Inhaltsverzeichnis. 5 Beschreibung des Studiengangs und der Ziele des Studiums. 7 Studieninhalte des Bachelorstudiums und Zuordnung von Prüfungsarten

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StOBacSozialw. 13 Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Sozialwissenschaften" der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 4. Mai 2007 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende Studienordnung Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Studienbeginn 3 Zulassung zum Studiengang 4 Berufsfeldpraktikum 5 Beschreibung des Studiengangs und der Ziele des Studiums Lehr- und Studienformen 7 Studieninhalte des Bachelorstudiums und Zuordnung von Prüfungsarten 8 Sprachkenntnisse 9 Studienabschnitte 10 Studienplan und Modulhandbuch 11 Studienfachberatung und Orientierungsveranstaltungen 12 Studienaufenthalte an ausländischen Universitäten 13 Übergangsregelung 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 1

13 StOBacSozialw. 1 Geltungsbereich (1) Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Prüfungsordnung nach dem European Credit Transfer System (ECTS) für den Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 4. Mai 2007 (PO) Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums in diesem Studiengang. (2) Die in dieser Satzung verwendeten männlichen Personen- und Funktionsbezeichnungen schließen beide Geschlechter ein. 2 Studienbeginn Das Studium kann nur zum Wintersemester begonnen werden. 3 Zulassung zum Studiengang (1) (2) 1 Die Zahl der Studienplätze und damit auch die Zulassung zum Studiengang ist eingeschränkt. 2 Die Zulassungsbedingungen regelt die vom Prüfungsausschuss erlassene Ausführungsbestimmung für das Eignungsfeststellungsverfahren (siehe Anhang I der Prüfungsordnung). 1 Das Studium des BA Sozialwissenschaften setzt hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache voraus. 2 Weitere Anforderungen an Sprachkenntnisse regelt 8. 4 Berufsfeldpraktikum (1) 1 Ein einschlägiges Berufspraktikum von drei Monaten ist verpflichtender Bestandteil des Studiums. 2 Die zeitliche Aufsplittung des Berufsfeldpraktikums ist möglich. (2) Auf Antrag können eine Berufsausbildung oder ein Volontariat in einem außeruniversitären Berufsfeld der Sozialwissenschaften als praktikumsadäquate Leistung anerkannt werden. 2

StOBacSozialw. 13 5 Beschreibung des Studiengangs und Ziele des Studiums (1) (2) (3) 1 Der Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften ist ein integrierter Studiengang der Fächer Politikwissenschaft und Soziologie. 2 Darüber hinaus bietet er neben den üblichen Wahlpflichtfächern eine spezielle Vertiefungsmöglichkeit in der Kommunikationswissenschaft. 3 Als berufsqualifizierender, anwendungsbezogener Studiengang vermittelt er durch seine interdisziplinäre und integrative Kombination ein breites Wissensfundament. 4 Damit bietet er eine praxisbezogene und differenzierte Ausbildung für all diejenigen Berufsfelder, in denen umfangreiche Kenntnisse der Lebensbedingungen und der Wandlungsprozesse in modernen Gesellschaften als notwendige Grundlage des beruflichen Arbeitens erwartet werden. 5 Zunächst wird im ersten Studienjahr in Form von Basismodulen politikwissenschaftliches und soziologisches Grundwissen vermittelt; ab dem dritten Semester bestehen Vertiefungsmöglichkeiten in verschiedenen Themenfeldern. Dabei erwerben die Studierenden aus den beiden theoretisch und methodisch miteinander verknüpften Fachgebieten grundlegende Kompetenzen der Analyse gesellschaftlich-politischer Wirklichkeit, gesellschaftlicher Strukturmomente und Wandlungsprozesse einschließlich der praktischen Herausforderungen an ihre politische Gestaltung. 