A2 Öffentliche Gebäude, Arbeits- und Vergnügungsstätten

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Architektenkammer Baden-Württemberg Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Öffentliche Gebäude, Arbeits- und Vergnügungsstätten - Checkliste für bestehende Anlagen - Telefon (07 11) 21 96-0 Telefax (07 11) 21 06-103 info@akbw.de www.akbw.de

Dachverband Integratives Planen und Bauen Stuttgart e.v. Eugenstr. 42, 70794 Filderstadt, Tel: 0711/706336, Fax:0711/2205633 info@dipb.de www.dipb.de Checklisten für die bestehende Anlagen und Gebäude : Öffentliche Gebäude, Arbeits- und Vergnügungsstätten B2: Barrierefreies Wohnen C2: Rollstuhlgerechtes Wohnen D2: Außenanlagen Entsprechende Checklisten für Neuplanungen: A1, B1, C1, D1 Diese Listen sind vom DIPB auf der Grundlage der DIN-Normen für barrierefreies Bauen (DIN 18024 und DIN 18025, jeweils Teil 1 und Teil 2) der vom Finanzministerium Baden-Württemberg herausgegebenen Checkliste zur Überprüfung von Planungen und bestehenden Gebäuden eig ener Erfahrungen in Zusammena rbeit mit A rchitekten, Bet roffenen, de n zus tändigen Ämtern der S tadt Stuttgart, un ter F ederführung des St adtplanungsamts u nd un ter M itwirkung der Architektenkammer Baden-Württemberg erstellt worden. Erläuterungen: ist Bestandteil der DIN 18024 Teil 2 (Stand: 12/1996) beruht auf Soll-Vorschriften der DIN 18024 Teil 2 bz w. Erf ahrungen oder anderen DIN- Normen Erläuterungen sind kursiv geschrieben. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. Für Hörbehinderte sind Hör verstärkeranlagen in Gruppen- und Ver anstaltungsräumen sow ie Schalterräumen (mindestens an 1 Schalt er) v orzusehen. Da für Hö rbehinderte sons t keine weiteren baulichen Ver änderungen notwendig sind, w ird auf diese Behinderung in der Checkliste kein weiterer Bezug genommen. b = breit/breite h = hoch/höhe t = tief/tiefe l = Länge = größer/gleich = kleiner/gleich 1 Mai 2002 Schirmherr: Prof. Hansmartin Bruckmann Mitglieder: Behindertenverbände - Selbsthilfeorganisationen - Freie Träger - Architekten - Einzelpersonen 1. Vorsitzende: Dr. Ursula Broermann, 2. Vorsitzender: Helmut Müller gemeinnütziger Verein - Amtsgericht Stuttgart VR 5450 Bankverbindung: Südwestbank AG, Stuttgart, BLZ 600 907 00, Konto-Nr. 613556003 www.dipb.de E-Mail: info@dipb.de

Öffentliche Gebäude, Arbeits-, Freizeit- u. Vergnügungsstätten Inhalt Seite 1 Zugänglichkeit/Erreichbarkeit/Anfahrbarkeit/ Auffindbarkeit...3 2 Eingänge/Türen...4 3 Hauptwege...5 4 Nebenwege...5 5 Flure...6 6 Treppen...7 7 Rampen...7 8 Aufzüge...8 9 Fahrsteige...10 10 Fahrtreppen...10 11 Sanitärräume...10 12 Umkleidebereiche...14 13 Schwimm- und Bewegungsbecken...14 14 Hygieneschleuse, Durchfahrbecken...14 15 Rollstuhlabstellplätze...14 16 Versammlungs-, Sport- und Gaststätten, Gruppen- und Veranstaltungsräume...14 17 Arbeitsplätze...15 18 Tresen, Serviceschalter und Verkaufstische...15 19 Gemeinschaftsverpflegung, Gästebereich...16 20 Warenverkauf...16 21 Beherbergungsbetriebe...17 22 PKW-Stellplätze...17 2 Mai 2002

