E /A5 ÖVE/ÖNORM

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ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A5 Ausgabe: 010-03-01 Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis AC 1000 V und DC 1500 V Teil 1: Begriffe und Schutz gegen elektrischen Schlag (Schutzmaßnahmen) (Änderung) Erection of electrical installations with rated voltages up to AC 1000 V and DC 1500 V Part 1: Definitions and measures against electric shock (Amendment) Erection des installations électriques à courant fort jusqu' a AC 1000 V et DC 1500 V Partie 1: Définitions et mesures de protection contre le choc électrique (Amendement) Medieninhaber und Hersteller: OVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik Austrian Standards Institute Copyright OVE/Austrian Standards Institute 010. Alle Rechte vorbehalten! Nachdruck oder Vervielfältigung, Aufnahme auf oder in sonstige Medien oder Datenträger nur mit Zustimmung gestattet! ICS 9.00; 91.140.50 Gleichwertig (EQV) HD 60364-5-54:007 Ersatz für siehe nationales Vorwort Verkauf von in- und ausländischen Normen und technischen Regelwerken durch Austrian Standards Institute Heinestraße 38, 100 Wien E-Mail: sales@as-plus.at Internet: http://www.as-plus.at 4-Stunden-Webshop: www.as-plus.at/shop Tel.: +43 1 13 00-444 Fax: +43 1 13 00-818 Alle Regelwerke für die Elektrotechnik auch erhältlich bei OVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik Eschenbachgasse 9, 1010 Wien E-Mail: verkauf@ove.at Internet: http://www.ove.at Tel.: +43 1 587 63 73 Fax: +43 1 586 74 08 zuständig OVE/ON-Komitee TK E Elektrische Niederspannungsanlagen

Vorwort Aufgrund der Vereinbarung zwischen dem ÖVE und dem Österreichischem Normungsinstitut werden alle elektrotechnischen Dokumente als Doppelstatusdokumente veröffentlicht. Diese Dokumente haben daher sowohl den Status von ÖSTERREICHISCHEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ELEKTROTECHNIK gemäß ETG 199 als auch den einer ÖNORM gemäß NG 1971. Der Rechtsstatus dieser ÖSTERREICHISCHEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ELEKTROTECHNIK/ÖNORM ist den jeweils geltenden Verordnungen zum Elektrotechnikgesetz zu entnehmen. Bei mittels Verordnungen zum Elektrotechnikgesetz verbindlich erklärten ÖSTERREICHISCHEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ELEKTROTECHNIK/ÖNORMEN ist zu beachten: Hinweise auf Veröffentlichungen beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf den Stand zum Zeitpunkt der Herausgabe dieser ÖSTERREICHISCHEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ELEKTROTECHNIK/ÖNORM. Zum Zeitpunkt der Anwendung dieser ÖSTERREICHISCHEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ELEKTROTECHNIK/ÖNORM ist der durch die Verordnungen zum Elektrotechnikgesetz oder gegebenenfalls auf andere Weise festgelegte aktuelle Stand zu berücksichtigen. Informative Anhänge und Fußnoten sowie normative Verweise und Hinweise auf Fundstellen in anderen, nicht verbindlichen Texten werden von der Verbindlicherklärung nicht erfasst. Erläuterung zur Einarbeitung der nationalen Ergänzungen Diese ÖVE/ÖNORM basiert auf HD 60364-5-54:007. Sie ist unter Berücksichtigung nationaler Aspekte technisch gleichwertig mit dem genannten Harmonisierungsdokument. Mit dem HD 60364-5-54:007 übereinstimmende Abschnitte sind am rechten Rand durch Angabe der Harmonisierungsdokument-Abschnittsnummer gekennzeichnet zb [543.1.]. Modifizierte Textteile des Harmonisierungsdokumentes werden zb mit [543.1.3, modifiziert] und nationale Ergänzungen mit kenntlich gemacht. Um eine Verknüpfung zwischen dem Harmonisierungsdokument und ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A5 herstellen zu können, ist im Anhang NZ eine Referenztabelle beigefügt. In dieser Referenztabelle sind nur jene nationalen, internationalen und europäischen Publikationen angeführt, die in dieser ÖVE/ÖNORM zur Anwendung kommen. Eine kumulierende Referenztabelle mit allen Verweisen der nationalen Normen auf die Harmonisierungsdokumente ist im Internet unter www.ove.at/oek/hd-referenz_zu_oeve-oenorm_e_8001.pdf zum Download bereitgestellt.

