Wettkampfreglement 2011 Ski Alpin. Änderungen

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Transkript:

Wettkampfreglement 2011 Ski Alpin Änderungen

Änderungen... 3 203.3 Mitgliedschaft für Lizenz... 3 212.4 Versicherung... 3 215.7 Nachmeldungen... 3 216.1 Mannschaftsführersitzung... 4 223.1.4 Einreichung Beschwerde... 4 604.3 Mannschaftsführersitzung und Auslosung... 4 611.3.2.2 Einsatz Zielfilm als System B... 5 614.2.2 Weiterfahren... 5 614.3 Besichtigung... 6 621.3.3 Auslosung Super-Combi... 6 643 Fristen der Einreichung von Protesten... 6 701.1.3/706.2.2 Höhendifferenz Abfahrt... 7 801.2.4.2 Richtungsänderungen Slalom... 7 804 Einstangen Slalom... 7 1102 Klassische Kombination... 8 Korrekturen... 8 Pistenchef Streckenchef... 8 3. November 2010 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 2

Änderungen 203.3 Mitgliedschaft für Lizenz Bedingung für den Bezug einer Lizenz ist die Mitgliedschaft in einem Club von Swiss-Ski. In der deutschen Version steht aber auch, dass eine Einzelmitgliedschaft genügt. Dies muss gestrichen werden. Die französische Version ist korrekt. 203.3 Ein Wettkämpfer muss Mitglied in einem Club oder Einzelmitglied von Swiss-Ski sein. 212.4 Versicherung Antragsteller: TD-FK ZSV Im WR 2010 ist der Club für den Versicherungsschutz verantwortlich. Für den Versicherungsschutz sollte aber der Rennläufer/-in, resp. bei Minderjährigen deren gesetzlicher Vertreter verantwortlich sein. 212.4 Alle Wettkämpfer, die an Swiss-Ski Bewerben teilnehmen, müssen über eine ausreichende Unfallversicherung verfügen, durch die in angemessenem Ausmass Unfall-, Berge- und Transportkosten unter Einschluss des Rennrisikos gedeckt sind. Die Clubs sind für den entsprechenden Versicherungsschutz der von ihnen gemeldeten und entsandten Wettkämpfer verantwortlich. Der Rennläufer, resp. bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter ist für den Versicherungsschutz verantwortlich. Die jeweilige Versicherungsdeckung muss ein Club oder dessen Wettkämpfer auf Verlangen von Swiss-Ski oder eines ihrer Vertreter bzw. des jeweiligen Organisationskomitees jederzeit nachweisen können. 215.7 Nachmeldungen Wenn ein Veranstalter eine Nachmeldung entgegen nimmt und der Rennläufer von den Punkte her in die ausgeloste Gruppe gehören würde, ist nicht klar, wo dieser nun startet. Das WR sagt folgendes: 215.7 Nachmeldungen Die Annahme von Nachmeldungen liegt im Ermessen des Organisators. Die nachgemeldeten Wettkämpfer starten nach ihren Swiss-Ski Punkten. 217.2 Die angemeldeten Wettkämpfer werden nur unter der Voraussetzung ausgelost, dass die Anmeldungen in der vom Organisator vorgesehenen Frist schriftlich eingegangen sind. Wenn man diese beiden Artikel vergleicht, könnte man die Lösung finden, dass der nachgemeldete Rennläufer nach dem letzten ausgelosten Startplatz startet. Es würde Sinn machen, wenn man den Artikel 215.7 wie folgt präzisieren würden: 3. November 2010 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 3

215.7 Nachmeldungen Die Annahme von Nachmeldungen liegt im Ermessen des Organisators. Die nachgemeldeten Wettkämpfer starten nach ihren Swiss-Ski Punkten. Wäre der nachgemeldete Wettkämpfer in der Gruppe der auszulosenden Teilnehmer, startet dieser nach dem letzten ausgelosten Startplatz. 216.1 Mannschaftsführersitzung Gemäss Artikel 216.1 muss eine Mannschaftsführersitzung abgehalten werden. Auf der Stufe Swiss- Ski sollte dies nicht obligatorisch sein. 216.1 Falls eine Mannschaftsführersitzung durchgeführt wird, muss Zeit und Ort der ersten Mannschaftsführersitzung und der Auslosung muss im Programm angegeben werden. Die Einladungen für alle weiteren Sitzungen sind den Mannschaftsführern an der ersten Sitzung bekanntzugeben. Ad-hoc-Zusammenkünfte sind so bald als möglich anzukündigen. 223.1.4 Einreichung Beschwerde Gemäss Artikel 223.1.4 besteht das Recht auf Einreichung einer Beschwerde ausschliesslich gemäss Swiss-Ski Statuten und WR. In den Swiss-Ski Statuten wird nicht auf Beschwerdemöglichkeiten eingegangen, also ist diese Textpassage zu streichen. 223.1.4 Alle Swiss-Ski angeschlossenen Regionalverbände oder Clubs und die von ihnen zur Akkreditierung gemeldeten Personen müssen diese Regeln bzw. Sanktionen akzeptieren und anerkennen; es besteht das Recht auf Einreichung einer Beschwerde ausschliesslich gemäss Swiss-Ski Statuten und WR. 604.3 Mannschaftsführersitzung und Auslosung Dieser Artikel regelt die Mannschaftsführersitzung 604.3 Mannschaftsführersitzung und Auslosung Die Zeit und der Ort der Mannschaftsführersitzung und der Auslosung müssen gemäss WR 213.4 und 216 im Programm aufgeführt werden. Eine effektive Sitzung, an denen Mannschaftsführer, Jury und Rennleiter teilnehmen ist unumgänglich. Diese ist wichtig für die Kommunikation bei Juryanweisungen sowie die Unterstützung des Organisations- Komitees, Anforderungen und Informationen des OK's. Wie auch ein kritisches Element der Risikovorsorge und der Haftpflicht-Angelegenheiten. WR 216 und 217 gelten in allen Fällen. 3. November 2010 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 4