1 Zugänglichkeit/Erreichbarkeit/Anfahrbarkeit/ Auffindbarkeit Zugänglichkeit aller Gebäudeebenen: eben oder über Treppen und Rampen bzw. Aufzüge Erreichbarkeit: Höhe der Bedieneinrichtungen 85 cm Anfahrbarkeit: Bewegungsfläche vor Bedieneinrichtungen 150 cm x 150 cm Abstand der Bedieneinrichtung zu seitlich die Bewegungsfläche einschränkenden Gegenständen (Laternenpfahl, Hauswand, Mauervorsprung, Heizkörper usw.) 50 cm (besser 70 cm) Auffindbarkeit: adäquate Beschilderung, ggf. auch Leitlinien Achtung: Vorstehende Bauteile oberhalb des Tastbereichs des Blindenstocks gesondert sichern Zugänglichkeit, Erreichbarkeit, Anfahrbarkeit, Auffindbarkeit jeweils von: Klingel-/Sprechanlage Briefkastenanlage Eingang öffentlicher Bereich Eingang dienstlicher Bereich Bedienungselemente kraftbetätigter Türen, s.a. 2.4ff Aufzugsanlagen Rampen Treppen allen Räumen mit Besucherverkehr allen dienstlichen Räumen Sanitärräumen Dienstleistungsautomaten Fernsprechstellen Gemeinschaftseinrichtungen Versammlungsräumen 3 Mai 2002

Garderobe Zeitschriften- und Infomaterial-Ständern Mülleimern 2 Eingänge/Türen Hauseingangstüren, Brandschutztüren und Garagentore kraftbetätigt Durchgangsbreite aller Türen 90 cm lichte Höhe aller Türen 210 cm Rotationstüren nur bei gleichzeitigem Vorhandensein von Drehflügeltüren Verglaste Türblätter aus Sicherheitsglas markant gekennzeichnet bzw. kontrastreich Türgriffe Drehflügeltüren beidseitig mit durchgehenden Griffleisten, in beliebiger Höhe anzufassen Abstand Türgriff/Wand 50 cm (besser 70 cm) Schalter für kraftbetätigte Türen bei frontaler Anfahrt 250 cm vor der aufschlagenden Seite und 150 cm auf der Gegenseite An kraftbetätigten Türen Quetsch- und Scherstellen vermieden bzw. gesichert Panikverschlüsse an Türen und Rettungswegen in 85 cm Höhe Bewegungsflächen vor Drehflügeltüren: 150 cm x 150 cm auf der aufschlagenden Seite 120 cm (b) x 150 cm (t) auf der Gegenseite vor Schiebetüren: 190 cm (b) x 120 cm (t) untere Türanschläge, wenn technisch unvermeidbar, 2 cm 4 Mai 2002

Fußmatten und Abstreifroste gehstützen- und rollstuhlgerecht Keine bzw. nur kleine Zwischenräume bei Lamellen/Rosten erlaubt. Vor Bestellung von Schmutzläufern/Matten am besten Rollstuhlfahrprobe machen: bei Kokos bzw. auch manchen Kunstmaterialien legen sich die Fasern zu einer Seite, so daß der Rollstuhl in eine Richtung abgelenkt wird. Windfanggröße ca. 200 cm zuzüglich Öffnungsmaß der Tür, unabhängig von einer Kraftbetätigung Türen von Toilettenräumen, Dusch- und Umkleidekabinen dürfen nicht nach innen schlagen 3 Hauptwege Bodenbelag leicht und erschütterungsarm befahrbar und begehbar auch bei ungünstiger Witterung befahrbar und begehbar Längsgefälle 3% Quergefälle 2% (möglichst kein Quergefälle!!) Breite 150 cm Bei Länge 1.500 cm Begegnungsfläche von mindestens 180 cm Breite und 180 cm Tiefe 4 Nebenwege Bodenbelag leicht und erschütterungsarm befahrbar und begehbar auch bei ungünstiger Witterung befahrbar und begehbar Längsgefälle 3% Quergefälle 2% (möglichst kein Quergefälle!!) Breite 90 cm Bei Länge 1.500 cm Begegnungsfläche von mindestens 180 cm Breite und 180 cm Tiefe 5 Mai 2002

