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Berufungsentscheidung

Transkript:

12410/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 1 von 8 12410/AB XXIV. GP Eingelangt am 19.11.2012 BM für Inneres Anfragebeantwortung Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. a Barbara Prammer Parlament 1017 GZ: BMI-LR2220/1197-II/2/e/2012, am. November 2012 Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 19. September 2012 unter der Zahl 12610/J an mich eine schriftlicher parlamentarische Anfrage betreffend privates Sicherheitspersonal auf Österreichs Flughäfen gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt: Zu Frage 1: Auf Grund der vom Bundesministerium für Inneres durchgeführten Vergabeverfahren waren mit der Durchführung von Sicherheitskontrollen gemäß dem Bundesgesetz über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen (Luftfahrtsicherheitsgesetz LSG, BGBl. Nr. 824/1992, außer Kraft getreten mit Ablauf des 31. Dezember 2010) auf dem Flughafen die GesmbH (VIAS) von 1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2004 (Neuausschreibung mit Wirkung 1. Jänner 2005);

2 von 8 12410/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) Graz-Thalerhof die Flughafen Graz Sicherheitsdienste GmbH (vormals Raab Karcher Sicherheit Austria GmbH & Co KG) von 1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2010; Linz-Hörsching die Group 4 Securicor Security Services AG (vormals: Group 4 Securitas Austria AG) von 1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2010 und Salzburg die Securitas Sicherheitsdienstleistungen GmbH von 1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2010 innerhalb des angefragten Zeitraumes beauftragt. Auf Grund der von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) durchgeführten Vergabeverfahren waren mit der Durchführung von Sicherheitskontrollen gemäß dem LSG 1992 auf dem Flughafen die GesmbH (VIAS) von 1. Jänner 2005 bis 30. November 2009; nnsbruck die Securitas Sicherheitsdienstleistungen GmbH von 1. Dezember 2003 bis 31. Dezember 2010 und Klagenfurt die Securitas Sicherheitsdienstleistungen GmbH von 1. Dezember 2003 bis 31. Dezember 2010 beauftragt. Eine Beantwortung der Frage nach den Mannstunden kann in Anbetracht des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes nicht erfolgen. Für diesen Zweck müsste jede einzelne Rechnung ausgehoben und berechnet werden. Zu Frage 2: Betreffend die vom Bundesminister für Inneres durchgeführten Vergabeverfahren ( im Jahr 1993, Graz-Thalerhof im Jahr 1997, Linz-Hörsching im Jahr 1997 und Salzburg im Jahr 2000) steht wegen der mittlerweile verstrichenen Zeit (15 bzw. 12 Jahren) der jeweilige Wortlaut der Ausschreibungen auf Grund bestehender Skartierungsvorschriften nicht mehr zur Verfügung. Die Vergabeverfahren Innsbruck und Klagenfurt 2003 sowie 2004 wurden durch die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) durchgeführt. Daher ist die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) als vergebende Stelle über die Ausschreibungsunterlagen allein verfügungsberechtigt. Zu Frage 3: Flughafen vor dem 1. Jänner 2005 - Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Inneres;