611.3.2.2 Einsatz Zielfilm als System B Der Artikel 611.3.2.2 definiert nicht mehr ein endgültiger Ausfall der elektronischen Zeitmessung, sondern dass ein Zielfilm als System B eingesetzt werden kann. Der alte Artikel 611.3.2.2 wurde nach 611.3.2.3 verschoben. 611.3.2.2 Ein Fotofinish System kann angewendet werden, um die Zielzeit eines Wettkämpfers festzustellen. Im Falle eines Ausfalls von System A und B, und wo die Zeit eines Wettkämpfer mit dem Fotofinish System aufgezeichnet wurde, muss diese Zeitmessung statt der Handzeitmessung gewertet werden, wobei ein Korrektur-Faktor angewendet wird. Der Korrekturfaktor ist der Unterschied zwischen der Zeit, die durch das Fotofinish System genommen wurde und den elektronischen Zeiten (soweit möglich) der 3 Wettkämpfer vor der fehlenden Zeit. Wenn es nicht 3 vorhergehende Wettkämpfer gibt, kann die Zeit des folgenden Wettkämpfers sofort nach dem Wettkämpfer mit der fehlenden Zeit verwendet werden. Die Summe der 3 (oder weniger) Zeitunterschiede, geteilt durch 3 (oder weniger) ergibt die anzuwendende Korrektur des Wettkämpfers ohne elektronische Zeit. Die Fotofinish Zeit wird dann genommen, wenn irgendein Teil des Körpers des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Das Fotofinish Resultat darf nur der Jury zur Verfügung gestellt werden. 611.3.2.3 Endgültiger Ausfall Falls die elektronische Zeitmessung während des Wettkampfes endgültig ausfällt, gelten für alle Teilnehmer die von Hand gestoppten Zeiten. 614.2.2 Weiterfahren Die Passage bezüglich Disziplinarstrafe bei Weiterfahren wird gestrichen. 614.2.2 Verbot des Weiterfahrens bei Torfehler Begeht ein Wettkämpfer einen Torfehler, darf er die weiteren Tore nicht mehr durchfahren. Setzt sich der Wettkämpfer über dieses Verbot hinweg, kann gegen ihn, ungeachtet einer Disqualifikation, eine Disziplinarstrafe verhängt werden. Vor Verhängung der Disziplinarstrafe ist zu prüfen, ob der Wettkämpfer den Torfehler hat erkennen können. Es muss angenommen werden, dass der Wettkämpfer sein fehlerhaftes Verhalten hat erkennen müssen, wenn er zwei oder mehr Tore nicht korrekt durchfahren und sich von einer der möglichen korrekten Passagen (Linie) massgeblich entfernt hat. 3. November 2010 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 5

