INSPEKTION DER HEIZUNGSANLAGE GEMEINDEAMT WEISSENSEE Auftraggeber: Gemeinde Weissensee Techendorf 90 9762 Techendorf erstellt am: Tel. 050 536 30882, Fax 30888
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Bericht Nr.: Seite 3 von 8 1 EINLEITUNG Basierend auf der EU-Gebäuderichtlinie 2002 (2002/91/EG) wurde das Kärntner Heizungsanlagengesetz 2008 u.a. dahingehend novelliert, als dass im 13b die Einmalige Inspektion von Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind und eine Nennwärmeleistung von mehr als 20 kw aufweisen, verpflichtend vorgeschrieben wurde. Die Überprüfung dient zur Beurteilung der Kesseldimensionierung im Verhältnis zum Heizwärmebedarf des Gebäudes sowie der Energieeffizienz und des Emissionsverhaltens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus müssen den Nutzern Ratschläge für den Austausch der Kessel, für sonstige Veränderungen am Heizungssystem und für Alternativlösungen gegeben werden. Der gegenständliche Bericht soll dem Gebäudeerhalter als Entscheidungsgrundlage für zukünftige Energieeffizienzmaßnahmen dienen. Im dreigeschossigen Gebäude (771 m² Nutzfläche) sind die Büroräumlichkeiten der Gemeinde, eine Physiotherapiepraxis und die Polizei untergebracht. Es wurde im Jahr 1984 erbaut. Das Gemeindeamt und die Physiotherapiepraxis werden mit zwei Luftwärmepumpen und zusätzlich mit einem Elektroheizkessel beheizt. In den Räumlichkeiten der Polizei sind Elektro-Direktheizkörper installiert, weshalb dieser Bereich nicht Teil der gegenständlichen Untersuchung ist. 2 HEIZUNGS-CHECK 2.1 WÄRMEERZEUGER Die Heizleistung der beiden Luftwärmepumpen beträgt 43,4 kw. Der zur Heizungsunterstützung installierte Elektrokessel hat eine Leistung von 110 kw. Aufgrund des defekten Wärmemengenzählers und der fehlenden Aufzeichnungen von produzierter Wärmemenge im Verhältnis zum Stromverbrauch, kann die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpen nicht ermittelt werden. Es wird aber wegen der örtlichen Gegebenheiten und der Stromrechnungen davon ausgegangen, dass diese deutlich unter 2 liegt. Der durchschnittliche Stromverbrauch zur Wärmeerzeugung liegt bei 90.000 kwh pro Jahr. Daraus errechnet sich ein Heizenergieverbrauch von rd. 135.000 kwh/a oder spezifisch 146 kwh/(m²bgf.a).
Seite 4 von 8 Bericht Nr.: Die Energiekosten liegen basierend auf dem derzeitigen Energiepreis von 0,11 /kwh bei ca. 9.900,-- /a. Inklusive der Kosten für Service- und Wartung ergeben sich jährliche Heizkosten von rd. 10.400,--. 2.2 HEIZUNGSREGELUNG Die Heizungsregelung erfolgt mit einem digitalen witterungsgeführten Regler. Die Heizzeiten sind auf 4 Heizkreise aufgeteilt und wie folgt eingestellt: Heizkreis Nutzung Tage Heizbetrieb Amt EG + OG + Praxis Amt KG Gemeindeamt, Physiotherapie großer + kleiner Saal, Küche, öffentliches WC Temperatur Tag Absenk. MO - SO 03 00 20 00 21 C 17 C MO - SO 16 00 24 00 21 C 12 C Bibliothek Bibliothek MO - SO 13 00 18 00 21 C 15 C Schnitzstube keine Regelung: Zeiten und Temp. werden über ein Raumthermostat eingest. 2.3 HEIZUNGSUMWÄLZPUMPEN Im Heizsystem sind neun 1 ungeregelte Standard-Heizungsumwälzpumpen installiert. Deren Stromverbrauch beträgt rd. 3.800 kwh/a (ca. 460,-- p.a. 2 ). 2.4 WÄRMEVERTEILUNG Die Wärmeverteilung erfolgt über sechs Heizkreise, wobei zwei für die Heizregister im Lüftungsgerät ausgeführt sind. Die sichtbaren Verteilleitungen in den unbeheizten Räumen sind mit einer Wärmedämmung von ca. 2 /3 des Rohrdurchmessers 3 gedämmt. 1 1: Amt EG+OG, 2: Amt KG, 3: Bibliothek, 4: Schnitzstube, 5: großer Saal (Heizregister Lüftung), 6: kleiner Saal (Heizregister Lüftung), 7: Wärmepumpen-Puffer, 8: Kühlregister Lüftung, 9: Lüftung Kälteanlage-Puffer 2 Beim Strompreis werden nur die variablen Anteile mit ca. 12 CENT/kWh berücksichtigt. 3 Die ÖNORM M 7580 gibt die Mindestdämmstoffdicken bei allen Bauteilen von Heizungs- und Trinkwasser-Erwärmungsanlagen an. 2 /3 des Rohrdurchmessers entsprechen der geforderten Mindestdämmstoffdicke.
