Arbeitnehmerüberlassungsbetriebe in Deutschland

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Transkript:

Arbeitnehmerüberlassungsbetriebe in Deutschland 2016 Deutscher Bundestag

Seite 2 Arbeitnehmerüberlassungsbetriebe in Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 6. April 2016 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Tourismus Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.

Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Anzahl der Verleihbetriebe mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland 4 3. Umsatzentwicklung der Unternehmen mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland 7 4. Führende Zeitarbeits- und Personaldienstleistungs- Unternehmen in Deutschland 7 5. Sonstiges 8 6. Anlagen 9

Seite 4 1. Einleitung Bei der Arbeitnehmerüberlassung überlässt der Arbeitgeber (Verleiher) einen Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Die Arbeitnehmerüberlassung ist damit anders als bei anderen Beschäftigungsverhältnissen ein dreiseitiges Beschäftigungsbzw. Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer, Verleih- und Entleihfirma. In Deutschland benötigen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten Leiharbeitnehmer im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, eine Erlaubnis zu dieser Arbeitnehmerüberlassung, die von der Bundesagentur für Arbeit auf Antrag erteilt wird. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) 1. Die Arbeitnehmerüberlassung wird vielfach auch als Leiharbeit bezeichnet. Im allgemeinen Sprachgebrauch findet sich aber ebenfalls das Synonym Zeitarbeit. Im vorliegenden wird dargestellt, wie sich die Anzahl der Verleihbetriebe mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung sowie der in dem Bereich erzielte Umsatz in den vergangenen Jahren entwickelt haben. 2. Anzahl der Verleihbetriebe mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht regelmäßig die Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland. Um eine Integration der Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung in die Beschäftigungsstatistik zu ermöglichen, wurde erstere im Januar 2016 auf eine andere Datenbasis umgestellt und orientiert sich nun am Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Hierzu wurde in das Meldeverfahren zur Sozialversicherung ein gesondertes personenbezogenes Kennzeichen der Arbeitnehmerüberlassung aufgenommen. Somit können die Daten zur Arbeitnehmerüberlassung nun mit den laufenden Meldungen der Arbeitgeber im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung erfasst werden. Bisher wurde die Anzahl der Verleihbetriebe durch Zählung der Meldebelege mit unterschiedlicher Betriebsnummer ermittelt und in Größenklassen entsprechend der Anzahl der beschäftigten Leiharbeitnehmer eingruppiert. In der Vergangenheit wurde jedoch nicht von jedem Arbeitgeber, d.h. Inhaber einer Verleiherlaubnis, für jeden seiner Betriebe ein gesonderter Meldebeleg abgegeben. Daher war die Anzahl der Betriebe mit mindestens einem Leiharbeitnehmer deutlich untererfasst. 2 Da die Betriebsnummer im Meldeverfahren zur Sozialversicherung maschinell geprüft und in den Einzeldatensätzen für die Beschäftigten gemeldet wird, liefert die neue Statistik aufgrund der 1 https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/a_g/gesamt.pdf 2 Methodenbericht. Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung auf Basis des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung. S. 22. Bundesagentur für Arbeit. Dezember 2015. http://statistik.arbeitsagentur.de/statischer-content/grundlagen/methodenberichte/beschaeftigungsstatistik/ge- nerische-publikationen/methodenbericht-beschaeftigungsstatistik-statistik-zur-arbeitnehmerueberlassung-auf- Basis-des-Meldeverfahrens-zur-Sozialversicherung.pdf (zuletzt aufgerufen am 22.3.2016)

Seite 5 dadurch geringeren Fehleranfälligkeit ein genaueres Bild über die Anzahl der Betriebe, die mindestens einen Leiharbeitnehmer beschäftigen. Außerdem kann die Anzahl der Betriebe mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung mit Hilfe der wirtschaftsfachlichen Angaben ermittelt werden sowie anschließend eine Klassifizierung der Betriebe in Größenklassen anhand der Anzahl der Beschäftigten (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ausschließlich geringfügig Beschäftigte) in Arbeitnehmerüberlassung im jeweiligen Betrieb erfolgen. Damit kommt die neue Statistik zu geänderten Ergebnissen bezüglich der Anzahl der Verleihbetriebe und ihrem wirtschaftlichen Schwerpunkt. Zu beachten ist auch, dass die in der Beschäftigungsstatistik gezählten Betriebe mit Leiharbeitnehmern nicht mit der Anzahl der Arbeitgeber übereinstimmt, die eine Verleiherlaubnis besitzen. So kann z.b. ein Arbeitgeber mehrere Betriebe, in denen Leiharbeitnehmer tätig sind, in verschiedenen Regionen besitzen. Die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitnehmerüberlassung für das 1. Halbjahr 2015, die im Januar 2016 veröffentlicht wurden, orientieren sich erstmalig an der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse aus der Statistik der Arbeitnehmerüberlassung wurden rückwirkend bis Januar 2013 revidiert. 3 Ein direkter Vergleich ist daher nur für die Jahre 2013 bis 2015 sinnvoll. Eine entsprechend revidierte Zeitreihe zu der Anzahl der Verleihbetriebe nach Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland findet sich in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmecke, Corinna Rüffer, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Leiharbeit Fakten und Kontrollen (BT-Drs. 18/7661, S. 2) 4 vom 24. Februar 2016 (Anlage 1). Die Anzahl der Verleihbetriebe mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung 5 in Deutschland für die Jahre 2013 bis 2015 gestaltet sich demnach wie folgt: 3 Methodenbericht. Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung auf Basis des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung. S. 34. Bundesagentur für Arbeit. Dezember 2015. http://statistik.arbeitsagentur.de/statischer-content/grundlagen/methodenberichte/beschaeftigungsstatistik/ge- nerische-publikationen/methodenbericht-beschaeftigungsstatistik-statistik-zur-arbeitnehmerueberlassung-auf- Basis-des-Meldeverfahrens-zur-Sozialversicherung.pdf (zuletzt aufgerufen am 22.3.2016) 4 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/076/1807661.pdf 5 Wirtschaftsgruppen 782 (befristete Überlassung von Arbeitskräften) und 783 (sonstige Überlassung von Arbeitskräften) der Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008.

