(in der Fassung der Fünften Änderungssatzung vom )
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- Michael Küchler
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1 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur (Architecture) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München und der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Augsburg vom (in der Fassung der Fünften Änderungssatzung vom ) Aufgrund von Art. 1 Abs. 1 Satz 2, Art. 8 Abs. 1, Art. 1 Abs. 2 und sowie Art. Abs. 1 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München (Hochschule München) gemäß 1 Abs. 2 Satz BayHSchG folgende Satzung: 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Diese Studien- und Prüfungsordnung dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Hochschulen vom 17. Oktober 2001 (BayRS WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnungen der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München vom 29. Januar 2008 und der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Augsburg vom 1. August 2007 in deren jeweiliger Fassung. 2 Studienziel (1) Ziel des Bachelorstudiums ist es, den Studierenden durch eine auf der Vermittlung wissenschaftlicher Grundlagen beruhenden, fachlich geprägten Basisausbildung zu selbständigem Handeln im Berufsfeld Architektur zu befähigen. (2) In dem berufsqualifizierenden Bachelorstudiengang werden Grundwissensbereiche der Architektur und der Kultur vermittelt. Das Studium soll in erster Linie der Vermittlung von kritischem Sachverstand und technischem Wissen, sowie der Sensibilisierung für architektonische Gestaltung dienen. Mit dem erworbenen Basiswissen ist die Absolventin/der Absolvent in der Lage, formulierte Aufgabenstellungen im Architekturbüro auf erlernten Lösungswegen selbständig zu bearbeiten, sowie in Spezialbereichen im Bauwesen, wie z. B. im Baumanagement, der Immobilien- und Bauwirtschaft, der öffentlichen Verwaltung, dem Architekturjournalismus, der Architekturpräsentation, dem Modellbau und auch in neuen Bereichen wie dem Softwaredesign oder der Architekturpsychologie tätig zu werden. Darüber hinaus ist der Bachelorabschluss als Plattform für den uneingeschränkten Austausch mit anderen europäischen Hochschulen und damit auch der Förderung der Kontakte mit den Partnerhochschulen zu sehen. () Neben der Vermittlung von Fachwissen und der Erarbeitung von Entscheidungskompetenzen fördert das Bachelorstudium die Sozialkompetenz und die für die berufliche Praxis wichtige Fähigkeit zur Kommunikation und kooperativen Teamarbeit. () Der Bachelorstudiengang Architektur ist modular aufgebaut und ermöglicht den Studierenden eine individuelle Schwerpunktwahl. Das Bachelorstudium kann auch die Basis für eine anwendungsorientierte, wissenschaftliche Weiterqualifizierung in einem sich anschließenden Masterstudium sein. Erst der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums schafft eine der Voraussetzungen für die Aufnahme in die Architektenlisten deutscher Architektenkammern.
2 2 Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit (1) Das Bachelorstudium Architektur umfasst eine Regelstudienzeit von sechs theoretischen Studiensemestern einschließlich der Bachelorarbeit. Nähere Einzelheiten regelt der Studienplan. (2) Vor Beginn des Studiums muss ein 12-wöchiges, einschlägiges Vorpraktikum abgeleistet werden. Der Nachweis hierüber ist grundsätzlich bis zur Immatrikulation vorzulegen; lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen kann er bis spätestens zum Ende des zweiten Fachsemesters nachgereicht werden. Jede Studienbewerberin/jeder Studienbewerber muss ihr/sein Vorpraktikum eigenverantwortlich organisieren. Module und Prüfungen (1) Die Module, ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltungen, die Anzahl der ECTS- Kreditpunkte, die Form der Prüfungen und die Bearbeitungszeiten für das Anfertigen schriftlicher Prüfungen sowie die Notengewichte zur Bildung der Modulendnoten sind in der Anlage zu dieser Satzung festgelegt. (2) Die Module werden als Pflichtmodule, als Wahlpflichtmodule und als Modul Allgemeinwissenschaften geführt: 1. Pflichtmodule sind für alle Studierenden des Bachelorstudienganges verbindlich. 2. Die Wahlpflichtmodule und das Modul Allgemeinwissenschaften sind die Module, aus denen die Studierende/der Studierende nach Maßgabe dieser Studien- und Prüfungsordnung und des Studienplanes eine bestimmte Auswahl treffen muss. Die gewählten Module werden wie Pflichtmodule behandelt. () Darüber hinaus können die Studierenden Fächer und Module, die für die Erreichung des Studienzieles nicht verbindlich vorgeschrieben sind, aus dem gesamten Studienangebot der jeweils besuchten Hochschule zusätzlich wählen (Wahlmodule). () Alle Module sind zwischen der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München und der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Augsburg austauschbar. Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer Für die zwei im Modul Allgemeinwissenschaften zu wählenden allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer sind die von den Fachhochschulen München und Augsburg für alle Studiengänge erlassenen Gesamtkataloge verbindlich, die von der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien an der Hochschule München und der Fakultät für Allgemeinwissenschaften der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Augsburg (Hochschule Augsburg) zusammengestellt werden. Dabei zählen zu den allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern nur solche Fächer, die nicht als Pflicht- und Wahlpflichtmodule des Bachelorstudienganges Architektur ausgewiesen sind. Das Nähere wird von der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien geregelt.
