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I N F O R M A T I O N

der Bellalen zu den Stenoaraphlschen Protokollen

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Frage 2: Welche Maßnahmen haben Sie aufgrund dieser Entscheidung bislang seit März 2000 ergriffen?

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Transkript:

4464/AB XXII. GP - Anfragebeantwortung 1 von 6 4464/AB XXII. GP Eingelangt am 30.08.2006 BM für Finanzen Anfragebeantwortung GZ. BMF-310205/0071-I/4/2006 Herrn Präsidenten des Nationalrates Dr. Andreas Khol Parlament 1017 Wien Sehr geehrter Herr Präsident! Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4469/J vom 30. Juni 2006 der Abgeordneten Mag. Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Unterbringung von beschlagnahmten Arten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen: Eingangs ist festzuhalten, dass sich die Vollziehung des Artenschutzübereinkommens in der Vergangenheit zu einer sehr komplexen Materie entwickelt hat. Es hat sich bewährt, dass sich bei den hauptbetroffenen Zollstellen einzelne Bedienstete auf diese Materie spezialisiert haben und als ArtenschutzreferentenInnen tätig sind. Zur Entlastung der AbfertigungsbeamtenInnen übernehmen diese ReferentenInnen die über die reine Abfertigung hinausgehenden zeitaufwendigen Tätigkeiten, wie Unterbringung beschlagnahmter

2 von 6 Exemplare, die Bestellung von Sachverständigen, Anzeigenerstattung an Strafbehörden und dergleichen. 4464/AB XXII. GP - Anfragebeantwortung Zu 1.: Hinsichtlich der nach Artikel 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 vorzusehenden Unterbringungsmöglichkeiten für lebende Tiere besteht mit der Veterinärverwaltung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen eine Vereinbarung, dass die Zollorgane für Zwecke der Unterbringung beschlagnahmter Tiere die bei den veterinärbehördlichen Grenzübertrittstellen vorhandenen Einrichtungen mit verwenden dürfen. Zusätzlich zu diesen Einrichtungen stehen den Zollstellen aber auch die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (siehe Antwort zu Frage 3) bekannt gegebenen Einrichtungen zur Verfügung. Ferner ist es auf Grund der bestehenden guten Kontakte mit den Vollzugsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten möglich, im Bedarfsfall beschlagnahmte Exemplare unbürokratisch in Auffangstationen anderer Mitgliedstaaten unterzubringen. Zu 2.: In den Jahren 2001 bis 2005 wurden in Österreich insgesamt 571 lebende Tiere, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beziehungsweise der Verordnung (EG) Nr. 338/97 unterliegen, von den Zollorganen beschlagnahmt, und zwar: Exemplare 2001 2002 2003 2004 2005 Elefanten 1 Schildkröten 175 127 2 25 4 Spinnen 7

4464/AB XXII. GP - Anfragebeantwortung 3 von 6 Vögel 6 28 15 4 2 Kaimane 1 Frösche 6 Chamäleon 131 3 5 Warane, Leguane 6 5 Amphibien 16 Schlangen 2 Summe 326 174 36 29 6 Die Tiere wurden in den vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bekannt gegebenen Einrichtungen untergebracht. Ich ersuche um Verständnis, dass von einer detaillierten Auflistung der Unterbringungsorte Abstand genommen wurde, weil die Beschaffung dieser Informationen nur mit unverhältnismäßig hohem Rechercheaufwand bei verschiedenen Zollämtern möglich wäre bzw. einige dieser Zollämter in Folge der EU-Osterweiterung gar nicht mehr bestehen. Zu 3.: Vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurden die nachfolgend angeführten Einrichtungen für die Unterbringung lebender Tiere bekannt gegeben: Schutzzentrum Haus des Meeres Esterhazypark 1060 Wien Tierhaltung des zoologischen Institutes der Universität, Biozentrum Althanstraße 14 1090 Wien unterzubringende Arten befristet: bis zu 3 Krokodile unter 1,5m, unbefristet: bis zu 5 Riesenschlangen und niedere Tiere bis zu 10 Kleinvögel (Passerinae) und bis zu 20 Kleinsäuger

