ESSEN DORTMUND BOCHUM GEHT AUS! GEHT AUS! GEHT AUS! Mediadaten 2011/2012

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Transkript:

DORTMUND Mediadaten 2011/2012

Konzept Redaktion Die Restaurantführer der -Reihe stehen seit 20 Jahren für unabhängige redaktionelle Berichterstattung. Unsere Testautoren sind fachkundig und besuchen relevante Restaurants im Erscheinungsgebiet unangekündigt und anonym. Die getesteten Speisen werden selbst bezahlt. Die Testbesuche finden aktuell im Quartal vor Erscheinen des Magazins statt. Besucht werden Häuser, die sich eines guten gastronomischen Rufes in der Stadt erfreuen ebenso wie relevante Neueröffnungen und kulinarische Geheimtipps. Das redaktionelle Konzept legt Wert auf Frische, Qualität und Originalität der getesteten Küchen. Häuser, die in diesem Sinne nicht empfehlenswert sind, werden in der -Reihe nicht berücksichtigt. Die empfohlenen Häuser werden alphabetisch und nach Stadtteilen sortiert präsentiert. Wir beschreiben unsere Eindrücke kritisch und subjektiv, aber immer fair. Die besten der getesteten Restaurants werden in unterschiedlichen Kategorien, zum Beispiel Bürgerlich oder Italienisch, in 10 er-rankings gelistet und präsentiert. Neben einem umfangreichen Restaurantteil mit ca. 200 Testberichten stellen die Guides der -Reihe ca. 100 weitere gastronomische Betriebe vom Café bis zur Szenekneipe und vom Hotel bis zum Houseclub vor. Im Shoppingteil werden empfehlenswerte Geschäfte vorwiegend des inhabergeführten Einzelhandels präsentiert; die Branchen reichen vom Wein- und Feinkosthandel über Inneneinrichter und Möbelhäuser bis zur Damen- und Herrenmode. Ein Kulturteil informiert über die kulturellen Events des Jahres. In großzügigen Reportagestrecken widmen sich die Magazine der GEHT AUS-Reihe aktuellen kulinarischen oder gastronomischen Trends und Themen. In umfangreichen Servicestrecken stellen wir Märkte und Macher ebenso vor wie angesagte Lebensmittel und Getränke. News aus den Restaurants und Betrieben ergänzen unsere Porträts kommender Küchenchefs und gastronomischer Urgesteine. Die Berichterstattung schließt auch die kulinarische Szene der näheren Umgebung mit ein. Die -Kombination der Region Dortmund, Essen, Bochum, perfekt für Ihre Mediaplanung: DORTMUND - Gesamtauflage: 47.500 Ex. (Startauflage) - ca. 200.000 LeserInnen (Erfahrungswerte zeigen ca. 4 LeserInnen pro Magazin) - bis zu 1 Million Pickups durch intensive Mehrfachnutzung (Nachschlagewerkcharakter) - kein Streuverlust - konsumfreudige Zielgruppe mit hohem Ausbildungsniveau und überdurchschnittlichem Einkommen

Standardformate und Preise DORTMUND Erscheinungstermin: Oktober November Anzeigenschluss: September Oktober Druckunterlagenschluss: Mitte September Mitte Oktober Auflage: 17.500 17.500 Umfang (durchgehend 4-farbig): ca. 200 Seiten ca. 200 Seiten Distribution: Kiosk, Buchhandlungen, Werbepartner, Online- und Direktverkauf, Restaurants, Hotels, Einzelhandel Copypreis: 6,90 e 6,90 e Gültigkeitsdauer: 1 Jahr Agenturprovision: 10 % vom Nettopreis für berechtigte Agenturen Standardformate und Preise Erscheinungstermin: November / Dezember Anzeigenschluss: Oktober / November Druckunterlagenschluss: Ende Oktober Auflage: 12.500 Umfang (durchgehend 4-farbig): ca. 160 Seiten Distribution: Kiosk, Buchhandlungen, Werbepartner, Online- und Direktverkauf, Restaurants, Hotels, Einzelhandel Copypreis: 6,90 e Gültigkeitsdauer: 1 Jahr Agenturprovision: 10 % vom Nettopreis für berechtigte Agenturen NEU! 2/1 1/1 1/2 1/3 1/4 /eck 1/6 eck hoch 1/8 quer 2/1 1/1 1/2 1/3 1/4 /eck 1/6 eck hoch 1/8 quer Randanschnitt: 450 x 300 225 x 300 110 x 300 225 x149 78 x 300 225 x104 61 x 300 225 x 85 + 4 mm Beschnitt rundum Satzspiegel: 190 x 260 93 x 260 190 x128 61 x 260 190x84 44x260 190x 65 93x128 60x128 93x62 Einzelpreis: 5.500,- 2.950,- 1.690,- 1.250,- 840,- 600,-* 450,-* Randanschnitt: 450 x 300 225 x 300 110 x 300 225 x149 78 x 300 225 x104 61 x 300 225 x 85 + 4 mm Beschnitt rundum Satzspiegel: 190 x 260 93 x 260 190 x128 61 x 260 190x84 44x260 190x 65 93x128 60x128 93x62 Einzelpreis: 4.600,- 2.500,- 1.500,- 950,- 725,- 480,-* 390,-* Umschlagseiten: U2 3.900,- U3 3.500,- U4 4.500,- Umschlagseiten: U2 3.500,- U3 3.000,- U4 4.000,- Alle Formatangaben: Breite x Höhe in mm, Preise in Euro zzgl. MwSt., * nur für Sammelseiten Alle Formatangaben: Breite x Höhe in mm, Preise in Euro zzgl. MwSt., * nur für Sammelseiten