3 Studienplan (1) Der Fachbereich Architektur der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München und der Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Augsburg erstellen zur Sicherstellung des Lehrangebotes und zur Information der Studierenden jeweils einen Studienplan, der nicht Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung ist, und aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. Der Studienplan wird von den Fachbereichsräten beider Hochschulen beschlossen und ist jeweils hochschulöffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, das sie erstmals betreffen. (2) Der Studienplan enthält insbesondere Regelungen und Angaben über 1. die Aufteilung der Semesterwochenstunden und der ECTS-Kreditpunkte je Modul und Studiensemester, die Art der Lehrveranstaltungen in den einzelnen Modulen sowie die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist und sofern dies in der Anlage nicht abschließend geregelt ist, 2. den Katalog der von den Studierenden des Bachelorstudienganges in den Wahlpflichtmodulen.,. und. der Anlage wählbaren fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer, deren Stundenzahl und die Art der Lehrveranstaltungen sowie die Unterrichts- und Prüfungssprache in diesen Fächern, soweit diese nicht deutsch ist, und die Art der in den fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern jeweils geforderten studienbegleitenden Leistungsnachweise,. die Richtziele und Studieninhalte der einzelnen Module,. nähere Bestimmungen zu Form und Verfahren der einzelnen Prüfungen. () Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen fachwissenschaftlichen und allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer und Wahlmodule tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. Desgleichen besteht kein Anspruch darauf, dass solche Lehrveranstaltungen bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt werden. 7 Fachstudienberatung Studierende, die am Ende des zweiten Fachsemesters die Prüfung im Modul Entwerfen und Theorie II nicht bestanden haben, müssen die Fachstudienberatung aufsuchen. 8 Grundlagen- und Orientierungsprüfung, Vorrückensregelungen (1) Zum Eintritt in das dritte Studiensemester ist nur berechtigt, wer bis zum Ende des zweiten Fachsemesters die Prüfung im Modul Entwerfen und Theorie II (Grundlagen- und Orientierungsprüfung) angetreten hat. (2) Zum Eintritt in das vierte Studiensemester ist nur berechtigt, wer in den Studienmodulen der ersten drei Studiensemester mindestens 72 ECTS-Kreditpunkte erworben hat.