Änderung A5 zu ÖVE/ÖNORM E 8001-1:000-03 Abschnitte, 3 und 1 Folgende Änderungen bzw. Ergänzungen sind durchzuführen: Abschnitt Abschnitt wird ergänzt: ÖVE EN 50178, Ausrüstung von Starkstromanlagen mit elektronischen Betriebsmitteln ÖVE/ÖNORM EN 61534-1, Stromschienensysteme Teil 1: Allgemeine Anforderungen IEC 6087-1-1, Electric cables Calculation of the current rating Part 1-1: Current rating equations (100 % load factor) and calculation of losses General IEC 6074, Short-circuit temperature limits of electric cables with rated voltages of 1 kv (U m = 1, kv) and 3 kv (U m = 3,6 kv) IEC 60853-, Calculation of the cyclic and emergency current rating of cables Part : Cyclic rating of cables greater than 18/30 (36) kv and emergency ratings for cables of all voltages IEC 60949, Calculation of thermally permissible short-circuit currents, taking into account non-adiabatic heating effects Abschnitt 3 Abschnitt 3.5.14 lautet neu: 3.5.14 [IEV 86-13-15, modifiziert] Haupterdungsschiene (Potenzialausgleichsschiene PAS); Haupterdungsklemme Klemme bzw. Schiene, die die elektrische Verbindung mehrerer Leiter zu Erdungszwecken ermöglicht 3

Abschnitt 1 lautet neu: 1 Erdungsleiter, Schutzerdungsleiter, PEN-Leiter und [54, modifiziert] Schutzpotenzialausgleichsleiter 1.1 Erdungsleiter [54.3] [54.3.1, modifiziert] 1.1.1 Erdungsleiter müssen einen Mindestquerschnitt von 16 mm² Cu oder 50 mm² Fe aufweisen und den Anforderungen für Schutzerdungsleiter gemäß 1.3 entsprechen, wobei eine Begrenzung auf 5 mm² Cu oder auf den kupferäquivalenten Querschnitt der Erdungsanlage zulässig ist. ANMERKUNG Die geforderten Mindestquerschnitte berücksichtigen die Anforderungen von ÖVE/ÖNORM EN 6305 Reihe. 6 1 3 4 5 Bild 1-1a Erdungsleiter über die Anschlussfahne des Erders mit dem Erder verbunden 6 1 4 5 Bild 1-1b Erdungsleiter direkt mit dem Erder verbunden 4

6 3 4 5 Bild 1-1c Haupterdungsschiene über die Anschlussfahne des Erders mit dem Erder verbunden Es bedeutet: 1 3 4 5 6 Erdungsleiter (bei Eintritt in Beton oder Erde isoliert) Anschlusspunkt der Erdungsanlage Anschlussfahne des Erders (falls vorhanden) Erder Beton oder Erdreich Haupterdungsschiene (PAS) Bild 1-1 Abgrenzung Erder Erdungsleiter [54.3., modifiziert] 1.1. Der Anschluss eines Erdungsleiters an einen Erder muss fest und elektrisch zuverlässig ausgeführt werden. Die Verbindung muss durch Schweißen oder mittels Pressverbindungen, Klemmen oder anderer mechanischer Verbinder hergestellt werden. Mechanische Verbinder müssen in Übereinstimmung mit den Herstellerangaben ausgeführt werden. Wenn ein Klemmverbinder verwendet wird, darf er den Erder oder den Erdungsleiter nicht beschädigen. ANMERKUNG 1 ANMERKUNG Gelötete Verbindungen bieten keine ausreichend zuverlässige mechanische Festigkeit. Ergänzend gilt 1.3.3.6 auch für den Erdungsleiter. 1.1.3 Erdungsleiter und deren Verbindungen müssen gegen zu erwartende mechanische und chemische Beanspruchungen geschützt sein. 1. Haupterdungsschiene (Potenzialausgleichsschiene PAS); [54.4, modifiziert] Haupterdungsklemme [54.4., modifiziert] 1..1 Alle unmittelbar an die Haupterdungsschiene oder Haupterdungsklemme angeschlossenen Leiter müssen zugänglich und von dieser einzeln trennbar sein. Diese Verbindungen dürfen nur mittels Werkzeug lösbar sein; sie müssen ausreichende mechanische Festigkeit haben und eine dauerhafte elektrische Verbindung sicherstellen. ANMERKUNG Die Leiter können an der Haupterdungsschiene (Potenzialausgleichsschiene PAS) oder Haupterdungsklemme zweckmäßig so angeschlossen werden, dass ein Auftrennen der Verbindungen möglich ist, um den Ausbreitungswiderstand der Erdungsanlage zu messen. 5