7 Neben der Erarbeitung von Grundbegriffen, theoretischer und methodischer Grundlagen sowie der jeweiligen Perspektiven der beteiligten Fächer legt der Studiengang besonderes Gewicht auf die Integration von soziologischen, politik- und kommunikationswissenschaftlichen Fragestellungen, auf die Verknüpfung von Forschung und Lehre sowie auf die empirisch fundierte, praxisbezogene Anwendung der erworbenen Kompetenzen. 1 Die empirisch fundierte, praxisbezogene Anwendung der erworbenen Kenntnisse wird durch das umfangreiche und verpflichtende dreimonatige Berufsfeldpraktikum unterstützt. 2 Hinzu tritt die forschungspraktische Umsetzung sozialwissenschaftlicher Forschungsfragen in Gestalt eines zweisemestrigen Lehrforschungsprojektes. 3 Diese Kombination ermöglicht einen fachbezogenen Einblick in die Berufswelt und die praxisnahe Erprobung erworbener Kompetenzen. 4 Sie zielt im Zusammenhang der fachlichen Bestandteile des Studiums darauf, die Studierenden für außeruniversitäre, sowohl forschungsbezogene wie wissenschaftsexterne Berufsfelder vorzubereiten und ihnen in komplexen Handlungs- und Entscheidungssituationen kompetentes Urteilen zu ermöglichen. 5 Begleitet werden diese Bezüge auf berufliche Anwendungen - wie der Studiengang insgesamt - von mehrstufigen Praxismodulen, in denen überfachliche Kompetenzen im Vordergrund stehen. Dazu gehören: Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens; Lern- und Memotechniken; Teamarbeit; Wissenskommunikation und -präsentation; Sprachkompetenzen. 7 Schließlich besteht die Möglichkeit, im Rahmen von Wahlfachmodulen vertiefende Bezüge zu ergänzenden Wissensfeldern einiger Nachbardisziplinen zu erwerben. 1 Die Vermittlung von fundierten und integrierten Grundlagenkenntnissen der sozialwissenschaftlichen Disziplinen sowie deren Methoden zielt darauf, Handlungs- und Entscheidungskompetenz für die Analyse und Bearbeitung komplexer sozialer und politischer Prozesse auszubilden. 2 Ziel der Ausbildung im Bachelor-Studiengang Sozialwissenschaften ist die wissenschaftliche Vorbereitung auf Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft (wie leitende Tätigkeiten in sozialen und kulturellen Organisationen, in Verbänden und Verwaltungen, in Planung und (Weiter-)Bildung, im Gesundheitswesen, in der Politikberatung und politischen Bildung, politischen Publizistik, bei Internationalen Organisationen, in der Wirtschaft, in Organisationen der Interessenvertretung, den Medien u.a.). (4) Im Rahmen des Studiums haben Studierende die Möglichkeit, sich durch Wahl einer entsprechenden Veranstaltungskombination auf eine spätere berufliche Tätigkeit in spezifischen Berufsfeldern mit sozialwissenschaftlichen Kompetenzerfordernissen vorzubereiten. 3

13 StOBacSozialw. (5) Die Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät verleiht nach bestandener Bachelorprüfung gemäß 2 PO den Grad eines Bachelor of Arts (B.A.). Lehr- und Studienformen Im BA-Studiengang Sozialwissenschaften kommen folgende Lehr- und Studienformen zum Einsatz: a) Vorlesung V: In Vorlesungen werden ausgewählte Stoffgebiete (Gegenstandsbereiche, Grundbegriffe, theoretische und methodische Herangehensweisen, Fragestellungen) im Überblick dargestellt. Sie behandeln ihr Thema in einer zusammenhängenden Darstellung der Lehrenden und bieten die Grundlage für eigenständige Vertiefungen der Kenntnisse. b) Grundkurs GK: Grundkurse sind überwiegend vorlesungsergänzende Veranstaltungen im ersten und zweiten Studienjahr, im Rahmen der Basis-, Praxis- und Methodenmodule. Sie