Schulordnung der Musikschule der Stadt Ehingen

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1 Seite 01 Schulordnung der Musikschule der Stadt Ehingen 1.0 Aufgabe Die Musikschule der Stadt Ehingen dient als öffentliche Bildungseinrichtung einer möglichst früh einsetzenden und umfassenden Musikausbildung. Ihre Aufgabe ist es, den Nachwuchs für das Laienmusizieren heranzubilden, Begabungen zu erkennen und zu fördern sowie eine vorberufliche Fachausbildung zu ermöglichen. 2.0 Die Ausbildung an der Musikschule der Stadt Ehingen erfolgt in folgenden Stufen: 2.1 Elementarunterricht Musikgarten - Kinder im Alter von 12 Monaten bis 4 Jahren Musikalische Früherziehung - Kinder im Alter ab 4 Jahren Musikalische Grundausbildung - Kinder im Alter ab 6 Jahren Trommelwerkstatt - Kinder im Alter von 5 bis 7 Jahren 2.2 Unterstufe Gruppen- und Einzelunterricht im Instrumentalfach 2.3 Mittel- und Oberstufe Gruppen- und Einzelunterricht im Instrumentalfach 2.4 Ergänzungsunterricht Für Schüler der Unter-, Mittel- und Oberstufe wird Ergänzungsunterricht angeboten. Ergänzungsfächer sind: Kammermusik-Ensembles, Spielkreise, Orchester, allgemeine Musiklehre, Hörerziehung. Die Einteilung erfolgt durch die Hauptfachlehrkraft und ist freiwillig. Die Kosten für den Ergänzungsunterricht sind in den allgemeinen Unterrichtsgebühren enthalten. Wer aufgenommen ist, ist zur Teilnahme verpflichtet. Die Regelungen des 4 gelten entsprechend. 3.0 Aufnahme Die Anmeldung erfolgt durch den Erziehungsberechtigten mit dem entsprechenden Vordruck. 3.1 Die Anmeldung wird erst durch die schriftliche Bestätigung der Musikschule der Stadt Ehingen wirksam. 3.2 Anmeldungen sind auch während des laufenden Schuljahres möglich. 3.3 Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. 4.0 Abmeldung und Ausschluss 4.1 Abmeldungen sind zum Schulhalbjahr (31.03.) und zum Schuljahresende (30.09.) möglich. Die schriftliche Abmeldung muss der Musikschule mindestens 2 Monate vorher zugegangen sein. Lehrkräfte können keine Abmeldungen entgegennehmen. Ein Ausscheiden während der beiden Halbjahre kann nur in begründeten Fällen (z.b. Wegzug, längere Krankheit) auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten genehmigt werden.

2 Seite Ausschluss Ein Schüler kann vom Unterricht ausgeschlossen werden: bei ungenügender Leistung infolge mangelnden Interesses, bei schwerwiegenden Verfehlungen sowie Verstößen gegen die Schulordnung, bei mehrmaligem unentschuldigtem Fehlen, bei Nichtbezahlen der Unterrichtsgebühr. Über den Ausschluss entscheidet das Kulturamt nach Rücksprache mit Erziehungsberechtigten, Schülern und Lehrkräften. 5.0 Unterricht 5.1 Schuljahr Das Schuljahr beginnt für den Instrumentalunterricht und die Trommelwerkstatt am 1. Oktober und endet am 30. September des folgenden Jahres. Der Musikgarten und die Musikalische Früherziehung beginnen am 1. September und enden am 31. August des folgenden Jahres. Das Schuljahr umfasst mindestens 36 Unterrichtswochen. Die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen gilt in gleicher Weise auch für die Musikschule der Stadt Ehingen. 5.2 Stundenplan Die Stundenplaneinteilung nimmt die Lehrkraft im Benehmen mit den Schülern bzw. Eltern und der Musikschule der Stadt Ehingen vor. 5.3 Unterrichtsausfall Jeder Schüler ist zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichts-stunden verpflichtet. Ist er verhindert, muss die Musikschule der Stadt Ehingen so bald wie möglich durch einen Erziehungsberechtigten informiert werden. Die Zahlung des Unterrichtsentgelts bleibt davon unberührt Es besteht Anspruch auf mindestens 36 Unterrichtswochen im Jahr. Unterricht, der aus von der der Lehrkraft zu vertretenden Gründen ausfällt, wird nachgeholt bzw. am Schuljahresende zurückerstattet, sofern 36 Unterrichts-wochen nicht erreicht werden. 6.0 Probezeit 6.1 Als Probezeit gelten im Elementarunterricht die ersten drei Monate. Während der Probezeit ist die Kündigung jeweils bis zum 10. des laufenden Monats möglich. Nach Ablauf der Probezeit ist die Anmeldung für die Dauer der Elementarstufe verbindlich. 6.2 Im Instrumentalunterricht gelten die ersten drei Monate als Probezeit Während der Probezeit ist die Kündigung jeweils bis zum 10. des laufenden Monats möglich. Nach Ablauf der Probezeit ist die Anmeldung für die Dauer von mindestens einem Schulhalbjahr verbindlich.