5 Flure Breite 150 cm Bei Länge 1.500 cm Begegnungsfläche von mindestens 180 cm Breite und 180 cm Tiefe Bodenbelag nach ZH 1/571 (Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr; Hrsg. Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Carl Heymanns Verlag KG Köln) rutschhemmend rollstuhlgeeignet fest verlegt elektrostatisch nicht aufladbar reflexionsarm Fußbodenoberfläche mit kontrastreichen und taktilen Hinweisen vor Treppen Hindernissen Richtungsänderungen Fluranschlußtüren Aufzugsanlagen Sanitärräumen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen Radabweiser (Höhe 30 cm, gemessen ab Fußboden) als Schutz vor Wandbeschädigungen Hinweisschilder kontrastreich, aber blendfrei lesbar große Symbole/Schrift Schrift erhaben/abtastbar ( 3 cm hoch und 0,5 cm breit) in Augenhöhe (ca.150 cm), aber nicht verletzungsgefährdend angebracht Fluchtweg markiert durch Lichtbänder, richtungsweisende Beleuchtung sowie durch im Gefahrenfall schaltbare Tonsignale Ausreichende Beleuchtung (blendfrei) Türen angrenzender Räume sollten nicht in den Flur aufschlagen 6 Mai 2002

6 Treppen Zusätzlich Rampe oder Aufzug Notwendige Treppen nicht gewendelt Keine Unterschneidungen der Stufen Kontrastreiche Kennzeichnung der Trittkanten Handlauf beidseitig bei jeder Treppenform Auch Menschen mit halbseitigen Behinderungen, z.b. nach Schlaganfall etc., sollen Treppen in jeder Richtung vorwärts und sicher begehen können. in 85 cm Höhe Durchmesser 3 cm bis 4,5 cm. Äußerer Handlauf in 85 cm Höhe, jedoch Umwehrung/Absturzsicherung gemäß LBO Ba-Wü bis h = 90 cm hochführen Äußerer Handlauf 30 cm waagerecht über den Anfang und das Ende der Treppe hinausragend Innerer Handlauf am Treppenauge nicht unterbrochen Taktile Hinweise an Anfang und Ende der Handläufe zur Kennzeichnung der Geschoßebenen Ausreichende Beleuchtung (blend- und schattenfrei) Frei stehendetreppen durch Sockel o.ä. gesichert Bewegungsfläche neben Treppenauf- und -abgängen 150 cm (ohne Auftrittfläche der obersten Stufe) 7 Rampen Bei Steigungen 3% möglichst zusätzlich Stufen/Treppe mit Handläufen (z.b. für Beinprothesenträger oft leichter zu bewältigen) Quergefälle nicht erlaubt Längsgefälle 6% 7 Mai 2002

Bewegungsfläche 150 cm x 150 cm an Anfang und Ende der Rampe Nutzbare Breite 120 cm Bei Längsgefälle > 3% und 6% in Abständen von 6 m ebene Ruhefläche 150 cm Länge Rampe und Zwischenpodest mit 10 cm hohen Radabweisern Handläufe Beidseitig an Rampe und Zwischenpodest in 85 cm Höhe, jedoch Umwehrung/Absturzsicherung gemäß LBO Ba-Wü bis h = 90 cm hochführen Durchmesser 3 cm bis 4,5 cm Handläufe und Radabweiser 30 cm über Anfang und Ende der Rampe hinausragend Auch bei ungünstiger Witterung nutzbar Keine unnötigen Umwege In Verlängerung der Rampe keine abwärts führende Treppe 8 Aufzüge Zugang stufenlos Bewegungsfläche vor dem Aufzug: 150 cm x 150 cm (befindet sich der Aufzug neben einem Treppenauf- oder -abgang, zählt die Auftrittsfläche der obersten Stufe nicht mit) Ruftasten in 85 cm Höhe Ruftasten anfahrbar für den Rollstuhl 50 cm (besser 70 cm) Abstand der Bedieneinrichtung zu seitlich die Bewegungsfläche einschränkenden Gegenständen (Wand, Mauervorsprung, Papierkorb etc.) Fahrkorb: lichte Breite 110 cm lichte Tiefe 140 cm (besser 160 cm) lichte Türbreite 90 cm 8 Mai 2002

