DLRG-Jugend Bezirk Bodensee - Konstanz Wollmatinger Str. 91 78467 Konstanz Verteiler Alle Gliederungen im Bezirk Bodensee- Konstanz Alle Gliederungen im Bezirk Donaueschingen Bezirksjugendvorstand z. K. Bezirksvorstand z. K. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Bezirk Bodensee - Konstanz Mitarbeiter im Ressort SRuS Kai Mattmüller Gablenberger Hauptstr. 122 70186 Stuttgart Telefon (07 11) 51 89 79 92 Fax (0 32 12) 10 3 88 66 srus@bez-bodensee-konstanz.dlrg-jugend.de unser Zeichen bei Antwort bitte angeben: BJV/SRUS/BMS11/Rwaus_V3 21. Januar 2011 Auslegungen zum Regelwerk Rettungssport Schwimmbad-Disziplinen geänderte Fassung gültig ab dem 01.01.2011 (V.2011) Hallo, anbei erhältst Du die Auslegungen zum Regelwerk Rettungssport Schwimmbad-Disziplinen, welche innerhalb des Bezirkes Frankenland ab dem Wettkampfjahr 2011 angewendet werden. Diese Auslegungen gelten bis zum Erscheinen eines neuen Rundschreibens oder eines neuen Regelwerkes. Eine auszugsweise Änderung des Regelwerkes, welche diesen Auslegungen zum Regelwerk Rettungssport Schwimmbad-Disziplinen in Teilen widersprechen würde, berührt nicht die Wirksamkeit der Auslegungen zum Regelwerk Rettungssport Schwimmbad- Disziplinen insgesamt. Bei den Angaben zu Paragraphen bzw. Absatznummerierungen beziehen wir uns auf das Regelwerk Rettungssport Schwimmbad-Disziplinen geänderte Fassung gültig ab dem 01.01.2011 (V.2011). DLRG-Jugend Bezirk Bodensee - Konstanz Wollmatinger Str. 91 79467 Konstanz Telefon (0 75 31) 57 29 5 Volksbank Konstanz - Radolfzell (BLZ 692 910 00) Konto-Nr. 210 628 509 Die DLRG-Jugend Bezirk Bodensee-Konstanz ist Mitglied im Kreisjugendring Konstanz. wehweh@t-online.de www.bez-bodensee-konstanz.dlrg.de
Wettkampfregeln 4 Teilnahmeberechtigung Abs. 1 Die aktuell gültige Selbsterklärung sowie das aktuell gültige ärztliche Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von maximal 24 Monaten. Als aktuell gültiges ärztliches Gesundheitszeugnis werden folgende Bescheinigungen im Original akzeptiert: Eintrag im Mitgliedsbuch Tauglichkeitsuntersuchung für das Deutsche Schnorcheltauchabzeichen, DRSA Gold, die Teilnahme an Rettungswettkämpfen, den Bootsführerschein und den Einsatz im Rettungswachdienst (Materialstelle Bestell-Nr.: 15401353) G26 Tauglichkeitsuntersuchung G31 Tauglichkeitsuntersuchung Eine Meldung die nach dem Meldeschluss bei der DLRG-Jugend Bodensee-Konstanz und/oder bei der DLRG-Jugend Donaueschingen eingeht, muss von diesen nicht mehr berücksichtigt werden. 4 Teilnahmeberechtigung Abs. 5 Sollte bei der Mitgliedsbuchkontrolle festgestellt werden, dass ein vorgelegtes Jugend- oder Rettungsschwimmabzeichen vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters gemäß Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen / Rettungsschwimmen beurkundet wurde, kann dieses als nicht beurkundet behandelt werden. Hierbei wird nur das zuletzt eingetragene und für die Meisterschaft relevante Abzeichen betrachtet. Die Angaben zu den jeweiligen vorzulegenden Abzeichen sind dem Regelwerk Rettungssport zu entnehmen. 10 Ausrüstung und Hilfsmittel Abs. 3 Die Flossen werden auf allen Meisterschaften nicht mehr am Fuß gemessen. Die Flosse ist wie im Anhang 1 des Regelwerkes abgebildet zu messen. 