müssen in einem einwandfreien Zustand sein. Ordnung und Sicherheit während der sportlichen Veranstaltung sind durch den Platzverein gemäß der SpO des FSA zu gewährleisten. 9.3 - len, die die Ordnung und Sicherheit im Zusammenhang mit dem Spiel sicherstellen. 9.4 Bei allen Spielen ist die medizinische Betreuung zu gewährleisten. Es müssen Trage und Erste Hilfe - Ausrüstung vorhanden sein. 10. Ferientermine Sommer: 27.06.2016 10.08.2016 Herbst: 04.10.2016 15.10.2016 Weihnachten: 19.12.2016 02.01.2017 Winter: 04.02.2017 11.02.2017 Ostern: 10.04.2017 13.04.2017 Christi Himmelfahrt: 25.05.2017 Sommer: ab 26.06.2017 11. Rahmenterminplan: siehe Anlage 12. Besonderes 12.1 Wechseln von Spielern innerhalb einer Altersklasse: Zur Einhaltung der sportlichen Fairness bzw. 2 Spieler (D-/E-/F-Jun.) höherklassiger Mannschaften einzusetzen. Spieler höherklassiger zum Einsatz kamen. Junioren / Juniorinnen, welche noch nicht das 18. bzw. 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen an einem Kalendertag nur an einem Spiel / Turnier teilnehmen. 12.2 Spielerlaubnis: Für die Teilnahme am Spielbetrieb ist die Vorlage des Spielerpasses mit ordnungsgemäßer Spielerlaubnis des FSA erforderlich (JO des FSA). Spätestens 4 Jahre nach dem Ausstellungsdatum oder 4 Wochen nach Beanstandung der Spielleitenden Stelle
haben die Vereine eine Neuausstellung des Spielerpasses zu sichern. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungsvergehen geahndet. Eine persönliche Passkontrolle wird empfohlen. 12.3 Bei unberechtigtem Nichtantreten wird dieser Vorgang dem Jugend-Sportgericht des KFV Fußball Saalekreis übergeben. Es entstehen Kosten laut Rechts- und Verfahrensordnung des FSA von 30,00 bis 250,00. Beim Rückzug einer Mannschaft aus dem Spielbetriebentstehen Kosten laut Rechts- und Verfahrensordnung des FSA von 30,00 bis 500,00. Die anfallenden Kosten trägt der betroffene Verein. Grundlage der Entscheidungen bilden der SpO des FSA zur Wertung der Spiele und der der RuVO des FSA zur Ahndung. 13. Termine Ausrichter-Bewerbung Endspiele Kreispokal bis 31.12.2016 Ausrichter-Bewerbung KM-Endrunden bis 31.12.2016 bis 15.04.2017 Meldung für die 10. Kreis-Kinder- u. Jugendspiele bis 30.04.2017 Kreismeisterschafts-Endrunden 03./04.06.2017 Antrag für Spielgemeinschaften 01.07.2017 Endgültige Mannschaftsmeldungen/ HKM bis 03.07.2017 Mannschaftsmeldelisten bis 2 Wo. vor Saisonbeginn 2017/2018 14. Die Durchführungsbestimmungen B-Junioren Unionsliga KFV Fußball Saalekreis u. SFV Hal- 15. Rechtsbehelf Alle Verstöße gegen die Spielordnung des FSA und die Nichteinhaltung dieser Ausschreibung ziehen Straf- und Verwaltungsgebühren nach sich. Gegen diese Ausschreibung ist gemäß 15 der RuVO des FSA innerhalb von sieben Tagen nach Ausgabe der Veröffentlichung im DFB-Net, die Anrufung des Sportgerichtes möglich. Redaktionelle Änderungen, insbesondere Änderungen von Terminen, bleiben vorbehalten. Sollten sich in der Spielsaison die Satzungen und Ordnungen des FSA ändern, gelten so dann die entsprechend neuen Bestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen der veröffentlichen Dokumentes unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Erfolgter Beschlussfassung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Dokumentes im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt werden sollte. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich das Dokument als lückenhaft erweist.