Informationen zur fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule Fachrichtung Gestaltung im Schuljahr 2016/2017 Inhalt: Die fachpraktische Ausbildung (fpa) - ein Alleinstellungsmerkmal der Fachoberschulen Sachliche und zeitliche Organisation der fpa Ausbildungsinhalte in der fpa Auswahl von Praktikumsbetrieben und Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten durch die Schule Pflichten der Praktikantinnen und Praktikanten während der fpa, Arbeitszeiten und Fehlzeiten während der fpa Formulare: - Ausbildungsplan - Wöchentlicher Tätigkeitsnachweis - Beurteilungsbogen - Beurlaubung durch den Praktikumsbetrieb - Praktika bei anderen Unternehmen 1
Die Die fachpraktische fachpraktische Ausbildung Ausbildung ein ein Alleinstellungsmerkmal Alleinstellungsmerkmal der der Fachoberschule Fachoberschule 50% in Jgst. 11 Allgemeinbildung Deutsch Englisch Mathematik Religion/Ethik Sozialkunde Geschichte Sport Fachpraktische Ausbildung Fachtheorie Profilfächer T W Technik Wirtschaft S A Sozialwesen Agrarwirtschaft G Gestaltung 2
Die fachpraktische Ausbildung nimmt 50% der Unterrichtszeit im Schuljahr ein. Dabei wechseln sich Unterrichts- und Praktikumsblöcke in vier bis fünfwöchigem Rhythmus ab. Beispiel für den Ausbildungsplan in der Fachrichtung: Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege im Schuljahr 2015/2016 3
Sachliche Organisation der fachpraktische Ausbildung Fachpraktische Tätigkeit Fachpraktische Anleitung in der Ausbildungsstelle durch die Schule Begegnung mit der Arbeitswelt Einblick in handwerkliche und maschinelle Arbeitsprozesse durch Anschauung und Mitarbeit Erprobung kreativer Fähigkeiten in der Praxis Bewerbungstag Praktikumstage * Exkursionen * Referate * Betriebserkundungen Schriftliche und praktische Arbeiten durch Schülerinnen und Schüler Wöchentliche Tätigkeitsberichte Halbjahresberichte Praktische Arbeit (Praktikumsmappe) 4
Auswahl von Praktikumseinrichtungen Die ist bemüht, den Schülerinnen und Schülern interessante Praktikumseinrichtungen anzubieten, in denen den Schülern Fachkenntnisse im Bereich Gestaltung vermittelt werden und die Schülerinnen und Schüler die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten kreativ und zielorientiert anwenden können. Als Fachoberschule ist sie verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern eine Praktikumsstelle zuzuweisen. Die Zuweisung erfolgt in Absprache mit dem Praktikumsbetrieb auf eine Bewerbung und auf Wunsch des Praktikumsbetriebs auf ein Vorstellungsgespräch hin. Die fachpraktische Ausbildung der Ausbildungsrichtung Gestaltung soll gem. Richtlinien des Lehrplans:... an Schulwerkstätten oder betrieblichen Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Für praktisches Arbeiten im Bereich Gestaltung sind alle Einrichtungen (schulische Werkstätten, Betriebe, Künstlerateliers, Designerstudios etc.) angemessen, die sich mit gestalterischen Aufgaben, formalen, funktionellen, ästhetischen und umweltbeeinflussenden Problemen auseinander setzen. Das Berufsbild eines Gestalters ist daher sehr weit zu fassen. Besonders geeignet sind Betriebe und Stellen, die Interesse an der Ausbildung zeigen, Einzelbetreuung ermöglichen, selbstständige Arbeiten fördern und freies experimentelles Arbeiten zulassen. Zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 möchte die Private Fachoberschule die Ausbilder der Praktikumseinrichtungen zu einer Informationsveranstaltung einladen. Dabei können sich Ausbilder und zukünftige Praktikanten kennenlernen und auch Vorstellungsgespräche führen. Sofern sich Schülerinnen und Schüler selbst um ein Praktikum bei einem Betrieb bewerben möchten, ist dies grundsätzlich möglich. Wenn die Inhalte, wie sie in den Richtlinien der fachpraktischen Ausbildung vorgeschrieben sind, in zeitlicher und organisatorischer Hinsicht vermittelt werden können, wird die Schule die Praktikumsstelle genehmigen. 5
Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten durch die Schule Die Praktikumsbetreuung wird von der Lehrerin für Kunst und Gestaltung, Frau Katharina Herrmann, MA Kunstgeschichte wahrgenommen. Kontaktdaten: Schule Telefon: (0941) 5957130 Schule Fax: (0941) 5957158 E-Mail: gestaltung@fos-breitschaft.de Als Betreuungslehrerin hält sie den Kontakt zur Praktikumsstelle und erkundigt sich bei Praktikumsbesuchen nach dem Verlauf des Praktikums. Je Halbjahr sind 2 Besuche an der Praktikumsstelle vorgesehen. Versicherung Die hat für die Schülerinnen und Schüler eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Haftpflichtversicherung tritt im Schadensfalle subsidiär zur privaten Haftpflichtversicherung der Schülerin, des Schülers bzw. deren Erziehungsberechtigten ein. Der Selbstbehalt beträgt 250,00 EURO. Ausbildungsplan Die Schülerinnen und Schüler erstellen in Abstimmung mit ihrem Praktikumsbetreuer in der Praktikumseinrichtung zu Beginn eines Halbjahres einen Ausbildungsplan. Der Ausbildungsplan ist abhängig von den örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten der Ausbildungsstellen. Die Richtlinien des Staatsinstituts für Schulpädagogik und Bildungsforschung geben Empfehlungen für die Inhalte der fachpraktischen Ausbildung. Sollte der Praktikumsbetrieb für die Praktikanten bereits einen Plan erstellt haben, hat dieser Priorität. Der Praktikant stimmt in diesem Fall die Inhalte mit den Richtlinien für die fachpraktische Ausbildung ab. Den Ausbildungsplan legt der Praktikant bis spätestens Dienstag der 2. Praktikumswoche der Praktikumsbetreuerin der Fachoberschule vor. 6
Gliederung der Ausbildungsinhalte Zusammenfassung der Richtlinien STAATSINSTITUT FÜR SCHULPÄDAGOGIK UND BILDUNGSFORSCHUNG Richtlinien für die Fachpraktische Ausbildung und der Fachoberschule in der Ausbildungsrichtung: Gestaltung Quelle: https://www.isb.bayern.de/download/9139/ richtlinien_fuer_die_fachpraktische_ausbildung_gestaltung.pdf Die Ausbildungsinhalte sind als Empfehlung zu sehen. Die Ausbildungsinhalte sind auf der ersten Gliederungsstufe (1 bis 6) in 6 Oberbegriffe gegliedert. Sie beschreiben beispielhaft die Inhalte, die vermittelt werden können. Neben den gestalterischen Inhalten zählt auch das Erfassen wirtschaftlicher Bedingungen zu den wesentlichen Zielen der fachpraktischen Ausbildung. 1. Praktikumsbetrieb und 2. Marketing Markt 3. Gestaltung 4. Produktion 5. Komplementäre Arbeitsprozesse 6. Entwicklung persönlicher Fähigkeiten Stellung des Praktikumsbetriebs in der Gesamtwirtschaft Stellung des Praktikumsbetriebs am Markt Gestaltungsprinzipien gestalterische Auseinandersetzung mit den verschiedenen Produkten und Werkstoffen Gestaltungstechniken notwendige Kenntnisse zur Produktion eigener Werke wichtige Fertigungsmaterialien Produktionsvorbereitung Arbeitstechniken und Produktionsverfahren Möglichkeiten der Qualitätssicherung auch im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit Auftragsannahme und Vertragsgestaltung Materialbeschaffung, Disposition und Lagerhaltung Terminierung betriebliches Rechnungswesen Schriftverkehr Wahrnehmung und Reflexion Kommunikation und Teamarbeit Verantwortungsbewusstsein Flexibilität überzeugende Produktpräsentation Werbestrategien Verkaufsförderung Serviceleistungen Kundenbetreuung Da die Arbeitsprozesse des