8 Automatisch öffnende Türen Spiegel als Orientierungshilfe gegenüber Kabinentür bei Nicht- Durchladern Unterkante Spiegel 85 cm Haltestange Durchmesser 3 cm bis 4,5 cm Montagehöhe Haltestange 85 cm (Achsmaß) Wandabstand gemessen von der Außenkante der Haltestange bis zur Wand 10 cm Bedientableau: Senkrechtes Tableau Waagerechtes Tableau in Höhe von 85 cm bei mehrreihiger waagerechter Tableauanordnung: Mittelachse der obersten Reihe 100 cm über Kabinenboden, senkrechter Abstand der Mittelachsen 6 cm Tastatur Tastengröße 5 cm (± 0,3 cm) Abstand der Tasten-Mittelachsen 6 cm Schrift und Tastenrand erhaben (taktil) Schrift mindestens 3 cm hoch (± 0,2 cm) Schrift kontrastreich Zusätzliche Angabe in Punktschrift (Braille) Äußerste Tasten der Tableaus müssen jeweils 50 cm (besser 70 cm) von der Vorder- und der Rückwand entfernt sein. Ausreichende Beleuchtung Stockwerk-Kennzeichnung bei mehr als zwei Haltestellen durch Haltestellenansagen Betriebszeit unbegrenzt 9 Mai 2002

9 Fahrsteige Steigung 6% Geschwindigkeit 0,5 m/s im beweglichen Teil an Anfang und Ende eine ebene Fläche von 150 cm Tiefe In der geneigten Fläche kann der Fahrer eines handgetriebenen Rollstuhls seine Bremsen nicht betätigen. Auch gehbehinderten und blinden Menschen erleichtert eine ebene Fläche die Nutzung. feste Treppe zusätzlich vorhanden 10 Fahrtreppen Steigung 30 Geschwindigkeit 0,5 m/s Vorlauf 3 Stufen feste Treppe zusätzlich vorhanden Aufzug und/oder Rampe zusätzlich vorhanden 11 Sanitärräume Zugänglichkeit Türe Stufenlos Von allgemeiner Verkehrsfläche aus Bei Integration in normale geschlechtszugeordnete Anlagen gibt es Probleme mit andersgeschlechtlichen Begleitpersonen. Abschließbar Ideal ist die Verwendung von DOM-Einheitsschließzylindern für öffentliche Behindertentoiletten. Lichte Durchgangsbreite 90 cm Tür im Notfall von außen zu entriegeln Verriegelung von innen ( besetzt") außen sichtbar 10 Mai 2002

11 Drehflügeltür Türaufschlagsrichtung nach außen Bewegungsfläche außen 150 cm x 150 cm Bewegungsfläche innen 120 cm (t) x 150 cm (b) Abstand Griff/Wand außen innen 50 cm, besser 70 cm Schiebetür WC Bewegungsfläche außen innen 120 cm (t) x 190 cm (b) Abstand Griff/Wand außen innen 50 cm, besser 70 cm Sitzhöhe 48 cm (inkl. Sitz) Abstand Wand Vorderkante WC 70 cm Ermöglicht seitliches Umsetzen von Rollstuhl auf WC. Abstand Rückenstütze Vorderkante WC 55 cm Bewegungsfläche neben WC beidseitig 95 cm breit und 150 cm tief Bewegungsfläche vor WC 150 cm (b) x 150 cm (t) Haltegriffe auf beiden Seiten 15 cm länger als Vorderkante WC wegklappbar (beidseitig) mit integrierten Toilettenpapierhaltern (beidseitig) Abstand zwischen den Griffen 70 cm Montagehöhe 85 cm Haltegriff und Befestigung müssen am vordersten Punkt des Griffes eine Druckbelastung von 100 kg aushalten Strickleiter, Montageort: vorderes Drittel der WC-Schüssel Spülvorrichtung beidseitig mit Hand oder Arm aus der Sitzposition zu betätigen 11 Mai 2002