10 Ausrüstung und Hilfsmittel Abs. 4 Das Merkblatt M3-001 Schwimmen und Tauchen mit Schwimmbrillen gilt auch für die Helfer (z.b. Rödeltruppe) des Veranstalters. Der Veranstaltungsleiter muss seine Helfer auf das Gefährdungspotenzial gemäß des Merkblattes M3-001 hinweisen. 13 Verstöße Abs. 2 Sollte ein Wettkampfleiter aufgrund seiner eigenen Beobachtungen eine Fehlermeldekarte ausfüllen, hat dieser, soweit ein weiterer Wettkampfleiter eingesetzt ist, diese Fehlermeldekarte dem anderen Wettkampfleiter zur Entscheidung zu übergeben. Auslegungen zum Regelwerk Rettungssport Schwimmbad-Disziplinen Seite 2 von 5
14 Einsprüche Abs. 1 Aufgezeichnetes Beweismaterial jeglicher Form wird für die Begründung eines Einspruches nicht berücksichtigt. Beispiele hierfür sind: Videoaufnahmen, Bilder von Sofortbildkameras oder von Digitalkameras. Einsprüche zu mehreren geahndeten Verstößen einer Mannschaft oder eines Einzelschwimmers sollten nicht zusammengefasst, sondern separat formuliert werden. Die Einsprüche sind dementsprechend auch unabhängig voneinander zu behandeln. 16 Protokoll Bei Orts- oder Bezirksmeisterschaften unterschreibt der ranghöchste Schiedsrichter zusammen mit dem Protokollführer das Protokoll. Sollten mehrere Schiedsrichter eingesetzt sein, empfehlen wir, denjenigen Schiedsrichter damit zu beauftragen, welcher die meiste Wettkampferfahrung hat. Durchführungsbestimmungen 1.2 Fehlstart Die Bekanntgabe eines Fehlstarts, bei dem die Disziplin fortgesetzt wurde, erfolgt über das Zwischenergebnis. Sollte der Befehl: Kommando zurück! nicht ausreichend sein, kann der Startabbruch mit kurzen aufeinander folgenden Signalen erfolgen. 1.6 Besonderheiten bei Disziplinen mit Rettungspuppen Es ist bei Disziplinen mit Rettungspuppen untersagt die Rettungspuppe in Bauchlage zu schleppen. 1.7.2 Flossenschwimmen Beim Start einer Disziplin oder Teildisziplin, bei der mit Flossen geschwommen wird, zählen diese als Verlängerung des Fußes. Ein Start ohne Flossen führt zur Disqualifikation. 1.10 Herz-Lungen-Wiederbelebung in der Einhelfer-Methode Die gültige Fassung der Ausbildungsvorschrift Erste Hilfe (AV 1) ist diejenige, welche man erwerben kann, einschließlich der veröffentlichten Zusatzinformationen und Merkblätter im Bezug zur AV 1. Auslegungen zum Regelwerk Rettungssport Schwimmbad-Disziplinen Seite 3 von 5
2.10.2 Retten einer Puppe mit Flossen und Gurtretter Erst nachdem der Rettungssportler bei 75 m angeschlagen hat, ist es ihm erlaubt, innerhalb des Fünfmeterbereiches die Puppe in die neue Schwimmrichtung zu drehen. Der Helfer hat die Puppe senkrecht mit dem Gesicht zur Beckenwand zu halten. Er darf die Puppe in beliebigem Abstand zur Wand halten. Dem Helfer ist es erlaubt, sich auf den Startblock zu legen, jedoch darf er nicht durch weitere Helfer gehalten werden. Der Helfer, welcher die Puppe hält, ist von der Gliederung zu stellen. 