ZKB Barrier Discount Zertifikat on worst of DAX Index/FTSE 100 Index/EURO STOXX 50 Index

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Transkript:

ZKB Barrier Discount Zertifikat on worst of DAX Index/FTSE 100 Index/EURO STOXX 50 Index 08.07.2015-07.07.2016 Valor 11 433 038 Neuemission Derivatekategorie/Bezeichnung KAG Hinweis Emittentin Lead Manager, Zahl-, Ausübungsund Berechnungsstelle Symbol/ Valorennummer/ISIN Emissionsbetrag/Nennbetrag/ Handelseinheiten Ausgabepreis pro Strukturiertes Produkt Währung Basiswert 1. Produktebeschreibung Renditeoptimierung/Barrier Discount Zertifikat (1210, gemäss Swiss Derivative Map des Schweizerischen Verbands für Strukturierte Produkte) Diese Strukturierten Produkte gelten in der Schweiz als strukturierte Produkte nach Art. 5 KAG. Sie sind keine kollektiven Kapitalanlagen im Sinne des Kollektivanlagegesetzes (KAG). Sie unterstehen weder der Genehmigungspflicht noch der Aufsicht der FINMA und Anleger geniessen nicht den spezifischen Anlegerschutz des KAG. Zürcher Kantonalbank, Zürich Zürcher Kantonalbank, Zürich DAFTST/ 11 433 038/CH0114330381 EUR 3'000'000.00, mit der Möglichkeit der Aufstockung /EUR 1'000.00 /1 Strukturiertes Produkt oder ein Mehrfaches davon EUR 930.50 (93.05% des Nennbetrages von EUR 1 000.00) Quanto EUR DAX Index/DE0008469008/Bloomberg: DAX EURO STOXX 50 Index/EU0009658145/Bloomberg: SX5E FTSE 100 Index/GB0001383545/London Stock Exchange/Bloomberg: UKX Cap Level (100%) Knock-in Level (75%) Basiswert Cap Level Knock-in Level Ratio DAX Index 11180.5000 8385.3750 n.a. EURO STOXX 50 Index 3496.2800 2622.2100 n.a. FTSE 100 Index 6608.5900 4956.4425 n.a. Maximale Rendite Knock-in Level 7.469% für die gesamte Laufzeit 75% des Basiswertes zum Zeitpunkt des Initial Fixings 1

Initial Fixing Tag 1. Juli 2015 Liberierungstag 8. Juli 2015 Letzter Handelstag 30. Juni 2016 Final Fixing Tag 30. Juni 2016 Rückzahlungstag 7. Juli 2016 Initial Fixing Wert Schlusskurse der Basiswerte an den Referenzbörsen am 1. Juli 2015 Final Fixing Wert Schlusskurse der Basiswerte an den Referenzbörsen am 30. Juni 2016 Rückzahlungsmodalitäten Wenn der Kurs keines Basiswertes zwischen Initial Fixing Tag und Final Fixing Tag das Knock-in Level oder unterschritten hat, beträgt die Rückzahlung unabhängig vom Schlusskurs der Basiswerte am Final Fixing Tag 100% des Nennbetrages. Wenn der Kurs eines oder mehrerer Basiswerte zwischen Initial Fixing Tag und Final Fixing Tag das Knock-in Level oder unterschritten hat, beträgt die Rückzahlung entweder EUR 1 000.00 (100% des Nennbetrages), sofern die Schlusskurse sämtlicher Basiswerte am Final Fixing Tag höher oder gleich dem Cap Level notieren oder es erfolgt eine Rückzahlung des Nennbetrages minus die prozentuale Differenz zwischen dem Schlusskurs am Initial Fixing Tag und dem Schlusskurs am Final Fixing Tag des Basiswertes mit der grössten Negativperformance. Die Berechnung der Rückzahlung ist nicht abhängig von Wechselkursschwankungen zwischen dem EUR und der Währung der Basiswerte (Quanto Style). Kotierung Wird an der SIX Swiss Exchange beantragt, erster provisorischer Handelstag am 8. Juli 2015. Clearingstelle Total Expense Ratio (TER) / Vertriebsentschädigungen SIX SIS AG/Euroclear/Clearstream Im Sinne der Definitionen der Swiss Funds & Asset Management Association wird eine TER von 0.5% p.a. angestrebt. Die TER benennt sämtliche im Produkt verrechneten Produktionsund Vertriebsentschädigungen. Einmalig anfallende Kosten werden bei der Berechnung der TER auf die gesamte Laufzeit verteilt. Allfällige Risiko- und Transaktionskosten, wie