Referat Was ist Datenschutz? Arbeitsblatt



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Transkript:

Lehrerinformation 1/5 Arbeitsauftrag Was ist eigentlich Datenschutz? Erläuterung des Begriffs. Aufzeigen von klassischen und aktuellen Datenschutz-Fragestellungen (Google Street View/meinprof.ch/Facebook) Ein Arbeitsblatt rundet das Referat ab. Ziel Referat mitverfolgen und Arbeitsblatt lösen Die Sch erfahren, was Datenschutz ist und lernen die wichtigsten Begriffe und Grundsätze kennen. Sie lernen ihre Rechte und Pflichten kennen. Material Referatsvorlage Arbeitsblatt Sozialform Plenum EA Zeit 30 Die offizielle Website des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten www.derbeauftragte.ch, liefert umfangreiche Informationen und Stellungnahmen zu Datenschutz, Persönlichkeitsschutz und den damit verbundenen Problemfeldern. Ebenfalls sind alle wichtigen Konfliktfelder aufgelistet und klar umschrieben (z. B.: soziale Internetplattformen, Chat, Umgang mit Personendaten etc.). Zusatztext: Der allumfassende Nacktscanner Südkurier 24.2.2010 Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen: Facebook/Soziale Netzwerke: www.edoeb.admin.ch/themen/00794/01124/01254/index.html?lang=de#sprung marke0_13 Google Street View: www.edoeb.admin.ch/themen/00794/01124/01595/index.html?lang=de Datenbeschaffung zu Werbezwecken: www.edoeb.admin.ch/themen/00794/01182/index.html?lang=de

Arbeitsblatt 2/5 Aufgabe: Du hast das Referat zum Thema Datenschutz mitverfolgt. Versuche nun, die folgenden Fragen zu beantworten. Nimm hierfür deine Notizen zur Hilfe. Arbeitsblatt Was ist Datenschutz? 1. Was ist die eigentliche Aufgabe des Datenschutzes? Formuliere in einem Satz! 2. Was sind besonders schützenswerte Daten? 3. Frau Rüdisüli wird von einem Kollegen angesprochen: He, an der letzten Party in der Mehrzweckhalle hast du aber recht Gas gegeben! Frau Rüdisüli ist sehr erstaunt: Woher willst du dies jetzt wissen? Der Kollege kontert: Auf dem Facebook-Profil eines Freundes habe ich dich entdeckt! Wo ist hier das Datenschutz-Problem? 4. Welches ist eines der Hauptprobleme des Datenschutzes in der heutigen Zeit? 5. Du öffnest die Zeitung und traust deinen Augen nicht. Bei einem Artikel zum Thema Jugend und Alkoholkonsum bist du auf einem Foto abgebildet. Es zeigt dich in Grossaufnahme während einer Party mit einem Bier in der Hand. Der Fotograf hat dich nicht gefragt, ob er das Bild veröffentlichen darf. Was denkst du zu diesem Beispiel? Ist das Foto legal abgedruckt worden?

Lösung 3/5 Lösung: Mögliche Lösungsansätze und Antworten für das Arbeitsblatt. 1. Welches ist die eigentliche Aufgabe des Datenschutzes? Formuliere in einem Satz! Das erste Ziel des Datenschutzes muss sein, das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Menschen zu verteidigen, und zwar so, dass nur so viele persönliche Daten wie nötig gesammelt und bearbeitet werden, und dass man als betroffene Person auch die Möglichkeit hat, die Bearbeitung der Daten über sich so weit wie möglich zu kontrollieren und notfalls zu verhindern. 2. Gibt es besonders schützenswerte Daten? Wenn ja welche sind diese? Ja! Die folgenden Personendaten gelten als besonders schützenswert: die religiösen, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten, die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Rassenzugehörigkeit, Massnahmen der sozialen Hilfe, administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen; Diese Daten sind besonders schützenswert, da sie Vorurteile, Mobbing, Diskriminierung oder eine unsachliche, nicht objektive Beurteilung eines Menschen zulassen. Dies könnte zu Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, bei der Stellensuche oder bei der Suche nach einer neuen Wohnung führen. 3. Frau Rüdisüli wird von einem Kollegen angesprochen: He, an der letzten Party in der Mehrzweckhalle hast du aber recht Gas gegeben! Frau Rüdisüli ist sehr erstaunt: Woher willst du dies jetzt wissen? Der Kollege kontert: Auf dem Facebook-Profil eines Freundes habe ich dich entdeckt! Wo ist hier das Datenschutz-Problem? Über die sozialen Netzwerke werden Fotos veröffentlicht, ohne dass die einzelnen Personen von der Veröffentlichung etwas mitbekommen. Dies kann für diese Drittperson eine erhebliche Verletzung der Privatsphäre bedeuten. 4. Welches ist eines der Hauptprobleme des Datenschutzes in der heutigen Zeit? Die Computersysteme und das Internet wachsen und entwickeln sich enorm schnell. Dies ermöglicht den einfach Umgang mit Personendaten, das Bilden von Personenprofilen oder das schnelle und zielgerichtete Durchforsten des Internets nach Personeninformationen. Zudem speichern die Anbieter von Internetportalen eine Unmenge von Informationen ohne das Wissen der Verwender (z.b.: die Dauer des Aufenthalts auf einer Website, die IP-Adresse (Computeradresse) des Verwenders etc.). 5. Du öffnest die Zeitung und traust deinen Augen nicht. Bei einem Artikel zum Thema Jugend und Alkoholkonsum bist du auf einem Foto abgebildet. Das Foto zeigt dich in Grossaufnahme während einer Party mit einem Bier in der Hand. Der Fotograf hat dich nicht gefragt, ob er das Bild veröffentlichen darf. Was denkst du zu diesem Beispiel? Ist das Foto legal abgedruckt worden? Das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person wurde verletzt. Jeder Mensch hat das Recht an seinem Bild und darf grundsätzlich bestimmen, wo dieses abgebildet sein darf. Der Fotograf hätte das Foto also nur mit der Einwilligung der abgebildeten Person publizieren dürfen.