3 Seite Entgelte Bei dem zu entrichtenden Entgelt handelt es sich um ein Jahresentgelt, bezogen auf ein Schuljahr, das in 12 gleichmäßige Monatsbeiträge (Oktober bis September) aufgeteilt wird. Das Entgelt wird erstmals nach Zustellung des Entgeltbescheids, im Übrigen im Voraus am ersten jeden Monats fällig. Die Entgelte sind auch während der Ferienmonate zu bezahlen. 7.1 Die Musikschule der Stadt Ehingen ist berechtigt, auch während des laufenden Schuljahres die Entgelte zu ändern. 7.2 In besonderen Einzelfällen, insbesondere bei sozialen Härtefällen ist die Musikschule berechtigt, Einzelfallentscheidungen, abweichend von dieser Schulordnung zu treffen. 8.0 Inkrafttreten Diese Schulordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Schulund Gebührenordnung der Städt. Jugendmusikschule Ehingen vom 1. Oktober 2005 außer Kraft.

4 Seite 04 Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Ehingen gültig ab 1. Januar 2013 Jahresentgelt Monatsrate Elementarunterricht Musikgarten 240,00 20,00 Musikalische Früherziehung 264,00 22,00 Musikalische Grundausbildung 264,00 22,00 Trommelwerkstatt 234,00 19,50 Instrumentalunterricht Einzelunterricht 45 Minuten 1.008,00 84,00 Einzelunterricht 30 Minuten 696,00 58,00 Gruppenunterricht Schülerzahl mal 10 Minuten (min. 4 Schüler) Bsp.: 4 Schüler = 40 Minuten Unterricht Schülerzahl mal 15 Minuten (min. 3 Schüler) Bsp.: 3 Schüler = 45 Minuten Unterricht Schülerzahl mal 20 Minuten (min. 2 Schüler) Bsp.: 2 Schüler = 40 Minuten Unterricht 306,00 25,50 390,00 32,50 504,00 42,00 Spielkreis extern 180,00 15,00 Instrumentenmiete Wert des Instruments pro angefangene 300,00 (max. 20,00 für max. 9 Monate) 5,00 Erwachsenenzuschlag 20 % Zuschlag für Schüler, die nicht in Ehingen oder Allmendingen wohnen 15 % Geschwister- und Mehrfächer-Ermäßigung werden automatisch gewährt Mehrfächer-Ermäßigung 1. Kind für 1. Instrumentalfach Volle Gebühr 1. Kind für 2. Instrumentalfach 25 % Ermäßigung 1. Kind für 3. Instrumentalfach 50 % Ermäßigung 1. Kind für 4. Instrumentalfach 75 % Ermäßigung 1. Kind für 5. Instrumentalfach frei

5 Seite 05 Geschwister-Ermäßigung 2. Kind für 1. Fach 24 % Ermäßigung 2. Kind für 2. Fach 50 % Ermäßigung 2. Kind für 3. Fach 75 % Ermäßigung 2. Kind für 4. Fach frei 3. Kind für 1. Fach 50 % Ermäßigung 3. Kind für 2. Fach 75 % Ermäßigung 3. Kind für 3. Fach frei 4. Kind für 1. Fach 75 % Ermäßigung 4. Kind für 2. Fach frei ab 5. Kind frei

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