4 9 Prüfungskommission (1) Für den Bachelorstudiengang Architektur wird an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München und an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Augsburg jeweils eine Prüfungskommission für die Bachelorprüfung gebildet, die aus je drei Mitgliedern der Fakultät der Architektur der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München und des Studienganges Architektur der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Augsburg besteht. (2) Die Prüfungskommissionen wählen die jeweilige Vorsitzende bzw. den jeweiligen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter aus ihrer Mitte. Die Prüfungskommissionen können Prüfungs- und Entscheidungsbefugnisse nach dieser Satzung auf ihre Vorsitzenden übertragen. 10 Bachelorarbeit (1) Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens zu Beginn des sechsten Semesters ausgegeben werden. Voraussetzung sind die Ableistung des Vorpraktikums und der Nachweis, dass in Studienmodulen mindestens 120 ECTS-Kreditpunkte erworben wurden. (2) Die Fakultät für Architektur der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München und die Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Augsburg bieten in jedem Semester ein oder zwei, den beschriebenen Studieninhalten gerecht werdende Themen für Bachelorarbeiten an, die von den Studierenden zu bearbeiten sind. () Die Bachelorarbeiten werden von den Aufgabenstellerinnen und Aufgabenstellern betreut. () Im Studienplan kann die persönliche Präsentation aller Bachelorarbeiten vorgesehen werden. In diesem Fall wird die Präsentation bei der Bewertung der Bachelorarbeit berücksichtigt. 11 Bewertung von Prüfungsleistungen und Prüfungsgesamtergebnis (1) Für die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses werden die Endnoten aller Module mit Ausnahme der Bachelorarbeit jeweils einfach gewichtet. Die Note der Bachelorarbeit wird zweifach gewichtet. (2) Die differenzierte Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt mit den Notenziffern 1,0 und 1, = sehr gut 1,7, 2,0 und 2, = gut 2,7,,0 und, = befriedigend,7 und,0 = ausreichend und,0 = nicht ausreichend. Abweichend hiervon können für die Bewertung der Leistungsnachweise in den allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Augsburg ganze Noten verwendet werden.
5 () Im Bachelorprüfungszeugnis werden den Endnoten in einem Klammerzusatz die zugrunde liegenden Notenwerte mit einer Nachkommastelle beigefügt. 12 Bachelorprüfungszeugnis Über die bestandene Bachelorprüfung wird ein Zeugnis gemäß den Anlagen zu den Allgemeinen Prüfungsordnungen der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München bzw. der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Augsburg ausgestellt. 1 Akademischer Grad (1) Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung wird der akademische Grad eines Bachelor of Arts, Kurzform: B. A., verliehen. (2) Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem jeweiligen Muster in den Anlagen zu den Allgemeinen Prüfungsordnungen der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München bzw. der Fachhochschule Augsburg ausgestellt. 1 In-Kraft-Treten und Überleitungsbestimmungen (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 200 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die an den Hochschulen München und Augsburg das Studium im Bachelorstudiengang Architektur nach dem Sommersemester 200 aufnehmen. (2) Sie gilt ferner für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 200/200 im Diplomstudiengang Architektur aufgenommen haben, dann aber beurlaubt waren oder das Studium unterbrochen haben und bei Wiederaufnahme ein gegenüber dem bisherigen geändertes Studienangebot vorfinden; in diesen Fällen entscheidet die Prüfungskommission über die Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen. () Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 200/200 im Diplomstudiengang Architektur aufgenommen haben, können sich auf schriftlichen Antrag in den Bachelorstudiengang Architektur überleiten lassen; die Prüfungskommission entscheidet über die Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen.