Information für die Lehrperson 4/5 Information: Hintergrundinformation für die Lehrperson Was kann man sich unter Datenschutz vorstellen? Wozu braucht es Datenschutz? Personendaten sind ein wertvolles Gut. Diese Aussage kann man zweifach verstehen: Einerseits sind sie es in materieller Hinsicht, weil die Unternehmen ein grosses wirtschaftliches Interesse daran haben. Mit Hilfe möglichst vieler möglichst detaillierter Daten können sie das Konsumverhalten der einzelnen Personen sehr genau nachzeichnen und etwa ihre Werbestrategien gezielt ausgestalten und umsetzen. Sie können ganze Persönlichkeitsprofile von Einzelpersonen zeichnen, d. h, sie können in Erfahrung bringen, welches Auto jemand fährt, welche Bücher er liest, welche Musik er hört, wie viel er für Kleider, Wohnung, Versicherungen oder Ferien ausgibt, welche Reiseziele er bevorzugt etc. Auf diese Weise können die Konsumenten nach bestimmten Kriterien in Zielgruppen eingeteilt werden. Zudem können die Unternehmen in Erfahrung bringen, ob ein Kunde ein guter oder schlechter Zahler ist. All das geschieht wohlgemerkt zum grössten Teil ohne dass die meisten Menschen dies mitbekommen würden. Da kann es natürlich auch zu fragwürdigen Vorkommnissen oder gar zu Missbräuchen kommen, ohne dass man etwas dagegen tun kann, weil man ahnungslos ist. Personendaten sind also nicht nur in materieller, sondern auch in ideeller Hinsicht ein wertvolles Gut, weil es in einer demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft nicht angeht, dass der Mensch die Kontrolle über die Verwendung von Daten, die ihn betreffen, verliert. Das sogenannte informationelle Selbstbestimmungsrecht bildet einen wichtigen Grundsatz unserer gesellschaftlichen Ordnung. Das bedeutet, jeder Mensch soll so weit wie nur möglich selber darüber bestimmen können, welche Informationen über ihn wann, wo und wem bekannt gegeben werden. Das betrifft nicht nur die wirtschaftliche Seite; auch die staatlichen Institutionen sind an Personendaten interessiert man denke etwa an den Krieg gegen den internationalen Terrorismus oder die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, aber auch an die Anstrengungen, die Gesundheitskosten zu senken. Vereinfacht ausgedrückt könnte man sagen: Das erste Ziel des Datenschutzes muss sein, das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Menschen zu verteidigen. Diese Aufgabe ist nicht immer einfach, da es zum Teil auch legitime Interessen geben kann, die dieses Selbstbestimmungsrecht einschränken, so etwa bei polizeilichen Ermittlungen. Der Datenschutz soll gewährleisten, dass in jedem Fall die Verhältnismässigkeit beachtet wird, dass also immer nur so viele persönliche Daten wie nötig gesammelt und bearbeitet werden, und dass man als betroffene Person auch die Möglichkeit hat, die Bearbeitung der Daten über sich so weit wie möglich zu kontrollieren und notfalls zu verhindern. Daher ist es unabdingbar, dass man als betroffene Person über die Möglichkeit verfügt, von den Inhabern von Datensammlungen Rechenschaft darüber zu erhalten, welche Daten über einen bearbeitet werden. Zu diesem Zweck sieht das Datenschutzgesetz ein Auskunftsrecht vor, das bei den Inhabern von Datensammlungen geltend gemacht werden kann. Quelle: www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00612/00653/00661/index.html?lang=de