Seite 6 Monat Verleihbetriebe zur Arbeitnehmerüberlassung Anzahl In % Juni 2013 Insgesamt davon mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung davon ohne Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung 46.755 10.754 36.001 100 % 23 % 76 % Juni 2014 Insgesamt davon mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung davon ohne Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung 48.444 10.773 37.671 100 % 22,2 % 77,8 % Juni 2015 Insgesamt davon mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung davon ohne Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung 50.293 10.956 39.337 100 % 21,8 % 78,2 % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Die aufgeführten Zahlen für Juni 2015 sowie eine Klassifizierung nach Betriebsgröße finden sich auch in der aktuellen Veröffentlichung der Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt in Zahlen. Beschäftigungsstatistik. 1. Halbjahr 2015. (siehe Anlage 1, Tabelle 4.1). In Anlage 1, Tabelle 4.2, sind die Anzahl der Verleihbetriebe nach Bundesländern und Betriebsgrößenklassen sowie in Anlage 1, Tabelle 4.3, die Anzahl der Verleihbetriebe nach Bundesländern mit revidierten Zahlen zu 2013 und 2014 dargestellt. Die Bundesagentur für Arbeit führt zu den im Juni 2015 rund 50.300 gezählten Verleihbetrieben aus: 6 82 Prozent der 50.300 Verleihbetriebe beschäftigten weniger als 20 Leiharbeitnehmer. In 13 Prozent der Betriebe arbeiteten 20 bis unter 100 Zeitarbeiternehmer und 5 Prozent hatten 100 oder mehr Leiharbeitnehmer beschäftigt. Seit 2013 entwickeln sich die Betriebsklassengrößen weitgehend konstant. Betriebe ohne Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung beschäftigen hauptsächlich nur weniger als 20 Leiharbeitnehmer (96 Prozent). Dagegen sind mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung deutlich mehr Leiharbeitnehmer pro Verleihbetrieb tätig. Wie die Zahlen zeigen, hat sich die Anzahl der Verleihbetriebe zur Arbeitnehmerüberlassung insgesamt im Zeitraum Juni 2013 bis Juni 2015 um 3.538 erhöht, während die Anzahl der Betriebe mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung sich lediglich um 202 erhöht hat. 6 Der Arbeitsmarkt in Deutschland Zeitarbeit Aktuelle Entwicklungen. S. 8. Bundesagentur für Arbeit. Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung. Januar 2016. http://statistik.arbeitsagentur.de/statischer-content/arbeitsmarktberichte/branchen-berufe/generische-publikationen/arbeitsmarkt-deutschland-zeitarbeit-aktuelle-entwicklung.pdf

