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Vierte Änderung der Studienordnung für den Studiengang Angewandte Medieninformatik (bisher Media Processing and Interactive Services) (Master of Science) an der Fakultät Informatik der Fachhochschule Schmalkalden Inhaltsverzeichnis: 1 Grundsätzliches 2 Studienbeginn 3 Studienziel 4 Fächergliederung 5 Module 6 Regelstudienplan 7 Beschränkung der Teilnahme an Lehrveranstaltungen 8 Inkrafttreten Seite 1 von 6

1 Grundsätzliches Diese Studienordnung regelt in Verbindung mit der gültigen Prüfungsordnung Ziele, Inhalt und Aufbau des Studiengangs Angewandte Medieninformatik (Master of Science) an der Fachhochschule Schmalkalden. 2 Studienbeginn Das Studium kann im ersten Fachsemester nur zu Beginn des Wintersemesters aufgenommen werden. 3 Studienziel Schwerpunkte des Studiengangs Angewandte Medieninformatik bilden die folgenden Themenbereiche: Contentgeneration: Einsatz von professionellen Produktionstechniken im Bereich Computergraphik, der Audio- und Videoaufzeichnung und der Postproduction. Contentdelivery: Entwicklung, Implementierung, Konfigurierung und Einsatz von Übertragungssystemen für multimediale Daten über schmalbandige Kanäle wie das Internet, insbesondere unter Berücksichtigung der Datenkompression und der Streamingtechnologie. Anwendungssysteme: Entwicklung von Content-, Informations- und Knowledgemanagementsystemen in Verbindung mit interaktiven Anwendungen insbesondere im Bereich von e-learning und e-business. Schwerpunkt übergreifend werden Forschung und Softwareentwicklung im Bereich der multimedialen Signal-, Metadaten- und Wissensverarbeitung behandelt. Das Ziel des Studiengangs Angewandte Medieninformatik (Master of Science) ist die Ausbildung hochqualifizierter Spezialisten, die multimediale interaktive Anwendungen und Dienste konzipieren, konfigurieren, entwickeln und implementieren können. Ferner sollen die Absolventen an die aktuelle Forschung in diesen Bereichen herangeführt werden, so daß sie für eine Mitarbeit in Forschungsprojekten und für eine anschließende Promotion qualifiziert sind. 4 Fächergliederung (1) Der Studiengang Angewandte Medieninformatik umfasst einen Pflichtbereich und einen Wahlpflichtbereich. (2) Alle Module des Pflichtbereiches und die gewählten Module des Wahlpflichtbereiches müssen die Studierenden nach Maßgabe der Prüfungsordnung durch eine Prüfungsleistung abschließen. Seite 2 von 6

5 Module (1) Im Studiengang: Angewandte Medieninformatik (Master of Science) bestehen Module aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen, welche in folgender Form durchgeführt werden können: 1. Vorlesung: Zusammenhängende Darstellung und Vermittlung von Grund- und Spezialwissen sowie methodischen Kenntnissen. 2. Seminaristische Vorlesung: Die Lehrinhalte werden hier durch enge Verbindungen des Vortrages mit dessen exemplarischer Vertiefung erarbeitet. Der Lehrende vermittelt und entwickelt den Lehrstoff unter Beteiligung der Studierenden 3. Seminar: Erarbeiten wissenschaftlicher Erkenntnisse oder Beurteilung vorwiegend neuer Problemstellungen mit wissenschaftlichen Methoden durch überwiegend von Studierenden vorbereitete Beiträge. 4. Übung: Durcharbeiten von Lehrstoffen; Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Fertigkeiten; Vertiefung von Methodenkenntnissen durch Lösung exemplarischer Aufgaben, die in Einzel- oder Gruppenarbeit gelöst werden. 5. Rechnergestütztes Praktikum: Förderung der Erfahrungsbildung im Umgang mit Softwarewerkzeugen und Werkzeugkomplexen durch praktische Anwendung von Methodenwissen bei Analyse, Design, Implementierung und Wartung von Informationssystemen. 6. Projekt: Selbständiges Lösen einer zusammenhängenden komplexen Aufgabenstellung, die die Anwendung von Wissen eines ganzen Fachkomplexes erfordert. Dabei wird ein ganzes Spektrum von Methoden und Werkzeugen zur Anwendung gebracht. Die gestellten Aufgaben werden im Rahmen von Projektgruppen gelöst. (2) Module werden in deutscher oder englischer Sprache abgehalten. Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung des Fakultätsrates. (3) Der Student wird zu eigenverantwortlicher, selbständiger, methodischwissenschaftlicher und problemorientierter Arbeit ausgebildet und individuell in den gewählten Studienschwerpunkten gefordert. Mit der Entwicklung neuer didaktischer Methoden ist hierbei die Arbeit in kleinen Gruppen besonders zu fördern. Die Fakultät kann unter Berücksichtigung der personellen, technischen und räumlichen Gegebenheiten eine Begrenzung für die Zahl der anzubietenden Plätze pro Lehrveranstaltung festlegen. Seite 3 von 6