1.3 Schutzerdungsleiter [543] 1.3.1 Querschnitte [543.1, modifiziert; 543.1.1, modifiziert] Der Querschnitt muss so gewählt werden, dass er den jeweils zu erwartenden Fehlerstrom bis zur Ausschaltung führen kann. Der Querschnitt des Schutzerdungsleiters muss entweder gemäß Tabelle 1 ausgewählt oder gemäß 1.3.1.1 berechnet werden. In jedem Fall müssen die Anforderungen gemäß 1.3.1. berücksichtigt werden. Bestehen besondere Anforderungen an den Schutzerdungsleiter, zb beim Anschluss von Betriebsmitteln der Leistungselektronik, so ist der Schutzerdungsleiter entsprechend zu dimensionieren (siehe ÖVE EN 50178). Anschlussklemmen für Schutzerdungsleiter müssen die geforderten Querschnitte aufnehmen können. Querschnitt des Außenleiters S Tabelle 1 Mindestquerschnitte von Schutzerdungsleitern Mindestquerschnitt des zugehörigen Schutzerdungsleiters gleicher Werkstoff wie der Außenleiter anderer Werkstoff wie der Außenleiter mm² mm² mm² k1 S 16 S S k k 16 < S 35 16 a 1 16 k S > 35 S k1 S k Dabei ist k 1 der Wert k für den Außenleiter, ermittelt mit Hilfe der Formel im Anhang F oder ausgewählt nach Tabelle F-4 für die Werkstoffe des Leiters und der Isolierung; k der Wert k für den Schutzerdungsleiter, ausgewählt nach den Tabellen F- bis F-6, je nachdem, welche Tabelle anwendbar ist. a In bestehenden Anlagen dürfen, wenn eine Überlastung nicht zu erwarten ist, Kabel mit einem Querschnitt 3 x 16 mm + 10 mm mit einem PEN-Leiter-Querschnitt von 10 mm weiter verwendet werden. 6

1.3.1.1 Die Querschnitte von Schutzerdungsleitern dürfen nicht kleiner sein als der Wert, ermittelt [543.1.] entweder gemäß IEC 60949, oder mit folgender Formel, die nur für Abschaltzeiten bis 5 s anwendbar ist: S = I k t (13) Es bedeutet: S Querschnitt des Schutzerdungsleiters in mm I t Effektivwert des zu erwartenden Fehlerstromes in A, der bei einem Fehler mit vernachlässigbarer Impedanz durch die Schutzeinrichtung fließen kann (siehe IEC 60949) Ansprechzeit der Schutzeinrichtung für die automatische Abschaltung der Stromversorgung in s ANMERKUNG 1 Es sollten die strombegrenzende Wirkung der Stromkreisimpedanzen und die Begrenzung von I² t der Schutzeinrichtung berücksichtigt werden. k Faktor, der vom Werkstoff des Schutzerdungsleiters, von der Isolierung und anderen Teilen sowie von der Anfangs- und Endtemperatur des Leiters abhängig ist (für die Berechnung des Faktors k siehe Anhang F). Wenn die Anwendung der Formel keinen Standardquerschnitt ergibt, muss zumindest ein Leiter mit dem nächst größerem Standardquerschnitt verwendet werden. ANMERKUNG Zur Begrenzung der Temperaturen in Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen siehe ÖVE/ÖNORM EN 60079-0. ANMERKUNG 3 Die Berechnung der Querschnitte von metallenen Umhüllungen mineralisolierter Kabeln nach ÖVE/ÖNORM EN 6070-1, die als Schutzerdungsleiter benutzt werden, ist nicht erforderlich, sofern diese eine Stromtragfähigkeit besitzen, die größer als die der Außenleiter ist. [543.1.3, modifiziert] 1.3.1. Der Querschnitt jedes Schutzerdungsleiters, der nicht Bestandteil eines Kabels oder einer Leitung ist oder der sich nicht in gemeinsamer Umhüllung mit dem Außenleiter befindet, darf nicht kleiner sein als:,5 mm² Kupfer, wenn ein Schutz gegen mechanische Beschädigung vorgesehen ist, 4 mm² Kupfer, wenn kein Schutz gegen mechanische Beschädigung vorgesehen ist, 16 mm² Aluminium (unabhängig vom Schutz gegen mechanische Beschädigung) 50 mm² Stahl (Rundstahl mindestens 8 mm Durchmesser und Bandstahl mit mindestens 3 mm Dicke). [544..1; 544..] Ein Schutzerdungsleiter, der nicht Bestandteil eines Kabels oder einer Leitung ist, gilt als mechanisch geschützt, wenn er in einem Elektroinstallationsrohr, in einem Elektroinstallationskanal oder in einem baulichen Hohlraum verlegt oder auf ähnliche Weise geschützt ist. 7