6 Anlage 1: Übersicht über die Module und Prüfungen im Bachelorstudiengang Architektur an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München und der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Augsburg (Studienbeginn vor dem Wintersemester 2007/2008) 1) Lfd. Nr. 2) ) Module 1 SWS ) ECTS- Kreditpunkte ) Art der Lehrveranstaltung Entwerfen und Konstruktion I 1 StA Entwerfen und Städtebau I 1 StA 1. Entwerfen und Gestalten I 1 StA 1. Konstruktion I schrp 90 0 ) Prüfungen: Prüfungsform und Bearbeitungsdauer schriftlicher Prüfungen in Minuten 1, 2 7) Bemerkungen; Notengewichte zur Bildung der MEN 1. Geschichte und Theorie I schrp 0; 2 StA schrp: 0,; 1. StA: 0,; 2. StA: 0,2 ) 1. Entwerfen und Darstellen schrp Entwerfen und Wahrnehmung 1 StA Konstruktion II 1 StA 9 2. Konstruktion III schrp Geschichte und Theorie II, Ex Entwerfen und Gestalten II (Grundlagen- und Orientierungsprüfung) 1. schrtp 0-90; 2. schrtp 0-90; 1 StA schrp Entwerfen / CAX 1 StA 1.2 Konstruktion IV 1 StA 1. Städtebau I schrp schrtp: 0,; 2. schrtp: 0,; StA: 0, ) 1. Entwerfen und Konstruktion II schrp TP: 0,; 2. TP: 0, ) 1. Geschichte und Theorie III 1. schrtp 0; 2. schrtp Allgemeinwissenschaften vgl.. 1. AW-Fach 0,; 2. AW-Fach 0, )
7 7 1) Lfd. Nr. 2) ) Module 1 SWS ) ECTS- Kreditpunkte ) Art der Lehrveranstalt ung Entwerfen und Gestalten III 1 StA 19.2 Konstruktion V 1 StA 20. Städtebau II 1 StA 21. Städtebau III schrp Entwerfen und Freiflächenplanung schrp Ökonomie und Recht schrp Entwerfen und Städtebau II 1 StA Entwerfen und Konstruktion III 1 StA Theorie und Gestalten 1 StA Baupraxis und Ökonomie 1 StA 2. Konstruktion VI 1 StA ) Prüfungen: Prüfungsform und Bearbeitungsdauer schriftliche Prüfungen in Minuten 1, 2 7) Bemerkungen; Notengewichte zur Bildung der MEN 27. Wahlpflichtmodul I, Ex 2 LN Jeder LN 0,, 28. Ökologie I schrp Ökonomie schrp Entwerfen und Städtebau III 1 StA Entwerfen und Konstruktion IV 1 StA 1.2 Ökologie II 1 StA 2.1. Wahlpflichtmodul (CAX) 2 LN Jeder LN 0, 2.2. Wahlpflichtmodul II, Ex 2 LN Jeder LN 0, 2.. Wahlpflichtmodul III, Ex 2 LN Jeder LN 0,. Bachelorarbeit 12 BA Summe der SWS und der ECTS-Kreditpunkte: 1 180,, 7,, 7,, 7
8 8 Anmerkungen: 1. Das Nähere wird von den Fakultätsräten im jeweiligen Studienplan festgelegt. 2. Bei Note nicht ausreichend in einer Prüfungsleistung wird die Modulendnote nicht ausreichend erteilt. Die Modulendnote ausreichend oder besser und die Bewertung der Bachelorarbeit mit der Note ausreichend oder besser sind Voraussetzung für das Bestehen der Bachelorprüfung.. Im Bachelorprüfungszeugnis werden sowohl die Modulendnoten als auch die, in den, dem jeweiligen Modul zugeordneten Fächern erzielten Noten ausgewiesen.. Das Nähere wird von der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule München und der Fakultät für Allgemeinwissenschaften der Fachhochschule Augsburg geregelt.. Die Studierenden müssen aus den Modulen.1 Entwerfen und Städtebau II oder.1 Entwerfen und Konstruktion III,.2 Theorie und Gestalten oder.2 Baupraxis und Ökonomie, sowie.1 Entwerfen und Städtebau III oder.1 Entwerfen und Konstruktion IV jeweils ein Modul wählen.. In den Wahlpflichtmodulen.,. und. müssen jeweils zwei fachwissenschaftliche Wahlpflichtfächer gewählt werden. Jedes fachwissenschaftliche Wahlpflichtfach wird mit einer Prüfungsleistung (z. B. Studienarbeit, Klausur, Exkursionsbericht, Modell) abgeschlossen. 7. Aus den drei Wahlpflichtmodulen.,. und. müssen zwei Wahlpflichtmodule gewählt werden. Abkürzungen: BA = Bachelorarbeit schrp = schriftliche Prüfung ECTS = Kreditpunkte nach dem European Credit Transfer System StA = Studienarbeit Ex = Exkursion = seminaristischer Unterricht SWS = Semesterwochenstunden LN = Leistungsnachweis MEN = Modulendnote