4 von 6 4464/AB XXII. GP - Anfragebeantwortung Station Haringsee des EGS Verein Eulen- und Greifvogelschutz und der Veterinärmedizinischen Hochschule Untere Hauptstraße 34 2286 Haringsee Tiergarten Schönbrunn Maxingstraße 13b 1130 Wien Wiener Tierschutzhaus Triesterstraße 8 2331 Vösendorf Tierheim Klosterneuburg-Brunn Wolfholzgasse 12 2345 Brunn/Gebirge Tierheim "Die gute Tat" Dechanthof 2130 Mistelbach Tierheim St. Pölten Gutenbergstraße 26 3100 St. Pölten Vogelpark Schmiding Schmiding 19 4631 Krenglbach Wildpark Altenfelden Atzesberg 8 4121 Altenfelden Linzer Tiergarten Windflachweg 17 4020 Linz Tierschutzverein für Stadt und Land Salzburg Karolingerstraße 13a 5020 Salzburg alle einheimischen Greifvögel, Reiher, Störche, Sumpf- und Landschildkröten nach vorheriger Abklärung in sehr beschränktem Ausmaß; Auflistung nicht möglich nach vorheriger Abklärung Hunde, Katzen und Großtiere; keine Vögel und Schildkröten Hunde, Katzen, Pferde, Ziegen und Schafe sowie Igel; keine exotischen Tiere befristet: bis zu 10 Papageien, 10 Schildkröten, 10 Igel Vögel Vögel, Wild- u. Waldtiere, Schildkröten, kleine Säugetiere Vögel (ausgenommen Greifvögel), Reptilien, Echsen, Spinnen, Schlangen (nur ungiftig), Schildkröten, kleine Säugetiere Vögel, geringe Stückzahl

4464/AB XXII. GP - Anfragebeantwortung 5 von 6 Zoo Salzburg Gemeinnützige GesmbH 5020 Salzburg Haus der Natur Museumsplatz 5 5020 Salzburg Alpenzoo Innsbruck Weiherburggasse 37 6020 Innsbruck Vogelpark Turnersee St. Primus 47 9123 St. Primus Reptilienzoo Happ Villacher Straße 237 9020 Klagenfurt Tier- u. Naturpark Schloss Herberstein Buchberg 2 8222 Stubenberg Naturschutzzentrum Bruck Stadtwaldstr. 43 8600 Bruck/Mur Vögel, Kleinsäuger Reptilien heimische Arten (Alpenraum), nichtheimische Arten können unter Umständen vermittelt werden Papageien und Greifvögel, ca. 20-30 Tiere Amphibien und Reptilien Säugetiere, Vögel Säugetiere, Vögel, heimische Arten

6 von 6 4464/AB XXII. GP - Anfragebeantwortung Zu 4.: Die Verrechnung der Ausgaben für die Unterbringung der beschlagnahmten Tiere erfolgt bei den Finanzpositionen 1/50408/7270/009 bzw. 7280/009 (sonstige Leistungsentgelte von Einzelpersonen bzw. juristischen Personen im Bereich der Dienstbehörden der Zoll- und Abgabenverwaltung). Im BVA 2006 sind dafür insgesamt 1,282 Mio EUR veranschlagt. Es ist jedoch festzuhalten, dass bei diesen Finanzpositionen sämtliche in diesem Organisationsbereich anfallenden Werkleistungen wie z.b. ärztliche Tätigkeiten, Reinigungstätigkeiten, Gutachtertätigkeiten, Dolmetschtätigkeiten etc. verrechnet werden. Die von der Anfrage betroffene "Ausgabengruppe" wird in der Veranschlagung und Verrechnung nicht gesondert dargestellt, weshalb ich keine konkreten Zahlen nennen kann. Zu 5.: Wie ich bereits zu Frage 1 erwähnt habe, besteht bereits seit längerem ein Netzwerk von Artenschutzzentren für beschlagnahmte Exemplare. Seit Oktober 2005 werden die Zoll- und EU-Behörden im Kampf gegen den Artenschmuggel überdies von der Online-Plattform EU-TWIX (Trade in Wildlife Information Exchange) unterstützt, die auch eine Liste der in der Europäischen Union bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten enthält. Diese Online-Plattform beschleunigt und erleichtert den Informationsfluss zwischen den EU-Vollzugsbehörden und erlaubt die Erfassung von Informationen zu Beschlagnahmungen und Einziehungen von geschützten Arten. Zugang zu EU-TWIX haben neben dem Artenschutzsekretariat und der Kommission auch die Vollzugs- und wissenschaftlichen Behörden sowie Zoll- und Polizeibehörden und Tierärzte der 25 EU-Mitgliedstaaten. Mit freundlichen Grüßen