Für Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis ca. 8 Jahren wird die Musikalische Früherziehung angeboten. Die wesentlichen Inhalte des Programms sind.

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Transkript:

1. Vorsitzender Florian Möckl Theodor-Heuss-Ring 1, 86405 Meitingen Tel.: +49 (0) 82 71 / 425 98 92 Vorstand@jbo-meitingen.de Geschäftsordnung 1. Unterrichtsangebot a) Musikalische Früherziehung Für Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis ca. 8 Jahren wird die Musikalische Früherziehung angeboten. Die wesentlichen Inhalte des Programms sind. Singen und Sprechen Hörerziehung Kennen lernen musikalischer Grundbegriffe elementares Instrumentenspiel Bewegung Dies wird in folgenden Gruppen angeboten: Musikgarten (von ca. 1 bis 4 Jahren) Tanz für Kinder (von ca. 4 bis 6 Jahren) Flötenkids (ab 6 Jahren; bis max. 4 Kinder pro Gruppe) Trommelgruppe (ab 6 Jahren; in Verbindung mit der Grundschule Meitingen) Fötengruppe (ab 6 Jahren; in Verbindung mit der Grundschule Meitingen) Brassini (Blechblasinstrumente; von 6 bis 8 Jahren; in Verbindung mit der Grundschule Meitingen) Piccolini (Holzblasinstrumente; von 6 bis 8 Jahren; in Verbindung mit der Grundschule Meitingen) Klavierunterricht (musikalische Grundkenntnisse am Klavier; ab 6 Jahren) Der Unterricht ist wöchentlich mit einer Unterrichtseinheit zwischen 30 Minuten und 45 Minuten angesetzt und kostenpflichtig. b) Instrumentalunterricht Es wird der Unterricht nachstehender Instrumente angeboten bzw. vermittelt: Klarinette Saxophon Querflöte Trompete oder Flügelhorn Posaune Waldhorn Bariton, Tenorhorn Tuba Schlagzeug Oboe Fagott Geschäftsordnung des Jugendblasorchester Meitingen e.v. Seite 1/5

c) Orchester Die Orchester sind nach Alter und musikalischem Fortschritt ausgerichtet : Bläserklasse: ab ca. 8 Jahren, in Verbindung mit der Grundschule Meitingen Jugendorchester (JO): ab ca. 10 Jahren Blasorchester (BO): ab bestandener Prüfung des ersten Musikleistungsabzeichen D1 (Bronze), d.h. ab ca. 12 Jahren Big Band des Jugendblasorchesters für interessierte Musiker der swingenden & rockenden Richtung JBOldies für die Älteren des Jugendblasorchesters, spielen in kleiner Besetzung 2. Unterricht und Proben Gruppenunterricht: Nur die musikalische Früherziehung findet im Gruppenunterricht statt. Die Einteilung der Schüler und Schülerinnen in eine bestimmte Gruppenstärke wird von den Ausbildern vorgenommen; berücksichtigt wird dabei deren Leistungsstand und das Alter. Ein Anspruch auf eine bestimmte Gruppenstärke oder Zuteilung zu einer bestimmten Gruppe besteht nicht. Einzelunterricht: Der Instrumentalunterricht findet einzeln statt. Die Einteilung der Schüler und Schülerinnen auf die Lehrer wird von der musikalischen bzw. Ausbildungsleitung vorgenommen; berücksichtigt wird dabei die musikalische Ausrichtung, das Alter und der Leistungsstand des Schülers. Orchesterproben: a) des Jugendorchesters: Diese junge Gruppe ist ein Angebot für Schüler, die in einem Orchester erste Erfahrungen sammeln wollen. Die Proben finden während der Schulzeit jeweils montags von 18:00 19:15 Uhr in der Gemeindehalle statt. b) des Blasorchesters: Für fortgeschrittene Schüler, die das erste Musikleistungsabzeichen D1 (Bronze) abgelegt haben, besteht die Möglichkeit in diesem Orchester anspruchsvolle und abwechslungsreiche Stücke zu spielen. Über klassische und moderne Werke, Musicals, Wertungsstücke, als auch Potpourries bekannter Melodien und Märsche reicht das weitgefächerte Repertoire des JBO. Während der Schulzeit finden die Proben montags von 19:30 21:30 Uhr in der Gemeindehalle statt. c) der Big Band: Die Proben werden nach Bedarf mit den interessierten Musikern abgesprochen und finden meistens Sonntag Abend in der Gemeindehalle statt. d) der JBOldies: Die Proben werden nach Bedarf mit den ausgewählten Musikern abgesprochen und finden nach Absprache in der Gemeindehalle statt. Geschäftsordnung des Jugendblasorchester Meitingen e.v. Seite 2/5

