180. BLOCKHEIZ-KRAFTWERKE

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Transkript:

180. BLOCKHEIZ-KRAFTWERKE Centre de Ressources des Technologies et de l'innovation pour le Bâtiment Erstellung von Wärmepreisanpassungsformeln Version 2.0 / 17.12.2009

Dezember 2009 Dokument ausgearbeitet vom CRTI-B

Inhaltsverzeichnis 1. Zielsetzung des vorliegenden Dokumentes... 5 2. Referenzwerte der technischen Anlagen (Vorgaben Auftraggeber)... 5 3. Preisanpassungsformel für den Wärmearbeitspreis... 6 3.1. Aufbau der Preisanpassungsformel... 6 3.2. Bestimmung der projektspezifischen Faktoren c1, c2, c3,und c4... 8 3.2.1. Indexfaktor c 1... 8 3.2.2. Faktor c 2 zur Berücksichtigung von Brennstoffpreisvariationen bei der Versorgung der BHKW-Module... 8 3.2.3. Faktor c 3 zur Berücksichtigung von Brennstoffpreisvariationen bei der Versorgung der Spitzenkessel... 8 3.2.4. Faktor c 4 zur Berücksichtigung der Variation der Stromarbeitsvergütung infolge von Gaspreisvariationen... 9 4. Preisanpassungsformel für den Wärmeleistungspreis... 10 4.1. Aufbau der Preisanpassungsformel für den Leistungspreis... 10 4.2. Kompensationsformel für den Wärmeleistungspreis... 11 5. Rechenbeispiel... 12

1. Zielsetzung des vorliegenden Dokumentes Ziel der Richtlinie ist die Bereitstellung eines Instrumentes zur Berechnung von praxisorientierten Preisanpassungsformeln, die eine zuverlässige Abbildung der Zusammenhänge zwischen Wärmeverkaufspreisen, Brennstoffpreisschwankungen und allgemeiner Preisteuerung ermöglichen. 2. Referenzwerte der technischen Anlagen (Vorgaben Auftraggeber) BHKW-Deckungsgrad an der gesamten Wärmeerzeugung: α [/] Elektrischer BHKW-Wirkungsgrad: η el-cog [/] Thermischer BHKW-Wirkungsgrad: η th-cog [/] Jahresnutzungsgrad Spitzenkessel: η boil [/] spezifischer Brennstoffpreis für die BHKW-Module zum Zeitpunkt der Ausschreibung spezifischer Brennstoffpreis für die Spitzenkessel zum Zeitpunkt der Ausschreibung spezifischer Brennstoffpreis TC1 zum Zeitpunkt der Ausschreibung B cog,0 / B boil,0 / B TC1,0 /Nm 3 Heizwert H i des BHKW-Brennstoffs H i-cog kwh/ Heizwert H i des Kessel-Brennstoffs H i-boil kwh/ : Einheit hängt vom verwendeten Brennstoff ab CRTI-B (version 2.0/17.12.2009) 5

3. Preisanpassungsformel für den Wärmearbeitspreis Ziel der Preisanpassungsformel ist der Ausgleich der Steigerung der Energie-, Personal- sowie Materialkosten. 3.1. Aufbau der Preisanpassungsformel Die Preisanpassungsformel für den Wärmearbeitspreis hat folgende Form: P c = P c,0 (1 + c 1 (I/I 0-1)) (Basispreis mit Indexanpassung) + c 2 (B cog /B cog,0-1) (Brennstoffkostenvariation BHKW) + c 3 (B boil /B boil,0-1) (Brennstoffkostenvariation Kessel) + c 4 (B TC1 /B TC1,0-1) (Korrekturterm für Anstieg Stromvergütung) mit: P c = neuer spezifischer Wärmearbeitspreis im Abrechnungszeitraum [ /kwh] P c,0 = spezifischer Wärmearbeitspreis zum Zeitpunkt der Ausschreibung [ /kwh] I = Wert der cote d application de l échelle mobile des salaires suivant STATEC im Abrechnungszeitraum * I 0 = Index zum Zeitpunkt der Ausschreibung * Beträgt die Steigerung des Verhältnisses von der moyenne semestrielle des indices raccordés à la base 01.01.1948" (MSI) zur échelle mobile des salaires (I) mehr als 10% zum Verhältnis von der moyenne semestrielle des indices raccordés à la base 01.01.1948" (MSI 0 ) zur échelle mobile des salaires (I 0 ) zu Vertragsanfang, das heißt: MSI / I > 1,1 x MSI 0 / I 0 dann suchen die Vertragspartner nach einer neuen Regelung, welche die Entwicklung der Personal- und Materialkosten möglichst genau widerspiegelt. 6 CRTI-B (version 2.0/17.12.2009)