12410/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 3 von 8 Flughafen ab 1. Jänner 2005 - Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Inneres, im Vergabeverfahren vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH; Flughafen Graz-Thalerhof - Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Inneres; Flughafen Linz-Hörsching - Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Inneres; Flughafen Innsbruck - Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Inneres, im Vergabeverfahren vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH; Flughafen Klagenfurt - Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Inneres, im Vergabeverfahren vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH; Flughafen Salzburg - Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Inneres. Zu Frage 4: Vom Jahr 2002 bis zum 30. November 2009 wurden nachfolgende Aufgaben von den Bediensteten der privaten Sicherheitsunternehmen wahrgenommen: Flughafen - GmbH: Kontrolle von Fluggästen und deren Gepäck sowie von (anderen) Personen und deren mitgeführten Gegenstände vor dem Zutritt zu Sicherheitsbereichen nach Maßgabe des Luftfahrtsicherheitsgesetzes, BGBl Nr. 824/1992 in der jeweils geltenden Fassung. Vom Jahr 2002 bis zum Ablauf des Jahres 2010 wurden von den Bediensteten der privaten Sicherheitsunternehmen folgende Aufgaben wahrgenommen: Flughafen Salzburg - Securitas Sicherheitsdienstleistungen GmbH; Flughafen Linz-Hörsching - Group4 Securicor Security Services AG (vormals: Group4 Security Services AG); Flughafen Graz-Thalerhof - Flughafen Graz Sicherheitsdienste GmbH (vormals: Raab Karcher Sicherheit Austria GmbH & Co KG); Flughafen Innsbruck - Securitas Sicherheitsdienstleistungen GmbH und Flughafen Klagenfurt - Securitas Sicherheitsdienstleistungen GmbH: Kontrolle von Fluggästen und deren Gepäck sowie von (anderen) Personen und deren mitgeführten Gegenstände vor dem Zutritt zu Sicherheitsbereichen nach Maßgabe des Luftfahrtsicherheitsgesetzes, BGBl Nr. 824/1992 in der jeweils geltenden Fassung. Seit dem 1. Dezember 2009 (Flughafen ) bzw. dem 1. Jänner 2011 (Flughäfen Graz- Thalerhof, Linz-Hörsching, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt) haben die Zivilflugplatzhalter der

4 von 8 12410/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) sechs internationalen Flughäfen selbst die Durchführung der oben angeführten Aufgaben zu gewährleisten. Für diesen Zweck bedienen sie sich derselben privaten Sicherheitsfirmen, die bereits zuvor für Kontrolle von Fluggästen und deren Gepäck sowie von (anderen) Personen und deren mitgeführten Gegenstände herangezogen wurden (Luftfahrtsicherheitsgesetz, BGBl Nr. 111/2010 idgf): o Kontrolle von Fluggästen (insbesondere Bekleidung) und deren Gepäck; o Kontrolle von anderen Personen als Fluggäste und deren mitgeführten Gegenstände; o Kontrolle von aufgegebenem Gepäck; o Fahrzeugüberprüfung; o Überwachung, Bestreifung und andere physische Kontrollen. Sämtliche Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Vollzugsbereich der Bundesministerin für Inneres. Zu Frage 5: Die Bediensteten der Sicherheitsunternehmen sind befugt, Fluggäste und deren Gepäck, sowie andere Personen als Fluggäste und Fahrzeuge vor Zutritt bzw. Zufahrt zu den Sicherheitsbereichen der sechs internationalen Flughäfen nach Maßgabe der Bestimmungen des Luftfahrtsicherheitsgesetzes, der (Durchführungs-) Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 sowie der auf Grund 4 Luftfahrtssicherheitsgesetz ergangenen Bescheide des Bundesministeriums für Inneres zu durchsuchen und im Rahmen dieser Durchsuchungen die in diesen Rechtsvorschriften und Bescheiden als zulässig erklärten technischen Hilfsmittel zu verwenden. Diese Durchsuchungen basieren auf Freiwilligkeit der Betroffenen, Sicherheitskontrollorgane verfügen über keinerlei Zwangsbefugnisse. Zu Frage 6: Die Grundausbildung der Bediensteten (mit Monitorberechtigung) gliedert sich in eine theoretische Ausbildungsphase, welche 120 Unterrichtseinheiten á 50 Minuten, und in eine praktische Ausbildungsphase, welche 80 Unterrichtseinheiten á 50 Minuten umfasst. Die Lehrpläne bzw. Lehrinhalte sind für alle sechs internationalen Flughafenstandorte einheitlich und basieren auf den Vorgaben des Punktes 11 des Anhanges der Verordnung (EU) Nr. 185/2010. Darüber hinaus haben die Bediensteten zumindest einen sechs- bis achtstündige Halbjahres-Fortbildungskurs zu absolvieren. Die Grundausbildung wird mit einer Leistungsfeststellung beendet, die von einer Prüfungskommission durchgeführt wird. Vor dem Jahre 2012 wurde die Ausbildung auf Grund erlassgemäß festgelegter Übergangsbestimmungen durchgeführt.