11 Waschtisch Unterputz- oder Flachaufputzsyphon Stützdruck 60 kg Neben dem Waschbecken angebrachte Haltebügel müssen wegklappbar sein. unterfahrbar Oberkante 80 cm, Kniefreiheit in 30 cm Tiefe 67 cm Bewegungsfläche vor dem Waschtisch 150 cm x 150 cm Armatur Einhebel- oder berührungslose Armatur bei Warmwasseranschluß zusätzlich schwenkbarer Auslauf und Temperaturbegrenzer (Wassertemperatur am Auslauf 45 C) Seifenspender über dem Waschtisch im Greifbereich einhändig bedienbar Entnahmehöhe 85 cm und 100 cm Spiegel Einsicht sowohl aus der sitzenden als auch aus der stehenden Position gewährleistet Kippspiegel sind teuer, störanfällig und bei richtiger Montage nicht immer auch aus der sitzenden Position verstellbar. Ein entsprechend groß dimensionierter einfacher Spiegel ist zu bevorzugen. Handtrockner, Handtuchspender, -halter Anfahrbar mit dem Rollstuhl/Gehwagen Entnahmehöhe/Luftaustritt in 85 cm Höhe Bewegungsfläche vor dem Handtrockner 150 cm x 150 cm Kleiderhaken Kleiderhaken in 85 cm und 150 cm Höhe Ablagefläche (15 cm x 30 cm) in 85 cm Höhe 12 Mai 2002

11 Abfallbehälter geruchsdicht, mit selbstschließender Einwurföffnung in 85 cm Höhe mit einer Hand bedienbar mit dem Rollstuhl anfahrbar (Bewegungsfläche neben dem Abfallbehälter zur seitlichen Anfahrt 120 cm breit) Klappliege (in Raststätten, Sportstätten, Behinderteneinrichtungen) 90 cm x 200 cm, Nutzhöhe 50 cm Bewegungsfläche davor 150 cm x 150 cm Wickeltisch (in Raststätten, Sportstätten, Behinderteneinrichtungen) klappbar, Breite 50 cm, Tiefe 50 cm, Montagehöhe 85 cm Wasserventil mit Wasserschlauch und Fußbodenablauf Notruf mit dem Rollstuhl/Gehwagen anfahrbar in 85 cm Höhe auch vom WC aus erreichbar auch vom Boden aus erreichbar (Zugschnur) Bodenbelag rutschhemmend Zusätzliche Anforderungen bei Sport-, Bade-, Arbeits- und Freizeitstätten (z.b. Campingplatz) befahrbarer Duschplatz ( 150 cm x 150 cm) Gefälle 1%, beschränkt auf die Duschfläche. Bewährt hat sich das Einbringen eines kleinen Absatzes in Fliesenstärke, abgetrennt von der übrigen Fliesenfläche durch eine Metallschiene. Abfluß in die Ecke, soweit wie möglich heraus aus den übrigen Bewegungsflächen. Duschklappsitz, 40 cm (b) x 45 cm (t), mit Rückenlehne - Sitzhöhe 48 cm beidseitig des Klappsitzes klappbare, waagerechte Haltegriffe neben dem Klappsitz Bewegungsfläche 95 cm (b) x 70 cm (t) gemessen von der Vorderkante des Klappgriffs Einhebel-Duscharmatur und Handbrause müssen vom Klappsitz und vom Rollstuhl aus seitlich erreichbar sein (Montagehöhe 85 cm) Abstand Wand/Duscharmatur ca. 50 cm, dies ist auch für eine Hilfsperson bequem 13 Mai 2002

12 Umkleidebereiche In Arbeits-, Sport- und Badestätten mindestens eine Umkleide für Rollstuhlfahrer stufenlos erreichbar sämtliche Ausstattungsgegenstände (evtl. Schrank, Kleiderhaken usw.) erreichbar und anfahrbar (s.a. unter Punkt 1, S.2) 13 Schwimm- und Bewegungsbecken stufenlos erreichbar technische Einstiegshilfe Abstellplätze für Rollstühle etc. (s.a. unter Punkt 15) 14 Hygieneschleuse, Durchfahrbecken stufenlos erreichbar beidseitige Handläufe in 85 cm Höhe Rampen sind nach Punkt 7 zu bemessen 15 Rollstuhlabstellplätze stufenlos erreichbar Maße 190 cm (b) x 150 cm (t) Bewegungsfläche davor 190 cm (b) x 150 cm (t) 16 Versammlungs-, Sport- und Gaststätten, Gruppen- und Veranstaltungsräume stufenlos erreichbar auffindbar Stellflächen für Rollstühle 95 cm (b) und 150 cm (t) Anzahl 1%, mindestens jedoch 2 Plätze - je nach Bedarf sind weitere Plätze vorzusehen Sitzplätze für Begleitpersonen neben dem Rollstuhlplatz 14 Mai 2002

