Anlage D Aktivitätsklauseln bei Betriebsstätten * Auf die Anmerkungen am Ende der Übersicht wird hingewiesen. Ägypten X 24 Abs.

Ähnliche Dokumente
Ägypten Art. 24 Abs. 1 b) ff) Art. 17 Abs. 2 Argentinien Art. 23 Abs. 2 Art. 17 Abs. 2

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2007 I. Geltende Abkommen

1. Das weltweite Humboldt-Netzwerk

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2009 I. Geltende Abkommen

Anschlussförderung im Programm Strategische Partnerschaften und Thematische Netzwerke ( )

Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 5. Bezirk: Gries, Stand

Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini, Stand

A... 5 Afghanistan... 5 Ägypten... 5 Albanien... 5 Algerien... 5 Andorra... 5 Angola... 5 Äquatorialguinea... 5 Argentinien... 5 Armenien...

Offenlegung gemäß Artikel 440 CRR Offenlegung zum

Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini, Stand

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

Stand Studierende nach Kontinent, Staatsangehörigkeit, Geschl. und Status Wintersemester 2013/14

Stand: Studierende nach Kontinent, Staatsangehörigkeit, Geschl. und Status Sommersemester 2016

Stand: Studierende nach Kontinent, Staatsangehörigkeit, Geschl. und Status Sommersemester 2015

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

STATISTIK DER AUSZAHLUNGEN AN EHEMALIGE ZWANGSARBEITER UND DEREN RECHTSNACHFOLGER

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 4. Bezirk: Lend, Stand

Rangliste der Pressefreiheit 2013 Platz Land Region Veränderung (Vorjahresrang)

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

Reisekostenpauschale. in Euro. Afghanistan Ägypten Albanien Algerien

Statistik der Ausländischen Studierenden. WS 14/15 Stand

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

Entwicklung der Lebenserwartung

AUSLÄNDISCHE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER IN DER STADT FÜRTH

Parl. Anfrage 8819/J - "EU-Zugeständnisse an Großbritannien mit Auswirkungen auf den Anspruch auf eine Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung"

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

Auswertung Verfahrensautomation Justiz

Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst revidiert in Paris am 24. Juli 1971 (mit Anhang)

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

12 (2a) 25% bei Lizenzgebühren für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung von Warenzeichen

Studierende Fachhochschulen Ausländische Studieanfänger/innen an Fachhochschul-Studiengängen - Zeitreihe Studienjahr

Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 12. Bezirk: Andritz, Stand

Amtliche Zahlen des Statistischen Bundesamtes

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Rangliste der Pressefreiheit 2014 Platz Land Region Veränderung*

Anlage b) Termin- und Nationenliste Flugdienstleistungen im Internationalen Preisträgerprogramm

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

Seite 1 von 5. In folgenden Ländern kannst du surfen, MMS versenden und empfangen:

Reisekostenzuschüsse für deutsche Stipendiaten Gültig ab

Länder nach Aufbau von Vermögensstruktur/verteilung Gesamtvermögen je erwachsene Person Dezil 1 Unter $

abgehende Verbindungen /min 1)

Übersicht über das Zahlungsverfahren beim Bundesamt für Justiz

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland

Ausländerinnen und Ausländer am Ort der Hauptwohnung in Berlin am nach Bezirken und Staatsanhörigkeiten

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

Reisekostenzuschüsse für ausländische Stipendiaten Gültig ab

L O H N S T E U E R. Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum ( 3 Nr. 64 EStG) mit Zeitraum ab

B.free World. Unterscheidet Ihr Inlandstarif nach Zielnetzen, verrechnen wir laut Inlandstarif zu anderen Netzen.

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2010 I. Geltende Abkommen

Länder nach Fertilitätsrate 2015 (von Niedrigster zu höchster)

Länder nach Fertilitätsrate 2015

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2011 I. Geltende Abkommen

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland

Der Außenhandel von Holzbearbeitungsmaschinen Dominik Wolfschütz 29. Februar 2016

Übersicht über das deutsche Besteuerungsrecht an Lizenzgebühren nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 2. Bezirk: St. Leonhard, Stand

Preisliste "0180 Callthrough"

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich 1. Januar 2014 I. Geltende Abkommen

Anerkennung von ausländischen Schulzeugnissen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Kilometergeld und Reisekosten

Bonität von Staaten Von Standard & Poor`s (Amerikanische Ratingagentur mit Sitz in New York)

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland

Seite 1 von 5. In folgenden Ländern kannst du surfen, MMS versenden und empfangen: Datenroaming Down- & Upload Preis pro 100 KB

B.free World Data. Roaming in der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich 1. Januar 2016 I. Geltende Abkommen

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Ausländer) entsprechend amtl. Statistik SS15. Ausländische Studenten 1. Studienfach insgesamt Staatsangehörigkeit

Seite 1 von 6. In folgenden Ländern kannst du surfen, MMS versenden und empfangen:

Amtliche Zahlen des Statistischen Bundesamtes 2015

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

DBA-Quellensteuersätze

Auswertung der Peiner Bevölkerung nach Personen mit Migrationshintergrund. (Stand: )