[543.1.4] 1.3.1.3 Wenn ein Schutzerdungsleiter gemeinsam für zwei oder mehr Stromkreise verwendet wird, muss dessen Querschnitt wie folgt ermittelt werden: ausgewählt gemäß Tabelle 1. entsprechend dem größten Außenleiterquerschnitt dieser Stromkreise oder durch Berechnung gemäß 1.3.1.1 für die in diesen Stromkreisen ungünstigste Kombination von Fehlerstrom und Ausschaltzeit. 1.3. Arten von Schutzerdungsleitern [543.] 1.3..1 Schutzerdungsleiter dürfen sein: [543..1] Leiter in mehradrigen Kabeln oder Leitungen, isolierte oder blanke Leiter in gemeinsamer Umhüllung mit aktiven Leitern, fest verlegte blanke oder isolierte Leiter, metallene Kabelmäntel, Kabelschirme, Kabelbewehrungen, konzentrische Leiter, metallene Elektroinstallationsrohre nach den in 1.3.. a) und b) aufgeführten Bedingungen. ANMERKUNG Anordnung von Schutzerdungsleitern siehe 1.3.5. [543..] 1.3.. Wenn in der Anlage Gehäuse oder Konstruktionsteile aus Metall vorhanden sind (zb Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen oder metallgekapselte Stromschienensysteme), dürfen diese Gehäuse oder Konstruktionsteile als Schutzerdungsleiter verwendet werden, vorausgesetzt, sie erfüllen gleichzeitig die drei folgenden Anforderungen: a) Die elektrisch durchgehende Verbindung muss durch die Konstruktion oder durch geeignete Verbindungen sichergestellt sein. Der Schutz gegen eine Verschlechterung dieser Verbindung infolge mechanischer, chemischer oder elektrochemischer Einflüsse muss gewährleistet sein. b) Die Gehäuse oder Konstruktionsteile entsprechen den Anforderungen gemäß 1.3.1. c) An jeder dafür vorgesehenen Anschlussstelle müssen andere Schutzerdungsleiter angeschlossen werden können. 1.3..3 Folgende Metallteile dürfen nicht als Schutzerdungsleiter verwendet werden: [543..3, modifiziert] fremde leitfähige Teile, flexible oder bewegliche Elektroinstallationsrohre und Elektroinstallationskanäle aus Metall, es sei denn, sie sind für diesen Zweck hergestellt, Spanndrähte oder Tragseile, Kabelwannen und Kabelpritschen. 8

1.3.3 Sichere elektrische Verbindung und Durchgängigkeit der Schutzerdungsleiter [543.3, modifiziert] [543.3.1] 1.3.3.1 Schutzerdungsleiter müssen in geeigneter Weise gegen mechanische Beschädigung, chemische oder elektrochemische Zerstörung sowie elektrodynamische und thermodynamische Kräfte geschützt sein. Verbindungen von Schutzerdungsleitern müssen gegen die Verschlechterung ihrer Eigenschaften infolge mechanischer, chemischer oder elektrochemischer Einflüsse geschützt werden. Schrauben für mechanische Befestigungen und mechanische Verbindungen dürfen nicht für den Anschluss von Schutzerdungsleitern verwendet werden. Wenn betriebsbedingt erforderlich, darf der Schutzerdungsleiter auch über Schleifringe geführt werden, jedoch dürfen die Schleifkontakte erst nach Unterbrechung der übrigen Stromabnehmer austauschbar sein. [543.3.] 1.3.3. Verbindungen von Schutzerdungsleitern müssen für das Besichtigen und Prüfen zugänglich sein. Davon ausgenommen sind: vergossene Verbindungen, gekapselte Verbindungen, Verbindungen von metallenen Elektroinstallationsrohren und von Schienenverteilern, Verbindungen, die Teil eines Betriebsmittels sind und der Betriebsmittelnorm entsprechen. [543.3.3] 1.3.3.3 In den Schutzerdungsleiter dürfen keine Schaltgeräte eingefügt werden. Verbindungen für Prüfzwecke, die nur mittels Werkzeug gelöst werden können, sind zulässig. [543.3.4] 1.3.3.4 Wenn eine elektrische Überwachung der Erdung verwendet wird, dürfen zugehörige Überwachungseinrichtungen (zb Sensoren, Spulen) nicht in den Schutzerdungsleiter eingefügt werden. [543.3.5] 1.3.3.5 Körper von Geräten, ausgenommen solche gemäß 1.3.., dürfen als Teil eines Schutzerdungsleiters für andere Betriebsmittel nicht verwendet werden. 1.3.3.6 Klemmverbindungen und Anschlüsse von Schutzerdungsleitern, die nicht Bestandteil eines Betriebsmittels sind, müssen gegen Lockern gesichert sein. ANMERKUNG Federscheiben, Sprengringe, Zahnscheiben und dergleichen werden als geeignet zur Sicherung gegen Lockern angesehen. Beilagscheiben werden als ungeeignet angesehen, da sie keine Federwirkung aufweisen. Für Klemmen entsprechend den Betriebsmittelbestimmungen (zb ÖVE/ÖNORM EN 60998 Reihe, ÖVE/ÖNORM EN 60999 Reihe, ÖVE/ÖNORM EN 60335 Reihe, ÖVE/ÖNORM EN 60598 Reihe) gilt diese Anforderung als erfüllt, wenn diese mit dem vorgegebenen Drehmoment angezogen sind. 9

