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Transkript:

2431/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 2431/AB XXIV. GP Eingelangt am 10.08.2009 BM für Wirtschaft, Familie und Jugend Anfragebeantwortung Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien Wien, am 7. August 2009 Geschäftszahl: BMWFJ-10.101/0222-IK/1a/2009 In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2375/J betreffend die Telefonkosten der Ressorts, welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 10. Juni 2009 an mich richteten, stelle ich fest: Antwort zu Punkt 1 der Anfrage: Gesamtkosten (Grundgebühren und Verbindungsentgelte inklusive Mehrwertsteuer) für die Telefonie des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend - Zentralleitung mit all seinen Standorten (Stubenring, Denisgasse, Schwarzenbergplatz, Favoritenstraße, Franz-Josefs-Kai, Dampfschiffstraße, Hintere Zollamtsstraße):

2 von 5 2431/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung Festnetz inkl. Multianschlüsse für abgehende Anrufe, Handys, Fax: 1. Februar 2007 bis 30. November 2008: 436.459,55 1. Dezember 2008 bis 31. Mai 2009: 95.155,98 Gesamt: 531.615,53 Diese Summe beinhaltet auch die bis Oktober 2007 nicht in einer eigenen Rechnung erfassten Kosten für die mobile Datenübertragung. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat ferner über die Burghauptmannschaft Österreich folgende Fernsprechentgelte für die am Telefonanlagenverbund Regierungsgebäude teilnehmenden Ressorts getragen: Telefoniekosten für abgehende Gespräche (Zeitraum 1. Februar 2007 bis 31. Mai 2009): abgehende Gespräche BMLFUW: 73.040,38 abgehende Gespräche BMASK und BMG: 92.506,20 Gesamt: 165.546,58 Grundgebühren für Multianschlüsse ankommende Telefonate: 1. Februar 2007 bis 30. November 2008: 42.921,01 1. Dezember 2008 bis 31. Mai 2009: 10.688,33 Gesamt: 53.609,34 Diese Multianschlüsse für ankommende Telefonate werden von Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und Bundesministerium für Gesundheit (bzw. wurden bis März 2007 auch vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) gemeinsam genutzt. Eine getrennte Kostenzuordnung ist dabei nicht möglich.

2431/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 3 von 5 Antwort zu Punkt 2 der Anfrage: Anzahl und Kosten der angeschafften Handys im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend: 1. Februar 2007 bis 30. November 2008: 142 Stück 18.874,- 1. Dezember 2008 bis 31. Mai 2009: 42 Stück 7.393,- Gesamt: 184 Stück 26.267,- Bedingt durch die Kurzlebigkeit von Handys bedeutet "Beschaffung" zum Großteil "Austausch" und ist daher nicht gleichbedeutend mit einem Zuwachs an Geräten. Vielfach wurden höherwertige Geräte angeschafft, die als elektronische Organizer zum Speichern und Synchronisieren von Adressen, Daten, Terminen und e-mails verwendet werden. Alle Einkäufe erfolgten zu den von der Bundesbeschaffung GmbH für den Bund ausverhandelten Konditionen. Antwort zu Punkt 3 der Anfrage: Kosten für die Nutzung der Diensthandys im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend: 1. Februar 2007 bis 30. November 2008: 210.578,91 1. Dezember 2008 bis 31. Mai 2009: 46.081,82 Gesamt: 256.660,73 Diese genannten Beträge sind in den Gesamtkosten für die Telefonie des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (Punkt 1 dieser Anfrage) beinhaltet. Sie umfassen auch die bis Oktober 2007 nicht in einer eigenen Rechnung ausgewiesenen Kosten für die mobile Datenübertragung.

4 von 5 2431/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung Antwort zu Punkt 4 der Anfrage: Zum Stichtag 31. Mai 2009 waren in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, der Bundeswettbewerbsbehörde und dem Bundesvergabeamt 230 Diensthandys ausgegeben. Zudem waren in der Burghauptmannschaft Österreich 105, in der Bundesmobilienverwaltung 5, im Bereich des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen 406 Diensthandys sowie war in den Beschussämtern ein Diensthandy ausgegeben. Antwort zu Punkt 5 der Anfrage: Zum Stichtag 31. Mai 2009 waren davon 17 Handys an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kabinetts des Herrn Bundesministers sowie 6 Handys an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kabinetts der Frau Staatssekretärin ausgegeben. Antwort zu Punkt 6 der Anfrage: Kosten der Nutzung der Diensthandys durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Kabinette: Kabinett HBM Kabinett STS Summe 1.2.2007 bis 30.11.2008 16.004,07 6.469,29 22.473,36 1.12.2008 bis 31.5.2009 6.060,56 2.811,54 8.872,10 Gesamt 22.064,63 9.280,83 31.345,46 Diese genannten Beträge sind in den Gesamtkosten für die Telefonie des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (Punkt 1 dieser Anfrage) sowie in den Kosten für die Nutzung aller Diensthandys (Punkt 3 dieser Anfrage) beinhaltet. Sie umfassen auch die bis Oktober 2007 nicht in einer eigenen Rechnung ausgewiesenen Kosten für die mobile Datenübertragung.

2431/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 5 von 5 Antwort zu Punkt 7 der Anfrage: Bei der Ausfolgung eines Diensthandys müssen die Bediensteten die "Richtlinien für die Verwendung von Diensthandys im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend" mit Unterschrift zur Kenntnis nehmen. Diese sehen u.a. vor, dass Diensthandys nur für Dienstgespräche benutzt werden dürfen. Ausgenommen sind aktive Privatgespräche nach Abschluss eine Vereinbarung mit der Mobilkom Austria AG über die private Nutzung mit direkter Verrechnung zwischen Bediensteten und Mobilkom. Im Falle von Verstößen gegen diese Richtlinie oder des Nichtbezahlens der privaten A1-Rechnung wird dem Benutzer das Diensthandy wieder entzogen.