12410/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 5 von 8 Zu den Fragen 7 und 8: Der Ausbildungstand der Bediensteten wird im Rahmen der von der Fachabteilung des Bundesministeriums für Inneres durchgeführten Sicherheitsaudits, Inspektionen sowie im Rahmen der vom Bundesministerium für Inneres beurteilten Qualitäts-Tests kontrolliert. Sicherheitsaudits finden alle vier Jahre, Inspektionen finden grundsätzlich jährlich statt. Qualitätstests finden durchschnittlich einmal monatlich an jedem Standort statt. Darüber hinaus hat der Landespolizeidirektor alle drei Jahre sein Einverständnis zur weiteren Heranziehung der Bediensteten nur bei einer wiederkehrenden positiv absolvierten Leistungsfeststellung zu erklären. Die Voraussetzungen für die weitere Heranziehung gründen sich auf 7 Abs. 2 Luftfahrtsicherheitsgesetz sowie auf den Punkt 11.3 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 185/2010. Zu Frage 9: Der Ausbildungsstand wird im Rahmen des Nationalen Qualitätskontrollprogramms durch eine Mehrzahl von Beobachtungen und Befragungen der Bediensteten der Sicherheitsunternehmen durch Beamte der zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Inneres kontrolliert. Im Rahmen der Qualitäts-Tests werden der Kenntnisstand und die praktischen Fähigkeiten der Bediensteten im Rahmen des üblichen Flughafenbetriebes auf die Probe gestellt. Der Ausbildungsstand wird auch wiederkehrend nach Ablauf von drei Jahren im Rahmen des Rezertifizierungsverfahrens beurteilt. Zu Frage 10: Ja. Zu Frage 11: Entfällt auf Grund der Beantwortung zu Frage 10. Zu Frage 12: Seit 1. Oktober 2005 werden auf den sechs internationalen Flughäfen mindestens einmal im Monat Tests durch die Landespolizeidirektionen (vormals durch die Sicherheitsdirektionen) vorgenommen. Zu Frage 13: Die Qualitätstests werden im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres von geeigneten Beamten der örtlich zuständigen Landespolizeidirektionen (vormals Sicherheitsdirektionen) durchgeführt und geleitet.

6 von 8 12410/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) Zu Frage 14: Die Richtlinien für die Durchführung von Tests sind im Nationalen Qualitätskontrollprogramm geregelt, welches auf der Verordnung (EU) Nr. 18/2010 basiert. Zu Frage 15: Nein. Zu den Fragen 16 und 17: Da die Einhaltung der Sicherheitsstandards an Flughäfen gemäß Luftfahrtssicherheitsgesetz die Zivilflugplatzhalter zu gewährleisten haben, erfolgt keine behördliche Beurteilung der zivilrechtlich beauftragten Sicherheitsunternehmen. Je nach Schwere der vom Bundesministerium für Inneres oder von der Landespolizeidirektion festgestellten Mängel werden vom Zivilflugplatzhalter geeignete Behebungsmaßnahmen vorgeschlagen, die dem Bundesministerium für Inneres zur Zustimmung vorgelegt werden. Im Falle der Angemessenheit und Geeignetheit der vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt die Zustimmung durch das Bundesministerium für Inneres, im gegenteiligen Fall werden auf Basis des Luftfahrtsicherheitsgesetzes andere oder weitere Maßnahmen durch das Bundesministerium für Inneres angeordnet. Bei diesen Behebungsmaßnahmen handelt es sich im Wesentlichen um Nachschulungsmaßnahmen der einzelnen Bediensteten, die die festgestellten Mängel zu verantworten haben. Hat ein Bediensteter des Sicherheitsunternehmens wiederkehrend die Feststellung von Mängeln bzw. von schweren Mängeln, somit eine negative Testbeurteilung, verursacht, kann der Landespolizeidirektor die schriftliche Einverständniserklärung zur Heranziehung des Bediensteten mittels Bescheid widerrufen ( 7 Abs. 4 Luftfahrtsicherheitsgesetz). Zu Frage 18: Aus datenschutzrechtlichen Gründen und der daraus resultierenden Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit muss von einer Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden. Zu Frage 19: Kosten der privaten Sicherheitsdienste Jahr Flughafen Sicherheitsfirma Kosten Graz Flughafen Graz Sicherheitsdienste 1.406.190,28 Innsbruck Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 1.213.402,03 2004 Klagenfurt Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 1.505.255,44 Linz G4S Secure Solutions AG 1.135.127,05 Salzburg Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 1.814.281,40