2.11.2 Super Lifesaver Erst nachdem der Rettungssportler bei 175 m angeschlagen hat, ist es ihm erlaubt, innerhalb des Fünfmeterbereiches die Puppe in die neue Schwimmrichtung zu drehen. Der Helfer hat die Puppe senkrecht mit dem Gesicht zur Beckenwand zu halten. Er darf die Puppe in beliebigem Abstand zur Wand halten. Dem Helfer ist es erlaubt, sich auf den Startblock zu legen, jedoch darf er nicht durch weitere Helfer gehalten werden. Der Helfer, welcher die Puppe hält, ist von der Gliederung zu stellen. Der Rettungssportler hat die Flossen und den Gurtretter auf seiner Bahn bereitzulegen. Zur Bestimmung der Bahn an Land werden die Trennleinen verlängert, ohne dass es deren Kennzeichnung bedarf. 3.5.2 Gurtretterstaffel (4 x 25 m) Die Trennleinen werden für die Bestimmung der Bahn an Land verlängert, ohne dass es deren Kennzeichnung bedarf. Das Berühren des Gurtretters ist nur dem Schwimmer der jeweiligen Teilstrecke des jeweiligen Mannschaftswettbewerbes gestattet. Die einzige Ausnahme, die es einer anderen Person erlaubt den Gurtretter zu berühren, ist gegeben, wenn die Sicherheit des Schwimmers gefährdet ist. 3.6.2 Gurtretterstaffel (4 x 50 m) Bei der Gurtretterstaffel (4 x 50 m) darf der Verunglückte den ständigen beidhändigen Kontakt zum Auftriebskörper nicht verlieren. Ein Verrutschen am Auftriebskörper selbst ist zulässig. Das Berühren des Gurtretters ist nur dem Schwimmer sowie dem Verunglückten der jeweiligen Teilstrecke des jeweiligen Mannschaftswettbewerbes gestattet. Die einzige Ausnahme, die es einer anderen Person erlaubt den Gurtretter zu berühren, ist gegeben, wenn die Sicherheit eines Schwimmers gefährdet ist. Auslegungen zum Regelwerk Rettungssport Schwimmbad-Disziplinen Seite 4 von 5
6 Ordnungswidrigkeiten und Regelverstöße Wird der Verstoßkatalog erweitert, hat der Protokollführer eine Tabelle mit den erweiterten Verstößen zu erstellen und diese mit den Zwischen- und Endergebnissen auszuhängen und mit dem Protokoll zu versenden. Die Tabelle muss den Fehlercode, die genaue Erläuterung des Fehlers und die festgelegten Strafpunkte enthalten. Vorhandene Fehlercodes dürfen in ihren Punkten nicht abgeändert werden. Erweiterungen, welche die bisherigen Fehlercodes ändern würden, sind bei Bezirks- und Ortsmeisterschaften nicht erlaubt. Der Wettkampfleiter vergibt für einen Verstoß, welcher den Verstoßkatalog erweitert, einen neuen Fehlercode, welchen er während der ganzen Meisterschaft für diesen Verstoß verwendet. Sind Erweiterungen zum Verstoßkatalog bereits vor der Veranstaltung bekannt, so sind diese mit der Ausschreibung bzw. spätestens bei der Mannschaftsführerbesprechung bekannt zu geben. Werden innerhalb eines Laufes für eine Mannschaft oder einen Einzelschwimmer mehrere Ordnungswidrigkeiten oder Regelverstöße begangen, so muss der Wettkampfleiter auch jede berechtigte Beanstandung ahnden. Diese hat der Protokollführer alle ins Protokoll mit aufzunehmen. Wird innerhalb eines Laufes für eine Mannschaft oder einen Einzelschwimmer eine Disqualifikation vergeben, müssen auch alle weiteren berechtigten Beanstandungen geahndet werden. Dies gilt auch in der AK 17/18 und der Offenen AK, obwohl dort bereits der erste Fehler mindestens zur Disqualifikation führt. mit freundlichen Grüßen Kai Mattmüller Mitarbeiter im Ressort SRuS Auslegungen zum Regelwerk Rettungssport Schwimmbad-Disziplinen Seite 5 von 5