dienen der Vermittlung von Grundkenntnissen und Methoden der jeweiligen Themenbereiche. In Grundkursen werden exemplarische Gegenstände und Vorgehensweisen behandelt. Dabei werden die Studierenden anhand spezifischer Themenstellungen mit der selbstständigen wissenschaftlichen Bearbeitung, Präsentation und argumentativen Begründung sozialwissenschaftlicher Fragestellungen vertraut gemacht. c) Übung Ü: Übungen sind Begleitveranstaltungen zu Vorlesungen bzw. eigenständige Veranstaltungen, in denen die praktische Übung von Verfahren und Vorgehensweisen bspw. der Statistik, des Vortragens, der Präsentation im Vordergrund steht. d) Kernkurs KK: Kernkurse sind grundlegende einführende Veranstaltungen im Rahmen der Themenmodule, beginnend im 3. Semester (2. Studienjahr). In Kernkursen wird in die jeweilige Materie eingeführt und es werden im Überblick die einzelnen Aspekte der Themen behandelt. Kernkurse können auch in Form von Vorlesungen abgehalten werden. In ihnen findet eine intensive Auseinandersetzung mit einzelnen Forschungs- und Arbeitsfeldern der Sozialwissenschaften statt. e) Hauptkurs HK: Hauptkurse sind vertiefende Lehrveranstaltungen im Rahmen der Themenmodule. In Hauptkursen werden, aufbauend auf den Kernkursen, spezifische Fragestellungen und Aspekte ausgewählter Themen im Hinblick auf aktuelle Forschungsergebnisse, Forschungsfragen und Anwendungsbezüge in ausgewählten Berufsfeldern behandelt. Dabei werden zum einen fortgeschrittene Formen der wissenschaftlichen Themenbearbeitung, der Argumentation und Diskussion strittiger Fragen eingeübt. Zum anderen findet eine Heranführung an und Erprobung von umfassender selbständiger Themenbearbeitung durch die Studierenden statt, die als Grundlage der zu verfassenden BA-Arbeit betrachtet wird. f) Lehrforschungsprojekt LFP: In einem zweisemestrigen Lehrforschungsprojekt werden die Methoden der empirischen Sozialforschung von den Studierenden in der Bearbeitung exemplarischer Fragestellungen inhaltlich vertieft und forschungspraktisch umgesetzt. 4 g) Praktikums-Kolloquium PK: Das Praktikumskolloquium dient zur Vor- und Nachbereitung der Berufsfeldpraktika. Zum einen werden darin Erfahrungen über und Wissen um mögliche Praktikumsfelder vermittelt. Zum anderen dient es der Reflexion der Praktikumserfahrungen im Hinblick auf die Einsatzmöglichkeiten sozialwissenschaftlichen Wissens bzw.

StOBacSozialw. 13 sozialwissenschaftlicher Kompetenzen h) BA-Kolloquium BAK: Das BA-Kolloquium dient der Präsentation und Begleitung der Arbeitsvorhaben, die im Rahmen der BA-Arbeiten bearbeitet werden. i) Tutorien: Vorlesungsbegleitend werden Tutorien eingesetzt, um ausgewählte Themen zu vertiefen bzw. Prüfungen, insbesondere Klausuren, vorzubereiten und gegebenenfalls ausländischen Studierenden zusätzliche Unterstützung beim Studieneinstieg anzubieten. j) Orientierungsveranstaltungen: Am Ende des zweiten bzw. dritten Semesters sind Orientierungsveranstaltungen vorgesehen, die über Praktikumsmöglichkeiten, Studienmöglichkeiten im Ausland und über die angebotenen Themenmodule informieren. Sie dienen der Unterstützung der Studienplanung und der Auswahl von Themenmodulen und Wahlfächern auf Seiten der Studierenden. 