17 Arbeitsplätze stufenlos erreichbar auffindbar Bewegungsflächen 150 cm (b) x 150 cm (t) als Wendefläche im möblierten Raum vor dem Schreibtisch Bewegungsflächen 120 cm entlang seitlich anzufahrender Bedieneinrichtungen (Schränke, Regale usw.) Türe s.u. Punkt 2 S.4 ff Fenster anfahrbar und aus der sitzenden Position zu öffnen Unterkante Fensterglas 90 cm Sonnenschutz anfahrbar und aus der sitzenden Position zu bedienen 18 Tresen, Serviceschalter und Verkaufstische Keine Türen mit Türschließer ohne Kraftbetätigung vorgeschaltet Bei mehreren gleichartigen Einrichtungen, mindestens 1 Element in der nachfolgend angegebenen Ausführung Höhe 85 cm unterfahrbar Kniefreiheit in einer Tiefe von 30 cm und in einer lichten Höhe von 67 cm Tasten großflächig kontrastreich taktil mit Punktschrift Bewegungsfläche vor Automaten 150 cm x 150 cm 15 Mai 2002

19 Gemeinschaftsverpflegung, Gästebereich Stufenlos erreichbar Auffindbar Drehkreuzfreier Zugang Zusätzliche Garderobenhaken in einer Höhe von 105 cm Hinweiszeichen, gut sichtbar und zusätzlich taktil, auf: Warenverkauf Sanitäranlagen Sitzplätze Ausgang Tische unterfahrbar in einer lichten Höhe von 67 cm Automaten s.u. Punkt 18 Bewegungsfläche vor Automaten, Speiseplänen usw. 150 cm x 150 cm Essenausgabe/Warenverkauf s.u. Punkt 18 Durchgänge/Kassen 90 cm breit 20 Warenverkauf Stufenlos erreichbar Auffindbar Drehkreuzfreier Zugang Durchgänge zwischen Warenregalen 90 cm Durchgang an Kassen 90 cm 16 Mai 2002

21 21 Beherbergungsbetriebe stufenlos erreichbar 1% mindestens jedoch 1 Zimmer nach DIN 18025-1 (s. Checkliste Rollstuhlgerechtes Wohnen Nr. C) Gästezimmer mit Telefonanschluß Im Gästezimmer alle Geräte (z.b. Türverriegelung, Vorhänge) fernbedienbar (in der Regel reicht eine gute Anfahrbarkeit von Tür und Vorhängen aus) 22 PKW-Stellplätze 1 % jedoch mindestens 2 Stellplätze nach DIN 18025-1 Gute Plazierung, in der Nähe des Eingangs/Aufzugs (kurze Wege) In der Nähe des Haupteingangs Stellplatz für Kleinbus: Höhe 250 cm, Länge 750 cm, Breite 350 cm Möglichst wettergeschützt Garagentor automatisiert Bei im Freien gelegenen Parkplätzen: Belag für Rollstühle und Gehhilfen geeignet (z.b. keine Rasenlochsteine, kein Kies etc.) Stellplatzbreite: Autobreite 150 cm ( 350 cm) Übergang vom Stellplatz zum Gehweg etc. entweder ebenerdig oder mit Absatz von 3 cm Bei höheren Kanten muß sich der umsteigende Rollstuhlfahrer vom Niveau des Fahrzeugssitzes auf das Niveau des Rollstuhlsitzes hochdrücken/-ziehen. Feuerschutztüren in Tiefgaragen automatisiert 17 Mai 2002