Bericht Nr.: Seite 5 von 8 Sämtliche Armaturen sind ungedämmt. Armaturen für einen hydraulischen Abgleich 4 der Anlage sind nicht vorhanden. 2.5 WÄRMEABGABE Die Wärmeabgabe in den Räumen erfolgt über Heizkörper, die mit Handrädern und Thermostatköpfen ausgeführt sind. Eine geregelte Temperatureinstellung ist mit Handrädern nicht möglich, weshalb diese Ausführung zu z.t. ungewollt hohen Raumtemperaturen und Energieverbräuchen führt. Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems beträgt bis zu 60 C und ist für den Betrieb einer Wärmepumpe (aus energetischer Sicht) vollkommen ungeeignet 5. 2.6 WARMWASSERAUFBEREITUNG UND -VERSORGUNG Die Erwärmung des Warmwassers erfolgt über dezentrale Elektrospeicher, was aufgrund des geringen Warmwasserverbrauchs durchaus sinnvoll ist. 2.7 GEBÄUDE Beim Gebäude wurden folgende offensichtliche Schwachstellen erkannt: Im Sesseldepot, im Kleinen Saal sowie im Gang Kellergeschoss zu Stiegenhaus Polizei sind Feuchteschäden ersichtlich. Die Mängel sollten so rasch wie möglich behoben werden. Weitere Details und Anmerkungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. 2.8 LÜFTUNGSANLAGE Für die Be- und Entlüftung des großen und kleinen Saals, sind im Kellergeschoss eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sowie Heiz- und Kühlregister vorhanden. Die Lüftungsanlage wird seit Jahren nicht mehr genutzt. Dessen ungeachtet werden die Heizregister zur Frostfreihaltung bzw. der Kältespeicher kontinuierlich mit Energie versorgt. 4 Ein hydraulischer Abgleich bei Heizungsanlagen bedeutet, dass für jeden Wärmeverbraucher wie z.b. Heizkörper, Fußbodenheizung usw. jene Wassermenge eingestellt wird, die er benötigt, um den Raum auf die vorgegebene Temperatur zu erwärmen. Dadurch ist es möglich die Verteilverluste deutlich zu vermindern. 5 Wärmepumpen benötigen Niedertemperatur-Wärmeabgabesysteme (Vorlauftemperatur max. 35 C) um effizient betrieben werden zu können.