B cog = mittlerer spezifischer Brennstoffpreis BHKW im Abrechnungszeitraum [ / ] B cog,0 = spez. Brennstoffpreis BHKW zum Zeitpunkt der Ausschreibung [ / ] B boil = mittlerer spez. Brennstoffpreis Spitzenkessel im Abrechnungszeitraum [ / ] B boil,0 = spezifischer Brennstoffpreis Spitzenkessel zum Zeitpunkt der Ausschreibung [ / ] B TC1 = mittlerer spezifischer Gaspreis TC1 (RG vom 30.05.1994) im Abrechnungszeitraum [ /Nm 3 ] B TC1,0 = spezifischer Gaspreis TC1 zum Zeitpunkt der Ausschreibung [ /Nm 3 ] c 1, c 2,c 3, c 4 projektspezifische Faktoren zur Parametrierung der Preisanpassunsgformel CRTI-B (version 2.0/17.12.2009) 7

3.2. Bestimmung der projektspezifischen Faktoren c1, c2, c3,und c4 3.2.1. Indexfaktor c 1 Der Indexfaktor c 1 ist frei an die Gegebenheiten des Projektes adaptierbar. Bisher war ein Indexfaktor c 1 von 0,45 üblich. Falls keine präzise Ermittlung der effektiven Indexbindung der Kosten vorliegt, kann der Faktor 0,45 übernommen werden. 3.2.2. Faktor c 2 zur Berücksichtigung von Brennstoffpreisvariationen bei der Versorgung der BHKW-Module Der Faktor c 2 ergibt sich aus dem vorgegebenen BHKW-Deckungsgrad α, dem vorgegebenen thermischen Wirkungsgrad der BHKW-Module η th-cog, dem spezifischen Brennstoffpreis für BHKW-Module zum Auschreibungszeitpunkt B cog,0 und dem Heizwert des BHKW-Brennstoffes H i-cog mit folgender Berechnungsformel: c 2 = α η th cog B H cog,0 i-cog 3.2.3. Faktor c 3 zur Berücksichtigung von Brennstoffpreisvariationen bei der Versorgung der Spitzenkessel Der Faktor c 3 ergibt sich aus dem vorgegebenen BHKW-Deckungsgrad α, dem vorgegebenen Jahresnutzungsgrad der Spitzenkessel η boil, dem spezifischen Brennstoffpreis für Spitzenkessel zum Auschreibungszeitpunkt B boil,0 und dem Heizwert des Spitzenkessel-Brennstoffes H i-boil mit folgender Berechnungsformel: c 3 1 α B = H η boil boil,0 i-boil 8 CRTI-B (version 2.0/17.12.2009)

3.2.4. Faktor c 4 zur Berücksichtigung der Variation der Stromarbeitsvergütung infolge von Gaspreisvariationen Die Stromarbeitsvergütung der BHKW-Module ist über die Preisanpassungsformel im Règlement grand-ducal du 30 mai 1994 an den Erdgastarif TC1 der Stadt Luxemburg gekoppelt. Eine Variation des Gaspreises führt demnach bereits zu einer teilweisen Anpassung der Stromarbeitsvergütung. Diese bereits erfolgte Anpassung muss in der Preisfindung des Wärmearbeitspreises berücksichtigt werden. Der Korrekturfaktor c 4 berücksichtigt diesen Effekt. Der Faktor c 4 ergibt sich aus dem vorgegebenen BHKW-Deckungsgrad α, dem vorgegebenen elektrischen Wirkungsgrad der BHKW-Module η el-cog, dem vorgegebenen thermischen Wirkungsgrad der BHKW-Module η th-cog, der initialen Stromarbeitsvergütung E 0 entsprechend Règlement grand-ducal du 30 mai 1994, dem spezifischen Gaspreis TC1 zum Auschreibungszeitpunkt B TC1,0 und dem initialen Gaspreis B 0 entsprechend Règlement grand-ducal du 30 mai 1994 mit folgender Berechnungsformel: c 4 ηel = α η cog th cog B E0 0,3 B TC1,0 0 Bei Betrieb ausschliesslich im Tageszeitraum entsprechend RG du 30.05.1994 ergibt sich 0,3 * E 0 /B 0 = 0,0972 und die Formel vereinfacht sich zu: c η el cog 4 = 0,0972 α B TC1,0 ηth cog CRTI-B (version 2.0/17.12.2009) 9