7 Studieninhalte des Bachelorstudiums und Zuordnung von Prüfungsarten (1) Erläuterungen zu den Prüfungsarten: Die regelmäßige und aktive Teilnahme an den Veranstaltungen ist Grundvoraussetzung für den Erwerb von Leistungspunkten. Im Einzelnen kommen folgende Leistungen hinzu: Beteiligungsnachweis: Referat, Kommentar, Protokoll, Literaturessay etc. Klausur (90 Minuten) Klausur (0 Minuten) Kleine Hausarbeit (8-10 Seiten) Hausarbeit (12-15 Seiten) Studienarbeit (20-25 Seiten) Mündliche Prüfung (20-30 Minuten) Bachelorarbeit (40-50 Seiten) Präsentation im BA-Kolloquium BA-Verteidigung (30 Minuten): mündlich, über das Thema der BA-Arbeit Praktikum (3 Monate, einschließlich Bericht (2-3 Seiten) und Präsentation im Praktikumskolloquium) 2 LP 5 LP 4 LP 4 LP LP 8 LP LP 12 LP 2 LP 4 LP 12 LP (2) Bestandteile des Studiengangs im Überblick: Der BA Sozialwissenschaften in Augsburg besteht aus 3 Basismodulen, 3 von 9 Themenmodulen, 2 Methodenmodulen, 3 Praxismodulen, 2 Wahlfachmodulen und dem BA-Abschlussmodul. Eine Übersicht über das Kerncurriculum gibt nachfolgende Tabelle. Überblick Studienmodule und Leistungspunkte / Kerncurriculum Studienmodule SWS Leistungspunkte Modulgruppe A: Basismodule BM 1: Grundlagen der Sozialwissenschaften I: Einführung 8 14 BM 2: Grundlagen der Sozialwissenschaften II: Analyse politischer und sozialer Strukturen BM 3: Grundlagen der Sozialwissenschaften III: Moderne Gesellschaften und Staatlichkeit im Wandel 8 14 14 Basismodule insgesamt 22 42 5

13 StOBacSozialw. Modulgruppe B: Praxismodule Praxismodul PM 1: Propädeutik Praxismodul PM 2: Sprachkompetenz Praxismodul PM 3: Berufsfeldpraktikum (Kolloquium, Praktikum, Bericht) Praxismodule insgesamt Modulgruppe C: Methodenmodule Methodenmodul MM 1: Methoden der empirischen Sozialforschung Methodenmodul MM 2: Angewandte Methoden der Sozialforschung Methodenmodule insgesamt Modulgruppe D: Wahlfachmodule Wahlfachmodul WFM 1 Wahlfachmodul WFM 2 Wahlfachmodule insgesamt; beide sind zu belegen. Modulgruppe E: Themenmodule: Arbeitsfelder der Sozialwissenschaften Integrierte Themenmodule: Integriertes Themenmodul ITM 1: Politische und soziale Aspekte der Globalisierung Integriertes Themenmodul ITM 2: Soziale Problemlagen und politische Intervention Integriertes Themenmodul ITM 3: Politische und gesellschaftliche Konfliktfelder Fachbezogene Themenmodule Politikwissenschaft: Themenmodul PWTM 4: Politische Theorie Themenmodul PWTM 5: Governance und Government Fachbezogene Themenmodule Soziologie: Themenmodul SOZTM : Wissen, Arbeit, Organisation Themenmodul SOZTM 7: Kultur, Lebenswelt und sozialer Wandel Fachbezogene Themenmodule Kommunikationswissenschaft: Themenmodul KWTM 8: Kommunikation und Gesellschaft Themenmodul KWTM 9: Kommunikationspraxis 4 2 12 8 12 20 4 4 8 12 24 12 20 32 9 7 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Auswahl von drei Themenmodulen, wovon ein Modul ein integriertes Themenmodul zu sein hat; die zwei anderen Module sind aus jeweils einem anderen fachbezogenen Themenmodul zu belegen. Das ergibt folgende Gesamtbilanz: 18 48 Themenmodule insgesamt (3 von 9) Modulgruppe F: BA-Abschlussmodul (einschließlich Kolloquium, BA-Arbeit und BA-Verteidigung) 2 18 Alle Module 82 180

StOBacSozialw. 13 (1) Im Folgenden werden eine Kurzbeschreibung der Module, des Modulaufbaus und der zugeordneten Prüfungen gegeben. Weitere Erläuterungen enthalten der Studienplan und das Modulhandbuch. a) Basismodule (22 SWS; 42 LP): In den Basismodulen werden die Grundlagen der beteiligten Fächer in einer integrierenden Perspektive vermittelt. Inhalte sind systematisch aufbereitetes Wissen in Bezug auf Grundbegriffe, theoretische Perspektiven, Fragestellungen, Forschungsgegenstände und berufliche Arbeitsfelder. Die Basismodule sind wie folgt gruppiert: Basismodul BM 1: Grundlagen der Sozialwissenschaften I: Einführung (8 SWS; 14 LP) Basismodul BM 2: Grundlagen der Sozialwissenschaften II: Analyse sozialer und politischer Strukturen ( SWS; 14 LP) Basismodul