Gesamtkosten (Investition und Betrieb) in Seite 6 von 8 Bericht Nr.: 3 EMPFEHLUNGEN Folgende Effizienzmaßnahmen werden empfohlen, wobei die Reihung entsprechend dem Einsparungspotential erfolgt. In Summe ist eine jährliche Reduktion der Heizkosten (inkl. Hilfsaggregate) um rd. 5.400,-- pro Jahr möglich. 1. Mit einer neuen Pelletsanlage können die jährlichen Heizkosten trotz einer Investition von max. 60.000,-- (brutto) 6 um jährlich rd. 4.100,-- reduziert werden. Nach 20 Jahren ist das Heizen mit Pellets um mehr als 82.000,-- günstiger als der Weiterbetrieb der bestehenden Wärmepumpenanlage. Gegenüber einer neuen Wärmepumpe erspart sich der Gebäudeerhalter mehr als 69.000,--. 400.000 375.000 350.000 325.000 300.000 275.000 250.000 225.000 200.000 175.000 150.000 125.000 100.000 75.000 50.000 25.000 - > 82.000,-- Pellets WP Neu WP bestehend 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 Jahre Diagramm 1: Vergleich der Gesamtkosten der Wärmepumpen- bzw. Pelletsanlage 2. Die Betriebsparameter wie z.b. Heizkurve, Temperaturen, Zeiten usw. sind auf die Nutzung des Gebäudes abzustimmen. Die Einsparung beträgt ca. 5 % der Energiekosten ( 500,-- p.a. 7 ). 3. Die Handräder bei den Heizkörpern sollten gegen Thermostatköpfe ausgetauscht werden. Die Einsparung beträgt ca. 4 % oder rd. 400,-- p.a. 6 Heizungsanlage: 45.000,-- / Thermostatköpfe, Umwälzpumpen: 10.000,-- / Planung, Unvorhergesehenes: 5.000,-- = insgesamt: 60.000,-- 7 Die Kosten der Maßnahmen 2, 3 und 4 sind bei den Investitionskosten für die neue Pelletsheizungsanlage berücksichtigt, da diese Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden sollten!
Bericht Nr.: Seite 7 von 8 4. Die Standard Heizungs-Umwälzpumpen sollten durch hocheffiziente Pumpen ersetzt werden. Es errechnet sich eine Einsparung von ca. 380,-- p.a. 5. Da die Lüftungsanlage nicht verwendet wird, sollten die Frisch- und Fortluftleitungen ordnungsgemäß verschlossen, sowie die Energieversorgung für Heizregister und Kältespeicher außer Betrieb genommen werden. Eine Kostenersparnis lässt sich nicht abschätzen; sie sollte aber deutlich sein. 6. Um die Energiekosten weiter zu senken, empfehlen wir die oberste Geschossdecke zu dämmen. 7. Die im nahen Umfeld liegenden des Gemeindeamtes liegenden Gebäude haben ihre Heizungsanlagen vor kurzem auf Pellets umgestellt, weshalb hier ein Mikronetz wenig Aussicht auf Umsetzung hat. Untersuchenswert wäre ev. eine gemeinsame Heizungsanlage mit dem Landhotel Die Forelle und dem sogenannten Arzthaus. 4 FÖRDERUNGEN 4.1 KÄRNTNER LANDESFÖRDERUNG Die Umstellung der Heizung auf Pellets wird durch das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8, Unterabteilung Energiewirtschaft aus dem Titel der Förderungsrichtlinie Erneuerbare Wärme mit bis zu 30 % der anerkennbaren Investitionskosten gefördert. Für die Gemeinde Weissensee errechnet sich bei einen Pelletskessel mit 110 kw eine Förderung von rd. 9.600,-- welche in den Empfehlungen (siehe Kapitel 3) unter Punkt 1 berücksichtigt ist. Die erforderlichen Voraussetzungen sowie weitere Informationen sind der website der Abteilung 8 (www.ktn.gv.at/150188 _DE-Energiewirtschaft-Holzheizungen) oder der Anlage 2 zu entnehmen. 4.2 KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING (KPC) Die Förderung für Holzheizungen in Gemeindegebäuden ist an einen maximalen Heizwärmebedarf geknüpft. Dies würde nur erreichbar sein, wenn das Gemeindeamt thermisch saniert werden würde. Da die Förderung der KPC grundsätzlich geringer ist als jene des Landes Kärnten, sollte ausschließlich die Förderung gem. Kap. 4.1 angesprochen werden.
