Geschäftsordnung. der der Bowling-Abteilung in der SG DJK Rimpar e.v. 1 Geltungsbereich

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Transkript:

Geschäftsordnung der der Bowling-Abteilung in der SG DJK Rimpar e.v. 1 Geltungsbereich 1) Die Bowling-Abteilung in der SG DJK Rimpar e.v. erlässt diese Geschäftsordnung zur Regelung der Aufgaben der Mitglieder, der Vorstandschaft, und der Durchführung von Versammlungen. 2 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1) Für die Mitglieder sind die Satzung der SG DJK Rimpar e.v., die Ordnungen und die Richtlinien verbindlich. 2) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegen steht. 3) Alle Mitglieder die das 16.Lebensjahr vollendet haben sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt. 4) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. 5) Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten und nur zum 30.06 und 31.12 eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zulässig. 6) Der Ausschluss kann, nach Anhörung des Betroffenen, erfolgen wegen: a) Schwerwiegende Verletzungen satzungsgemäßer Verpflichtungen oder wiederholter Missachtung von Anordnungen der Vereinsorgane. b) Eines groben Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens. c) Unehrenhafter Handlungen. d) Zahlungsrückstand trotz mehrmaliger Mahnung. 7) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor der Beschlussfassung ist dem betroffenen Mitglied nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die

Herausgabe des Passes und die Freigabe erfolgt, wenn keine Forderungen des Vereins mehr bestehen. 8) Über die Aufnahme in die Bowling-Abteilung der SG DJK Rimpar e.v. entscheidet der Vorstand. 3 Abteilungsvorstandschaft 1) Die Abteilungsvorstandschaft, im weiteren Vorstandschaft genannt, besteht aus dem Vorstand und der erweiterten Vorstandschaft. 2) Der Vorstand besteht aus: a) 1.Abteilungsleiter b) 2.Abteilungsleiter c) 1.Sportwart d) 1.Kassier e) Schriftführer 3) Der erweiterte Vorstand besteht aus: a) 2.Sportwart b) 2.Kassier c) Jugendwart d) Pressewart e) Vergnügungswart 4) Im Falle des Ausscheidens von Mitgliedern der Vorstandschaft oder der erweiterten Vorstandschaft beruft der Vorstand ein geeignetes Ersatzmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung. 4 Aufgabenbereich 1) Die Aufgaben im Vorstand sind wie folgt verteilt: a) 1.Abteilungsleiter Leiter und Repräsentant. Vertritt bei Versammlungen und Tagungen die Abteilung Passwesen. An- und Abmeldungen bei der DJK Rimpar und anderen Verbänden.Planung und Leitung von Turnieren. b) 2.Abteilungsleiter c) Stellvertreter des 1. Abteilungsleiters. Planung von Vereinsmeisterschaften und Qualifikationen. Organisation des Spielbetriebes auf Turnieren und Meisterschaften. d) Sportwart Verantwortlich für den gesamten Sportbetrieb und der Durchführung von Vereinsmeisterschaften und Qualifikationen.

e) Kassier Verwaltung der Finanzen der Abteilung, Rechnungen, Beiträge, Abgaben, Kontoführung und das Beantragen von Zuschüssen. f) Schriftführer Protokollführung bei Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen. Terminverwaltung von Geburtstagen und Jubiläen. 2) Die erweiterte Vorstandschaft unterstützt den Vorstand und vertritt ihren Aufgabenbereich in Sitzungen mit dem Vorstand. Die Aufgaben in der erweiterten Vorstandschaft sind wie folgt verteilt: a) 2.Sportwart Stellvertreter des 1. Sportwarts. b) 2.Kassier Stellvertreter des 1. Kassiers. Verantwortlich für die Trainingsabrechnung. c) Jugendwart Verantwortlich für den Jugendbereich. d) Pressewart Zuständig für Werbung, Sponsoren und den Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Fachzeitschriften, sowie der Sportinfo der SG DJK Rimpar e.v. e) Vergnügungswart Organisation und Durchführung von vereinsinternen Festen. 5 Versammlungen 1) Die Versammlungen sind nicht öffentlich. Die Öffentlichkeit kann zugelassen werden, wenn die Mitglieder der Versammlung dies mit einfacher Mehrheit beschließen. 2) Die Versammlungen werden vom 1.Abteilungsleiter oder seinem Vertreter eröffnet, geleitet und geschlossen. Dem Versammlungsleiter stehen alle zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlichen Befugnisse zu. Ist die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung gefährdet, kann er das Wort entziehen, Ausschlüsse von Mitgliedern und Unterbrechung oder Aufhebung der Versammlung anordnen. 3) Die Versammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß unter Einhaltung der Einladungsfristen einberufen wurden.