614.3 Besichtigung Der Artikel 614.3 regelt die Besichtigung 614.3 Besichtigung 614.3.1 Jury Besichtigung Die Jury besichtigt am Renntag die Rennstrecke und muss das Tagesprogramm festlegen. Mannschaftsführer können die Jury begleiten. 614.3.2 Besichtigung durch Wettkämpfer Die Besichtigung durch die Wettkämpfer wird nach der Jury-Besichtigung abgehalten und nachdem die Jury die Strecke freigegeben hat. Die Besichtigung verläuft normalerweise von oben nach unten. Ab dem Zeitpunkt der Besichtigung durch die Wettkämpfer muss sich die Strecke in rennmässigem Zustand befinden und die Wettkämpfer dürfen dabei nicht durch Arbeiter oder Helfer auf der Strecke behindert werden. Die Wettkämpfer dürfen sich die Kurssetzung durch entweder langsames Skifahren am Rande des Kurses, oder durch Seitrutschen durch die Tore besichtigen. Es ist verboten, durch die Tore durch zu fahren oder Übungsschwünge parallel zu den vorgegebenen Toren zu machen. Die Wettkämpfer müssen ihre Startnummern tragen. Abgesteckte (durch Stangen oder Banner) oder blockierte Streckenabschnitte oder Tore müssen respektiert werden. Nach Ablauf der Besichtigungszeit müssen sich alle Wettkämpfer ausserhalb der Rennstrecke befinden. Sie haben nicht das Recht, die Strecke zu Fuss (ohne Ski) zu betreten. 614.3.3 Jury Entscheide Die Zeit und die Dauer der Besichtigung durch die Wettkämpfer wird durch die Jury bestimmt und an der Mannschaftsführersitzung bekannt gegeben. Falls notwendig (ggf. wegen speziellen Wetterverhältnissen) kann die Jury über eine spezielle Methode der Besichtigung durch die Wettkämpfer entscheiden. 621.3.3 Auslosung Super-Combi Der Super-G wird bei der Super-Combi jeweils als eigenständiger Bewerb gewertet. Aus diesem Gründen müssen auch die DNS, DNF und DSQ eine Startmöglichkeit haben, wenn der Slalom zuerst stattfindet. 621.3.3 Findet der Slalom Lauf vor der Abfahrt oder dem Super-G statt, starten Wettkämpfer welche als DNS, DNF oder DSQ erscheinen, in der Abfahrt oder im Super-G mit ihrer ursprünglichen Startnummer unmittelbar nach dem letzten qualifizierten Wettkämpfer des Slalom Laufes. 643 Fristen der Einreichung von Protesten Im Artikel 643.1 wird von "vor dem Start" geschrieben und beim Artikel "vor Wettkampfbeginn". Um allfällige Irritationen zu vermeiden wird im Artikel 643.1 die Schreibweise der FIS, also "vor Wettkampfbeginn" übernommen. 3. November 2010 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 6

643.1 gegen die Zulassung eines Wettkämpfers: bis spätestens 60 Minuten vor dem Start Wettkampfbeginn 643.2 gegen die Strecke oder deren Zustand: bis spätestens 30 Minuten vor Wettkampfbeginn 701.1.3/706.2.2 Höhendifferenz Abfahrt Im Artikel 701.1.3 beträgt die Höhendifferenz von Abfahrten 400-500 m (1 Lauf), resp. 350-500 m (2 Läufe/Sprint). Im Artikel 706.2.2 wird eine Minimalhöhe von 400 m gefordert (kein Bezug auf Anzahl Läufe). Der Artikel 706.2.2 soll in der Swiss-Ski Version gestrichen werden, der Artikel 701.1.3 regelt die Höhendifferenz ausreichend. 706.2.2 Der Höhenunterschied muss im Minimum 400 m betragen. 801.2.4.2 Richtungsänderungen Slalom Es wird angestrebt, dass künftig im Slalom mit 10 Meter Tordistanz gesteckt wird. In flacherem Gelänge überschreitet man zurzeit die Obergrenze relativ schnell. Das Problem kann gelöst werden, indem man bei JO-Rennen die Obergrenze weg lässt. Diese Regelung wird aufgehoben, sobald die IWO diesbezüglich eine Anpassung gemacht hat. 801.2.4.2 Swiss-Ski Rennen 30% bis 35% der Höhendifferenz, +/- 3 Richtungsänderungen Ausnahme Kinder: nur mind. 30% der Höhendifferenz, keine Obergrenze. 804 Einstangen Slalom Single-Pole Slalom sind nun erlaubt! 804 Einstangen Slalom 804.1 Einstangen Slalom ist bei allen Swiss-Ski Bewerben erlaubt. 804.2 Einstangen Slalom hat keine Aussenstange, mit Ausnahme des ersten und letzten Tores, eines verzögerten Tores und von Kombinationen (Haarnadel, Vertikale). 804.3 Wo keine Aussenstange vorhanden ist, muss die Drehstange mit beiden Füssen und den Skispitzen von der gleichen Seite umfahren worden sein, der natürlichen Rennlinie des Slaloms folgend. Die natürliche Rennlinie ist eine imaginäre Linie von Drehstange zu Drehstange, welche die Wettkämpfer überqueren müssen. Hat ein Wettkämpfer diese Linie nicht korrekt passiert, muss er zurücksteigen und um die verpasste Drehstange herum. Falls eine Aussenstange vorhanden ist (erstes und letztes Tor, verzögertes Tor und Kombinationen [Haarnadel und Vertikale]), ist Art. 661.4.1 gültig. 3. November 2010 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 7

1102 Klassische Kombination Im WR 2010 wird einerseits festgelegt, dass die klassische Kombination aus Abfahrt und Slalom besteht (FIS) und einen Satz weiter, dass diese aus Abfahrt, Super-G oder Riesenslalom und Slalom besteht. 1102.1 Ist das Endergebnis eines Abfahrtslaufes und eines Slalom. Klassische Kombination ist das Endergebnis einer Abfahrt, Super-G oder Riesenslalom und eines Slalom Jeder Bewerb ist selbständig zu beurteilen. Korrekturen Pistenchef Streckenchef Im WR wird die Bezeichnung Pistenchef wie auch Streckenchef verwendet. Damit es einheitlich wird, wird die Bezeichnung Pistenchef auf Streckenchef umbenannt. 3. November 2010 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 8