Seite 8 von 8 Bericht Nr.: 5 FAZIT Die im Kapitel 3 dargestellten Maßnahmen reduzieren den Energieverbrauch und daraus resultierend auch die Energiekosten für die Beheizung des Amtsgebäudes der Gemeinde Weissensee um jährlich rd. 5.400,--. Wichtig ist, dass die Maßnahmen nach der Umsetzung auf ihre Wirksamkeit überprüft werden (Energiebuchhaltung), wobei parallel dazu die Daten des Kommunalen Facility Managements der Abt. 3, Kompetenzzentrum Landesentwicklung und Gemeinden, des Amtes der Kärntner Landesregierung zu aktualisieren sind. energie:bewusst Kärnten bietet gerne an, die Gemeinde vor bzw. bei einer event. Ausschreibung von Maßnahmen (z.b. Umstellung der Heizungsanlage) zu unterstützen. Wolfgang Zraunig Techniker ANLAGEN Anlage 1 Anlage 2 Auswertung der Datenblätter der einmaligen Inspektion der Heizungsanlage für das Gemeindeamt Förderungsrichtlinie Erneuerbare Wärme der Abt. des Amtes der Kärntner Landesregierung, Unterabteilung Energiewirtschaft
Bericht Nr.: Anlage 1 Auswertung der Datenblätter der einmaligen Inspektion der Heizungsanlage für das Gemeindeamt
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Seite 1 von 4 Auswertung Datenblätter Datenblatt Objektbeschreibung Adresse (Aufstellungsort der Heizungsanlage) Objekteigentümer (Name und Anschrift) Gebäudetyp Baujahr des Objektes beheizbare Bruttogrundfläche beheizbare Nutzfläche (aller wärmeversorgten Objekte) beheizte Nutzfläche Raumheizlast des Gebäudes ermittelt aus Gemeinde Weissensee, Techendorf 90, 9762 Weissensee Bürogebäude (Gemeindeamt) 1984 926 m² 771 m² 771 m² Raumheizlast des Gebäudes 110 kw Heizlast für die Warmwasserbereitung ermittelt aus Heizlast für die Warmwasserbereitung 0 kw Gebäude-Gesamtheizlast 110 kw Änderungen am Objekt, die Auswirkungen auf die Heizlast haben Gemeindeamt, Techendorf 90, 9762 Weissensee Sonstiges Durchgeführte thermische Sanierungen Jahr der Änderung Anmerkungen Sonstiges: siehe Anmerkungen Aufgrund defekter Wärmemengenzähler und fehlender Aufzeichnungen der produzierten Wärmemenge konnte die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpen nicht bestimmt werden. Der durchschnittliche Stromverbrauch für die Heizung beträgt ca. 90.000 kwh/a. Die Heizleistung des Elektroheizkessels beträgt 110 kw. Einige der südlichen Kellerfenster sowie die Frischluftansaugung für das Lüftungsgerät sind mit Dämmplatten abgedeckt. Im Sesseldepot, im Kleinen Saal sowie im Kellergeschoss Verbindungsgang zu Stiegenhaus Polizei sind Feuchteschäden ersichtlich. Datenerhebung durchgeführt von Name Wolfgang Zraunig Name und Anschrift der Firma energie:bewusst Kärnten, Datum der Datenerhebung 14.01.2013
Seite 2 von 4 Datenblatt Feuerungsanlage Anzahl der Heizkessel 3 Heizkessel Nr. Fabrikat und Type Heizbösch / Escotherm Anlagennummer (opt.) Art des Heizkessels Wärmepumpe (Heizbösch Modul 4) Kessel 1 bzw. Kesseldaten wenn nur ein Kessel vorhanden Nennwärmeleistung 17,4 kw Wärmeleistungsbereich Nummer und Baujahr 1984 Zulässige Brennstoffe Kessel 2; wenn zwei Kessel vorhanden sind der kleinere Kessel Nennwärmeleistung 26 kw Wärmeleistungsbereich Nummer und Baujahr 1984 Zulässige Brennstoffe Brenner Nein Art des Brenners Betriebsweise des Brenners Fabrikat und Type Leistungsbereich/Durchsatz Nummer und Baujahr GL 4206/3 / 1984 / Eingesetzter Brennstoff Kesseltemperaturregelung