(4) Es können einzelne Lehrveranstaltungen des Wahlpflichtbereichs, die von weniger als fünf Studenten belegt werden, durch Beschluss des Fakultätsrates vor Beginn der Vorlesungszeit abgesetzt werden. 6 Regelstudienplan (1) Der Studiengang Angewandte Medieninformatik (Master of Science) ist zeitlich wie folgt gegliedert: Pflichtbereich Modul Verteilte Systeme Modul Projektmanagement Modul Kommunikation Modul Computeranimation Modul Mensch-Maschine Kommunikation Modul Computer-Graphik Modul Multimedia in Netzen Modul Multimediaproduktion Modul Multimediaprojekt Modul Seminar Modul Webentwicklung Semester / Kreditpunkte 1 2 3 4 3 CP 2 CP Wahlpflichtbereich 10 CP 1 1 Masterarbeit Master-Kolloquium 27 CP 3 CP Gesamtsumme: 120 CP 30 CP 30 CP 30 CP 30 CP Seite 4 von 6

(2) Der Wahlpflichtbereich umfasst 1. die Module Modul Multimedia-Wirtschaft Usability Engineering Business Process Management Enterprise Information Integration Grundlagen der Signalverarbeitung Bildverarbeitung und Kompressionsstandards Vertiefung verteilte Systeme CP 4 CP 3 CP 4 CP 4 CP 2. Eine vom Fakultätsrat beschlossene Auswahl von Modulen im Umfang von mindestens 1 aus dem Bereich der Profillinie "Kommunikation und Wirtschaftsinformatik" sowie eine vom Fakultätsrat beschlossene Auswahl von Modulen im Umfang von mindestens 1 aus dem Bereich der Profillinie "Wissensverarbeitung und verteilte Systeme". Ferner können Lehrveranstaltungen anderer Hochschulen aus den Bereichen "Kommunikation und Wirtschaftsinformatik" und "Wissensverarbeitung und verteilte Systeme" auf Antrag beim Prüfungsausschuss angerechnet werden. (3) Für Studierende der Profillinie "Kommunikation und Wirtschaftsinformatik" sind die Module "Multimedia-Wirtschaft", "Usability Engineering", " Business Process Management " sowie " Enterprise Information Integration " Pflichtmodule. Für Studierende der Profillinie "Wissensverarbeitung und Verteilte Systeme" sind die Module "Grundlagen der Signalverarbeitung", "Bildverarbeitung und Kompressionsstandards" sowie "Vertiefung verteilte Systeme" Pflichtmodule. (4) Im Rahmen des European Credit Transfer System (ECTS) werden jedem Studierenden Punkte (Kreditpunkte oder credit points ) für die erfolgreich abgeschlossenen Module im Rahmen des Studienplans nach Absatz (1) gutgeschrieben, die den relativen Aufwand für jede einzelne Veranstaltung unabhängig von der Bewertung der betreffenden Prüfungs- oder Studienleistung dokumentieren. Auf der Grundlage der vergebenen Kreditpunkte ist eine Vereinfachung der Übertragbarkeit und Anerkennung von Leistungen, die insbesondere an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes erbracht worden sind, angestrebt. Die Übertragbarkeit und Anerkennung der darin erlangten Noten regelt 16 der entsprechenden Prüfungsordnung für den Studiengang Angewandte Medieninformatik (Master of Science). 7 Beschränkung der Teilnahme an Lehrveranstaltungen (1) Grundsätzlich haben Studierende der Fachhochschule Schmalkalden das Recht auf freien Zugang zu allen Lehrveranstaltungen, sofern sich durch die Anzahl der verfügbaren Arbeitsplätze keine Beschränkung gibt. Seite 5 von 6

(2) In Übungen und Seminaren soll die Zahl der Teilnehmenden 20 Personen nicht überschreiten. Für rechnergestützte Praktika oder Projekte ergibt sich die maximale Teilnehmerzahl aus der Anzahl der verfügbaren Arbeitsplätze. (3) Melden sich zu einem teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltung mehr Studierende und müssen diese den erfolgreichen Besuch nach der Studienordnung nachweisen, d.h. die betreffende Lehrveranstaltung ist ein Pflichtfach, so richtet die Fakultät Parallelveranstaltungen ein. (4) Melden sich zu einer teilnahmebeschränkten Veranstaltung mehr Studierende und handelt es sich bei dieser Veranstaltung um ein Teil eines Wahlpflichtmoduls, dann ist die Fakultät verpflichtet, dem Studierenden den Besuch eines anderen Wahlpflichtmoduls zu ermöglichen. Ein Anspruch des Studierenden auf den Besuch eines bestimmten Wahlpflichtmoduls besteht nicht. 8 Inkrafttreten (1) Diese Änderung der Studienordnung gilt für alle Studierende, welche sich ab dem Wintersemester 2011/2012 in den Masterstudiengang immatrikulieren. Schmalkalden, den XXXXXX Dekan der Fakultät Informatik Prof. Dr. R. Böse Rektor der Fachhochschule Schmalkalden Prof. Dr. E. Heinemann Seite 6 von 6