sie zum Beispiel bei Optionen in Form von Geld-Brief Spannen existieren, finden keine Berücksichtigung. Bei diesem Strukturierten Produkt werden keine Vertriebsentschädigungen in Form eines Rabattes auf dem Ausgabepreis, als Vergütung eines Teils des Ausgabepreises oder in Form anderer einmalig und/oder periodisch anfallender Gebühren an einen oder mehrere Vertriebspartner bezahlt worden sein. Sales: 044 293 66 65 SIX Telekurs: 85,ZKB Reuters: ZKBSTRUCT Internet: www.zkb.ch/strukturierteprodukte Bloomberg: ZKBY <go> Wesentliche Produktmerkmale Steuerliche Aspekte ZKB Barrier Discount Zertifikate on worst of sind Anlageinstrumente, die den Kauf eines Basiswertes mit einer Optionsstrategie kombinieren. Dadurch profitiert der Anleger mit einem ZKB Barrier Discount Zertifikat on worst of von der aktuellen Volatilität des Basiswertes. Eine überdurchschnittliche Rendite wird bei stagnierenden, leicht steigenden oder leicht fallenden Kursen des Basiswertes im Vergleich zum Initial Fixing Wert erzielt. Hat der Kurs der Basiswerte während der Laufzeit das Knock-in Level nie oder unterschritten (continuous monitoring), erfolgt pro Strukturiertes Produkt eine Barrückzahlung in der Höhe des Nennbetrages unabhängig von den Schlusskursen der Basiswerte am Final Fixing Tag. Hat der Kurs eines Basiswertes während der Laufzeit das Knock-in Level oder unterschritten und notiert mindestens ein Basiswert am Final Fixing Tag tiefer als das Cap Level, erfolgt pro Strukturiertes Produkt eine Barrückzahlung gemäss Rückzahlungsmodalitäten. Liegen die Schlusskurse aller Basiswerte jedoch höher als das Cap Level, erfolgt wiederum eine Barrückzahlung in der Höhe des Nennbetrages. Die Berechnung der Rückzahlung ist nicht abhängig von Wechselkursschwankungen zwischen dem EUR und der Währung des Basiswertes (Quanto Style). Für Privatanleger mit Steuerdomizil Schweiz wird das Einkommen aus dem Produkt grundsätzlich als steuerfreier Kapitalgewinn behandelt. Es wird keine Eidg. Verrechnungssteuer erhoben. Die unterjährigen ZKB Discount-Zertifikat mit Barriere unterliegen im Sekundärmarkt nicht der Eidg. Umsatzabgabe. Das Produkt ist bei einer schweizerischen Zahlstelle nicht dem System des EU-Steuerrückbehalts unterstellt (SIX Telekurs EU-Tax Klassifizierungscode: 7, out of scope ). Diese Art der Besteuerung gemäss Praxis der ESTV gilt zum Zeitpunkt der Emission. Die Steuergesetzgebung und die Praxis der Steuerverwaltung können sich jederzeit ändern. Die Emittentin schliesst jegliche diesbezügliche Haftung aus. Diese allgemeinen Hinweise können die steuerliche Beratung des einzelnen Anlegers nicht ersetzen. 2

Dokumentation Angaben zum Basiswert Mitteilungen Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen (Final Terms) gemäss Artikel 21 des Zusatzreglements für die Kotierung von Derivaten der SIX Swiss Exchange dar. Diese Endgültigen Bedingungen (Final Terms) ergänzen das in deutscher Sprache veröffentlichte Emissionsprogramm der Emittentin vom 15. April 2015 in der zum Zeitpunkt der Emission geltenden Fassung. Diese Endgültigen Bedingungen (Final Terms) und das Emissionsprogramm bilden gemeinsam den Emissions- und Kotierungsprospekt für die vorliegende Emission (der 'Kotierungsprospekt'). In diesen Endgültigen Bedingungen (Final Terms) verwendete Begriffe haben die im Glossar des Emissionsprogramms definierte Bedeutung, sofern in diesen Endgültigen Bedingungen (Final Terms) nicht etwas anderes bestimmt wird. Sollten Widersprüche zwischen den Informationen oder Bestimmungen in diesen Endgültigen Bedingungen (Final Terms) und