BM 3: Grundlagen der Sozialwissenschaften III: Moderne Gesellschaften und Staatlichkeit im Wandel (8 SWS; 14 LP) b) Methodenmodule (20 SWS; 32 LP): In den Methodenmodulen werden die theoretischen und methodologischen Grundlagen sowie die konkreten Methoden der empirischen Sozialforschung (quantitativ und qualitativ) vermittelt und im Rahmen eines Lehrforschungsprojektes exemplarisch erprobt. Die Methodenmodule sind wie folgt gruppiert: Methodenmodul MM 1: Methoden der empirischen Sozialforschung (8 SWS; 12 LP) Methodenmodul MM 2: Angewandte Methoden der Sozialforschung (12 SWS; 20 LP) c) Praxismodule (12 SWS; 24 LP): Praxismodule dienen dem Erwerb beruflicher Grundund Schlüsselkompetenzen. Deren Handhabung wird in den fachlichen Modulen erprobt und vertieft. Im Berufsfeldpraktikum werden darüber hinaus die erworbenen Fachkompetenzen auf ein außeruniversitäres Arbeitsfeld bezogen und diesbezüglich reflektiert. Die Praxismodule sind wie folgt gruppiert: Praxismodul PM 1: Propädeutik ( SWS; LP) Praxismodul PM 2: Sprachkompetenz (4 SWS; LP) Das Studium des BA Sozialwissenschaften setzt hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache voraus. Zusätzlich wird die Kenntnis zweier weiterer moderner Sprachen verlangt, von denen eine Englisch sein muss. Eine dieser Sprachen kann im Regelfall durch das Abiturzeugnis bzw. einen äquivalenten Abschluss nachgewiesen werden. Der Nachweis der zweiten zusätzlichen modernen Sprache wird durch den Besuch von PM 2 erworben. Zur Auswahl stehen dabei, sofern die Bedingung des Englischnachweises erfüllt ist, die an der Universität Augsburg angebotenen Sprachen. Auf Antrag kann das Praxismodul 2: Sprachkompetenz durch den Nachweis eines Auslandssemesters bzw. eines gleichwertigen Auslandsaufenthaltes oder eines entsprechenden Fremdsprachennachweises ersetzt werden, sofern es sich dabei um eine zweite Fremdsprache im vorangehend erläuterten Sinne handelt. Leistungspunkte sind entsprechend zu vergeben. Praxismodul PM 3: Berufsfelder (2 SWS + Praktikum; 12 LP) Zwischen dem 3. und dem. Semester: Praktikums-Kolloquium (2 SWS, 2 LP) + Berufspraktikum (1 x 3 Monate; eine Aufsplittung ist möglich; 10 LP) d) Wahlfachmodule (8 SWS; 1 LP): Wahlfachmodule bieten die Gelegenheit zur (bspw. auf Berufsfelder bezogenen) gezielten Ergänzung und Erweiterung der berufspraktischen und sozialwissenschaftlichen Kenntnisse und Kompetenzen um entsprechende Inhalte anderer, an der Universität Augsburg vertretenen Studienfächer. Im Wahlfachbereich sind pro Modul je 2 Veranstaltungen eines Faches zu belegen. Die zur Auswahl stehenden Wahlfächer werden vom Prüfungsausschuss festgelegt. Auf Antrag kann auch ein anderes 7

13 StOBacSozialw. 8 Fach gewählt werden, sofern es an der Universität Augsburg vertreten ist. Für jedes Modul ist ein anderes Fach auszuwählen. Die Wahlfachmodule sind wie folgt gruppiert: Wahlfachmodul WFM 1 (4 SWS; 9 LP) Wahlfachmodul WFM 2 ( 4 SWS; 7 LP) e) Themenmodule: Arbeitsfelder der Sozialwissenschaften (18 SWS; je 1 LP) 3.-. Semester: In den Themenmodulen wird fachbezogenes Vertiefungswissen für spezifische Arbeitsgebiete der Sozialwissenschaften vermittelt. Dabei stehen theoretische Perspektiven, Gegenstandsbereiche und Fragestellungen in einer auf die außeruniversitäre Berufspraxis orientierten Wissens- und Kompetenzbildung im Vordergrund. Die angebotenen Themenmodule sind in vier Gruppen zusammengefasst, die erstens aus integrierten Themenmodulen mit engem Bezug zwischen Politikwissenschaften und Soziologie, zweitens aus fachbezogenen Themenmodulen der Politikwissenschaften, drittens aus