1.3.4 Kombinierte Schutz- und Funktionserdungsleiter [543.5] [543.5.1] 1.3.4.1 Wenn ein gemeinsamer Schutzerdungs- und Funktionserdungsleiter verwendet wird, muss dieser die Anforderungen für einen Schutzerdungsleiter erfüllen. Zusätzlich muss er auch die Anforderungen entsprechend seinem Funktionszweck erfüllen. Ein Gleichstrom-Rückleiter PEL oder PEM für eine informationstechnische Stromversorgung darf ebenfalls als kombinierter Schutzerdungs- und Funktionserdungsleiter genutzt werden. 1.3.4. Fremde leitfähige Teile dürfen als PEL- oder PEM-Leiter nicht verwendet werden. [543.5.] 1.3.5 Anordnung von Schutzerdungsleitern [543.6, modfiziert] Bei Anwendung der Nullung oder der Schutzerdung als Maßnahme des Fehlerschutzes muss der Schutzerdungsleiter in derselben Umhüllung integriert sein wie die aktiven Leiter oder in unmittelbarer Nähe zu diesen verlegt sein. 1.4 PEN-Leiter [543.4] Für PEN-Leiter gelten die Anforderungen an Schutzerdungsleiter sinngemäß, sofern nachfolgend nichts anderes festgelegt ist. [543.4.1] 1.4.1 PEN-Leiter dürfen nur in fest installierten elektrischen Anlagen verwendet werden. Sie müssen aus mechanischen Gründen einen Leiterquerschnitt von mindestens 10 mm² Kupfer oder 16 mm² Aluminium besitzen. Bei der Dimensionierung ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Querschnittsbestimmungen für Schutzerdungsleiter (siehe Abschnitt 1.3.1.1) als auch die Anforderungen für die Dimensionierung von Neutralleitern einzuhalten sind. Mit Rücksicht auf die Funktion des PEN-Leiters als N-Leiter ist dieser vorzugsweise mit dem gleichen Querschnitt wie die Außenleiter auszuführen. Für Anlagen mit einem hohen Anteil an Oberschwingungsströmen kann eine verstärkte Ausführung oder eine Überwachung des Stromes im PEN-Leiter erforderlich sein. Für kurze Anschlussleitungen vom speisenden Verteilungsnetz bis zur ersten Verteilung einer Anlage für vorübergehende Nutzung (zb Bauprovisorien) darf auf die feste Verlegung des PEN-Leiters verzichtet werden, wenn dieser entsprechend der zu erwartenden Beanspruchung ausreichend mechanisch geschützt ist. 1.4. PEN-Leiter müssen für die Spannung gegen Erde gemäß 3.4..4 isoliert sein. [543.4., modifiziert] Metallene Umhüllungen von Kabeln und Leitungen, ausgenommen konzentrische Leiter von Kabeln und Leitungen mit entsprechendem Querschnitt sowie Umhüllungen von Schienenverteilern gemäß ÖVE/ÖNORM EN 61534-1, dürfen nicht als PEN-Leiter verwendet werden. 10