jenen im Emissionsprogramm bestehen, so haben die Informationen und Bestimmungen in diesen Endgültigen Bedingungen (Final Terms) Vorrang. Strukturierte Produkte werden als Wertrechte begeben und bei der SIX SIS AG als Bucheffekten geführt. Die Ausgabe von Wertpapieren oder Beweisurkunden ist ausgeschlossen. Diese Endgültigen Bedingungen (Final Terms) sowie das Emissionsprogramm können kostenlos bei der Zürcher Kantonalbank, Bahnhofstrasse 9, 8001 Zürich, Abteilung IFSDS sowie über die E-Mailadresse documentation@zkb.ch bezogen werden. Dieses Dokument stellt keinen Emissionsprospekt im Sinne von Art. 652a bzw. 1156 OR dar. Der FTSE 100 misst die Performance der 100 größten und umsatzstärksten Unternehmen der London Stock Exchange. Er bildet damit das Marktsegment der britischen Blue Chips ab und ist der Leitindex für den britischen Aktienmarkt. Ermittelt wird dieser von der FTSE Group. FTSE und Footsie sind Marken der London Stock Exchange Limited und der Financial Times Limited und werden von FTSE International Limited im Rahmen einer Lizenzvereinbarung verwendet. Der EURO STOXX 50 enthält die 50 grössten und wichtigsten europäischen Unternehmen (sog. Blue Chips ). Im europäischen Wirtschaftsraum sind diese Unternehmen in ihren jeweiligen Branchen führend. Der Index ist nach Marktkapitalisierung des Streubesitzes (sog. Free Float ) gewichtet. Keine Komponente darf mit mehr als 10 % der Gesamtkapitalisierung des Index (Streubesitz) gewichtet werden. Die Free-Float-Faktoren (prozentuales Verhältnis der sich im Streubesitz befindlichen Aktien) und die Zahl der Aktien pro Titel werden quartalsweise überprüft. Hierbei handelt es sich um den Preisindex. Berechnung/Vertrieb: Kurse in EUR, alle 15 Sekunden während der lokalen Handelszeiten Der EURO STOXX 50 Index (oder anderer massgeblicher Index) und seine Marken sind geistiges Eigentum der STOXX Limited, Zürich, Schweiz und/oder ihrer Lizenzgeber (die Lizenzgeber), welches unter Lizenz gebracht wird. Die auf dem Index basierenden Wertpapiere (oder Finanzinstrumente oder Optionen oder andere technische Bezeichnung) sind in keiner Weise von STOXX und ihren Lizenzgebern gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und keiner der Lizenzgeber trägt diesbezüglich irgendwelche Haftung. Der DAX misst die Performance der 30 hinsichtlich Orderbuchumsatz und Marktkapitalisierung grössten deutschen Unternehmen des Prime Standard. Der Index basiert auf den Kursen des elektronischen Handelssystems Xetra. Die Berechnung beginnt ab 9.00 Uhr und wird veröffentlicht, sobald tagesaktuelle Preise für mindestens 20 Gesellschaften vorliegen. Sie endet um 17.30 Uhr mit den Kursen der Xetra-Schlussauktion. DAX Index, DivDAX Index und DBIX India Price Index (EUR) sind eingetragene Marken der Deutsche Börse AG. Die auf den Indizes basierenden Finanzinstrumente werden von der Deutschen Börse AG nicht gesponsert, gefördert, verkauft oder auf eine andere Art und Weise unterstützt. Die Berechnung der Indizes stellt keine Empfehlung des Deutschen Börse AG zur Kapitalanlage dar oder beinhaltet in irgendeiner Weise eine Zusicherung der Deutschen Börse AG hinsichtlich einer Attraktivität einer Investition in entsprechende Produkte. Informationen über die Wertentwicklung der Basiswerte/Basiswertkomponenten können öffentlich unter www.bloomberg.com eingesehen werden. Des Weiteren können die aktuellen Jahresberichte direkt über die Webseite des Index-Providers abgerufen werden. Alle Mitteilungen seitens der Emittentin betreffend dieses Strukturierten Produktes, insbesondere Mitteilungen