Übersicht über Doppelbesteuerungsabkommen und Lohnsteuerfreiheit bei Auslandsaufenthalt

Land Festnetz* Zugangsnummer Mobil* Zugangsnummer

PROMOS - Fördersätze 2017

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Ausländer) entsprechend amtl. Statistik Sommersemester 2017

2-10 Kanton Zürich: Total Bestand ausländische Wohnbevölkerung nach Nationalität und Ausländergruppe am

Wien: 4* Hotels & Pensionen (Alle Herkunftsmärkte)

Wien: 3* Hotels & Pensionen (Alle Herkunftsmärkte)

Wien: 4* Hotels & Pensionen (Alle Herkunftsmärkte)

Wien: 4* Hotels & Pensionen (Alle Herkunftsmärkte)

Amtliche Zahlen des Statistischen Bundesamtes 2014

Neu! Weltweit ab 1 Cent/ Min. Ohne Anmeldung. Ohne Mindestumsatz. eety Die Wertkarte. Ohne mtl. Grundgebühr. Die ganze Welt um wenig Geld!

Amtliche Zahlen des Statistischen Bundesamtes 2016

Übereinkunft vom 22. November 1928 über die internationalen Ausstellungen

DBA-Tabelle. Bauausführen und Montagen (B&M), Dienstleistungen. Abweichungen vom OECD MA für B&M

Bundesministerium für Wirtschaft Berlin, 26. Januar 2004 und Arbeit. Übersicht

Ab wird Roaming in EU Mitgliedstaaten und in den 3 EWR Ländern Liechtenstein, Norwegen und Island laut deinem Inlandstarif verrechnet.

Wien: 5* Hotels (Alle Herkunftsmärkte)

Umfrage GermanFashion Modeverband Deutschland e.v.

2-20 Kanton Zürich: Bestand ständige ausländische Wohnbevölkerung nach Nationalität und Bewilligungsart am

Ab wird Roaming in EU Mitgliedstaaten und in den 3 EWR Ländern Liechtenstein, Norwegen und Island laut deinem Inlandstarif verrechnet.

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Ausländer) entsprechend amtl. Statistik WS 11/12

2-20 Kanton Zürich: Bestand ständige ausländische Wohnbevölkerung nach Nationalität und Bewilligungsart am

Transkript:

Anlage D Aktivitätsklauseln bei Betriebsstätten * Auf die Anmerkungen am Ende der Übersicht wird hingewiesen. DBA-Staat Keine Aktivitätsklausel Aktivitätsklausel Verweis auf 8 AStG1 Ägypten 24 Abs. 1 d) nach Art. des jeweiligen DBA (P = Protokoll zum DBA) Argentinien P Ziff. 5 zu Art. 23 Armenien Aserbaidschan bis 2005 ab 2006 23 Abs. 1c) Australien P Ziff. 10 d zu Art. 22 Bangladesch 22 Abs. 1 d) Belarus (Weißrussland) ab 2007 Belgien Bolivien P Ziff. 8 zu Art. 23 Bosnien und Herzegowina Brasilien2 P Ziff. 8 zu Art. 24 Bulgarien 22 Abs. 1 c) China3 P Ziff 6 b zu Art. 24 Abs. 2 Côte d Ivoire (Elfenbeinküste) Dänemark 23 Abs. 1 e) Ecuador P Ziff. 3 zu Art. 23 Estland Finnland P Ziff. 5 zu Art. 23 Frankreich Georgien bis 2007 ab 2008 23 Abs. 1c) Ghana 24 Abs. 1c) Griechenland 4 17 Abs. 2 b bb) Indien 23 Abs. 1 e) Indonesien 23 Abs. 1 d) Iran 5 24 Abs. 1 d) Irland Island 6 P zu Art. 23 Abs. 1 a)

Israel 18 Abs. 1 d) Italien Jamaika P Ziff. 2 zu Art. 23 Japan Jugoslawien 7 24 Abs. 1 c) Kanada bis 2000 ab 20018 23 Abs. 2 c) Kasachstan 23 Abs. 2 c) Kenia P Ziff. 6 zu Art. 23 Kirgisistan ab 2007 23 Abs. 1c) Korea9 bis 2002 P Ziff. 6 zu Art. 22 ab 200310 Kroatien Kuwait 24 Abs. 1 c) Lettland Liberia P Ziff. 7 zu Art. 23 Litauen Luxemburg Malaysia P Ziff. 7 b zu Art. 23 Malta bis 2001 P Ziff. 4 zu Art. 23 ab 200211 23 Abs. 1 d) Marokko P Ziff. 2 zu Art. 23 Mauritius P Ziff. 4 zu Art. 24 Mazedonien Mexiko 23 Abs. 2 d) Moldau (Moldawien) Mongolei 23 Abs. 1 d) Namibia Neuseeland Niederlande Norwegen Österreich bis 2002 ab 200312 Pakistan 22 Abs. 1 c)

