Masterstudiengang International Business and Marketing
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- Elke Sternberg
- vor 8 Jahren
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1 Masterstudiengang International Business and Marketing
2 Inhaltsübersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Grundbegriffe Prüfungen und Lehrangebot 3. Aufbau und Struktur des Studiums 4. Prüfungsorganisation 5. Prüfungsausschuss und Fakultätsservicebüro
3 1. Rechtsgrundlage Prüfungs-und Studienordnung für den Masterstudiengang International Business and Marketing an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (University ofapplied Sciences) vom 30. Juni 2010 Fundstelle: Webseite HAW Hamburg (Dep. Wirtschaft): W/pdf/PSO/PSO_MAMAR_2010.pdf
4 2. Grundbegriffe Prüfungen und Lehrangebot Teil 1 Kreditpunkte (CP) Benotung Modul Pflichtmodule Wahlpflichtmodule Studentische Arbeitsbelastung (1CP=30h). Für jedes erfolgreich erbrachtemodul gibt es Kreditpunkte ( 5 I). Jede Prüfung wird bewertet und mit einer Note in der Skala von 1,0 (sehr gut) bis 5,0 (mangelhaft / nicht bestanden) versehen ( 9 III). Modul isteine Zusammenfassung von fachlich zusammenhängenden Lehrveranstaltungen, die mit mindestens einer Prüfung abschließen und bei deren erfolgreichem Abschluss mindestens 5 Kreditpunkten erteilt werden ( 5 I). Pflichtmodule müssen belegt werden. Indiesem Masterstudiengang gibt es 11 ( 5 III Studienplan). Wahlpflichtmodule bildenein fakultatives Angebot, aus dem sich die Studierenden der jeweiligen Prüfungsordnung bestimmte Module aussuchen müssen. In diesem Masterstudiengang müssen zwei (von vier) Wahlmodule belegt werden ( 5 III Studienplan).
5 2. Grundbegriffe Prüfungen und Lehrangebot Teil 2 Prüfungsleistung Studienleistung ( Modulprüfung Prüfungsform Prüfungsart Regelstudienzeit Eine Prüfungsleistung ist eine benotete Prüfung Eine Studienleistungist eine unbenoteteprüfung; sie wird als bestanden oder nicht bestanden bezeichnet. EinModul wird mit mindestens einer Prüfungsleistungabgeschlossen. Diese Prüfungsleistung (oder Prüfungsleistungen) wird Modulprüfung genannt ( 6 II). DiePrüfungsform ist die Art und Weise, wie eine Prüfung erbracht wird. Also als Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung etc. ( 6 IV). Es gibt zwei Prüfungsarten: benotete, eine Prüfungsleistung, oder eine unbenotete, eine Studienleistung ( 6 II). Regelstudienzeitist die Zeit, innerhalb derer ein (e) durchschnittlich Studierende(r) das Studium erfolgreich abschließen kann. Die Regelstudienzeit beträgt in diesem Masterstudiengang drei Semester ( 5 I b).
6 Masterthesis 2. Grundbegriffe Prüfungen und Lehrangebot Teil 3 Wiederholung Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart Abschlussarbeit des Masterstudiengangs. In diesem Masterstudiengang dauert die Thesis sechs Monate und wird im 3. Fachsemester geschrieben ( 7). Prüfungen können insgesamt zweimal wiederholt werden. Es gibt daher drei Prüfungsversuche. Die Masterthesis darf nur einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig ( 11). Inder Lehrveranstaltung wird die Lehre in dem jeweiligen konkreten Fach durchgeführt. Z.B. Mathematik. Ein Modul kann aus mehreren Lehrveranstaltungen bestehen. Z.B. Modul Mathematik aus Mathematik 1 (Grundlagen) und Mathematik 2 ( Statistik). Die Art der jeweiligen Lehrveranstaltung, z.b. Seminar, seminaristischer Unterricht, Vorlesung,Laborpraktikum etc.. Jeder Lehrveranstaltungsart werden bestimmte Gruppengrößen zugeordnet. Z.B. Seminaristischer Unterricht die Gruppengröße 24 ( 4).