bezüglich der Anpassung der Bedingungen, werden rechtsgültig über die Internetadresse https://zkb-finance.mdgms.com/products/stp/index.html zum entsprechenden Strukturierten Produkt publiziert. Über die Valorensuchfunktion kann direkt auf das gewünschte Strukturierte Produkt zugegriffen werden. Falls das in diesen Endgültigen Bedingungen erklärte Strukturierte Produkt an der SIX Swiss Exchange kotiert wird, werden die Mitteilungen gemäss den von der SIX Swiss Exchange erlassenen, für das IBL (Internet Based Listing) gültigen Vorschriften, zusätzlich unter http://www.six-exchange-regulation.com/ publications/published_notifications/official_notices_de.html veröffentlicht. Rechtswahl/Gerichtsstand Schweizer Recht /Zürich 1 3

2. Gewinn- und Verlustaussichten per Verfall Gewinn- und Verlustaussichten per Verfall ZKB Barrier Discount Zertifikat on worst of Worst of Rückzahlung Preis Prozent Knock-in Level Performance % Knock-in Level un Performance % 1403.60-60% EUR 400.00-57.012% Knock-in Level 2105.40-40% EUR 600.00-35.519% Knock-in Level 2807.20-20% EUR 800.00-14.025% EUR 1'000.00 7.469% 3509.00 0% EUR 1 000.00 7.469% EUR 1'000.00 7.469% 4210.80 +20% EUR 1'000.00 7.469% EUR 1'000.00 7.469% 4912.60 +40% EUR 1'000.00 7.469% EUR 1'000.00 7.469% 5614.40 +60% EUR 1'000.00 7.469% EUR 1'000.00 7.469% Quelle: Zürcher Kantonalbank Wird das Knock-in Level während der Laufzeit nicht, ist die Performance des ZKB Discount-Zertifikat mit Barriere immer bei 7.469%, siehe Spalte "Knock-in Level un". Wird hingegen das Knock-in Level oder unterschritten, siehe Spalte "Knock-in Level ", so reduziert sich die Rückzahlung des Nennbetrages um die Negativperformance des Basiswertes mit der schwächsten Performance zwischen Initial Fixing und Final Fixing Tag. Die obenstehende Tabelle gilt per Verfall und kann nicht als Preisindikation der Emittentin für das vorliegende Strukturierte Produkt während der Laufzeit verwendet werden. Während der Laufzeit des Strukturierten Produkts kommen zusätzliche Risikofaktoren hinzu, welche den Wert des Strukturierten Produkts entscheidend beeinflussen. Der im Sekundärmarkt gestellte Preis kann daher deutlich von der obenstehenden Tabelle abweichen. In dieser Tabelle wurde die Annahme getroffen, dass der Euro Stoxx 50 Index der Basiswert mit der schlechtesten Performance war. Die Auswahl ist rein exemplarisch. 3. Bedeutende Risiken für die Anlegerinnen und Anleger Emittentenrisiko Verpflichtungen aus diesem Strukturierten Produkt stellen direkte, unbedingte und ungesicherte Verpflichtung der Emittentin dar und stehen im gleichen Rang wie alle anderen direkten, unbedingten und ungesicherten Verpflichtungen der Emittentin. Die Werthaltigkeit des Strukturierten Produktes ist nicht allein von der Entwicklung des Basiswertes und anderen Entwicklungen auf den Finanzmärkten abhängig, sondern auch von der Bonität der Emittentin. Diese kann sich während der Laufzeit dieser Strukturierten Produkte verändern. 4

Spezifische Produkterisiken Strukturierte Produkte sind komplexe Anlageinstrumente, welche hohe Risiken enthalten können und entsprechend nur für erfahrene Anleger gedacht sind, welche die damit verbundenen Risiken verstehen und zu tragen fähig sind. Das Verlustpotenzial einer Anlage in ZKB Discount-Zertifikat mit Barriere ist im Falle einer Lieferung des Basiswertes oder bei Barrückzahlung beschränkt auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis des Strukturierten Produkts und dem Schlusskurs des Basiswertes am Final Fixing Tag. Der Kurs des Basiswertes kann zum Zeitpunkt der