Philippinen Polen bis 2004 ab 200514 P Ziff. 6 zu Art. 24 13 P Ziff. 6 zu Art. 21 24 Abs. 1 c) Portugal P Ziff. 8 zu Art. 24 Rumänien bis 2003 ab 200416 15 P Ziff. 6 zu Art. 19 23 Abs. 2 c) Russische Föderation 23 Abs. 2 c) Sambia P Ziff. 4 zu Art. 23 Schweden Schweiz Serbien und Montenegro Simbabwe 17 24 Abs. 1 Nr. 1 a) Singapur 18 P Ziff. 3 zu Art. 23 ab 2007 Slowakei Fortgeltung DBA Tschechoslowakei Slowenien 23 Abs. 1 d) 24 Abs. 1 c) ab 2007 Spanien 19 Notenwechsel zu Art. 23 Sri Lanka P Ziff. 2 zu Art. 23 Südafrika Tadschikistan bis 2004 ab 200520 Notenwechsel zu Art. 20 23 Abs. 1c) 22 Abs. 2 c) Thailand 21 Notenwechsel zu Art. 22 Trinidad und Tobago P Ziff. 5 zu Art. 22 Tschechien Fortgeltung DBA Tschechoslowakei Tschechoslowakei Türkei 22 P Ziff. 2 zu Art. 23 Tunesien Turkmenistan UdSSR Ukraine Ungarn Uruguay Usbekistan bis 2001 P Ziff. 5 zu Art. 23

ab 200223 Venezuela 23 Abs. 1 d) Vereinigte Arabische Emirate (VAE)24 Vereinigtes Königreich (Großbritannien und Nordirland) Vereinigte Staaten (USA) 24 Abs. 1 c) Vietnam 23 Abs. 2 d) Zypern25 P Ziff. 3 zu Art. 23 Anmerkungen: 1. Wie sich aus der vorstehenden Übersicht ergibt, enthalten die meisten der deutschen DBA Aktivitätsklauseln, die für Betriebsstätteneinkünfte, für bewegliches und unbewegliches Vermögen dieser Betriebsstätten, Gewinne aus dessen Veräußerung, für Schachteldividenden und Schachtelbeteiligungen die Anrechnungsmethode vorsehen, wenn die Einnahmen (zum Teil Einkünfte) nicht zu mindestens 90 % (= ausschließlich oder fast ausschließlich) aus aktiven Tätigkeiten im ausländischen Staat stammen. 2. Die Aktivitätsklauseln verweisen teilweise auf 8 AStG (Hinweis auf die vierte Spalte der Übersicht). Bei solchen Verweisen handelt es sich stets um sog. statische Verweise, d.h. es ist auf 8 AStG in der bei Unterzeichnung des DBA gültigen Fassung abzustellen. Spätere Änderungen des 8 AStG sind bei der Prüfung der Aktivitätsklausel des DBA nicht zu berücksichtigen. 3. In anderen DBA werden in den Aktivitätsklauseln eigene Abgrenzungskriterien aufgestellt. In der Regel werden die Herstellung und der Verkauf von Gütern und Waren, die technische Beratung, technische Dienstleistungen und Bank- bzw. Versicherungsgeschäfte als aktive (unschädliche) Tätigkeiten eingestuft. 4. Nach den DBA Polen (bis 2004), Rumänien (bis 2003), Singapur und Tschechoslowakei gehört die technische Beratung nicht zu den aktiven Tätigkeiten. 5. Im Aktivitätskatalog des DBA Jugoslawiensind die Bank- und Versicherungsgeschäfte nicht aufgeführt. 6. In fünf weiteren DBA ist eine Aktivitätsklausel enthalten, die nur für Schachteldividenden anzuwenden und deshalb für die Besteuerung natürlicher Personen ohne Bedeutung ist (Griechenland, Iran, Island, Spanien und Thailand ). 7. Die Aktivitätsklauseln sind entweder im Methodenartikel (Art. 23 OECD-MA ) oder "versteckt" im Protokoll oder Notenwechsel zu diesem Artikel enthalten. Beispiel: Ein deutsches Unternehmen unterhält eine Betriebsstätte in Tschechien, deren Einnahmen zu 50 % aus dem Verkauf von Waren und zu 50 % aus Vermittlungsprovisionen für andere deutsche Firmen bestehen.

Gemäß Art. 7 Abs. 1 DBA Tschechoslowakei darf Tschechien als Quellenstaat die Einkünfte der Betriebsstätte des deutschen Unternehmens besteuern. Deutschland vermeidet die Doppelbesteuerung durch Anrechnung der tschechischen Steuer, da die Betriebsstätte die Aktivitätsklausel des Art. nicht erfüllt. Eine Freistellung unter Progressionsvorbehalt kommt für diese Betriebsstätte nicht in Betracht. Abwandlung: Die tschechische Betriebsstätte erzielt zu 95 % Einnahmen aus dem Verkauf von Waren. Lösung wie oben, jedoch stellt Deutschland die Einkünfte der Betriebsstätte unter Progressionsvorbehalt gemäß Art. 23 Abs. 1 a) DBA Tschechoslowakei frei. Eine Anrechnung der tschechischen Steuer ist wegen der Freistellung ausgeschlossen.