Einzelnen und des Teams im Rahmen einer größeren Organisation zusammenspielen, ist es notwendig, die Arbeitsweise von Maschinen und Netzwerken kennen zu lernen, Kommunikationsabläufe am Arbeitsplatz zu erleben, sowie die Zeit richtig einzuteilen. Auch der Umgang mit Fehlern und Missverständnissen bereichert den späteren Berufsalltag der Praktikanten. Eingebettet in diesen Gesamtprozess entwerfen die Praktikanten eigene Werkstücke und lernen, diese zu präsentieren. Jeder Schüler hat am Ende seines Praktikums mindestens einmal das Gelernte durch die eigene Gestaltung und fachgerechte Präsentation eigener Produkte/Erzeugnisse unter Beweis zu stellen. 7
Pflichten der Schülerinnen und Schüler während der fachpraktischen Ausbildung Während der Teilnahme an der fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule haben die Schülerinnen und Schüler den Anordnungen der Ausbilderinnen und Ausbilder Folge zu leisten; in außerschulischen Einrichtungen unterliegen sie auch einer dort bestehenden Werkstatt- oder Hausordnung; Schülerinnen und Schüler dürfen für die fachpraktische Ausbildung kein Entgelt fordern oder entgegennehmen; sie sind zum Stillschweigen über alle Angelegenheiten verpflichtet. Das Führen von Kraftfahrzeugen im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung ist den Praktikanten untersagt. Arbeitszeit während der fachpraktischen Ausbildung Die wöchentliche Arbeitszeit sollte den Umfang der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten in der Praktikumsunternehmung einnehmen Die wöchentliche Arbeitszeit für die fachpraktische Ausbildung liegt bei 38 bis 40 Stunden. Dabei werden 1 bis 2 Stunden durch die fachpraktische Anleitung während der Unterrichtsphasen durch die Schule abgedeckt. Die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden soll nicht überschritten werden. Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich frei zu halten. Die Ferienordnung gilt auch während des Praktikums. Fehlzeiten während der fachpraktischen Ausbildung Kann eine Schülerin/ein Schüler wegen Krankheit oder einem nicht zu vertretenden Grund nicht zum Praktikum erscheinen, ist vor Beginn der täglichen Arbeitszeit der Praktikumsbetrieb und die Schule zu informieren. Beurlaubungen bis zu einem halben Praktikumstag sind durch den ausbildenden Betrieb möglich (Die Schule ist durch den Praktikanten zu informieren). Hat der Praktikant über das ganze Jahr hinweg mehr als 15 Tage bei der fachpraktischen Ausbildung gefehlt oder hat er mehr als sechs Mal unentschuldigt gefehlt, gilt die fachpraktische Ausbildung in der Regel als nicht bestanden. Ohne fachpraktische Ausbildung werden die Schüler nicht zur Fachabiturprüfung zugelassen. 8
Formulare Die Formulare stehen in digitaler Form auf der Homepage der Privaten Schulen Breitschaft zum Download bereit: http://www.wirtschaftsschule-breitschaft.de/cms/index.php?id=48 9
Den wöchentlichen Tätigkeitsbericht sendet der Praktikant bis spätestens Dienstag der darauf folgenden Woche per FAX, E-Mail oder postalisch an die FOS Breitschaft. (Sollte der Betreuer der Praktikumseinrichtung außer Haus sein, wird der Tätigkeitsbericht mit dem Hinweis, bis wann die Unterschrift nachgereicht wird, trotzdem an die Schule geschickt.) 10
Die Beurteilung der Praktikumsunternehmung fließt mit 50% in die Gesamtbewertung über das Bestehen der fachpraktischen Ausbildung und damit das Bestehen der 11. Jahrgangsstufe ein. 11
Bis zu einem halben Tag kann die Praktikumseinrichtung den Praktikanten befreien. Der Praktikant meldet die Befreiung an die Schule. 12
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