12410/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 7 von 8 21.335.058,03 Summe 28.409.314,23 Graz Flughafen Graz Sicherheitsdienste 2.058.870,05 Innsbruck Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 1.424.890,75 Klagenfurt Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 1.697.634,13 2005 Linz G4S Secure Solutions AG 1.806.368,09 Salzburg Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 2.313.102,78 16.526.616,78 Summe 25.827.482,58 Graz Flughafen Graz Sicherheitsdienste 2.674.148,44 Innsbruck Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 2.792.381,81 Klagenfurt Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 2.448.447,92 2006 Linz G4S Secure Solutions AG 2.912.184,50 Salzburg Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 3.242.341,71 16.764.828,71 Summe 30.834.333,09 Graz Flughafen Graz Sicherheitsdienste 3.124.659,75 Innsbruck Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 3.039.518,55 Klagenfurt Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 2.188.992,04 2007 Linz G4S Secure Solutions AG 3.516.625,06 Salzburg Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 3.923.623,46 37.966.656,66 Summe 53.760.075,52 Graz Flughafen Graz Sicherheitsdienste 3.252.667,55 Innsbruck Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 3.315.554,78 Klagenfurt Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 2.448.189,10 2008 Linz G4S Secure Solutions AG 3.717.190,42 Salzburg Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 4.330.978,27 33.134.650,93 Summe 50.199.231,05 Graz Flughafen Graz Sicherheitsdienste 3.359.857,15 Innsbruck Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 3.491.586,35 Klagenfurt Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 2.524.054,27 2009 Linz G4S Secure Solutions AG 3.906.197,23 Salzburg Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 4.194.955,87 32.207.905,91 Summe 49.684.556,78 Graz Flughafen Graz Sicherheitsdienste 3.371.246,21 Innsbruck Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 3.587.778,07 2010 Klagenfurt Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 2.656.624,71 Linz G4S Secure Solutions AG 4.255.237,55 Salzburg Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 4.343.217,29

8 von 8 12410/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 3.841.228,02 Summe 22.055.331,85 Graz Flughafen Graz Sicherheitsdienste 791.478,26 Klagenfurt Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 363.157,39 2011 Linz G4S Secure Solutions AG 950.546,39 Salzburg Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH 1.110.416,43 Summe 3.215.598,47 Seit 1. Dezember 2009 fallen für den Flughafen, seit 1. Jänner 2011 auch für die übrigen fünf internationalen Zivilflugplätze aufgrund des novellierten Luftfahrtsicherheitsgesetzes für das Bundesministerium für Inneres keine Kosten mehr an. Die Ermittlung der detaillierten Kostenaufstellung der Jahre 2002 und 2003 wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand auf Grund der dafür notwendigen anfragebezogenen, retrospektiven manuellen Auswertung verbunden, da die diesbezüglichen Unterlagen nicht in dieser Systematik ausreichend detailliert erfasst worden sind, weshalb von einer entsprechenden Beantwortung Abstand genommen wird.