6 Mitgliederversammlungen 1) Das oberste Vereinsorgan ist die Mitgliederversammlung. Bei Bedarf kann der Vorstand neben der in jeden Kalender-jahr stattfindenden Mitgliederversammlung weitere Mitgliederversammlungen einberufen. Eine Mitglieder-versammlung muss einberufen werden wenn mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung beim Vorstand unter Angabe der Gründe beantragt. Ort und Zeit der Mitgliederversammlung sind mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstag mit Angabe der Tagungspunkte den Mitgliedern schriftlich bekannt zugeben 2) Jedes stimmberechtigte Mitglied hat in der Versammlung eine Stimme. Vertretung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. 3) Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: a) Die Wahl und Abberufung des Vorstands und der erweiterten Vorstandschaft. b) Die Festsetzung der Abteilungsbeiträge und Sonderumlagen. c) Die Erledigung der gestellten Anträge. d) Die Entlastung der Vorstandschaft. e) Die Genehmigung der Jahres- und Kassenberichte. f) Wahlen g) Änderung der Geschäftsordnung. 4) Der Vorstand gibt auf der jährlichen Mitglieder-versammlung einen Rechenschaftsbericht. 7 Wahlen 1) Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die erweiterte Vorstandschaft auf die Dauer von drei Jahren. Sie bleiben im Amt bis ein Nachfolger gewählt ist. 2) Wahlen sind grundsätzlich geheim vorzunehmen, wenn die Versammlung nicht anderes beschließt. 3) Vor der Wahl ist ein Wahlausschuss mit 3 Mitglieder zu bestellen. 4) Der Wahlausschuss bestimmt einen Wahlleiter der während der Wahl die Rechte und Pflichten des Versammlungsleiter hat. Der Wahlausschuss prüft ob die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten die satzungsgemäßen Voraussetzungen erfüllen, zählt und kontrolliert die Stimmen. 5) Vor der Wahl sind die Kandidaten zu fragen, ob sie im Falle einer Wahl das Amt annehmen würden.

6) Ein Abwesender kann gewählt werden, wenn dem Wahleiter eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt, dass er im Falle einer Wahl das Amt annimmt. 8) Das Wahlergebnis ist durch den Wahlausschuss festzustellen und seine Gültigkeit muss im Sitzungsprotokoll ausdrücklich vermerkt werden. 8 Organisation des Spielbetriebes 1) Die SG DJK Rimpar e.v. übernimmt die Abgaben an den BSKV u. BLSV. Für die aktiven Spieler bestellt und bezahlt die SG DJK Rimpar e.v. die Ranglistenkarten. 2) Die Ranglistenkarteninhaber verpflichten sich am Spielbetrieb teilzunehmen, im Interesse der SG DJK Rimpar e.v. zu spielen und alles zu unterlassen was den Sportordnungen des BSKV und DKB und den Anweisungen der für den Spielbetrieb verantwortlichen Vereinsorgane entgegensteht. 3) Verantwortlich für den Spielbetrieb ist der 1. Sportwart. Er stellt die Rumpfmannschaften für den Ligabetrieb zusammen. 4) Die Mannschaften wählen ihren Mannschaftsführer. Wurde kein Mannschaftsführer gewählt, so wird dieser vom 1.Sportwart bestimmt. 5) Der Mannschaftsführer stellt die Mannschaft für den Spieltag auf. Er bestimmt wer und wann ausgewechselt wird. Er ist verantwortlich für den Spielbericht. 9 Teilnahme an Einzelmeisterschaften 1) Qualifiziert für die Einzelmeisterschaften sind die Spieler/innen mit mindestens 18 Spielen, gemäß ihren Leistungen in der Liga. 2) Es wird eine Rangliste aller Spieler/innen erstellt. Verzichtet ein/e qualifizierte/r Spieler/in auf den Startplatz so folgt der/die nächste in der Rangliste. 3) Die SG DJK Rimpar e.v. nominiert die Starter für die Einzel-Meisterschaften gemäß den vom BSKV zugeteilten Startplätzen. 4) Die SG DJK Rimpar e.v. übernimmt die Startkosten unter den nachfolgenden Bedingungen: a) Der/die Spieler/in startet für die DJK Rimpar.

b) Der Beitrag und andere Forderungen sind gezahlt. 5) Die SG DJK Rimpar e.v. kann die Startkosten zurückfordern wenn der/die Spieler/in a) Nicht zum Start antritt. b) Gegen die Interessen oder Regeln der SG DJK Rimpar e.v. oder der DBU verstößt. c) Den Verein vor Ende des Kalenderjahres wechselt, austritt oder aus dem Verein oder der DBU ausgeschlossen wird. Rimpar den 25.03.95 Änderungen: Juli 1998