9 9 Anlage 2: Übersicht über die Module und Prüfungen im Bachelorstudiengang Architektur (Architecture) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften - Fachhochschulen München und der Fachhochschule Augsburg (Studienbeginn nach dem Sommersemester 2007) 1) Lfd. Nr. 2) ) Module 1 SWS ) ECTS- Kreditpunkte ) Art der Lehrveranstaltung 1 ) Prüfungen: Prüfungsform und Bearbeitungsdauer schriftlicher Prüfungen in Minuten 1, 2 7) Bemerkungen; Notengewichte zur Bildung der MEN Entwerfen und Konstruktion I 1.2 Entwerfen und Städtebau I 1. Entwerfen und Gestalten I 1. Darstellen und Bauaufnahme 1. Konstruktion I 1. Geschichte und Theorie I 1.7 Entwerfen und Theorie I S 2 StA schrp schrtp 0; 2. schrtp 0 schrp StA: 0,; 2. StA: 0,. 1. TP: 0,; 2. TP: 0, Entwerfen und Wahrnehmung 2.2 Konstruktion II 2. Gestalten und Darstellen 2. Konstruktion III 2. Geschichte und Theorie II 2. Entwerfen und Theorie II (Grundlagen- und Orientierungsprüfung) S, S 1 StA schrp 90 0 schrp 0 90; 1 StA schrp schrp: 0,; StA: 0, Entwerfen / CAX.2 Konstruktion IV. Städtebau I. Entwerfen und Konstruktion II. Geschichte und Theorie III, S schrp schrp schrtp 0; 2. schrtp 0 1. TP: 0,; 2. TP: 0, 19. Allgemeinwissenschaften Vgl.. 1. AW-Fach 0,; 2. AW-Fach 0,
10 10 1) Lfd. Nr. 2) ) Module 1 SWS ) ECTS- Kreditpunkte ) Art der Lehrveranstaltung 1 ) Prüfungen: Prüfungsform und Bearbeitungsdauer schriftliche Prüfungen in Minuten 1, 2 7) Bemerkungen; Notengewichte zur Bildung der MEN Entwerfen und Gestalten II.2 Konstruktion V. Städtebau II. Städtebau III. Entwerfen und Freiflächenplanung. Ökonomie und Recht schrp 90 0 schrp 90 0 schrp Entwerfen und Städtebau II.1 Entwerfen und Konstruktion III.2 Theorie und Gestalten.2 Baupraxis und Ökonomie. Konstruktion VI. Wahlpflichtmodul I. Ökologie I. Ökonomie () () () (), S 2 LN schrp schrp Jeder LN 0,, Entwerfen und Städtebau III.1 Entwerfen und Konstruktion IV.2 Ökologie II. Wahlpflichtmodul (CAX) 7. Wahlpflichtmodul II 7. Wahlpflichtmodul III 7. Bachelorarbeit () () () () 12, S, S, S 2 LN 2 LN 2 LN BA Jeder LN 0,, Jeder LN 0,, Jeder LN 0,, Summe der SWS und der ECTS-Kreditpunkte: 1 180
11 11 Anmerkungen: 1 Das Nähere wird von den Fakultätsräten im jeweiligen Studienplan festgelegt. 2 Bei Note nicht ausreichend in einer Prüfungsleistung wird die Modulendnote nicht ausreichend erteilt. Eine mindestens ausreichende Modulendnote und die Bewertung der Bachelorarbeit mit der Note ausreichend oder besser sind Voraussetzungen für das Bestehen der Bachelorprüfung. Im Bachelorprüfungszeugnis werden sowohl die Modulendnoten als auch die, in den, dem jeweiligen Modul zugeordneten Fächern erzielten Noten ausgewiesen. Das Nähere wird von der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule München und der Fakultät für Allgemeinwissenschaften der Fachhochschule Augsburg geregelt. Die Studierenden müssen aus den Modulen.1 Entwerfen und Städtebau II oder.1 Entwerfen und Konstruktion III,.2 Theorie und Gestalten oder.2 Baupraxis und Ökonomie, sowie.1 Entwerfen und Städtebau III oder.1 Entwerfen und Konstruktion IV jeweils ein Modul wählen. In den Wahlpflichtmodulen.,. und. müssen jeweils zwei fachwissenschaftliche Wahlpflichtfächer gewählt werden. Jedes fachwissenschaftliche Wahlpflichtfach wird mit einer Prüfungsleistung (z. B. Studienarbeit, Klausur, Exkursionsbericht, Modell) abgeschlossen. 7 Aus den drei Wahlpflichtmodulen.,. und. müssen zwei Wahlpflichtmodule gewählt werden. Abkürzungen: BA Bachelorarbeit S Seminar ECTS Kreditpunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System schrp schriftliche Prüfung LN sonstiger Leistungsnachweis schrtp schriftliche Teilprüfung MEN Modulendnote StA Studienarbeit PA ektarbeit seminaristischer Unterricht ektstudium SWS Semesterwochenstunden
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