gleitende Betriebstemperatur: Zusätzliche Anlagen zur Raumheizung Sonstige: Feuerungsanlage wurde eingebaut von Name und Anschrift der Firma Fa. Hechenleitner & Cie Gesmbh., Südring 236, 9020 Klagenfurt Jahr 1984 Durchgeführte Änderungen an der Feuerungsanlage Beschreibung Die Regelung der Anlage wurde ausgetauscht. Name und Anschrift der Firma Fa. Heizbösch, Schaußgasse 5, 9020 Klagenfurt Jahr 2010 Datenerhebung durchgeführt von Name Wolfgang Zraunig Name und Anschrift der Firma energie:bewusst Kärnten, Datum der Datenerhebung 14.01.2013
Seite 3 von 4 Datenblatt Warmwasserbereitung, Wärmeverteilung und Wärmeabgabe Verfügungsberechtigter über die Gemeinde Weissensee, Techendorf 90, 9762 Weißensee Heizungsanlage Warmwasserbereitung Art der Warmwasserbereitung dezentral In der Heizungsperiode Außerhalb der Heizungsperiode Zirkulationsleitung Betriebsart Zirkulationspumpe Warmwasserspeicher Sonstiges: siehe Anmerkungen Sonstiges Nein Ja: 80 Temperatur des Warmwassers im Speicher ca. 45 Warmwassertemperatur Vorlauf Zirkulationstemperatur Rücklauf Leistung zur Warmwasserbereitung 2,25 Wärmedämmung des Wasserspeichers Ja: nicht messbar Wärmedämmung der Leitungen im unbeheizten Bereich Dicke der Wärmedämmung 2/3 des Rohrdurchmessers Wärmedämmung der Armaturen im unbeheizten Bereich Nein Wärmetauscher Nein Wärmedämmung des Wärmetauschers Wärmemengenzähler Nein Wärmeverteilung und Wärmeabgabe Raumheizung Art der Regelung des Wärmeverteilsystems Außentemperatur geführt Art der Regelung des Wärmeabgabesystems Sonstiges: siehe Anmerkungen Pufferspeicher Ja Oberes Pufferspeichervolumen Unteres Pufferspeichervolumen Wärmedämmung des Pufferspeichers Umwälzpumpe(n) einstufig Anzahl der Heizkreise 4 Wärmedämmung der Rohrleitungen im beheizten Bereich Ja: Dicke der Wärmedämmung 2/3 des Rohrdurchmessers Wärmedämmung der Armaturen im beheizten Bereich Nein Wärmeabgabesystem Heizkörper & Konvektoren Mittelwert der Auslegungstemperatur keine Unterlagen vorhanden Anmerkungen Die Heizkörper sind mit Handräder und Thermostatköpfen ausgeführt.
Seite 4 von 4 Heizungsanlage eingebaut von Name und Anschrift der Firma Fa. Hechenleitner & Cie GesmbH., Südring 236, 9020 Klagenfurt Jahr der Errichtung 1984 Durchgeführte Änderungen an der Heizungsanlage Beschreibung Name und Anschrift der Firma Jahr Datenerhebung durchgeführt von Name Wolfgang Zraunig Name und Anschrift der Firma energie:bewusst Kärnten, Datum der Datenerhebung 14.01.2013 < 100 kw Ergebnisse Spezifischer Endenergieverbrauch ohne Warmwasserbereitung beheizbare Nutzfläche 175 kwh/(m² a) beheizbare Bruttogrundfläche 146 kwh/(m² a) Überdimensionierung des/der Heizkessel/s Nein Anmerkungen Das Ergebniss zeigt, dass die ermittelten Werte 175 kwh/m²nf.a bzw. 146 kwh/m²bgf.a unterhalb der Grenzwerte liegen. Es muss jedoch angemerkt werden, dass diese Werte Aufgrund defekter Wärmemengenzähler und fehlender Aufzeichnungen der produzierten Wärmemengen die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpen nicht bestimmt werden konnte. In diesem Fall wurde eine JAZ von 1,5 angenommen. Anhand des jährlichen Strombedarfs von 90.000 kwh/a und einer JAZ von 1,5 wurde ein Endenergiebedarf von 135.000 kwh/a bzw. eine Heizleistung von ca. 110 kw ermittelt. Das bedeutet, das die bestehenden Anlage richtig dimensioniert wurde.