Registerproben: Zusätzlich zu den Orchesterproben wird bei Bedarf Registerunterricht angeboten, in welchem Orchesterstücke intensiv geübt werden. 3. Unterrichtszeiten a) Die Ausbildungszeit des JBO beginnt am 1.September und endet am 31.Juli. Die Ferien orientieren sich an der Ferienregelung der allgemeinbildenden Schulen. b) Eine Unterrichtseinheit dauert 30 Minuten. 4. Unterrichtsstätten Im Allgemeinen findet der Unterricht in Räumlichkeiten der Marktgemeinde Meitingen statt, hauptsächlich im Übungsraum des Rathauses, in der Grundschule Meitingen, in der ehemaligen Schule in Langenreichen, sowie im Feuerwehrhaus Ostendorf. Auch in privaten Übungsräumen der Ausbilder kann Unterricht erteilt werden. 5. Instrumente Grundsätzlich müssen die Schüler und Schülerinnen bei Ausbildungsbeginn das Instrument besitzen, jedoch wird die Möglichkeit geboten, erste Bekanntschaft mit einem Instrument zu machen. Für Piccolini/Brassini gilt dies nicht. 6. Beiträge a) Jahresbeitrag: Der Jahresbeitrag wird satzungsgemäß von der Mitgliederversammlung bestimmt. Im aktiven Jahresbeitrag ist die Versicherung für das Erstinstrument enthalten. Voraussetzung für die Versicherung ist die Meldung der Instrumentendaten an den Ausbildungsleiter. Weitere Instrumente aktiver Musiker können für eine Zusatzgebühr von 10,- versichert werden. Auch passive Mitglieder haben die Möglichkeit Instrumente gegen Gebühr über den Verein zu versichern. b) Ausbildungsbeitrag: Der Instrumentalunterricht wird gegen Entgelt erteilt. Es gelten die vom Vereinsausschuss festgelegten monatlichen Ausbildungsbeiträge, die der Geschäftsordnung beigefügt sind. Der Ausbildungsbeitrag wird monatlich abgebucht, wobei in diesem der Orchesterprobenbeitrag von 5,- enthalten ist. Die Beitrage werden grundsätzlich über Einzugsermächtigungen mittels Lastschrift abgebucht. Evtl. anfallende Rückbuchungskosten (z.b. bei Kontoänderungen, -auflösungen und nicht gedeckten Konten) übernimmt das Jugendblasorchester nicht und werden dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt. Geschäftsordnung des Jugendblasorchester Meitingen e.v. Seite 3/5