Lieferung deutlich unter dem Cap Level liegen. Das Produkt ist in EUR denominiert. Weicht die Referenzwährung des Anlegers vom EUR ab, trägt dieser das Wechselkursrisiko zwischen seiner Referenzwährung und dem EUR. 4. Weitere Bestimmungen Anpassungen Marktstörungen Verkaufsbeschränkungen Prudentielle Aufsicht Aufzeichnung von Telefongesprächen Tritt bezüglich des Basiswertes/einer Basiswertkomponente ein in Abschnitt IV des Emissionsprogramms beschriebenes ausserordentliches Ereignis ein oder tritt irgendein anderes ausserordentliches Ereignis (force majeure) ein, welches es der Emittentin verunmöglicht oder übermässig erschwert, die Rechte aus den Strukturierten Produkten zu erfüllen oder den Wert der Strukturierten Produkte zu bestimmen, trifft die Emittentin, nach freiem Ermessen die geeigneten Massnahmen und hat, falls notwendig die Bedingungen der Strukturierten Produkte nach freiem Ermessen derart anzupassen, dass der wirtschaftliche Wert des Strukturierten Produktes nach dem Eintritt des Ereignisses so weit möglich dem wirtschaftlichen Wert des Strukturierten Produktes vor Eintritt des Ereignisses entspricht. Spezifische Anpassungsregeln für einzelne Arten von Basiswerten im Abschnitt IV des Emissionsprogramms gehen dieser Bestimmung vor. Ist nach Ansicht der Emittentin eine sachgerechte Anpassung, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich, ist die Emittentin berechtigt, die Strukturierten Produkte vorzeitig zu kündigen. Vergleiche die Ausführungen im Emissionsprogramm. Es gelten die im Emissionsprogramm detaillierten Verkaufsbeschränkungen - EWR, U.S.A./U.S. persons, Guernsey. Insbesondere darf dieses Dokument und die darin enthaltenen Informationen nicht an Personen, die möglicherweise US-Personen nach der Definition der Regulation S des US Securities Act von 1933 sind, verteilt und/oder weiterverteilt werden. Definitionsgemäss umfasst «US Person» jede natürliche US-Person oder juristische Person, jedes Unternehmen, jede Firma, Kollektivgesellschaft oder sonstige Gesellschaft, die nach amerikanischem Recht gegründet wurde. Im Weiteren gelten die Kategorien der Regulation S. Die Emittentin hat keinerlei Massnahmen ergriffen und wird keinerlei Massnahmen ergreifen, um das öffentliche Angebot der Strukturierten Produkte oder ihren Besitz oder den Vertrieb von Angebotsunterlagen in Bezug auf Strukturierte Produkte in irgendeiner Rechtsordnung ausserhalb der Schweiz zulässig zu machen. Die Aushändigung dieser Endgültigen Bedingungen (Final Terms) oder anderer Emissionsunterlagen und das Angebot der Strukturierten Produkte in bestimmten Ländern kann durch Rechtsvorschriften eingeschränkt sein. Personen, denen diese Endgültigen Bedingungen (Final Terms) oder andere Emissionsunterlagen wie das Emissionsprogramm, Termsheets, Werbeunterlagen oder sonstige Verkaufsunterlagen ausgehändigt wurden, werden von der Emittentin hiermit aufgefordert, die jeweils geltenden Einschränkungen zu überprüfen und einzuhalten. Die Zürcher Kantonalbank untersteht als Bank im Sinne des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (BankG; SR 952.0) und als Effektenhändlerin im Sinne des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG; SR 954.1) der prudentiellen Aufsicht der FINMA, Laupenstrasse 27, CH-3003 Bern, http://www.finma.ch. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass Telefonate mit Handels- und Verkaufseinheiten der Zürcher Kantonalbank aufgezeichnet werden. Anleger, die Telefongespräche mit diesen Einheiten führen, stimmen der Aufzeichnung stillschweigend zu. Zürich, 1. Juli 2015 5