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Transkript:

Achte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Tourismus-Management (Tourism Management) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München vom 0..205 Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz 2, Art. 58 Abs. und Art. 6 Abs. 2 und 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften München folgende Satzung: Die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Tourismus-Management (Tourism Management) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München vom 24.0.2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.03.203, wird wie folgt geändert:. In der Überschrift wird der Klammervermerk (Tourism Management) durch (englische Bezeichnung: Tourism Management) ersetzt. 2. Umfasst der Text eines Paragraphen, einzelner Absätze und Fußnoten mehr als einen Satz, sind die Sätze durch eine am Satzanfang stehende, hochgestellte Ziffer n jeweils fortlaufend zu nummerieren. 3. In 2 Abs. 2 Satz wird das Komma nach dem Wort Grundlage gestrichen. 4. 4 wird wie folgt neu gefasst: 4 Anrechnung anderweitig erworbener Kompetenzen () Die Anrechnung außerhalb des Hochschulbereichs erworbener Kompetenzen richtet sich nach 4 Abs. 6 der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte angewandte Wissenschaften München (APO) in ihrer jeweiligen Fassung. ( Die Prüfungskommission des Bachelorstudienganges Tourismus-Management teilt dem Bereich Prüfung und Praktikum der Hochschule München, die auf die Module dieses Studienganges anzurechnenden Kompetenzen, die gegebenenfalls anzurechnenden Modulteil- oder -endnoten sowie die anzurechnenden mit. 2 Im Falle der Ablehnung einer Anrechnung ist diese zu begründen. ( Die an anderen Hochschulen absolvierten Studienzeiten und erworbenen Hochschulqualifikationen werden anerkannt, sofern durch die Prüfungskommission keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen festgestellt und begründet werden können. 2 Für das Anrechnungsverfahren gelten die Abs. und 2 analog.. 5. In 5 wird in Abs. nach dem Wort der Klammervermerk (der durchschnittliche Arbeitsaufwand für einen Kreditpunkt entspricht 30 Arbeitsstunden) eingefügt. 6. In 6 wird der bisherige Text zu Abs., und Satz um die Worte und aus dem sich auch die in jedem allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfach erwerbbaren Kompetenzen ersehen lassen ergänzt. 2 Nach Abs. wird folgender neuer Abs. 2 angefügt: TRB, 25 Seite von 7 nicht amtliche Lesefassung

( Die zwei im Modul Allgemeinwissenschaften zu wählenden allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer können ab dem ersten Studiensemester erstmals angetreten werden. 7. In 7 werden in Abs. Satz 3 die Worte das sie erstmals betreffen durch in dem diese Regelungen erstmals anzuwenden sind und in Abs. 2 in den Nummern und 2 das Wort deutsch jeweils durch Deutsch ersetzt sowie in 4 nach dem Wort Prüfungen die Worte soweit dies nicht bereits in der Anlage hinreichend bestimmt geregelt ist eingefügt. 8. In werden in Abs. 2 Satz 3 wie folgt neu gefasst: 3 Die Verlängerung der Bearbeitungsfrist soll zwei Monate nicht überschreiten., nach Satz 3 folgender neuer Satz 4, 4 Bei Nichteinhaltung der Bearbeitungsfrist wird die Bachelorarbeit mit der Note nicht ausreichend bewertet., und nach Abs. 2 folgender neuer Abs. 3 angefügt: ( Für die Wiederholung einer nicht bestandenen Bachelorarbeit gilt Abs. 2 entsprechend.. 9. In 2 werden in Abs. 2 die Fundstelle 9a Sätze 3 und 4 durch 0 Sätze 2 bis 4 ersetzt und nach Abs. 4 folgender neuer Abs. 5 angefügt: ( Die Vergabe einer relativen Note für das Prüfungsgesamtergebnis folgt dem vom Bereich Prüfung und Praktikum der Hochschule München vorgegebenen und in der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften München (APO) näher beschriebenen Verfahren.. 0. In 3 werden die Worte wird ein Zeugnis durch werden ein Bachelorprüfungszeugnis und ein Diploma Supplement ersetzt.. Die bisherige Anlage zur Studien- und Prüfungsordnung wird durch die, dieser Änderungssatzung beigegebene Anlage ersetzt. 2. In Anlage 2 werden in Abschnitt die Modulbezeichnung Tourismusökonomie I durch einen Bindestrich ( - ) und die Worte Grundlagen der Volkswirtschaftslehre ergänzt und in Abschnitt 2 die bisherige Modulbezeichnung Wirtschaftsprivatrecht durch Recht ersetzt. () Diese Änderungssatzung tritt am. Oktober 205 mit der Maßgabe in Kraft, dass die in in den Zeilen 3.5 (Interkulturelle Kompetenz I) und 7.3 (Bachelor-Kolloquium) geforderten Prüfungsleistungen nur von Studierenden zu erbringen sind, die in einem oder beiden der vorgenannten Module noch keine Prüfungsleistung(en) erbracht haben. 2 ( Für Studierende, die in den Modulen Interkulturelle Kompetenz I und Bachelor-Kolloquium bisher nicht ausreichende Leistungen nachgewiesen haben, gilt hinsichtlich der Wiederholung dieser nicht bestandenen Prüfungsleistungen weiterhin die Anlage zur Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Tourismus-Management (Tourism Management) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München i. d. F. vom 06.03.203; im Übrigen tritt sie außer Kraft. TRB, 25 Seite 2 von 7 nicht amtliche Lesefassung