Auf den Ausbildungsbeitrag wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Für das 2., 3. oder 4.Kind ermäßigt sich der monatliche Beitrag um je 5. Die maximale Ermäßigung beträgt 15. In Härtefällen kann auf Antrag eine Ermäßigung des Ausbildungsbeitrages unter Vorlage des Einkommensnachweises gewährt werden. Diese Sozialermäßigung schließt alle weiteren Ermäßigungssätze aus. Über einen solchen Antrag entscheidet der Vereinsausschuss. Ein Fehlen des Schülers/in bleibt auf die Ausbildungsbeitragsforderung ohne Einfluss. Bei rechtzeitig entschuldigter Abwesenheitsdauer ab einem Monat, welcher schriftlich angezeigt wurde, wird dieser Monatsbeitrag (ohne Orchesterbeitrag) zurückerstattet. Wenn der Unterricht infolge Ausfalls des Ausbilders mehr als zwei Unterrichtseinheiten pro Schuljahr unterbrochen wird, wird der Unterricht, wenn möglich nachgeholt oder für Ersatz gesorgt. Ist dies nicht möglich erfolgt grundsätzlich auf schriftlichen Antrag eine Rückvergütung des entsprechenden Beitrages. c) Orchesterprobenbeitrag: Liegt kein Ausbildungsverhältnis mit dem Jugendblasorchester vor, wird ein Orchesterprobenbeitrag fällig. Es gilt der vom Vereinsausschuss festgelegte monatliche Beitrag, die der Geschäftsordnung beigefügt sind. Der Beitrag wird halbjährlich im Januar und Juli in Höhe von 30.- abgebucht. Der Beitrag wird grundsätzlich über Einzugsermächtigungen mittels Lastschrift abgebucht. Evtl. anfallende Rückbuchungskosten (z.b. bei Kontoänderungen, -auflösungen und nicht gedeckten Konten) übernimmt das Jugendblasorchester nicht und werden dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt. 7. Leistungen Der/Die Schüler/in muss durch Mitarbeit im Unterricht und zu Hause Fortschritte erzielen. Sind infolge mangelnden Fleißes oder aus anderen Gründen Erfolge nicht zu erkennen, hat der Verein nach Absprache mit dem Ausbilder das Recht, den Unterricht abzubrechen. Die Eltern sind vorher zu der beabsichtigten Maßnahme zu hören. Die Musiker verpflichten sich den Verein bei allen Veranstaltungen nach besten Kräften zu unterstützen. Die Teilnahme an den Orchesterproben und Auftritten ist bindend. 8. Verhalten im Unterricht, Proben bzw. bei Auftritten a) Die Musiker sind verpflichtet, den Anordnungen der Ausbilder, der Vorstandsmitglieder und des Hauspersonals zur Wahrung der Ordnung Folge zu leisten. b) Die Schüler/innen sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden und der Proben verpflichtet. Krankheits- oder sonstigbedingtes Fernbleiben ist dem Ausbilder bzw. dem musikalischen Leiter frühzeitig mitzuteilen. Bei mehrmaligen Verstößen wird er abgemahnt, bei weiterem Fehlverhalten behält sich der Vereinsausschuss weitere Maßnahmen vor. c) Für das Verhalten während der Proben und Auftritte erlässt die Vereinsjugendversammlung eine entsprechende Ordnung. Geschäftsordnung des Jugendblasorchester Meitingen e.v. Seite 4/5

9. Austritt und Ausschluss a) Gemäß Satzung 5 ist der freiwillige Austritt aus dem Verein nur zum Ende des Kalenderjahres möglich; eine vierteljährliche Kündigungsfrist ist einzuhalten. Mitgliedsbeiträge werden nicht zurück erstattet. b) Kündigungen des Ausbildungsverhältnisses während des laufenden Schuljahres sind nur zum Quartalsende möglich. Der schriftliche Antrag muss mindestens einen Monat vorher bei dem Vereinsausschuss eingegangen sein. Bei Härtefällen entscheidet der Vereinsausschuss. c) Kündigung der Orchesterprobe während des laufenden Schuljahres ist nur zum Quartalsende möglich. Der schriftliche Antrag muss mindestens einen Monat vorher bei dem Vereinsausschuss eingegangen sein. Bei Härtefällen entscheidet der Vereinsausschuss. d) Schüler und Schülerinnen, für die der Ausbildungsbeitrag rückständig ist, können vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. 10. Haftung Die Schüler des Jugendblasorchesters Meitingen e.v. sind für pflegliche Behandlung der Räume und ihrer Einrichtungen und für die pünktliche Rückgabe von Vereinseigentum (z.b. Notenmaterial, vereinseigene Instrumente), das zur Benutzung überlassen wurde, verantwortlich. Sie haften für etwaige Beschädigungen und Verlust. Bei Minderjährigen tragen Verantwortung und Haftung die Erziehungsberechtigten. Bei Leihinstrumenten: Der Mieter haftet für Untergang, das heißt wenn das Instrument verloren geht oder sonst abhanden kommt und vorsätzlich oder grob fahrlässige Beschädigung. Stand: 29. April 2014 Erfüllungsort ist Markt Meitingen. Gerichtsstand ist das für den Markt Meitingen zuständige Gericht. Aktuelle Beiträge: Siehe aktuelle Beitrags- und Preistabelle. Geschäftsordnung des Jugendblasorchester Meitingen e.v. Seite 5/5