Amtliche Mitteilung. 38. Jahrgang, Nr. 05

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Transkript:

38. Jahrgang, Nr. 05 3. Februar 2017 Seite 1 von 6 Zweite Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik (Mechatronics) des Fachbereichs VII der Beuth-Hochschule für Technik Berlin vom 28.01.2011 Vom 08.11.2016 Herausgeberin: Präsidentin der Beuth-Hochschule, Redaktion: Leitung Studierendenservice, Luxemburger Straße 10 I 13353 Berlin,

38. Jahrgang, Nr. 05 Seite 2 von 6 Zweite Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik (Mechatronics) des Fachbereichs VII der Beuth-Hochschule für Technik Berlin vom 28.01.2011 Vom 08.11.2016 Aufgrund von 23 Abs. 1 Nr. 3 Grundordnung der Beuth-Hochschule für Technik Berlin vom 26.03.2007 (Amtliche Mitteilungen 20/2011, BeuthHS-GrO) in Verbindung mit 7 a, 71 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 26.07.2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.05.2016 (GVBl. S. 226), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs VII der Beuth-Hochschule für Technik Berlin am 08.11.2016 die nachfolgende Zweite Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik (Mechatronics) des Fachbereichs VII der Beuth-Hochschule für Technik Berlin vom 28.01.2011 (Amtliche Mitteilung 12/2012), zuletzt geändert am 27.11.2012 (Amtliche Mitteilung 36/2016), beschlossen, der Akademische Senat hat gem. 13 Abs. 1 Nr. 5 BeuthHS-GrO in Verbindung mit 7 a, 61 BerlHG am 19.01.2017 zustimmend Stellung genommen. Die Hochschulleitung hat am 23.01.2017 gem. 90 Abs. 1 BerlHG diese Ordnung bestätigt. 1 Änderungen (1) In 4 wird Absatz 2 wie folgt neu gefasst: Eine praktische Vorbildung von 8 Wochen ist eine zusätzliche Voraussetzung zur Zulassung zum Studium. (2) Die Anlage 2 wird wie folgt neu gefasst:

38. Jahrgang, Nr. 05 Seite 3 von 6 Studiengangsbezogene Zugangsregelungen Anlage 2 zur StO Bachelor Mechatronik 1 Voraussetzung für die Immatrikulation gemäß 11 BerlHG (1) Folgende Berufsausbildungen sind für eine Immatrikulation nach 11 BerlHG anzuerkennen: - Anlagenmechaniker/-in - Behälter- und Apparatebauer/-in - Chirurgiemechaniker/-in - Elektroanlagenmonteur/-in - Elektroniker/-in (alle Fachrichtungen) - Feinoptiker/in - Fachkraft für Metalltechnik - Feinwerkmechaniker/-in - Fertigungsmechaniker/-in - Fluggeräteelektroniker/-in - Fluggerätemechaniker/-in - Hörgeräteakustiker/-in - Industrieelektriker/-in - Industriemechaniker/-in (alle Fachrichtungen) - Informationselektroniker/-in - IT-System-Elektroniker/-in - Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in - Kraftfahrzeugmechatroniker/-in - Konstruktionsmechaniker/-in - Mechatroniker/-in (alle Fachrichtungen) - Mikrotechnologe/-in - Metallbauer/-in - Stanz-und Umformmechaniker/Stanz- und Umformmechanikerin - Systemelektroniker/-in - Technische/-r Modellbauer/-innen - Technische/-r Produktdesigner/-in - Uhrmacher/-in - Werkstoffprüfer/-in - Werkzeugmechaniker/ -in - Zerspanungsmechaniker/-in (alle Fachrichtungen) - Zweiradmechatroniker/-in

38. Jahrgang, Nr. 05 Seite 4 von 6 (2) Über die Gleichwertigkeit von Berufsausbildungen oder Fachrichtungen mit anderen Bezeichnungen als den oben genannten entscheidet der/die Beauftragte für die praktische Vorbildung. 2 Vorgeschriebenes Vorpraktikum Anerkennung einer praktischen Vorbildung gemäß Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG) (1) Berufsausbildungen können als praktische Vorbildung anerkannt werden, sofern sie die Bestandteile enthalten, die im Ausbildungsplan genannt sind. Die jeweils fehlenden Bestandteile müssen nachgeholt werden. (2) Die im Ausbildungsplan genannten Inhalte müssen in Art und Umfang in einem geeigneten Betrieb durchgeführt werden. Die Studienbewerberin/der Studienbewerber hat dies durch detaillierte Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes nachzuweisen. Die Anerkennung erfolgt durch die/den Beauftragte/n für praktische Vorbildung. (3) Ausbildungsplan: Insgesamt ist eine praktische Vorbildung im Umfang von 8 Wochen (40 Vollzeitarbeitstagen) nachzuweisen. Davon sind 4 Wochen vor Beginn des Studiums zu absolvieren. Die restlichen 4 Wochen sind bis zum Ende des 2. Studiensemesters nachzuweisen. Die Beuth-Hochschule unterstützt bei der Suche nach einem geeigneten Vorpraktikums-Platz. Themenschwerpunkt 1 Kenntnisse der Metall- und Kunststoffverarbeitung auf möglichst mehreren der folgenden Gebiete - Grundlegende Arbeitstechniken - Spanende Werkzeugmaschinen - Messen und Prüfen in Bezug zu technischen Zeichnungen - Herstellen kraft-, form- und stoffschlüssiger Verbindungen

38. Jahrgang, Nr. 05 Seite 5 von 6 Themenschwerpunkt 2 Kenntnisse und Mitarbeit im Hinblick auf soziale Kompetenz und Teamfähigkeit sowie auf konstruktiv, fertigungs- und terminbedingten Ablauf auf möglichst mehreren der folgenden Gebiete - Teilefertigung durch Urformen, Umformen und Schneiden - Herstellung von Fertigungs-, Mess- und Prüfmitteln - Montage von Baugruppen und Geräten - Prozesse und Methoden der Qualitätssicherung in der Produktion, in Messräumen und Prüffeldern

38. Jahrgang, Nr. 05 Seite 6 von 6 2 Inkrafttreten Die Änderung tritt nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Beuth-Hochschule für Technik Berlin zum Wintersemester 2017/18 in Kraft. Berlin, den 08.11.2016 Beuth-Hochschule für Technik Berlin