Anlage : Übersicht über die Module und Prüfungen im Bachelorstudiengang Tourismus-Management (Tourism Management) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München. Bachelorprüfung (erstes und zweites theoretisches Studiensemester): ) Module. Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Business Administration Basics 4 5 SU schrp, 90.2. Recht Law 4 5 SU, Ü schrp, 90.2.2 Rechnungswesen Accounting 4 5 SU, Ü schrp, 90.3 Einführung in den Tourismus Tourism Basics 4 5 SU schrp, 90.4 Tourismusökonomie I Grundlagen der Volkswirtschaftslehre Tourism Economics I Introduction to Economics 4 5 SU schrp, 90.5 Sprachmodul I 3 Language Electives I 4 5 Sprachkurs mit Anwesenheitspflicht 3, 4 schrp, 60.6 Empirische Forschung I Empirical Research I 4 5 SU, Ü, S schrp, 90 2.2 Managementprozesse I Management Processes I 4 5 SU schrp, 90 2.3 Tourismusmanagement in Quellmärkten Tourism Management in Source Markets 4 5 SU schrp, 90 2.4 Informationstechnologie im Tourismus Information Technology in Tourism 4 5 SU schrp, 90 2.5 Sprachmodul II 3 Language Electives II 4 5 Sprachkurs mit Anwesenheitspflicht 3, 5 schrp, 60 2.6 Empirische Forschung II Empirical Research II 4 5 SU, Ü schrp, 90 Summe der und (. und 2. Studiensemester): 48 60 Prüfungsform und Dauer schriftlicher Prüfungen in Minuten, 2 TRB, 25 Seite 3 von 7 nicht amtliche Lesefassung

2. Bachelorprüfung (drittes theoretisches Studiensemester): ) Module Prüfungsform und Dauer schriftlicher und mündlicher Prüfungen in Minuten, 2 3. Controlling & Steuern Controlling & Taxation 4 5 SU schrp, 90 3.2 Managementprozesse II Management Processes II 4 5 SU, Ü schrp, 90 3.3 Hospitality Management I Hospitality Management I 4 5 SU, Ü schrp, 90 3.4 Destinationsmanagement Destination Management 4 5 SU schrp, 90 3.5 Interkulturelle Kompetenz I Intercultural Competence I 4 5 SU LN 6 3.6 Projektmanagement Project Management 4 5 SU, S, Planspie Ref, 0-20 und StA 7, 8 Summe der und (3. Studiensemester): 24 30 3. Bachelorprüfung (viertes = praktisches Studiensemester): ) Module Prüfungsform und Dauer schriftlicher Prüfungen i Minuten, 2 4. Praxisbegleitender Einführungsblock Internship preparation week 4 4 S. SU. Ü, Ex Aktive Teilnahme 9 4.2 Praktikum Internship 22 Pr Bericht 0 (8 Wochen á fünf Tage) (8 weeks each five days) 4.3 Praxisbegleitender Abschlussblock Internship debriefing week 4 4 S, SU, Ü, Ex Aktive Teilnahme 9 Summe der und (4. Studiensemester): 8 30 TRB, 25 Seite 4 von 7 nicht amtliche Lesefassung