fachbezogenen Themenmodulen der Soziologie und viertens aus fachbezogenen Themenmodulen der Kommunikationswissenschaft bestehen. Von diesen Themen Modulen sind drei zu belegen, wovon ein Modul ein integriertes Themenmodul zu sein hat. Die weiteren zwei Module sind aus jeweils einem anderen fachbezogenen Themenmodul zu belegen. In den integrierten Themenmodulen wird besonderes Gewicht auf die Verknüpfung von politikwissenschaftlichen und soziologischen Wissensbausteinen gelegt. Die fachbezogenen Module bieten darüber hinaus die Gelegenheit zur Vertiefung der jeweiligen fächerspezifischen Perspektiven. Alle Themenmodule verknüpfen Forschung, Lehre und die Orientierung auf Arbeitsfelder der Sozialwissenschaften. Die Themenmodule bestehen jeweils aus einem Kernkurs und 2 Hauptkursen mit jeweils 2 SWS; sie umfassen insgesamt SWS/1 LP pro Modul. Nach Maßgabe des Veranstaltungsangebotes bestehen innerhalb der Themenmodule Wahlmöglichkeiten bezüglich der Hauptkurse. Themenmodule können in jedem Semester begonnen werden und sollen in aufeinander folgenden Semestern abgeschlossen werden (vgl. den exemplarischen Studienplan). Pro Themenmodul müssen 1 LP erworben werden; insgesamt also bei 3 Themenmodulen 48 LP. In den jeweiligen Hauptkursen bestimmt sich die LP-Zahl nach Maßgabe der Prüfungsleistung (siehe Studienplan). Die erfolgreiche Teilnahme am jeweiligen Kernkurs ist Voraussetzung der Teilnahme an den entsprechenden Hauptkursen. Weitere Erläuterungen zu Aufbau und Inhalt der Themenmodule enthält das Modulhandbuch. Die Themenmodule sind wie folgt gruppiert: Themenmodule 1-3: Integrierte Sozialwissenschaften (ITM 1-3) Integriertes Themenmodul ITM 1: Politische und soziale Aspekte der Globalisierung Integriertes Themenmodul ITM 2: Soziale Problemlagen und politische Intervention Integriertes Themenmodul ITM 3: Politische und gesellschaftliche Konfliktfelder Themenmodule 4-5: Fachmodule Politikwissenschaft (PW-TM 4-5) Fachmodul Politikwissenschaft PW-TM 4: Politische Theorie Fachmodul Politikwissenschaft PW-TM 5: Governance und Government Themenmodule -7: Fachmodule Soziologie (SOZ-TM -7) Fachmodul Soziologie SOZ-TM : Wissen, Arbeit, Organisation Fachmodul Soziologie SOZ-TM 7: Kultur, Lebenswelt und sozialer Wandel

StOBacSozialw. 13 Themenmodule 8-9: Kommunikationswissenschaft (KW-TM 8-9) Kommunikation und Gesellschaft Kommunikationspraxis f) BA-Abschlussmodul: Das BA-Abschlussmodul besteht aus der anzufertigenden BA-Abschlussarbeit (12 LP), einem begleitenden BA-Kolloquium (2 SWS, Beteiligungsnachweis, 2 LP) und der mündlichen Verteidigung der BA-Arbeit (4 LP). Der Inhalt der Bachelorarbeit ist aus den Gegenstandsbereichen der Themenmodule 1-9 auszuwählen. Durch die Bachelorarbeit und deren mündliche Verteidigung soll festgestellt werden, ob der oder die Studierende die für den Übergang in die Berufspraxis grundlegenden Fachkenntnisse erworben hat und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse bei der Bearbeitung eines eingegrenzten Problemfeldes selbständig anzuwenden. Die Themenvergabe für die BA-Arbeit kann frühestens ab dem 4. Fachsemester erfolgen, muss jedoch bis spätestens Ende des 5. Fachsemesters erfolgt sein. 8 Sprachkenntnisse (1) (2) 1 Das Studium des BA Sozialwissenschaften setzt hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache voraus. 2 Zusätzlich wird die Kenntnis zweier weiterer moderner Sprachen verlangt, von denen eine Englisch sein muss. 3 Eine dieser Sprachen kann im Regelfall durch das Abiturzeugnis bzw. einen äquivalenten Abschluss nachgewiesen werden. 