Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels Belle Époque Mühlhausen

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3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

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2.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast bestellten Hotelzimmer bereitzuhalten und die sonstigen vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels Belle Époque Mühlhausen I Geltungsbereich a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, insbesondere Leistungen an Kunden (einheitliche Bezeichnung Gast, Besteller, Veranstalter, Reisebüro etc....) des Hotels Belle Époque Mühlhausen (im folgenden Hotel genannt) b) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. II Zustandekommen von Verträgen/Schuldner/Preise/Verjährung a) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Bestellt ein Dritter Leistungen des Hotels für einen Kunden, haftet er gegenüber dem Hotel als Gesamtschuldner mit dem Kunden für die von ihm bestellten Leistungen. b) Das Hotel ist berechtigt, vom Kunden oder vom Besteller eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. c) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. d) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. e) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. f) Die Preise für Leistungen des Hotels bestimmen sich grundsätzlich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Feste Preise sind nur dann vereinbart, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung so bezeichnet sind. Auch im Falle der Vereinbarung fester Preise ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung ein Zeitraum von über 4 Monaten liegt. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.

g) Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. h) Rechnungen des Hotels und des Restaurants ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. i) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. j) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. III Reservierungen/Rücktritt/Mehrleistung a) Von Reservierungen bzw. Optionen, d.h. einseitige Bindung des Hotels, kann der Kunde auch wenn dieser Reiseveranstalter ist nur innerhalb der im Reservierungsvertrag vorgesehenen Frist zurücktreten. Ist eine Frist für den Rücktritt nicht vereinbart, so muß die schriftliche Rücktrittserklärung spätestens 4 Wochen vor Beginn der Leistungserbringung bei dem Hotel eingegangen sein. Ist die Rücktrittsfrist verstrichen oder sind Leistungen des Hotels gebucht, insbesondere Anmietung oder Buchung von Hotelzimmern, ist das vereinbarte bzw. nach diesen Bestimmungen geschuldete Entgelt zu zahlen. Dies gilt insbesondere für den Fall einer späteren Stornierung durch den Kunden oder bei dessen Nichterscheinen ( 552 BGB). b) Bei sonstiger Leistungserbringung hat der Kunde dem Hotel oder dem Restaurant die Anzahl der Teilnehmer im Rahmen der tatsächlich vorhandenen Hotelkapazität- spätestens 3 Tage vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Das Hotel rechnet nach der mitgeteilten Teilnehmerzahl ab, es sei denn die tatsächliche Teilnehmerzahl ist höher; dann wird gemäß dieser Anzahl durch das Hotel abgerechnet.

c) Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtungen ohne Frühstück 10 %, bei Speisen und Getränken 40 %, bei Pauschalvereinbarungen (Unterkunft und Verpflegung in einer Summe) 25 % des vereinbarten und geschuldeten Entgelts Für sonstige Leistungen des Hotels (Konferenz-, Bankett- und sonstige Räume, für zusätzliche Leistungen, insbesondere Beköstigungen oder Veranstaltungen) bestimmt sich die Höhe des Anspruchs des Hotels auf angemessene Vergütung nach dem Zeitpunkt der Stornierung. Die angemessene Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels und dem Anhang zu diesen Geschäftsbedingungen, wobei ersparte Aufwendungen bei der sonstigen Leistungserbringung berücksichtigt sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. d) Wird bei Veranstaltungen der vertraglich vereinbarte Zeitraum überschritten, ist das Hotel berechtigt, zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal zu berechnen. Dasselbe gilt für Veranstaltungen, für welche kein Zeitraum vereinbart wurde, wenn diese über 23.00 Uhr hinausgehen. IV Rücktritt des Hotels a) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. b) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel II b) verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. c) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.b. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Klausel II c) vorliegt.

d) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. V Zimmerbereitstellung, - übergabe und rückgabe a) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. b) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. c) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. VI Haftung des Hotels a) Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hier- von ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. b) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmun- gen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800. c) Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher gewöhnlich schriftlicher Vereinbarung. d) Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik u.ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe oder das Hotel beeinträchtigende Umstände (z.b. Rufgefährdung), insbesondere solcher außerhalb der Einflußphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch z.b. auf Schadenersatz zusteht.

VII Haftung des Kunden a) Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist. b) Bei Veranstaltungen hat der Kunde rechtzeitig alle erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung aller Vorschriften, insbesondere öffentlich- rechtlicher Vorschriften, ebenso wie ggf. erforderliche Zahlung von Abgaben etc. an Dritte (GEMA- Gebühren, Vergnügungssteuer). c) Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder dergleichen, sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume, z.b. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, bei Einbringung derartiger und sonstiger Gegenstände für die Einhaltung der örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften zu sorgen. Die Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung umgehend, spätestens jedoch binnen 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung abzuholen, anderenfalls erfolgt eine Lagerung durch das Hotel. Für diese Lagerung berechnet das Hotel eine angemessene Vergütung mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum. Zurückgelassener Müll wird durch das Hotel auf Kosten des Kunden entsorgt. d) Die Beschaffung von technischen oder sonstigen Einrichtungen von Dritten für den Kunden erfolgt im Namen und für Rechnung des Kunden. Er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei. e) Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.b. Spezialitäten) kann darüber eine Vereinbarung getroffen werden. Es wird dann zumindest eine Service- Gebühr bzw. ein Korkgeld berechnet. f) Ist die Leistungserbringung oder die Veranstaltung aus irgendeinem erkennbaren Grund (z.b. wegen ihres religiösen oder politischen Charakters) geeignet, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen, hat der Kunde dies dem Hotel unaufgefordert und unverzüglich anzuzeigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und / oder beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung des Hotels.Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder

mißachtet er die Zustimmungsbedürftigkeit, ist das Hotel berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziff. 6 bis 8 der allgemeinen Bedingungen entsprechend. VIII Weckaufträge/Post/zurückgebliebene Sachen a) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auszuführen. b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung und Zustellung derselben. Nachsendungen werden nur auf Wunsch des Kunden gegen Entgelt vorgenommen. c) Liegengebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten (grundsätzlich per Nachnahme) des Kunden nachgesandt. Das Hotel darf die Nachsendung von der Vorauszahlung der Kosten abhängig machen. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet hierfür eine angemessene Gebühr. Nach dieser Frist werden Sachen mit erkennbarem Wert dem lokalen Fundbüro übergeben; Das Hotel lehnt jede Haftung nach Buchst. a) bis c) ab. IX Schlussbedingungen a) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. b) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. c) Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. d) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.