4. Preisanpassungsformel für den Wärmeleistungspreis Ziel der Preisanpassungsformel ist der Ausgleich der Steigerung der Personal- sowie Materialkosten. 4.1. Aufbau der Preisanpassungsformel für den Leistungspreis Für die Preisanpassung des Wärmeleistungspreises wird weiterhin die folgende Formel empfohlen: mit P P P P,0 I I 0 P P = P P,0 I/I 0 = neuer spezifischer Wärmeleistungspreis [ /kw] = spezifischer Wärmeleistungspreis zum Zeitpunkt der Ausschreibung [ /kw] = Wert der cote d application de l échelle mobile des salaires suivant STATEC im Abrechnungszeitraum * = cote d application der échelle mobile des salaires zum Zeitpunkt der Ausschreibung * Beträgt die Steigerung des Verhältnisses von der moyenne semestrielle des indices raccordés à la base 01.01.1948" (MSI) zur échelle mobile des salaires (I) mehr als 10% zum Verhältnis von der moyenne semestrielle des indices raccordés à la base 01.01.1948" (MSI 0 ) zur échelle mobile des salaires (I 0 ) zu Vertragsanfang, das heißt: MSI / I > 1,1 x MSI 0 / I 0 dann suchen die Vertragspartner nach einer neuen Regelung, welche die Entwicklung der Personal- und Materialkosten möglichst genau widerspiegelt. Bei neuen Projekten kann die Preisanpassungsformel für den Leistungspreis an die Gegebenheiten des Projektes angepasst werden. 10 CRTI-B (version 2.0/17.12.2009)

4.2. Kompensationsformel für den Wärmeleistungspreis Bei einer Variation des Gaspreises entsteht durch die Preisanpassungsformel entsprechend Règlement grand-ducal du 30 mai 1994 ein Mehrertrag (oder Minderertrag) beim Stromleistungspreis, dem keine zusätzlichen Brennstoffkosten (oder Einsparungen) gegenüberstehen. Dieses Ungleichgewicht wird in der jährlichen Abschlussrechnung durch einen Kompensationsbetrag ausgeglichen. Der Kompensationsbetrag C corr [ /a] wird nach folgender Formel berechnet: C corr = - 190 P e (B TC1 B TC1,0 ) Mit P e = effektiv vergütete elektrische Leistung [kw] B TC1 = mittlerer spezifischer Gaspreis TC1 (RG vom 30.05.1994) im Abrechnungszeitraum [ /Nm 3 ] B TC1,0 = spezifischer Gaspreis TC1 zum Zeitpunkt der Ausschreibung [ /Nm 3 ] CRTI-B (version 2.0/17.12.2009) 11

5. Rechenbeispiel Zu berechnen ist die Preisanpassungsformel für den Arbeitspreis für folgende BHKW-Anlage: BHKW-Deckungsgrad an der gesamten Wärmeerzeugung: α 0,70 [/] Elektrischer BHKW-Wirkungsgrad: η el-cog 0,40 [/] Thermischer BHKW-Wirkungsgrad: η th-cog 0,45 [/] Jahresnutzungsgrad Spitzenkessel: η boil 0,90 [/] spezifischer Brennstoffpreis für die BHKW-Module zum Zeitpunkt der Ausschreibung B cog,0 0,50 / Nm 3 spezifischer Brennstoffpreis für die Spitzenkessel zum Zeitpunkt der Ausschreibung B boil,0 0,55 / Nm 3 spezifischer Brennstoffpreis TC1 zum Zeitpunkt der Ausschreibung B TC1,0 0,60 / Nm 3 Heizwert Hi des BHKW-Brennstoffs Hi-cog 10 kwh/nm 3 Heizwert Hi des Kessel-Brennstoffs Hi-boil 10 kwh/nm 3 Ad c1 Für den Indexterm liegen keine spezifischen Angaben vor, der Indexfaktor c1 wird deshalb mit 0,45 eingesetzt. Ad c2 c2 berechnet sich nach folgender Formel: c α B H 0,70 0,50 = 0,45 10 cog,0 2 = = η th cog i-cog 0,0778 Ad c3 c3 berechnet sich nach folgender Formel: c 1 α B = H 1 0,70 0,55 = 0,90 10 boil,0 3 = η boil i-boil 0,0183 12 CRTI-B (version 2.0/17.12.2009)

Ad c4 c4 berechnet sich nach folgender Formel: ηel cog 0,40 c4 = 0,0972 α BTC1,0 = 0,0972 0,7 0,60 = 0,0363 η 0,45 th cog Die Preisanpassungsformel für diese Anlage schreibt sich dann: P c = P c,0 (1 + 0.45 (I/I 0-1)) + 0,0778 (B cog /B cog,0-1) + 0,0183 (B boil /B boil,0-1) - 0,0363 (B TC1 /B TC1,0-1) CRTI-B (version 2.0/17.12.2009) 13