7 3. Aufbau und Struktur des Studiums Teil 1 Studienplan Der Studienplan enthält das gesamte Lehrangebot und ist als Anhang der Prüfungs- und Studienordnung beigefügt. Er enthält folgenden Angaben: Modulname z.b. International Finance Abkürzung des Modulnamens z.b. IBW 3 (für International Finance) Semester In welchem Fachsemester das Modul und die zugehörige Prüfung stattfindet. Kreditpunkte (CP) des Moduls Name der Lehrveranstaltung (z.b. International Finance) Lehrveranstaltungart(z.B: Seminaristischer Unterricht (Kürzel SU). Prüfungsart (z.b. Prüfungsleistung, Kürzel: PL) Prüfungsform (z.b. Klausur, Kürzel K) Gruppengröße der Lehrveranstaltung (z.b. 24beim seminaristischen Unterricht) Betreuungsrelation VerhältnisLehrende zu Studierende (in der Regel 1, also eine lehrende Person).
8 3. Aufbau und Struktur des Studiums Teil 2 Studienplan (nur Module und Zuordnung der Fachsemester) Pflichtmodule (11) 1. Dienstleistungsmarketing 1. FS 2. Customer Relationship Management 1. FS 3. Culture and management in the context of globalisation Fachsemester 1. FS 4. Technology in international business 1. FS 5. Economics in international business 1. FS 6. Internationales Recht des Marketing 2. FS 7. Markenmanagement 2. FS 8. Business-to business marketing 2. FS 9. International strategic management 2. FS 10. Case study international management 2. FS 11. International Finance 2. FS
9 3. Aufbau und Struktur des Studiums Teil 3 Studienplan (nur Module und Zuordnung der Fachsemester) Wahlpflichtmodule ( zweiwahlmodule auswählen,innerhalb eines Wahlpflichtmoduls sind Lehrveranstaltungen mit insgesamt sechs SWS auszuwählen) 1. Controlling 1. FS 2. Wirtschaftsinformatik 1. FS 3. Quantitative Methoden 1. FS 4. Human Resource Management 1. FS Fachsemester Masterthesis (sechs Monate) 3. FS
10 Prüfungstermine 4. Prüfungsorganisation Semesterabschlussprüfungen (in der Regel Modulprüfungen) finden in den letzten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt und werden vom Prüfungsausschuss festgelegt. Alle übrigen Prüfungen, insbesondere die der Studienleistungen, werden von den Prüfenden festgelegt (in der Regel zu Beginn der Lehrveranstaltung). Bekanntgabeder Termine Anmeldeverfahren Die Termine werden im Heliosbekannt gegeben. Zugang erfolgt über die Webseite mit dem Benutzernamen (wird zugeteilt) und dann dem Password (ist einzugeben). Anmeldungzur Prüfung über Helios. Anmeldefristen beachten (stehen in Helios und werden vom Prüfungsausschuss bzw. Prüfende bekannt gegeben). Rücktritt in der Regel bis zwei Tag vor der Prüfung möglich (einfache Austragung). Danach ist Anmeldung verbindlich; Unentschuldigtes Nichterscheinen führt zum Nichtbestehen.
11 4. Prüfungsorganisation Prüfungsunfähigkeit, insb. Krankheit Nichterscheinen bei verbindlicher Anmeldung zur Prüfung oder nicht rechtzeitige Abgabe führt zum Nichtbestehen, es sei denn, es liegen berechtigte Gründe vor, z.b. Krankheit. Die Nachweise, z.b. bei Krankheit ärztliches Attest, sind unverzüglich, spätestens am nächstfolgenden Werktag, vorzulegen.
12 4. Prüfungsorganisation Bitte beachten! Wer trotz Prüfungsunfähigkeit an einer Prüfung teilnimmt, kann grundsätzlich sich nicht nach der Prüfung auf diese berufen.
13 Prüfungsausschuss und Fakultätsservicebüro Prüfungsausschuss -Zuständig:Organisation der Prüfungen und Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen sowie Entscheidungen über Widersprüche. -Besetzung siehe Webseite -PAV: Jens Leichsenring (Sprechstunden etc. Webseite) nur über HAW-Mailer Korrespondenz Fakultätsservicebüro Zuständig: für studentische, und somit auch für Prüfungsangelegenheiten Sprechstunden: siehe Webseite Alle Studienbeartungsangebote Alle Studienberatungsangebote: Prüfungsausschussvorsitzender/Stellvertretung: Fakultätsservicebüro
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