4. Bachelorprüfung (fünftes bis siebtes theoretisches Studiensemester): ) Module Prüfungsform und Dauer schriftlicher und mündlicher Prüfungen in Minuten, 2 5. Unternehmensplanspiel Corporate Strategic Management 4 5 Planspiel 2 Ref je 0-20, 8 Simulation 5.2 Tourismusökonomie II Außenwirtschaft und Umweltpolitik Tourism Economics II Trade and Environmental Politics 2 5 SU schrp, 60 5.3 Mobilitäts- und Verkehrsträgermanagemen Mobility and Carrier Management 4 5 SU schrp, 90 5.4 Wahlpflichtmodul Elective 4 5 SU, Ü schrp, 90 5.5 Interkulturelle Kompetenz II Intercultural Competence II 4 3 SU schrp, 90 5.6 Angewandtes Tourismusmanagement Applied Tourism Management 4 5 SU Aktive Teilnahme 9, Ref, 0-20 und StA 7, 8 6. BWL-Kernmodul I Business Administration 4 5 SU schrp, 90 Core Module I 6.2 BWL-Kernmodul II Business Administration 4 5 SU schrp, 90 Core Module II 6.3 Kompetenzfeld I Special Competence I 6 9 SU. Proj, Ü, Ex mdlp, 5-20 und StA 7, 8 6.4 Seminarmodul Seminar Module 4 5 S, SU, Ü, Ex 2 Ref, 0-20 und 2 SA 6.5 Fallstudie Case Study 4 5 S, Proj, Ü, Ex StA 7 mit Anwesenheitspflicht 7. Recht und Steuern Law and Taxation 4 5 SU schrp, 90 7.2 Kompetenzfeld II Special Competence II 6 9 S, Proj, Ü, Ex mdlp, 5-20 und StA 7, 8 7.3 Bachelor-Kolloquium Bachelor Colloquium 2 3 S Kol 4 7.4 Bachelorarbeit Bachelor s Thesis --- 2 --- BA 8 Allgemeinwissenschaften 5 General Studies 4 4 5 2 LN 5 Summe der und (5. bis 7. Studiensemester): 60 90 Gesamtsumme der und (. bis 7. Studiensemester): 40 20 2, 3 TRB, 25 Seite 5 von 7 nicht amtliche Lesefassung

