Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich 2 Vertragsschluß, -Partner und Haftung 3 Leistungen 4 Preise 5 Versandkosten 6 Lieferbedingungen 7 Zahlungsbedingungen 8 Umbuchungen 9 Transportschäden 10 Gewährleistung 11 Kompensation 12 Extrakosten 13 Reisekosten 14 Widerrufsrecht 15 Rücktritt der Inside Media Motorsports Ltd. 16 Rücktritt des Kunden (Storno) 17 Teilnahmebedingungen für Fahrsicherheitsveranstaltungen 18 Gerichtsstand / Anwendbares Recht 19 Salvatorische Klausel 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Events, Veranstaltungen, Incentives, Tagungen und Reisen sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen als auch für Bestellungen über den Online-Shop der IMM Inside Media Motorsports Ltd., nachstehend IMM genannt, Siemensstraße 27, 61130 Nidderau, Amtsgericht Hanau HRB 95521 sowie deren Vertragspartner. 2 Vertragsabschluß, - Partner und Haftung a) Bestellungen über den Online-Shop der IMM (1) Mit Einstellung unserer Produkte in unseren Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. (2) Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Button Kaufen / zahlungspflichtig bestellen das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren oder Dienstleistungen annehmen. (3) Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung der Ware oder der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Rechnung / Veranstaltungsbestätigung. Andere Prospekte und Informationsquellen sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter der IMM nicht befugt. (4) Die IMM haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der IMM zurückzuführen sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die IMM rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen. (5) Ausdrücklich im Angebot als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Unternehmen unterliegen nicht der Haftung der IMM. Im Falle einer solchen Vermittlung ist die Haftung für Vermittlungsfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. (6) Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail. b) Bestellungen per E-Mail, Telefon, Telefax
(1) Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) der IMM an den Kunden und Zahlung der vereinbarten Vorauszahlung durch den Kunden zustande; dieses sind die Vertragspartner. (2) Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung / Rechnung. Andere Prospekte und Informationsquellen sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter der IMM nicht befugt. (3) Die IMM haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der IMM zurückzuführen sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die IMM rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen. (4) Ausdrücklich im Angebot als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Unternehmen unterliegen nicht der Haftung der IMM. Im Falle einer solchen Vermittlung ist die Haftung für Vermittlungsfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. 3 Leistungen (1) Die IMM ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der IMM zugesagten Leistungen zu erbringen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der IMM sofort nach Rechnungsstellung bzw. bei Online-Buchungen sofort über das ausgewiesene Zahlungsmittel zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit einer Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Veranstalters an Dritte. Abweichende Fälligkeiten gelten nur dann, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wurde. Es besteht keine Leistungspflicht für nicht bezahlte Leistungen. Im Übrigen gelten die Regelungen des 651 k Abs. 3 BGB. Die IMM ist berechtigt, die Buchung / Bestellung bei Zahlungsverzug und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zu stornieren und den daraus entstehenden Schaden zu berechnen. 4 Preise (1) Die vereinbarten Preise im Online-Shop der IMM enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. (2) Die vereinbarten Preise bei Verträgen, welche nicht über den Online-Shop der IMM zustande kommen, verstehen sich entweder inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Verträgen mit Endverbrauchern) oder zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Verträgen mit Firmen). (3) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von IMM für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden. 5 Versandkosten (1) Die Lieferung von Waren erfolgt unfrei ab Werk Siemensstraße 27, 61130 Nidderau. Die Versandkosten werden nach Entfernung, Gewicht und Volumen berechnet. (2) Die Lieferung der Trackday-Teilnahmebestätigung erfolgt per E-Mail versandkostenfrei. (3) Sofern eine Zahlung per Nachnahme angeboten ist und zum Vertragsbestandteil wird, wird bei Lieferungen innerhalb der BRD eine zusätzliche Gebühr in Höhe von Euro 2,00 fällig, die der Zusteller vor Ort erhebt. 6 Lieferbedingungen (1) Die Lieferung von Waren erfolgt nur innerhalb der BRD ab Werk Siemensstraße 27, 61130 Nidderau. (2) Die Lieferung von Trackday-Teilnahmebestätigungen erfolgt per E-Mail. (3) Die Lieferzeit beträgt, sofern nicht beim Angebot anders angegeben, 3 5 Tage. 7 Zahlungsbedingungen
(1) Mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung bzw. bei Online-Bestellungen durch Betätigen des Buttons Kaufen / zahlungspflichtig bestellen wird der Gesamtpreis fällig. (2) Die Zahlung von Warenlieferungen innerhalb der BRD erfolgt wahlweise per Vorkasse oder Nachnahme. (3) Die Zahlung von Trackday-Veranstaltungen erfolgt per Vorkasse. (4) Bei der Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 7 Tagen auf unser Konto zu überweisen. (5) Rechnungen der IMM ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die IMM berechtigt, beim Verbraucher Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Sollte der Kunde kein Verbraucher sein, berechnet die IMM Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, daß ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bankgebühren gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden. (6) Im Falle des Verzugs ist IMM berechtigt, den Mahnaufwand pauschal mit Euro 20,00 je Mahnschreiben zu berechnen. 8 Umbuchung (1) Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung einer Veranstaltung Änderungen in Bezug auf den Veranstaltungstermin bis 40 Tage vor Veranstaltungstermin gewünscht und von IMM bestätigt, ist IMM berechtigt, pro Teilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von Euro 15,00 zu erheben. 9 Transportschäden (1) Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf. (2) Die Versäumung einer Reklamation
(2) Ferner ist die IMM berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere von der IMM nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.b. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; - die IMM begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der IMM in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der IMM zuzurechnen ist. (3) Die IMM hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. (4) Im Falle des Rücktritts hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die IMM. (5) Sollte die IMM aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen die vorliegenden Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurücktreten, ist die IMM berechtigt, die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung bzw. Weiterverkauf nicht möglich ist. (6) Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. 16 Rücktritt des Kunden (Storno) (1) Bei Rücktritt des Kunden ist die IMM berechtigt, die vereinbarten Leistungen komplett in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung oder Weiterverkauf nicht mehr möglich sind. (2) Bei Rücktritt bis zum 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind keine Stornogebühren fällig. Bei Rücktritt zwischen dem 59. und 36. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind Stornogebühren in Höhe von 60% der Auftragssumme fällig. Bei Rücktritt zwischen dem 35. und 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind Stornogebühren in Höhe von 90% der Auftragssumme fällig. Bei Rücktritt ab dem 28. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen sind Stornogebühren in Höhe von 100% der Auftragssumme fällig. (3) Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. 17 Teilnahmebedingungen für Fahrsicherheitsveranstaltungen (Trackday, Personal Drive Coaching und Taxifahrt) (1) Für Trackday Veranstaltung gelten zu diesen AGB zusätzliche Teilnahmebedingungen für Fahrsicherheitsveranstaltungen (Trackday, Personal Drive Coaching und Taxifahrt), die Sie sich auf unserer Website herunterladen können. (2) Die besonderen Teilnahmebedingungen sind Bestandteil der AGB und gelten bei Vertragsschluss als Bestandteil des Vertrages. 18 Gerichtstand / Anwendbares Recht (1) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten ist Hanau. Diese Gerichtsverstandsvereinbarung gilt auch, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach dem Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt hat oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageeingebung nicht bekannt ist. 19 Salvatorische Klausel (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluß unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. (2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. (3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.