Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, ist die Salzgitter Kesselservice GmbH berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen festzusetzen.

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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Waren- und Dienstleistungsgeschäft der Salzgitter Kesselservice GmbH Seesener Straße 105a, 38239 Salzgitter 1. Geltungsbereich Für alle Verträge der Salzgitter Kesselservice GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit Unternehmen und Verbrauchern (Vertragspartner) im Rahmen des Warenund Dienstleistungsgeschäftes, auch für zukünftige, sind - falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart sind - ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt Die Gültigkeit der Übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung an die Salzgitter Kesselservice GmbH absenden. 2. Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher oder mündlicher Bestellung und anschließender Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden und Änderung bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Auftragsbestätigungen der Salzgitter Kesselservice GmbH an den Vertragspartner ist der Inhalt dieser maßgebend, sofern der Empfänger nicht innerhalb von 2 Tagen widerspricht. 3. Preisfestsetzung Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, ist die Salzgitter Kesselservice GmbH berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen festzusetzen. 4. Zahlung Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung frei Lieferungen und Leistungen der Salzgitter Kesselservice GmbH ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Lieferung bzw. Leistung auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Datum der Lieferung bzw. Leistung berechnet. Zahlung durch Wechsel oder Scheck ist dabei ausdrücklich nicht gestattet. Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers; sie sind sofort fällig. Der Vertragspartner der Salzgitter Kesselservice GmbH kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der Salzgitter Kesselservice GmbH nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner der Salzgitter Kesselservice GmbH kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, nicht ausüben.

5. Kontokorrent Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen können, soweit dies gesondert vereinbart wird, in ein Kontokorrentkonto eingestellt werden, für das die Bestimmungen der 355ff. HGB gelten. Die Kontoauszüge der Salzgitter Kesselservice GmbH per 31.12. jeden Jahres gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 6. Erfüllungsort/Gerichtsstand Die Geschäftsräume Salzgitter Kesselservice GmbH sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, der Unternehmer ist, und der Salzgitter Kesselservice GmbH - und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird. Ist der Kunde Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen, so kann die Salzgitter Kesselservice GmbH am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Für das Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand des Antragstellers (Salzgitter Kesselservice GmbH) zuständig. Für Lieferungen der Salzgitter Kesselservice GmbH gelten zusätzlich die Regelungen der Nummern 9 bis 14. 7. Haftung Schadenersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen grober Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie oder für das Vorhandensein einer Eigenschaft nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 8. Mängelansprüche Die Salzgitter Kesselservice GmbH haftet für Mängelansprüche, ausgenommen in den Fällen der 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB ein Jahr. Für Verbraucher gilt diese Frist nur bei gebrauchten, beweglichen Sachen. Gegenüber Unternehmen ist die Haftung für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ausgeschlossen. Die Salzgitter Kesselservice GmbH haftet gegenüber Unternehmen nur für öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbung, die sie zu eigenen Zwecken einsetzt oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogen hat. 9. Lieferung Die Salzgitter Kesselservice GmbH ist berechtigt auch Teillieferungen zu erbringen. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner innerhalb angemessener Frist abzurufen. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche

Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände - auch bei Lieferanten der Salzgitter Kesselservice GmbH - unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird die Salzgitter Kesselservice GmbH für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird die Salzgitter Kesselservice GmbH den Vertragspartner unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen die Salzgitter Kesselservice GmbH, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung der Salzgitter Kesselservice GmbH seitens ihrer Vorlieferanten ist die Salzgitter Kesselservice GmbH von ihren Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Ware getroffen hat. Sie verpflichtet sich in diesem Fall, ihre Ansprüche gegen Lieferanten auf Verlangen an den Vertragspartner abzutreten. Transportkostenerhöhungen, Tarifänderungen u.ä. können von der Salzgitter Kesselservice GmbH dem Kaufpreis aufgeschlagen werden, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. Bei Versand an Unternehmer trägt dieser die Gefahr, sobald die Ware dem Versandbeauftragten übergeben oder auf Fahrzeuge verladen worden ist; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Termine und Fristen sind unverbindlich, solange nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers. 10. Verpackung Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Unternehmens verpackt. Leihverpackungen sind vom Vertragspartner unverzüglich zu entleeren und in einwandfreien Zustand zurückzugeben - vom Unternehmer frachtfrei. Soweit der Liefergegenstand verpackt geliefert ist, ist der Besteller verpflichtet, den Liefergegenstand nach Erhalt unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen. 11. Mängelrügen Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten, können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zur Minderung. Bei anderen als verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zum Verlangen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit der Ware unmöglich ist, hat der Unternehmer wahlweise ein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Die Regelungen des 478 BGB bleiben unberührt. Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel z.b. Menge, Qualität und Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern 377 HGB. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen der Salzgitter Kesselservice GmbH gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung. 12. Leistungsstörung Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtfolge tritt ein, wenn der Vertragspartner bei vereinbarten Ratenzahlungen

mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Betrag mindestens 10% des gesamten Kaufpreises ausmacht. Die Salzgitter Kesselservice GmbH kann im Fall der endgültigen Verweigerung der Zahlung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen. Bei Annahmeverzug des Vertragspartners kann die Salzgitter Kesselservice GmbH die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners bei sich oder einem Dritten lagern oder in geeigneter Weise auf Rechnung des Vertragspartners verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf. Die Salzgitter Kesselservice GmbH kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlungen oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Vertragspartners diesem Begehren nicht entgegenstehen. Kommt der Vertragspartner der Forderung nicht rechtzeitig nach, ist die Salzgitter Kesselservice GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; dem Vertragspartner stehen keine Schadenersatzansprüche zu. 13. Eigentumsvorbehalt Die Salzgitter Kesselservice GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Vertragspartner vor. Auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Vertragspartner die Salzgitter Kesselservice GmbH unverzüglich, unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen, zu unterrichten; dies gilt für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Vertragspartner bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Nach vorherigem Antrag des Vertragspartners kann die Salzgitter Kesselservice GmbH die Genehmigung für den Wegfall dieser Hinweispflicht erteilen. Die Kosten einer Intervention der Salzgitter Kesselservice GmbH trägt der Vertragspartner, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Der Vertragspartner tritt der Salzgitter Kesselservice GmbH, für den Fall der Weiterveräußerung / Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt, bis zur Erfüllung aller Ansprüche der Salzgitter Kesselservice GmbH, die ihr aus den genannten Geschäften mit dem Vertragspartner entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware: Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche der Salzgitter Kesselservice GmbH gegen den Vertragspartner um mehr als 20%, so hat die Salzgitter Kesselservice GmbH, diese ihr zustehenden Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben. Die Salzgitter Kesselservice GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug kommt, Der Vertragspartner hat die der Salzgitter Kesselservice GmbH gehörende Ware zu versichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die Salzgitter Kesselservice GmbH ist auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Vertragspartners zu leisten. Die Zustimmung des Vertragspartners zu diesen Geschäftsbedingungen erfolgt bei der Annahme von Warenlieferungen bzw. Warenübergaben. Der verkaufende Vertragspartner verweist auf die beigefügten Warenübergabepapiere ausdrücklich auf die Grundlagen des entstandenen Kaufvertrages.

14. Verjährung der Ansprüche Ansprüche der Salzgitter Kesselservice GmbH auf Zahlung verjähren abweichend vom 195 BGB in zwei Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt 199 BGB. Zusätzlich besteht die Möglichkeit die aktuell gültigen Liefer- und Zahlungsbedingungen direkt in den Geschäftsräumen der Salzgitter Kesselservice GmbH zu erfragen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Salzgitter Kesselservice GmbH Seesener Straße 105a, 38239 Salzgitter Telefon: 05341-836812 Telefax: 05341-836813