Anmerkungen: Das Nähere wird vom Fakultätsrat im Studienplan geregelt. 2 Bei Note nicht ausreichend in einer Prüfungsleistung wird die Modulendnote nicht ausreichend erteilt. 2 Eine mindestens ausreichende Modulendnote und die Bewertung der Bachelorarbeit mit der Note ausreichend oder besser sind Voraussetzungen für das Bestehen der Bachelorprüfung. 3 Es dürfen nur Sprachmodule gewählt werden, die über der schulischen Vorbildung der/des jeweiligen Studierenden liegen. 2 Die in den Sprachmodulen I und II erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen können durch die erfolgreiche Teilnahme an freiwilligen Wahlfächern der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien ergänzt und im Rahmen der an der Hochschule München angebotenen studienbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Fremdsprachenzertifikates UNIcert I in Chinesisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Russisch und Spanisch oder UNIcert II in Französisch, Italienisch oder Spanisch als Teilleistungen zum Erwerb des jeweiligen UNIcert -Zertifikates angerechnet werden. 4 In den Fremdsprachen Französisch, Italienisch oder Spanisch muss das Sprachniveau A, A2 oder B des europäische Referenzrahmens für Fremdsprachen und in den Fremdsprachen Chinesisch, Japanisch oder Russisch das Sprachniveau A des europäische Referenzrahmens für Fremdsprachen durch eine an der Hochschule München mit der Modulendnote ausreichend oder besser abgeschlossene nachgewiesen werden. 5 In den Fremdsprachen Französisch, Italienisch oder Spanisch muss das Sprachniveau A2, B oder B2 des europäische Referenzrahmens für Fremdsprachen und in den Fremdsprachen Chinesisch, Japanisch oder Russisch das Sprachniveau A2 (Teil ) des europäische Referenzrahmens für Fremdsprachen durch eine an der Hochschule München mit der Modulendnote ausreichend oder besser abgeschlossene nachgewiesen werden. 6 Im Rahmen der, für die Anwesenheitspflicht besteht, muss jede/jeder Studierende zwei jeweils mindestens fünfminütige mündliche, sowie zwei jeweils 40- bis 60-minütige schriftliche Kommunikationsleistungen erbringen. 2 Die Themen für die schriftlichen Kommunikationsleistungen, die Bearbeitungsdauer und der Abgabetermin werden von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt. 3 Die Bewertung jeder Kommunikationsleistung mit dem Prädikat mit Erfolg abgelegt (m. E. a.) ist Voraussetzung für das Bestehen der Bachelorprüfung. 7 Bei der Studienarbeit kann es sich um eine zehn bis 5 Seiten umfassende schriftliche Ausarbeitung zu einer bestimmten Themenstellung oder um eine schriftlich kommentierte fünf- bis 20-minütige Präsentation zu einem vorgegebenen Thema handeln. 2 Das Thema, die Bearbeitungsdauer und der Abgabe- bzw. Präsentationstermin werden von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt. 8 Zur Bildung der Modulendnote werden die Noten beider Prüfungsleistungen im Verhältnis 50 : 50 gewichtet. 9 Aktive Teilnahme bedeutet, dass die/der Studierende an mindestens 80 % der jeweils zugrunde liegenden aktiv, z. B. durch Wort- und/oder Diskussionsbeiträge teilgenommen hat. 2 Die Bewertung mit dem Prädikat mit Erfolg abgelegt (m. E. a.) ist Voraussetzung für das Bestehen der Bachelorprüfung. 0 Im Rahmen des sieben bis zehn Seiten umfassenden Berichtes behandelt die/der Studierende kritisch ein Managementproblem, mit dem sie/er in der praktischen Ausbildung konfrontiert wurde. 2 Die Bewertung mit dem Prädikat mit Erfolg abgelegt (m. E. a.) ist Voraussetzung für das Bestehen der Bachelorprüfung. Jedes Referat ist in Form einer Gruppenarbeit zu erstellen und vorzutragen. 2 Neben dem Vortrag muss die jeweilige Gruppe eine fünf- bis zehnseitige Ausarbeitung erstellen und zur Bewertung vorlegen. 3 Das Thema des Referates, der Vortrags- und der Abgabetermin für die schriftliche Ausarbeitung werden von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt. 4 Bei Referat und Ausarbeitung muss die Leistung eines jeden Gruppenmitgliedes klar erkennbar und bewertbar sein. 2 Bei der Seminararbeit handelt es sich um eine zehn bis 5 Seiten umfassende vertiefte Ausarbeitung zu einem vorgegebenen oder von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten in Absprache mit der/dem Studierenden festgelegten Thema der. 2 Die Bearbeitungsdauer und der Abgabetermin werden von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt. 3 Zur Bildung der Modulendnote werden die Noten aller vier Prüfungsleistungen im Verhältnis 25 : 25 : 25 : 25 gewichtet. TRB, 25 Seite 6 von 7 nicht amtliche Lesefassung

4 Während des mindestens drei jeweils vierstündige Termine umfassenden Bachelor-Kolloquiums berichtet jede/jeder Studierende über ihren/seinen bisherigen Forschungsprozess, den aktuellen Stand der jeweiligen Abschlussarbeit und etwaige Probleme/noch offene Aspekte. 2 Zwischengeschaltete Diskussionsrunden dienen dem fachlichen Austausch unter den Kandidatinnen/Kandidaten. 3 Die jeweilige Dozentin/der jeweilige Dozent muss die Teilnahme der/des Studierenden an jedem Termin durch Unterschrift bestätigen. 4 Dies und die Erteilung des Prädikates mit Erfolg abgelegt (m. E. a.) sind Voraussetzungen für das Bestehen der Bachelorprüfung. 5 Die allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer (AW-Fächer) werden i. d. R. mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen. 2 Das Nähere, insbesondere auch die durch die Belegung von AW-Fächern angestrebten Qualifikationsziele, die Prüfungsformen sowie die Dauer schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfungsleistungen ist dem Gesamtkatalog aller AW-Fächer zu entnehmen, der von der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien zusammengestellt wird. 3 Zur Bildung der Modulendnote werden die Noten beider AW-Fächer im Verhältnis 50 : 50 gewichtet. 4 Im Bachelorprüfungszeugnis werden beide AW-Fächer mit ihrer jeweiligen Note ausgewiesen. Abkürzungen: BA Bachelorarbeit Ref Referat ECTS European Credit Transfer and Accumulation S Seminar System Ex Exkursion SA Seminararbeit mit Diskussionsbeiträgen Kol Kolloquium schrp schriftliche Prüfung LN sonstiger Leistungsnachweis StA Studienarbeit mdlp mündliche Prüfung SU seminaristischer Unterricht Pr Praktikum Semesterwochenstunden Proj Projektstudium Ü Übung TRB, 25 Seite 7 von 7 nicht amtliche Lesefassung