Bericht Nr.: Anlage 2 Förderungsrichtlinie Erneuerbare Wärme der Abt. des Amtes der Kärntner Landesregierung, Unterabteilung Energiewirtschaft
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AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG Abteilung 8, Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz Unterabteilung EW - Energiewirtschaft Flatschacher Straße 70, 9021 Klagenfurt am Wörthersee Internet: www.energiewirtschaft.ktn.gv.at Richtlinie zur Förderung von Holzheizungsanlagen Ansprechperson: Stefan Süssenbacher E-Mail: stefan.suessenbacher@ktn.gv.at Telefon: 050 536-18213 I. Allgemeines I.1. Zielsetzung Neben der Verbesserung der Energieeffizienz von bestehenden Gebäuden (Wärmedämmung) besteht durch Umstellungen bestehender Heizungsanlagen auf moderne Holzheizungsanlagen ein großes Potenzial zur Verringerung der CO 2 -Emissionen. Gegenwärtig werden nur ca. 30% der in Kärnten produzierten Pellets auch hier genutzt. Durch diese Förderung sollen jährlich ca. 700 Pellets-, 200 Scheitholz- und 80 Hackschnitzelheizungsanlagen neu installiert werden. Mit der gegenwärtigen Kärntner Pelletsproduktion könnten ca. 50.000 zusätzliche Pelletsheizungsanlagen versorgt werden. Durch die gewünschte Steigerung der Nutzung des Holzzuwachses von 60% auf 80% können auch die angestrebten Neuerrichtungen von Scheitholz- und Hackschnitzelheizungsanlagen regional versorgt werden. I.2. Voraussetzungen a) Andere für denselben Gegenstand von Land, Bund oder EU gewährte Förderungen werden eingerechnet. b) Der Förderungswerber muss Eigentümer oder Besitzer eines Leasing- oder Contractingvertrages des Fördergegenstandes sein. c) Mieter oder sonstige Nutzer des Gebäudes benötigen für die Förderung die schriftliche Zustimmung des Gebäudeeigentümers. d) Der Förderungsgegenstand muss nach dem 01.01.2010 errichtet worden sein (Rechnungsdatum), und es muss sich um den erstmaligen Förderungsantrag innerhalb der letzten 10 Jahre für diesen Förderungsgegenstand beim Energiereferat des Landes handeln. Ausgenommen davon sind Erweiterungen bestehender Anlagen. e) Gebrauchte Anlagenteile werden nicht gefördert. f) Auf eine Förderung gemäß dieser Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch. g) Die Weitergabe der Förderungssumme an das Bundeskanzleramt wird zur Überprüfung der de minimis - Bestimmung der EU vom Förderungswerber gestattet. Der Förderungswerber hat von sich aus den Erhalt von mehr als 200.000,-- an Förderung innerhalb der letzten 3 Jahre der Förderstelle zu melden. h) Die Organe der Förderungsstelle sind berechtigt, zwecks Prüfung der Förderungswürdigkeit und der richtlinienkonformen Verwendung der Förderung die Objekte des Förderungswerbers zu betreten, in die einschlägigen Unterlagen Einsicht zu nehmen und notwendige Auskünfte zu verlangen. i) Bei vorsteuerabzugsberechtigten Förderungswerbern und bei Förderungswerbern, die Gebäude vermieten, werden nur die Nettokosten anerkannt. Seite 1 von 3 Stand: 01/2012
I.3. Förderungsabwicklung Grundsätzlich ist nach Fertigstellung der Arbeiten mit dem jeweiligen Antragsformular anzusuchen. Für Fernwärmeprojekte ist vor Beginn der Arbeiten anzusuchen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage der Originalrechnungen und Originalzahlungsbelege sowie der sonstigen geforderten Unterlagen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel. Zu unrecht erhaltene Förderungen sind zuzüglich einer Verzinsung in der Höhe von 4 % über dem jeweils geltenden Diskontzinssatz der Österreichischen Nationalbank ab Auszahlung der Förderung zurückzuzahlen. Die Landesregierung kann in Einzelfällen Förderungen auch bei Nichteinhaltung der Richtlinie oder bei einer notwendigen Landesbeteiligung