Seite 7 3. Umsatzentwicklung der Unternehmen mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland Die Daten zu den Umsätzen der Unternehmen mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung (Wirtschaftsgruppen 782 und 783 der Wirtschaftszweige WZ 2008) für die Jahre 2008 bis 2013 basieren auf Erhebungen des Statistischen Bundesamts. Das Statistische Bundesamt bezieht sich bei der Datenerhebung anders als die Bundesanstalt für Arbeit nicht auf einzelne Betriebe, sondern auf Unternehmen mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung, die sich gegebenenfalls aus mehreren Betrieben zusammensetzen können (vergleiche hierzu auch S. 5, Absatz 3). Die Daten zu den Umsätzen der Unternehmen mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung (Wirtschaftsgruppen 782 und 783 der Wirtschaftszweige WZ 2008) für die Jahre 2008 bis 2013 sind in tabellarischer Form als Anlage 2 beigefügt. Eine aktualisierte amtliche Statistik wird voraussichtlich im Sommer 2016 vorliegen. Im Jahr 2013 hatten über 7.950 Unternehmen ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt in der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften. In diesem Bereich wurde im Jahr 2013 ein Gesamtumsatz von mehr als 36,7 Mrd. Euro. erwirtschaftet. Damit wurde je Unternehmen ein Umsatz von durchschnittlich 4,6 Mill. Euro erzielt. Fast vier Fünftel des Gesamtumsatzes (79,2 %) wurde durch die befristete Überlassung von Arbeitskräften realisiert. 7 4. Führende Zeitarbeits- und Personaldienstleistungs-Unternehmen in Deutschland Die auf Marktforschung, Branchen- und Unternehmensanalysen sowie Marktberatung spezialisierte Lünendonk GmbH veröffentlicht jährlich eine Liste der führenden Zeitarbeits- und Personaldienstleistungs-Unternehmen in Deutschland. Aufnahmekriterium ist, dass das Unternehmen ausschließlich oder überwiegend Umsätze mit Zeitarbeit- und Personaldienstleistungen erwirtschaftet. 8 In der als Anlage 3 beigefügten Lünendonk-Liste 2015 9 sind die führenden Zeitarbeits- und Personaldienstleistungs-Unternehmen in Deutschland 2014 absteigend nach Umsatz in Mio. Euro aufgeführt. Die anhand dieser Daten angefertigte graphische Darstellung von statista ist zur weiteren Veranschaulichung als Anlage 4 beigefügt. 7 Dienstleistungen. Strukturerhebungen im Dienstleistungsbereich. Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen. Fachserie 9 Reihe 4.5 (S. 4). Statistisches Bundesamt. Wiesbaden 2015. https://www.destatis.de/de/publikationen/thematisch/dienstleistungenfinanzdienstleistungen/struktur/erbringungsonstigerdienstleistungen2090450137004.pdf? blob=publicationfile 8 Siehe http://luenendonk-shop.de/luenendonk-listen/luenendonk-liste-2015-die-25-fuehrenden-zeitarbeitsund-personaldienstleistungs-unternehmen-in-deutschland-2014.html (zuletzt aufgerufen am 4.4.2016) 9 Siehe http://luenendonk-shop.de/luenendonk-listen/zeitarbeit/ (Kostenloser Download zuletzt aufgerufen am 22.3.2016)

Seite 8 Eine tabellarische Darstellung der marktführenden Unternehmen in diesem Bereich für einzelne Bundesländer konnte aufgrund der nicht öffentlich zur Verfügung stehenden Daten nicht erstellt werden. 5. Sonstiges Zur weiteren Information wird auf folgende Bundestagsdrucksachen hingewiesen: BT-Drs. 18/573 vom 19.2.2014, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Mischbetriebe in der Leiharbeit mit nicht ausschließlich oder überwiegend auf Arbeitnehmerüberlassung ausgerichtetem Betriebszweck (siehe Anlage 5); BT-Drs. 18/4022 vom 16.2.2015, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Förderung der Leiharbeitsbranche durch die Bundesagentur für Arbeit (siehe Anlage 6); BT-Drs. 18/7661 vom 24.2.2016, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Leiharbeit Fakten und Kontrollen (siehe Anlage 7); BT-Drs. 18/7819 vom 9.3.2016, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Vermittlung in Leiharbeit durch die Bundesagentur für Arbeit (siehe Anlage 8). Ende der Bearbeitung

Seite 9 6. Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Arbeitsmarkt in Zahlen. Beschäftigungsstatistik. 1. Halbjahr 2015. (Revidierte Daten 2013 und 2014). Tabellen 4.1/4,2/4.3. Bundesagentur für Arbeit. Januar 2016. http://www.zeitarbeit-nachrichten.de/wp-content/uploads/2016/01/aue-statistik-15-06-30.pdf Umsatz von Unternehmen: Deutschland, Jahre, Wirtschaftszweige (WZ 2008 2-4 Steller Hierarchie). Statistisches Bundesamt. Stand: 15.3.2016. Anlage 3 Lünendonk-Liste 2015: Die 25 führenden Zeitarbeits- und Personaldienstleistungs-Unternehmen in Deutschland 2014. http://luenendonk-shop.de/luenendonk-listen/zeitarbeit/ (kostenloser Download - zuletzt aufgerufen am 22.3.2016) Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Größte Zeitarbeits- und Personaldienstleistungs-Unternehmen in Deutschland in den Jahren 2013 und 2014 nach Umsatz (in Millionen Euro) http://de.statista.com/statistik/daten/studie/72813/umfrage/zeitarbeitsunternehmen-in-deutschland-nach-umsatz/ (zuletzt aufgerufen am 22.3.2016) BT-Drs. 18/573 vom 19.2.2014, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Mischbetriebe in der Leiharbeit mit nicht ausschließlich oder überwiegend auf Arbeitnehmerüberlassung ausgerichtetem Betriebszweck. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/005/1800573.pdf BT-Drs. 18/4022 vom 16.2.2015, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Förderung der Leiharbeitsbranche durch die Bundesagentur für Arbeit. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/040/1804022.pdf BT-Drs. 18/7661 vom 24.2.2016, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Leiharbeit Fakten und Kontrollen. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/076/1807661.pdf

Seite 10 Anlage 8 BT-Drs. 18/7819 vom 9.3.2016, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Vermittlung in Leiharbeit durch die Bundesagentur für Arbeit http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/078/1807819.pdf