Nachlässe und Zuschläge Allgemeine Geschäftsbedingungen Nachlässe: Malstaffel: 3 Anzeigen = 5 % / 6 Anzeigen = 10 % / 10 Anzeigen = 20 % Zuschläge: Beilagen: Mengenstaffel: 2 Seiten = 10 % / 3 Seiten = 15 % / 5 Seiten = 20 % Anschnitt und Bunddurchdruck: +10 % auf den 4c Preis 49,- Euro / Tsd. Beikleber (Postkarten, Warenproben, etc.) und Titelbelegung / Sonderwerbeformen auf Anfrage. Für Beihefter, Beilagen und Beikleber werden dem Auftraggeber die Postgebühren nach Postvertriebsordnung zusätzlich berechnet Günstige Kombinationsangebote bei der Belegung von 2 oder 3 Magazinen! Sprechen Sie uns bitte an. Dateiformate Druckoptimiertes PDF mit eingebundenen Schriften. Bei EPS bitte Schriften vektorisieren. Texte in Zeichenwege umwandeln. Alle verwendeten Bilder (in CMYK, hochauflösend, in zu druckender Größe, 300 dpi). Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen gelieferten Anzeigen in Breite und Höhe der Preisliste entsprechen (Satzspiegel oder im Anschnitt). Für die Übermittlungsqualität wird keine Garantie übernommen. Alle Daten müssen zwingend im CMYK-Modus geliefert werden. Gestaltete Dokumente aus Word, Powerpoint oder sonstigen nicht gängigen Programmen können nicht verarbeitet werden. Wir behalten uns vor, zusätzliche Layout- und Bildbearbeitung sowie die Anfertigung druckfähiger PDF-Daten in Rechnung zu stellen. 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. 2. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 3. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 4. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 5. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen gemäß der Angaben in der Preisliste ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 6. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeigen Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den vorausseh- baren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 7. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 8. Falls der Auftraggeber nicht Vorrauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. 9. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 10. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 11. Kosten für zusätzliche Repro-Arbeiten (Herstellung von Druckunterlagen, Vergrößerungen und Verkleinerungen) hat der Auftraggeber zu tragen. 12. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 13. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. a) Mit der Erteilung des Anzeigen- bzw. Beilagenauftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und Preisliste an. Individuelle Zusatzvereinbarungen bleiben unberührt. b) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichen Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dies gilt auch für Beilagenaufträge. c) Die Verlage behalten sich vor, bei Änderung der Preisliste und der Geschäftsbedingungen diese auch bei bereits vorliegenden Aufträgen und Abschlüssen zur Anwendung zu bringen. d) Für Sonderseiten und Verlagsbeilagen können vom Verlag abweichende Preise festgesetzt werden. e) Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt, z.b. Streik, Beschlagnahme und dergleichen hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeige, wenn die Aufträge mit 80% der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulation Druckauflage zu bezahlen. f) Eine Vermittlungsprovision kann nur dann gewährt werden, wenn der Auftrag vom Werbungsmittler erteilt wird und die Texte bzw. Auftragsunterlagen von dem Werbungsmittler geliefert werden. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. g) Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet werden (gemäß 34, Absatz 1, Bundesdatenschutzgesetz). h) Abbestellungen von Wiederholungsanzeigen nimmt der Verlag nur schriftlich entgegen. i) Der in der Preisliste genannte Preis muss auch dann gezahlt werden, wenn nur die Teilbelegung einer Ausgabe gewünscht wird, sofern eine Teilbelegung überhaupt technisch möglich ist. j) Für Farbanzeigen mit Schieberecht können Sondervereinbarungen getroffen werden. k) Für Fehler, die in Anzeigen durch telefonische Übermittlung entstehen, übernehmen wir keine Verantwortung.

DORTMUND Überblick Medien GmbH & Co. KG im Medienhaus Lensing Westenhellweg 86-88 44137 Dortmund Tel.: +49 (0)231 9059-7760 Fax: +49 (0)231 9059-8770 E-Mail: anzeigen@ueberblick.de www.ueberblick.de Kontaktdaten: Anzeigen Sven Merten Tel.: +49 (0)231 9059-7700 E-Mail: sven.merten@mdhl.de Michael Janscheidt Tel.: +49 (0)231 9059-7760 E-Mail: michael.janscheidt@mdhl.de Grafik Tel.: +49 (0)231 9059-7701 E-Mail: grafik@ueberblick.de