einer Förderung des Bundes oder der EU in den Bereichen Erneuerbare Energie oder Energieeffizienz gewähren. I.4. Kosten und Gerichtsstand a) Alle mit der Förderung verbundenen Kosten und Gebühren trägt der Förderungswerber. b) Als Gerichtsstand in allen aus der Gewährung der Förderung entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt vorgesehen. I.5. Gültigkeit der Richtlinie Diese Richtlinie tritt mit 01.01.2012 in Kraft und ist bis zum 31.12.2013 gültig. III. Holzheizungsanlagen III.2. Förderungswerber Natürliche und juristische Personen. III.3. Förderungsvoraussetzungen a) Die Wärmeerzeugung muss mit Ausnahme von öffentlich genutzten Gebäuden oder Gebäuden gemeinnütziger Vereinigungen ausschließlich Wohnbedürfnissen dienen, andernfalls werden die anerkennbaren Kosten aliquotiert. b) Sollten die Kosten für diesen Förderungsgegenstand bereits bei einer anderen Landesförderung berücksichtigt worden sein, ist eine Förderung nach dieser Richtlinie nicht mehr möglich. c) Anlagen für Ferienwohnungen, Zweitwohnungen u. dgl. werden nicht gefördert. Bei Neubauten erfolgt die Förderungsauszahlung erst nach Bezug des Objektes. d) In Gebieten mit Fernwärmeanlagen, an die zum Zeitpunkt der Errichtung des Kessels zu ortsüblichen Anschlussgebühren angeschlossen hätte werden können, ist eine Förderung nicht möglich. e) Folgende Emissionsgrenzwerte bei der Typenprüfung nach ÖNORM EN 303-5 müssen eingehalten werden: CO Org. C NO x Staub CO Org. C NO x Staub mg/mj mg/mj mg/mj mg/mj mg/nm³ mg/nm³ mg/nm³ mg/nm³ Pelletskessel 60 3 100 15 90 5 150 23 Hackgutkessel 150 5 120 30 225 8 180 45 Scheitholzkessel 250 30 120 30 375 45 180 45 Bezogen auf 13% O 2 Seite 2 von 3 Stand: 01/2012
f) Für einen Scheitholzkessel ist ein Wärmespeichervolumen (Boiler und Puffer) des 8-fachen Volumens des Füllschachtes notwendig. g) Es muss eine Rücklauftemperaturanhebung vorhanden sein und der Abbrand muss geregelt erfolgen. h) Es wird nur eine Zentralheizungsanlage, die der Beheizung des gesamten Gebäudes bzw. der Wohnung dient, gefördert. i) Förderungen der letzten 10 Jahre für Gegenstände dieser Förderungssparte werden angerechnet. j) Ein Förderungsantrag wird nicht weiter behandelt und gilt als vom Förderungswerber zurückgezogen, wenn nach Ablauf von 1 Jahr ab Antragstellung und nach schriftlicher Aufforderung durch die Förderungsstelle nicht sämtliche Unterlagen beigebracht worden sind. III.4. Förderungsinhalt Holz-Zentralheizungsanlagen (Kessel, Regelung, Verrohrung, Wärmespeicher, Pellets- oder Hackschnitzelvorratsspeicher, Planung, Umbau des Heizraumes) und Entfernung von alten Zentralheizungskesseln sowie Öl- oder Gastanks. III.5. Förderungsumfang Für die Errichtung einer Holzheizungsanlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 30% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt: a) Scheitholzkessel 1.100,-- b) Pelletskessel 1.800,-- c) Hackschnitzelkessel 2.200,-- d) Bei Vorlage eines von einem entsprechend den Kärntner Bauvorschriften Befugten, nach OIB erstellten, und in der Landesdatenbank ZEUS abgelegten Energieausweises, beträgt die Förderung der Anlagen nach a, b oder c für die Ersten 20 kw Heizlast 150,-- pro kw für weitere 30 kw Heizlast 100,-- pro kw für jede weitere kw Heizlast 60,-- pro kw Sollte die Nennlast des Kessels geringer sein als die Heizlast, wird nur bis zur Nennlast des Kessels gefördert! e) Umstieg von Öl-, bzw. Gaszentralheizung oder Stromheizung auf Anlagen nach b oder c 600,-- Für Förderungen nach d und e müssen die alten Heizkessel entfernt werden. III.6. Förderungsunterlagen Antragsformular Abnahmeprotokoll Originalrechnungen und zahlungsbelege Energieausweis für Anlagen nach 5d Seite 3 von 3 Stand: 01/2012