4 Der Nachweis der zweiten zusätzlichen modernen Sprache wird durch den Besuch von Praxismodul 2: Sprachkompetenz erworben. 5 Zur Auswahl stehen dabei, sofern die Bedingung des Englischnachweises erfüllt ist, die vom Prüfungsausschuss festgelegten Sprachen. 1 Auf Antrag kann das Praxismodul 2: Sprachkompetenz durch den Nachweis eines Auslandssemesters bzw. eines gleichwertigen Auslandsaufenthaltes oder eines entsprechenden Fremdsprachennachweises ersetzt werden, sofern es sich dabei um eine zweite Fremdsprache im Sinne von Abs. 1 handelt. 2 Leistungspunkte sind entsprechend zu vergeben. 9 Studienabschnitte (1) Das Studium umfasst Semester inklusive drei Monate für die Erstellung der Bachelorarbeit (Regelstudienzeit). (2) Die Gesamtzahl an Pflichtsemesterwochenstunden für das Bachelorstudium beträgt 82, die sich auf die einzelnen Studienmodule nach Maßgabe von 7 verteilen. (3) Die genaue Angabe und Aufteilung der Semesterwochenstunden auf Pflichtveranstaltungen erfolgt, gegliedert nach Semestern, im bekannt zu gebenden Studienplan nach 10. (4) Die Veranstaltungen sollen so gestaltet werden, dass studienbegleitende Prüfungen möglich sind. 9

13 StOBacSozialw. 10 Studienplan und Modulhandbuch 1 Der Studienplan gibt zusammen mit dem Modulhandbuch Empfehlungen für den Studienaufbau. 2 Diese beziehen sich auf: a) Bezeichnung, Themenkreis, ausführliche Beschreibung und Leistungspunkte der Lehrveranstaltungen, b) Angabe des Fachsemesters, für welches die einzelnen Lehrveranstaltungen empfohlen werden, c) Zahl der Semesterwochenstunden, Leistungspunkte und Lehrveranstaltungsarten je Studienmodul, d) Angabe der Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu Studienmodulen 11 Studienfachberatung und Orientierungsveranstaltungen (1) 1 Es wird eine Studienfachberatung durchgeführt, auf die im Personen- und Studienverzeichnis und am schwarzen Brett hingewiesen wird. 2 Die Studienfachberatung soll insbesondere nach nicht bestandenen Prüfungen im Rahmen von Studienmodulen, bei Wechsel der Hochschule und vor der Wahl der Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs in Anspruch genommen werden. (2) In regelmäßigen Abständen werden Orientierungsveranstaltungen angeboten, die über mögliche Berufsfelder und dortige Praktikumsmöglichkeiten sowie über die Inhalte der Themenmodule informieren und dadurch die Auswahlentscheidungen der Studierenden begleiten. 12 Studienaufenthalte an ausländischen Universitäten 1 Studienaufenthalte an ausländischen Universitäten sind ausdrücklich erwünscht. 2 Über die Anerkennung von gegebenenfalls im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen für den BA- Studiengang entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. 13 Übergangsregelung (1) Studierende, die bis zum Inkrafttreten dieser Studienordnung ihr Studium für den Diplomstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Augsburg begonnen haben, führen ihr Studium gemäß der Studienordnung für den Diplomstudiengang Politikwissenschaft an der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 18. August 1995 (KWMBl II 199 S. 32) zu Ende. 10 (2) Studierende, die sich zum Wintersemester 2007/08 für den Bachelorstudiengang "Sozi-

StOBacSozialw. 13 alwissenschaften" an der Universität Augsburg einschreiben, studieren nach der vorliegenden Studienordnung. 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Die Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Maßgabe der Übergangsbestimmungen in 13 die Studienordnung für den Diplomstudiengang Politikwissenschaft an der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 18. August 1995 (KWMBl II 199 S. 32) außer Kraft. 11